Donnerstag, 16. Dezember 2021

Corona-Impfung für Kinder

 BARMER schaltet Experten-Hotline für Eltern

 


Die Barmer erweitert ihre Corona-Impfhotline. Ab sofort können Eltern und Sorgeberechtigte dort ihre Fragen zu der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Corona-Schutzimpfung der Fünf- bis Elfjährigen mit Vorerkrankungen stellen. „Die Corona-Pandemie ist für Familien eine sehr große Herausforderung. Die jetzige Ausweitung der Impfempfehlung ruft bei den Familien viele Fragen und Unsicherheiten hervor. Sie gilt für Kinder mit Vorerkrankungen. Aber auch alle anderen Kinder dieser Altersgruppe können geimpft werden, wenn dies seitens der Eltern und Kinder gewünscht ist. Daher ist es umso wichtiger, Eltern und Sorgeberechtigten einen barrierefreien Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen zu bieten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die kostenlose Hotline mit medizinisch geschultem Personal stehe uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland rund um die Uhr zur Verfügung unter

Telefon 0800 84 84 111

Aufklärungsbedarf zur Corona-Schutzimpfung hält an

Die Erweiterung der Hotline sei ein wichtiger Schritt, um die im Januar 2020 begonnene Aufklärungsarbeit der Barmer zu allen Fragen rund um die Corona-Pandemie fortzuführen. Mehr als 70.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot seit dem Start der Hotline genutzt. „Der Informationsbedarf der Bevölkerung ist nach wie vor sehr hoch. Im Hinblick auf die Ausweitung der Impfempfehlung auf Kinder und das derzeitige Infektionsgeschehen wird dies auch noch einige Zeit so bleiben“, so Straub.

Alle wichtigen Antworten zum Thema Corona unter: www.barmer.de/coronavirus

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Digitale Impfzertifikate: Papierausdruck reicht

Apothekerverband klärt häufiges Missverständnis auf 

 


 

Stuttgart - Seit dem 1. Dezember 2021 gilt nach der gültigen Corona-Verordnung des Landes, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch unter Vorlage eines entsprechenden QR-Codes Zugang zu zum Beispiel Restaurants oder Kultureinrichtungen erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass der Papierausdruck des digitalen Impfzertifikats diesen Anforderungen genügt. Es sei nicht zwingend erforderlich, sich über eine App oder eine Immunkarte auszuweisen.

Beim Landesapothekerverband häufen sich die Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, dass zahlreiche Restaurants die Vorlage des Papierausdrucks eines digitalen Impfzertifikats nicht akzeptieren. Verbandspräsidentin und Apothekerin Tatjana Zambo erklärt dazu: „Wir finden diese Kontrollmechanik durchaus sinnvoll – aber offenbar scheinen einige Restaurantbetreiber falsch informiert zu sein. Sie weisen Gäste ab, die ihr digitales Impfzertifikat als Papierausdruck vorlegen. Das ist falsch! Richtig ist: Der Papierausdruck eines digitalen Impfzertifikats mit dem darauf enthaltenen QR-Code reicht zum Nachweis des Impfschutzes bzw. des Genesenenstatus völlig aus. Er kann dann auch bei der Eingangskontrolle mit den entsprechenden Check-Apps, die die prüfenden Stellen verordnungsgemäß einsetzen sollen, gescannt und so auf Echtheit verifiziert werden.“

Bei der Erstellung eines digitalen Impf- oder Genesenenzertifikats in der Apotheke wird automatisch ein entsprechender QR-Code erzeugt, der der Kundin oder dem Kunden als Papierausdruck mitgegeben wird. Um die Bedingungen der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes zu erfüllen, kann dieser ausgedruckte QR-Code vorgezeigt werden. Es sei zwar sinnvoll, so Zambo, dass der QR-Code und damit das entsprechende Zertifikat in die Corona-Warn-App oder in die Cov-Pass-App überführt wird, aber wenn das nicht geschieht, ist auch der auf Papier ausgedruckte QR-Code zur Vorlage ausreichend.

Dienstag, 7. Dezember 2021

Zum 1. Januar 2022 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam

Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen 

 


Entlastung für Pflegebedürftige in stationärer Pflege 

  • Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr
    25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %.
  • In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.
  • Es werden gesetzlich starke Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege gesetzt. Um die Pflegebedürftigen nicht zu belasten, wird der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege zudem um 10% angehoben.
  • Es werden die regionalen Netzwerke gestärkt, indem die Fördersumme um 10 Millionen Euro/Jahr aufgestockt wird.

Erstmals Bundeszuschuss für Pflegeversicherung

  • Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr eingeführt.
  • Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt um 0,1 Prozentpunkte.

(Diese Regelungen sind Bestandteil des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ – GVWG)

Pandemiebedingter Schutzschirm wird verlängert 

  • Die Regelungen zur Erstattung pandemiebedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden bis Ende März 2022 verlängert.
  • Der flexiblere Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 zur Sicherstellung der Versorgung bleibt befristet erhalten. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge bei Pflegegrad 2 bis 5.
  • Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit bleiben befristet bestehen.
  • Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert.
  • Die Medizinischen Dienste können im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen.
  • Ebenfalls bis Ende März 2022 besteht für Pflegegeldempfänger die Möglichkeit, den Beratungsbesuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz abzurufen.

Weiterhin längeres Kinderkrankengeld

  • Diese pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert: Das Kinderkrankengeld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt 10 Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.

(Diese Regelungen sind Bestandteil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“)

E-Rezept startet bundesweit – Weiterentwicklung der ePA

  • Bundesweit können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken, deren Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, das E-Rezept nutzen. Sofern aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen das E-Rezept nicht erstellt werden kann, erhalten Versicherte zunächst weiterhin das gewohnte Papierrezept.
  • Die Krankenkassen gewährleisten, dass die Versicherten bzw. deren Vertreter mit einem geeigneten Endgerät eine Einwilligung gegenüber ihrer Ärztin/ihrem Arzt oder einem weiteren Berechtigten zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) – sowohl auf spezifische Dokumente und Datensätze als auch auf Gruppen von Dokumenten und Datensätzen der ePA – barrierefrei erteilen können.

(Diese Regelungen sind Bestandteil des „Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ – PDSG)

Einheitliche Ausbildung für Assistenzberufe im OP und in der Anästhesie

  • Für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) gelten erstmals bundesweit einheitliche Regelungen. Damit werden die Weiterentwicklungen der komplexen Aufgabenstellungen und das breite Tätigkeitsspektrum dieser Fachberufe aufgegriffen.

(„Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten“ und „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten“)

Ergänzender Bundeszuschuss

  • Der ergänzende Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 14 Milliarden Euro. Damit kann der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV 2022 stabil bleiben.

(„Bundeszuschussverordnung 2022“)

Montag, 22. November 2021

Alle wichtigen Informationen zur Booster-Impfung

Kostenlose Hotline der Barmer steht allen zur Verfügung 

 

Foto: BARMER

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für Corona-Auffrischimpfungen für alle Menschen ab 18 Jahren aus. 

Die Barmer hat dazu eigens eine Hotline geschaltet, die alle Fragen zu diesen sogenannten Booster-Impfungen beantwortet. 

Die kostenlose Hotline steht uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern unter der Rufnummer 

                                          0800 84 84 111  

 rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Medizinexpertinnen und -experten geben hier alle wichtigen Informationen rund um das Thema Impfungen gegen Covid-19. „Mit der Ausweitung des Personenkreises für die Booster-Impfungen steigt der Informationsbedarf in der Bevölkerung. Wir wollen mit unserer Hotline die Menschen fachkundig informieren und einen Beitrag leisten, damit mit zusätzlichen Impfungen der sich verschärfenden Corona-Pandemie wirkungsvoll entgegengetreten werden kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof.Dr. Christoph Straub. 

Mit der Impfhotline setze die Barmer ihre vor fast zwei Jahren begonnene Aufklärungsarbeit zum Thema „Corona“ fort. Bereits im Januar 2020 sei die erste Krankenkassen-Hotline für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geschaltet worden. Fast 65.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot bereits genutzt.

Mehr zur Booster-Impfung unter: www.barmer.de/a007202
Mehr zum Thema Corona unter: www.barmer.de/a005172

Mittwoch, 3. November 2021

VdK fordert Corona-Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen

VDK-Präsidentin: "Es muss jetzt schnell gehandelt werden"

 


Angesichts der sich häufenden Corona-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fordert der Sozialverband VdK eine Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter. „Eine solche Pflicht ist unabhängig vom Impfstatus dringend notwendig. Die Zahl der Infizierten steigt gerade deutschlandweit wieder, gleichzeitig können auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen. Es muss darum jetzt schnell gehandelt werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag in Berlin.

Bentele forderte die Politik auf, eine solche Test-Pflicht zu beschließen. „Sobald diese Voraussetzung geschaffen ist, müssen Einrichtungsleitungen sowie Klinikdirektoren dafür sorgen, dass allen Besuchern und Mitarbeitern kostenlose Tests angeboten werden und nur jene Zutritt bekommen, die negativ getestet wurden. Es stehen Menschenleben auf dem Spiel.“

In mehreren Pflege-Einrichtungen und Kliniken steigt aktuell wieder die Zahl der Corona-Infizierten, teilweise mit tödlichen Folgen. So sind in einer Senioren-Residenz in Schorfheide am Werbellinsee nach Angaben des Landkreises Barnim bis Montag bereits acht Bewohner an Corona gestorben. Insgesamt hatten sich 67 Menschen infiziert. Laut der Amtsärztin des Landkreises, liegt die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung bei lediglich etwa 50 Prozent. Bundesweit kam es in mehreren Pflegeheimen im Oktober zu Corona-Ausbrüchen mit etlichen Toten.

Mittwoch, 27. Oktober 2021

KKH-Umfrage zur Zeitumstellung: Besonders Frauen und Familien leiden unter Müdigkeit und Gereiztheit

Großes Gähnen garantiert

 


Am kommenden Wochenende wird wieder an der Uhr gedreht: Dies hat für immer mehr Deutsche negative Auswirkungen, wie eine forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse im Vergleich zu früheren Befragungen ergeben hat. Inzwischen ist bei jedem Zweiten das Schlafverhalten oder Wohlbefinden in den Tagen nach der Zeitumstellung gestört. In den Jahren 2016 und 2019 gaben dagegen nur 33 beziehungsweise 43 Prozent der Befragten an, deshalb unter Gereiztheit oder Schlafproblemen zu leiden. Frauen und Familien mit kleinen Kindern sind besonders betroffen. So gibt mehr als ein Viertel der weiblichen Befragten an, wegen der Zeitumstellung tagsüber müde oder gereizt zu sein. Bei den Männern äußert dies nur jeder fünfte Umfrageteilnehmer. Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, gehört sogar in etwa jeder dritten Familie miese Laune nach dem Uhrendreh zum Alltag.

„Durch die Zeitumstellung können innere Uhr und Tagesablauf aus dem Gleichgewicht geraten. Besonders schwierig ist das für Menschen, die bereits unter Schlafstörungen oder organischen Erkrankungen leiden oder deren Tagesablauf sich wenig flexibel gestalten lässt“, erklärt Dr. Sonja Hermeneit, Ärztin bei der KKH. „Studien zeigen zudem, dass in den ersten drei Tagen nach einer Zeitumstellung 15 bis 20 Prozent mehr Krankenhausaufnahmen wegen Herzbeschwerden erfolgen als sonst durchschnittlich im Jahr. Und es gibt acht bis zwölf Prozent mehr Arztbesuche in dieser Zeit.“

Doch nicht jeder Betroffene muss gleich einen Mediziner aufsuchen. Die beste Strategie gegen die Übellaunigkeit ist laut Umfrageteilnehmern Bewegung an der frischen Luft: 45 Prozent aller Befragten kommen auf diese Weise zu positiver Stimmung und einer geruhsamen Nacht. Eltern setzen hingegen vor allem darauf, die Schlafens- und Essenszeiten in den Tagen nach der Zeitumstellung langsam anzupassen (40 Prozent). Die Müdigkeit mit dem Konsum von koffeinhaltigen Getränken zu bekämpfen, ist inzwischen eine weniger verbreitete Methode. Während 2016 noch jeder Vierte nach einer Tasse Kaffee oder einem Energiegetränk griff, ist dies aktuell nur noch für 18 Prozent der Umfrageteilnehmer eine geeignete Möglichkeit, um wach zu bleiben. „Koffein putscht unser System nur kurzzeitig. Besser ist es, die Anpassung an die neue Zeit mit Entspannungstechniken, guter Schlafhygiene und häufigeren Erholungspausen zu beschleunigen – ohne tagsüber zu schlafen. So pendeln sich innere Uhr und Tagesablauf innerhalb weniger Tage wieder aufeinander ein“, sagt Dr. Sonja Hermeneit.

Eigentlich sollte die Zeitumstellung längst der Vergangenheit angehören, doch die EU-Pläne wurden aufgrund der Corona-Pandemie zurückgestellt. Die überwiegende Mehrheit der Befragten, die Probleme mit dem Zeitwechsel haben, erhoffen sich jedoch positive Auswirkungen durch eine Abschaffung. Während im Jahr 2019 noch mehr Frauen davon ausgingen, dass sich die Umsetzung der EU-Pläne positiv auf ihren Biorhythmus auswirkt, ist das Geschlechterverhältnis bei dieser Frage inzwischen ausgeglichen. Sowohl 75 Prozent der Männer als auch der Frauen geben dies an.

Das Marktforschungsinstitut Forsa hat im Auftrag der KKH Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren repräsentativ befragt: 1.004 Personen im März 2021, 1.003 Personen im März 2019 sowie 1.000 Personen im Oktober 2016. 

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten.

Dienstag, 12. Oktober 2021

Arbeiten trotz Krankheit ist in der Pflege weit verbreitet

AOK präsentiert auf dem Deutschen Pflegetag Initiative für mehr Betriebliche Gesundheitsförderung



Viele Führungskräfte in der Pflegebranche gehen trotz einer Erkrankung zur Arbeit. Das ergab eine im Juli 2021 durchgeführte bundesweite Befragung unter 500 Leitungskräften aus Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die der AOK-Bundesverband zum morgen beginnenden Deutschen Pflegetag veröffentlicht hat. Mit einer bundesweiten Initiative zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der Pflege will die AOK diesem Problem begegnen und dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflege zu verbessern.

In der aktuellen Befragung gab mehr als ein Drittel der befragten Führungskräfte (36 Prozent) an, in den vergangenen zwölf Monaten krank zur Arbeit gegangen zu sein. Knapp ein Viertel der befragten Leitungskräfte aus Pflegeeinrichtungen und Kliniken (23 Prozent) erklärten, sie seien sogar entgegen dem ausdrücklichen ärztlichen Rat arbeiten gegangen. "Diese Ergebnisse zeigen, dass das Phänomen des sogenannten Präsentismus in der Pflege weit verbreitet ist", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Der aktuelle Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hat deutlich gemacht, dass die ohnehin schon großen Belastungen für das Pflegepersonal durch die Pandemie noch einmal gestiegen sind. Als eine Folge hat sich eine bereits vor der Krise vorhandene Tendenz zum Präsentismus bei den Führungskräften noch verstärkt", so Litsch.

Viele Beschäftige glauben offenbar, dass sie ihrem Unternehmen und den Kolleginnen und Kollegen etwas Gutes tun, wenn sie krank zur Arbeit erscheinen. Das spiegelt sich auch in den Antworten der befragten Leitungskräfte wider: So gaben 44 Prozent der Befragten Pflichtbewusstsein, Verantwortungsgefühl oder die eigene Vorbildfunktion als Gründe für ihr Verhalten an. Knapp ein Viertel (23 Prozent) begründete es mit Personalmangel, jede sechste Person (16 Prozent) mit hoher Arbeitsbelastung. Präsentismus birgt laut Studien viele Risiken für Beschäftigte und Unternehmen: Die Betroffenen erholen sich nicht angemessen, Krankheiten werden chronisch und Beschäftigte fallen womöglich noch länger aus. Im Falle von Infektionskrankheiten können andere, etwa Teammitglieder angesteckt werden. "Auch das Fehler- und Unfallrisiko steigt nachweislich. Gerade in der medizinischen und pflegerischen Versorgung können Fehler schwere Konsequenzen nach sich ziehen und kranke und pflegebedürftige Menschen in Gefahr bringen", betont AOK-Vorstand Litsch.

Die beste Vorbeugung gegen Präsentismus besteht nach derzeitigem Forschungsstand in einer wertschätzenden Unternehmenskultur, in der die Gesundheit der Beschäftigten einen hohen Stellenwert hat. Auch Fort- und Weiterbildungsangebote, die das Gesundheitswissen und damit die Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken, wirken sich positiv aus. Hier setzt die AOK mit ihrer neuen Initiative "Pflege.Kräfte.Stärken" für mehr Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pflege an. "Als größte Pflegekasse in Deutschland sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung für Menschen, die in der Pflege arbeiten. Die Pandemie hat die Bedeutung ihrer Arbeit für die Gesundheit und Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft noch deutlicher gemacht. Daher haben wir das Thema auch beim Deutschen Pflegetag auf die Agenda gesetzt und stellen dort unsere Angebote vor, die wir gemeinsam mit der Pflegebranche für die Beschäftigten in der Pflege entwickelt haben", erklärt der AOK-Vorstand. Gleichzeitig sei die Politik auch in der nächsten Legislaturperiode weiter gefordert, die Rahmenbedingungen für die Pflege zu verbessern, betont Litsch.

Ein wesentlicher Bestandteil der Initiative "Pflege.Kräfte.Stärken" ist die Pflege-Mediathek der AOK. Die digitale Lernplattform bietet multimediale Schulungen rund um Pflege, Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung an, die Unternehmen kostenfrei einsetzen können. Bisher haben schon mehr als 3.200 Pflegeeinrichtungen die professionell aufbereiteten Inhalte für interne Fortbildungen und E-Learnings genutzt. Das AOK-Online-Programm "Gesund führen" hilft Verantwortlichen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern dabei, eine mitarbeiterorientierte und gesunde Führungskultur aufzubauen. In neuen Online-Trainings zur gesunden Arbeitsgestaltung und Organisationskultur in der Pflege können sich professionell Pflegende zudem aktiv mit diesen Themen auseinandersetzen und konkrete Ideen für ein gesundes Arbeitsklima in ihrem Team sammeln. Der Fokus liegt unter anderem auf Kommunikation, Wertschätzung sowie dem Umgang mit Konflikten und Fehlern. Die Trainings sind Teile des Forschungsprojekts "CARE4CARE", das die AOK zusammen mit der Beuth Hochschule für Technik Berlin, der Leuphana Universität Lüneburg, der Technischen Hochschule Lübeck und der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg durchführt.

Der Deutsche Pflegetag findet am 13. und 14. Oktober 2021 als Hybrid-Veranstaltung online und vor Ort in Berlin statt. Die AOK ist Gründungspartnerin des Kongresses und auch in diesem Jahr wieder mit vielen Themen und Angeboten im Programm vertreten.

Dienstag, 5. Oktober 2021

Grippeimpfung – gib dem Virus keine Chance

Der Piks, der mich und andere schützt




Auch im zweiten Corona-Jahr bleibt die Grippeschutzimpfung eine wichtige Maßnahme, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Wie im letzten Herbst gilt es zu vermeiden, dass sich die Grippewelle mit der erwarteten vierten Corona-Welle überschneidet. Die Grippeschutzimpfung wird in Baden-Württemberg für alle gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen bezahlt und sollte von möglichst vielen Menschen wahrgenommen werden, so der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV).

Eine Schutzimpfung erfüllt immer zwei Zwecke: Sie schützt den Geimpften selbst, aber sie entwickelt über die sogenannte Herdenimmunität immer auch eine positive Breitenwirkung für die gesamte Bevölkerung. Friederike Habighorst-Klemm, Patientenbeauftragte im Vorstand des LAV erklärt: „Eine Schutzimpfung ist nicht nur eine Sache, die meiner Gesundheit dient, weil sie verhindert, dass ich beispielsweise an der ernstzunehmenden Influenza erkranke. Für mich ist ein ebenso wichtiger Aspekt, dass ich über diesen Weg auch solidarisch etwas für meine Mitmenschen tun kann.“ Wenn sich viele Menschen impfen lassen, sinken die Zahlen derer, die schwer an der Grippe erkranken können. 

Gerade für ältere Personen oder für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem stellt die Influenza eine echte Bedrohung dar

Je nach Schwere der Grippewelle schwanken die Sterbezahlen in Deutschland jährlich zwischen mehreren hundert bis über 20.000 Grippetoten. „Die Grippeschutzimpfung ist ein Piks, der mich und andere gleichermaßen schützen kann. Es ist ein echtes Anliegen der Apothekerschaft, dass wir auch in Baden-Württemberg eine gute Durchimpfungsrate erreichen“, sagt Habighorst-Klemm.

Bereits im vierten Jahr klärt die Apothekerschaft mittels ihrer Kampagne unter www.impfopoint.de auf verschiedenen Plattformen im Internet zur Grippeschutzimpfung auf. Auf der Kampagnenseite sowie begleitend auf den Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram werden viele Fakten rund um die Grippeschutzimpfung thematisiert. So wird dort nochmals gut erklärt, wie wichtig auch Hygienemaßnahmen während der Grippezeit sind, so die Patientenbeauftragte des LAV: „Gründliches Händewaschen, das Niesen in die Armbeuge oder auch die Abstandsregeln sowie das Tragen der Mund-Nase-Masken sind Maßnahmen, die jetzt im Herbst einen zusätzlichen Schutz vor Ansteckungen bieten können. Wer sich dann noch gegen Grippe impfen lässt, geht gut geschützt in die kalte Jahreszeit.“

Montag, 27. September 2021

Deutsche trauen sich wieder zum Zahnarzt

Leichtes Plus bei Vorsorge – KKH rät zur regelmäßigen Kontrolle


Mittlerweile trauen sich wieder mehr Menschen in Deutschland zum Zahnarzt als zu Beginn der Corona-Pandemie. Aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September 2021 zeigen, dass die Bereitschaft zur Zahnvorsorge wieder leicht gestiegen ist: Für das erste Quartal 2021 registriert die KKH bundesweit rund 300.000 Zahnvorsorge-Behandlungen bei ihren Versicherten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von fast 7 Prozent, gegenüber dem ersten Quartal 2019 vor der Corona-Krise aber immer noch ein leichtes Minus von fast 5 Prozent.

Zu Beginn der Pandemie haben viele Patienten Arztbesuche gemieden, aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Mittlerweile fühlen sich die Menschen allein wegen der Impfung gegen Covid-19 wieder etwas sicherer und holen wichtige Vorsorgeuntersuchungen nach. Im ersten Corona-Jahr hatte die Ungewissheit vieler Patienten nämlich zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Zahnvorsorge im Vergleich zu 2019 geführt: im ersten Quartal 2020 um rund 11 Prozent, im zweiten Quartal sogar um 19 Prozent.

Insgesamt suchten im ersten Corona-Jahr 2020 bundesweit rund 56 Prozent der KKH-Versicherten den Zahnarzt zur Kontrolle auf. Spitzenreiter bei der Zahnvorsorge sind seit Jahren die KKH-Versicherten in Sachsen (Anteil 2020 knapp 64 Prozent). Im Saarland gingen 2020 hingegen die wenigsten Menschen zur jährlichen Zahnkontrolle (rund 52 Prozent).

Die KKH rät dazu, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Denn wenn Zahnprobleme rechtzeitig erkannt werden, verhindert das oft schmerzhafte, langwierige und obendrein mitunter teure Behandlungen. Sollten diese dennoch nötig sein, können gesetzlich Versicherte mit einem lückenlosen Nachweis im Bonusheft bares Geld sparen. Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus brauchen Patienten nicht zu haben, denn in Zahnarztpraxen gelten generell sehr hohe Hygienestandards, was das Risiko einer Infektion stark reduziert. Außerdem schützt mittlerweile zusätzlich die Impfung gegen Covid-19.

Mittwoch, 8. September 2021

Ist es Alzheimer? Zehn Zeichen auf die Sie achten sollten

Broschüre "Was ist Alzheimer" kann kostenfrei bestellt werden

Viele Menschen haben Angst, an Alzheimer zu erkranken. Aber wodurch unterscheiden sich normale altersbedingte Veränderungen von Alzheimer-Symptomen? Muss man sich schon Sorgen machen, wenn man einmal den Autoschlüssel verlegt oder den Namen eines Bekannten vergisst? Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt zehn Symptome vor, die Anzeichen für eine Erkrankung sein können.

Die Broschüre „Was ist Alzheimer?“ bietet einen kompakten Überblick über die Alzheimer-Krankheit. „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/alz.

1. Gedächtnislücken

Im Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung verschlechtert sich das Kurzzeitgedächtnis mit Auswirkungen auf das tägliche Leben. Betroffene vergessen zum Beispiel wichtige Termine, denken nicht daran, den Herd auszustellen oder können ihren Alltag nur noch mit Erinnerungsnotizen organisieren.

Normale altersbedingte Veränderung: Namen oder Verabredungen werden kurzfristig vergessen, später aber wieder erinnert.

2. Schwierigkeiten beim Planen und Problemlösen

Betroffenen fällt es schwer, sich länger zu konzentrieren oder etwas vorausschauend zu planen und umzusetzen. Sie benötigen für vieles mehr Zeit als zuvor. Probleme tauchen beispielsweise auf beim Kochen oder Backen nach altbekannten Rezepten, beim Umgang mit Zahlen oder beim Begleichen von Rechnungen.

Normale altersbedingte Veränderung: Zerstreutheit, wenn viele Dinge gleichzeitig anstehen.

3. Probleme mit gewohnten Tätigkeiten

Alltägliche Handlungen werden plötzlich als große Herausforderung empfunden. Routineaufgaben bei der Arbeit werden zum Problem oder die Regeln eines altbekannten Spiels werden nicht mehr erinnert.

Normale altersbedingte Veränderung: Gelegentlicher Hilfebedarf beim Umgang mit anspruchsvollen Alltagsanforderungen, zum Beispiel dem Programmieren des Fernsehers.

4. Räumliche und zeitliche Orientierungsprobleme

Oft können Orte oder Zeitabstände nicht mehr eingeordnet werden. Betroffene vergessen zum Beispiel das Jahr und die Jahreszeit, können die Uhr nicht mehr lesen oder stehen in ihrer Straße und wissen nicht mehr, wo sie sind und wie sie nach Hause kommen.

Normale altersbedingte Veränderung: Sich dann und wann im Wochentag zu irren und es später zu merken.

5. Wahrnehmungsstörungen

Viele Betroffene habe große Mühe, Bilder zu erkennen und räumliche Dimensionen zu erfassen. Schwächen zeigen sich beispielsweise beim Erkennen von Farben und Kontrasten, Lesen oder Wiedererkennen von vertrauten Gesichtern.

Normale altersbedingte Veränderung: Verändertes oder verringertes Sehvermögen, zum Beispiel aufgrund von Linsentrübung.

6. Neue Sprachschwäche

Vielen Erkrankten fällt es schwer, einer Unterhaltung zu folgen und aktiv an einem Gespräch teilzunehmen. Sie verlieren den Faden, benutzen unpassende Füllwörter oder haben Wortfindungsprobleme. Auch häufige Wiederholungen können ein Anzeichen sein.

Normale altersbedingte Veränderung: Ab und zu nicht das richtige Wort finden.

7. Verlegen von Gegenständen

Menschen mit Alzheimer lassen häufig Gegenstände liegen oder verlegen sie an ungewöhnliche Stellen. Sie vergessen nicht nur, wo die Sachen sind, sondern auch, wozu sie gut sind. So werden beispielsweise die Schuhe in den Kühlschrank gelegt oder der Autoschlüssel in den Briefkasten geworfen.

Normale altersbedingte Veränderung: Dinge hin und wieder verlegen und dann wiederfinden.

8. Eingeschränktes Urteilsvermögen

Oft verändert sich die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, zum Beispiel bei der Kleiderwahl (Stiefel im Sommer), beim Umgang mit Geld oder bei der Körperpflege.

Normale altersbedingte Veränderung: Eine unüberlegte oder schlechte Entscheidung treffen.

9. Verlust von Eigeninitiative und Rückzug aus dem sozialen Leben

Viele Betroffene verlieren zunehmend ihre Eigeninitiative und gehen ihren Hobbies, sozialen oder sportlichen Aktivitäten immer weniger nach. Sie bemerken Veränderungen an sich, die sie verunsichern und ziehen sich zurück.

Normale altersbedingte Veränderung: Sich manchmal beansprucht fühlen durch Anforderungen bei der Arbeit, in der Familie oder durch soziale Verpflichtungen.

10. Persönlichkeitsveränderungen

Starke Stimmungsschwankungen ohne erkennbaren Grund können Folge einer Alzheimer-Erkrankung sein. Auch ausgeprägte Persönlichkeitsveränderungen treten auf, zum Beispiel starkes Unbehagen in fremden Räumen, plötzliches Misstrauen, aggressives Verhalten oder Gefühle von Ohnmacht, Traurigkeit und Rastlosigkeit.

Normale altersbedingte Veränderung: Irritation, wenn geregelte Alltagsabläufe geändert oder unterbrochen werden.

Wenn eines dieser Anzeichen wiederholt auftritt, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Es ist wichtig, früh und professionell abzuklären, was der Auslöser der Vergesslichkeit ist, um mögliche Ursachen zu behandeln. Im Falle einer Alzheimer-Erkrankung sollte möglichst frühzeitig mit einer Therapie begonnen werden. Medikamente, die den Verlauf verzögern können, wirken am besten zu Beginn der Krankheit.

Weitere Informationen über die Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 27. August 2021

VdK-Studie: Im Lockdown litten zwei Drittel der zu Hause Gepflegten unter Angst und Isolation

VdK kündigt Klage gegen die ausgebliebene Erhöhung des Pflegegeldes an



Verängstigt und vergessen – so fühlten sich die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause während der Corona-Pandemie. Dies zeigen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Hochschule Osnabrück, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben und am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Mehr als zwei Drittel der 16.000 Befragten gaben an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben. Gleichzeitig waren für viele dringend benötigte Entlastungsangebote weggefallen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele zog am Montag in Berlin eine bittere Bilanz: „Für die Pflegeheime legte die Große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix. Damit bestätigte die Politik erneut: Die Pflegenden und Gepflegten zu Hause sind nicht nur die Vergessenen der Pandemie, ihre Belange werden dauerhaft sträflich vernachlässigt.“ Dabei werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

Der VdK kündigt als Konsequenz aus der politischen Ignoranz der häuslichen Pflege nun juristische Schritte an. „Deswegen werden wir jetzt die unter anderem einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes einklagen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Bentele. Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro war bereits angekündigt, wurde aber bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt. Damit sollte der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen.

Wegen der Pandemie fand die Pflege zu Hause unter extrem erschwerten Bedingungen statt. So zeigt die VdK-Pflegestudie: 78 Prozent der Pflegebedürftigen empfanden diese Zeit als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. Vor allem die psychische Belastung wog für mehr als 70 Prozent aller Befragten schwer. 76 Prozent fürchteten selbst an Corona zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden. 81 Prozent der Pflegebedürftigen und 87 Prozent der pflegenden Angehörigen mieden den Kontakt zu Dritten. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ sogar das Haus oder die Wohnung nicht mehr – das eigene Zuhause wurde zur Isolationsstation. 37 Prozent der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch.

Mehr als 16.000 VdK-Mitglieder, die pflegebedürftig sind oder als Angehörige pflegen, haben die Fragen der Hochschule Osnabrück zu ihrer persönlichen Situation während der Pandemie beantwortet.

Mittwoch, 11. August 2021

Hohe Sterblichkeit bei schwer erkrankten Covid-Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt

Langzeitstudie des WIdO: Mehr als ein Viertel der entlassenen Covid-19-Patienten mussten zurück in die Klinik




(10.08.21) Mehr als ein Viertel der stationär behandelten Patientinnen und Patienten mit Covid-19 mussten nach ihrem Klinikaufenthalt erneut im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigt die erste bundesweite Langzeitstudie, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) auf Basis der Abrechnungsdaten von AOK-versicherten Patientinnen und Patienten durchgeführt hat. Die Ergebnisse sind jetzt im medizinischen Fachmagazin "PLOS ONE" veröffentlicht worden. Neben der hohen Wiederaufnahmerate zeigt sich bei den Covid-19-Erkrankten auch eine hohe Sterblichkeitsquote. So starben insgesamt 30 Prozent der Patientinnen und Patienten während des ersten Krankenhausaufenthalts oder in den ersten sechs Monaten danach. Die Kohortenstudie des WIdO liefert erstmals aussagekräftige Daten zu den längerfristigen Folgen der Covid-19-Erkrankung von hospitalisierten Patienten und macht deutlich, dass die Nachsorge für die Patientinnen und Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wichtig ist.

In die Auswertung sind die Daten von insgesamt 8.679 bei der AOK versicherten Covid-19-Erkrankten einbezogen worden, die vom 1. Februar bis zum 30. April 2020 nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion stationär behandelt wurden. Von diesen Patientinnen und Patienten mit einem Durchschnittsalter von knapp 69 Jahren verstarben 25 Prozent im Krankenhaus. Von den 6.235 Überlebenden mussten 1.668 (27 Prozent) innerhalb eines halben Jahres nach der ersten Krankenhausbehandlung wieder im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Wiederaufnahme erfolgte in den meisten Fällen wegen Problemen mit der Atmung (36 Prozent) oder aufgrund neurologischer Störungen (29 Prozent). 6 Prozent der entlassenen Patientinnen und Patienten starben in den ersten sechs Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt – die Hälfte von ihnen nach einer erneuten Krankenhauseinweisung. "Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei schweren Verläufen der Erkrankung eine engmaschige Nachsorge durch Haus- und Fachärzte erforderlich ist", sagt Christian Günster, Leiter des Forschungsbereich Qualitäts- und Versorgungsforschung beim WIdO.

Sterblichkeitsrate von 30 Prozent nach sechs Monaten

Die Studie macht auch die Sterblichkeitsraten der stationär behandelten Covid-19-Erkrankten erstmals über einen längeren Zeitraum transparent. "Der Befund aus früheren Auswertungen, dass ungefähr ein Viertel der stationär behandelten Patientinnen und Patienten mit Covid-19 während des Krankenhausaufenthalts verstirbt, hat sich auch in unserer Analyse bestätigt", so Günster. "Die längerfristige Betrachtung ermöglicht nun zusätzlich einen Blick auf die schwerwiegenden Langzeitfolgen der Erkrankung." So starben von den 8.679 in die Studie eingeschlossenen Erkrankten 24 Prozent im ersten Monat nach der Krankenhausaufnahme. Drei Monate nach der Erstaufnahme lag der Anteil der Verstorbenen bereits bei 28 Prozent, sechs Monate danach bei 30 Prozent. Mehr als jeder zweite über 80-Jährige war ein halbes Jahr nach stationär behandeltem Covid-19 verstorben. "Diese Zahlen zeigen, dass Covid-19 auch nach dem initialen Krankenhausaufenthalt zu vielen Todesfällen führt – insbesondere bei den Älteren. Die Krankheit hat damit auch langfristig schwerwiegende Folgen", sagt Christian Günster.

Die durchschnittliche Verweildauer der Covid-19-Patientinnen und -Patienten beim ersten Krankenhausaufenthalt lag bei 16,5 Tagen. Ein Fünftel (21 Prozent) von ihnen musste künstlich beatmet werden – davon wurden 19 Prozent invasiv und 2 Prozent nicht-invasiv beatmet. Häufige Komplikationen während des Krankenhausaufenthalts waren der septische Schock (16 Prozent), akutes Lungenversagen (15 Prozent) und akutes Nierenversagen (14 Prozent).

Multiple Risikofaktoren für Sterblichkeit

Die Studie untersuchte auch Faktoren, die zu einer erhöhten Mortalität nach dem Krankenhausaufenthalt beitragen. So war der größte Anstieg der Sterblichkeit bei Patienten insbesondere mit Blutgerinnungsstörungen (Koagulopathien), Lebererkrankungen und einem Body-Mass-Index von über 40 zu verzeichnen. "Diese Daten stimmen mit dem überein, was wir bereits aus anderen Studien über die Erkrankung Covid-19 wissen", so Günster.

Bei der Sterblichkeit gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Die Überlebenswahrscheinlichkeit war bei den Frauen zu allen drei Zeitpunkten etwa 5 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Nach 180 Tagen waren 27 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer verstorben. Dies ist nach Einschätzung der Studienautoren möglicherweise auf die bessere Immunantwort bei Frauen zurückzuführen. In der Gruppe der über 80-Jährigen lag der Anteil der Verstorbenen innerhalb von sechs Monaten mit 52 Prozent am höchsten. Eine ebenso hohe Sterblichkeitsrate (52 Prozent) wurde bei den beatmeten Patienten verzeichnet, während sie bei den nicht beatmeten Patienten mit 24 Prozent weniger als halb so hoch war. Im Lichte der aktuellen Analyse sollte aus Sicht der Autoren kritisch bewertet werden, ob die derzeitige Intensivtherapie – insbesondere die Beatmung bei Patienten über 80 Jahren – angesichts der hohen Sterblichkeitsraten wirklich wirksam ist.

Die Abrechnungsdaten der AOK, die für die Durchführung der Studie verwendet wurden, bilden etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ab. Die Ergebnisse können daher als repräsentativ gelten. Eine Limitation der Studie ist, dass den Daten nicht entnommen werden kann, ob die Patienten auf einer Intensivstation oder auf einer Normalstation behandelt wurden. Zudem kann die Beobachtungsstudie den kausalen Zusammenhang von Risikofaktoren und Sterblichkeit nicht sicher belegen.

Montag, 12. Juli 2021

Digitale Impfzertifikate für Genesene in Apotheken erhältlich

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten




Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können seit letzten Freitag (09.07.21) ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen. Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt. 

Wer eine ausstellende Apotheke sucht, findet sie ganz leicht über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind 95 Prozent aller Apotheken in Deutschland gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten. 

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.

„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot natürlich kostenfrei. Die Apotheke erhält von der öffentlichen Hand dafür eine Vergütung von gut 5,04 Euro plus durchlaufender Mehrwertsteuer.“

Mehr Details unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de

Mittwoch, 7. Juli 2021

Digitaler Hausbesuch für alle Barmer-Versicherten

Videosprechstunde ab sofort per Teledoktor-App


Die Barmer vereinfacht die ärztliche Versorgung ihrer Versicherten. Dazu bekommt die Teledoktor-App der Krankenkasse eine neue Funktion. Ab sofort können die Versicherten akute Alltagsbeschwerden über die Videosprechstunde in der App ärztlich behandeln lassen. „Mit der Videosprechstunde wollen wir unsere Versicherten noch besser versorgen und gleichzeitig Arztpraxen und Krankenhäuser bei Bagatellerkrankungen entlasten. Eine validierte vorgeschaltete Symptomabfrage sorgt dafür, dass die Betroffenen die individuell passende Hilfe zum richtigen Zeitpunkt erhalten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Wer über die Teledoktor-App ärztlichen Rat suche, erreiche zunächst den Teledoktor und könne dort die gesundheitlichen Beschwerden schildern. Auf Basis der Symptome und der Symptomstärke werde strukturiert entschieden, ob eine Behandlung online erfolgen könne oder ob diese vor Ort erforderlich sei. Dabei helfe der Teledoktor bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder verweise auf einen möglichen Notdienst.

Videosprechstunde soll Arztpraxen nicht ersetzen, sondern unterstützen

Die Videosprechstunde könne in leichteren Fällen von der Diagnose über die Behandlung bis hin zur Ausstellung von Rezepten und Krankschreibungen alle erforderlichen Schritte digital abdecken, so Straub weiter. Mit der nun erweiterten Teledoktor-App reagiere die Barmer auf die gestiegenen Ansprüche der Versicherten und die Anforderungen moderner Gesundheitsversorgung. Die Digitalisierung biete dabei große Chancen, wobei aber auch klare Grenzen gezogen werden müssten. „Die Videosprechstunde soll die Praxen und Krankenhäuser entlasten und unterstützen, indem sie leichte Fälle übernimmt. Sie soll die Ärztin und den Arzt vor Ort aber keinesfalls ersetzen“, sagt Barmer-Vorstandschef Straub.

Weitere Informationen zum Teledoktor unter: www.barmer.de/a006116

Sonntag, 4. Juli 2021

Apotheken schon jetzt auf flächendeckenden Start des E-Rezeptes im Januar 2022 vorbereitet

Ab 01. Januar 2022 wird nur noch E-Rezept ausgestellt

Foto: © ABDA

Deutschlands Apotheken sind bestens auf das elektronische Rezept vorbereitet. Mehr als 90 Prozent der Apotheken vor Ort sind schon jetzt mit den notwendigen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet – dazu zählen ein sicherer Router (Konnektor), die Institutionenkarte (SMC-B) und der Heilberufsausweis (HBA). 

Für die meisten Patientinnen und Patienten wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können. Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts brauchen Patientinnen und Patienten die bundeseinheitliche E-Rezept-App der gematik, ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie aber auch einen Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels erhalten und ebenso in der Apotheke einlösen. 

Schon im zweiten Halbjahr 2021 wird das E-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg von 120 Apotheken, 50 Arztpraxen sowie gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten getestet. Die Erkenntnisse aus der Testregion fließen in den bundesweiten Roll-Out zum Jahresende 2021 ein.

95 Prozent der Deutschen wissen nicht, dass das E-Rezept im nächsten Jahr eingeführt wird

„Die Apothekerschaft begrüßt das E-Rezept. Jede Apotheke vor Ort wird ab 2022 auch online erreichbar und ansprechbar sein. Damit machen die Apotheken vor Ort neben dem physischen Kontakt ein zusätzliches Angebot“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das E-Rezept erleichtert die Kommunikation mit der Apotheke. Es kann die Arzneimittelversorgung gerade auch in Kombination mit dem Botendienst der Apotheke vor Ort noch schneller und bequemer machen. 


Allerdings werden wir alle zusammen wachsam sein, damit bewährte Verbraucherschutznormen wie die freie Apothekenwahl der Patientinnen und Patienten und die strikte Trennung von Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln nicht unterlaufen werden.“ Overwiening weiter: „Die Menschen wissen derzeit noch sehr wenig über das E-Rezept. Deshalb werden wir in den nächsten Monaten viel Aufklärung leisten. Wir Apotheken vor Ort sorgen dafür, dass die apothekerliche Beratung zu und Versorgung mit Arzneimitteln auch mit dem E-Rezept verlässlich bleiben.“ Laut einer aktuellen Umfrage von KANTAR zum Tag der Apotheke wissen 95 Prozent der Deutschen nicht, dass das E-Rezept im nächsten Jahr eingeführt wird.

Freitag, 18. Juni 2021

Die Nutzerzahlen digitaler Angebote sind während der Corona-Krise deutlich gestiegen

Digitalisierung hat an Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten gewonnen



Das deutsche Gesundheitswesen hat während der Corona-Pandemie einen enormen Digitalisierungs-Schub erlebt. "In den vergangenen eineinhalb Jahren hat sich die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems so schnell weiterentwickelt wie nie zuvor. Die Nutzerzahlen digitaler Angebote sind deutlich gestiegen", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). Die Krise habe aufgezeigt, wo Tools wie die Videosprechstunde, Apps oder die elektronische Patientenakte im Behandlungsalltag ihren Nutzen entfalten können und sie hätten so an Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten gewonnen.

Die wichtigsten Meilensteine zur Digitalisierung in Zahlen:

Videosprechstunde

Die Corona-Pandemie hat für einen rasanten Anstieg der Video-Sprechstunden gesorgt. Während im vierten Quartal 2019 bundesweit nur 23 Versicherte der TK ausschließlich per Video behandelt wurden, waren es im zweiten Quartal 2020 19.701 Versicherte.

Apps

Seit dem Start der Apps auf Rezept im Oktober 2020 hat die TK 6.126 Rezeptcodes an Versicherte ausgegeben. Bereits vor dem Start der Apps auf Rezept hat die TK Apps angeboten, die bei Krankheiten oder in Gesundheitsfragen unterstützen. Die Migräne-App wurde bislang 395.000 Mal runtergeladen, die Allergie-App-Husteblume 205.000 Mal und die Schwangerschafts-App BabyZeit 47.000 Mal.

Elektronische Patientenakte (ePA)

147.000 Nutzerinnen und Nutzer haben sich seit dem 1.1.2021 für die elektronische Patientenakte "TK-Safe" angemeldet. Täglich melden sich rund 400 neue User an. 58 Prozent der Nutzer sind Männer, 42 Prozent Frauen. In einer aktuellen Umfrage der TK befürworteten 83 Prozent der Befragten die ePA, 2016 waren es nur 51 Prozent.

Elektronische Krankmeldung

313.000 Krankmeldungen erreichten die TK auf elektronischem Weg seit Start eines Pilotprojekts für das neue Übermittlungsverfahren im September 2017. Ab Oktober soll das digitale Verfahren den gelben Schein in Papierform bundesweit ersetzen.

Digitale Kommunikation

Nicht nur die Behandlung von Krankheiten wird digitaler, auch die Kommunikationswege haben sich geändert. Immer mehr Versicherte regeln ihre Anliegen per App. Mehr als drei Millionen Downloads zählt die TK-App inzwischen, davon allein 940.000 im vergangenen "Corona-Jahr“. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 19 Millionen Kundenanfragen per App, E-Mail & Website bei der TK ein.

Donnerstag, 17. Juni 2021

Seminar: Selbstbestimmt leben mit Multipler Sklerose

Online-Kurs für alle Interessierten am Dienstag, 22. Juni, um 16.30 Uhr


Wenn Menschen die Diagnose Multiple Sklerose erhalten, sind Sorgen und Ängste von Betroffenen und Angehörigen häufig groß. Denn die unheilbare Krankheit des zentralen Nervensystems kann zu weitreichenden Beeinträchtigungen führen. 

Um über die Krankheit aufzuklären, lädt die KKH Kaufmännische Krankenkasse alle Interessierten zu einem Online-Seminar am Dienstag, 22. Juni, um 16.30 Uhr ein. „In vielen Fällen ist es möglich, trotz der Erkrankung ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Denn viele der Beschwerden lassen sich gezielt behandeln, sodass das Wohlbefinden steigt“, erklärt Andrea Schneider, Leiterin der Pflegekasse bei der KKH.

Die digitale Schulung unter der Leitung von Dr. Sabine Schipper von der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft widmet sich neben den Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten auch den Verlaufsformen der Erkrankung und den möglichen Entlastungsangeboten. Kostenfreie Anmeldungen – auch für Mitglieder anderer Krankenkassen – sind unter: kkh.de/online-pflegeseminare möglich.

Montag, 14. Juni 2021

VdK-Präsidentin: „Regierung lässt Pflegereform von Betroffenen bezahlen“

Vor allem für die ambulant Gepflegten werde die Reform richtig teuer

© VdK / Susie Knoll

Der Sozialverband VdK Deutschland ist entsetzt, dass der Bundestag unbeeindruckt von der massiven Kritik an der Pflegereform diese am Freitag ohne nennenswerte Änderungen verabschiedet hat. 

„Diese Regierung wird in die Geschichte eingehen als eine, die ihre Pflegereform von den Betroffenen bezahlen lässt“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. 

Für andere Dinge sitze im Gesundheitsministerium das Geld locker, aber nicht für die Pflege. Das zeige, wie gering der Stellenwert der Pflegebedürftigen für die Verantwortlichen sei. „Angekündigt war eine große Pflegereform, die die Betroffenen entlastet. Jetzt haben wir ein Pflege-Reförmchen, das sie belastet“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Die Reform wird für die ambulant Gepflegten richtig teuer

Am Ende bleiben aus Sicht der VdK-Präsidentin viele Fragen offen, vor allem die der ausreichenden Finanzierung. Nur 1,4 Milliarden der notwendigen sechs seien gegenfinanziert. Schon seit 2017 gibt es keine Anhebung der Pflegeleistungen, um wenigstens die Inflation auszugleichen. Nun werde das bis in das Jahr 2025 so bleiben. „Die Reform wird für die ambulant Gepflegten damit richtig teuer. Sie zahlen die steigenden Preise durch die Lohnerhöhung selbst, wohingegen es im Pflegeheim wenigstens noch einen Zuschuss gibt, um die Pflegekosten zu reduzieren“, sagte Bentele weiter. Der VdK hält die bessere Bezahlung und mehr Stellen in den Einrichtungen für sinnvoll, aber das darf nicht auf Kosten der ambulanten Pflege gehen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelte für Schwarz-Rot offenbar nicht mehr.

Dienstag, 8. Juni 2021

Neues Alzheimer-Medikament in den USA mit Auflagen zugelassen

Erster neuer Alzheimer-Wirkstoff seit 2002

© Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Der Alzheimer-Wirkstoff Aducanumab hat von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) eine Zulassung mit Auflagen erhalten. Aducanumab ist damit der erste neue Alzheimer-Wirkstoff seit 2002. Begleitend muss der Hersteller Biogen die Wirksamkeit des Antikörpers mit einer weiteren Studie nachweisen. Biogen hat bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA auch einen Antrag für eine Zulassung in Europa gestellt. Eine Entscheidung darüber wird bis Ende des Jahres erwartet.

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) schätzt die aktuelle Situation ein und rät Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Vorsicht:

„Wir begrüßen die Entscheidung der FDA, den Alzheimer-Wirkstoff Aducanumab unter der Voraussetzung zuzulassen, dass der Hersteller Biogen eine weitere Studie zur Wirksamkeit des Medikamentes vorlegt. Das ist folgerichtig, denn die bisherigen Ergebnisse, die Biogen vorgelegt hat, waren nicht eindeutig und haben zu viele Fragen offengelassen. Unstrittig ist zwar, dass Aducanumab wirksam die alzheimerspezifischen Eiweiß-Ablagerungen aus Beta-Amyloid im Gehirn entfernt. Ob damit aber die kognitiven Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten substantiell verbessert werden, konnten die widersprüchlichen Ergebnisse der beiden bisherigen Phase-3 Studien nicht zufriedenstellend belegen. Biogen muss jetzt nachlegen und mit der gebotenen Sorgfalt in einer weiteren Studie die noch offenen Fragen klären.

Mit der Zulassung sollten keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Auch Aducanumab kann die Alzheimer-Krankheit nicht heilen, sondern verlangsamt den Gedächtnisabbau in einem geringen Ausmaß. Für Patientinnen und Patienten in einem sehr frühen Krankheitsstadium kann das eine zeitweise spürbare Stabilisierung der kognitiven Fähigkeiten und der Lebensqualität bringen.

Der Wirkung stehen ernst zu nehmende Nebenwirkungen und eine aufwändige und engmaschige ärztliche Begleitung gegenüber. Eine Nebenwirkung des Wirkstoffs sind Hirnschwellungen, die unerkannt zu Hirnblutungen führen können. Deshalb wurden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zulassungsstudien in regelmäßigen Abständen mit bildgebenden Verfahren wie MRT untersucht. Bei Hirnschwellungen wurde die Dosis ausgesetzt. Solche Begleituntersuchungen müssten auch regelmäßig bei Patientinnen und Patienten durchgeführt werden“, sagt Astrid Marxen, Sprecherin der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI).

Die AFI war nicht an der Entwicklung von Aducanumab beteiligt und unterhält keine Verbindungen zu Biogen.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 312 Forschungsaktivitäten mit über 12,2 Millionen Euro unterstützen und rund 880.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 4. Juni 2021

Umfrage zeigt: Patienten wissen wenig über E-Rezept

63 Prozent der Erwachsenen haben noch gar nichts vom E-Rezept gehört



Wenige Monate vor der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts im Januar 2022 wissen die Deutschen noch sehr wenig über den Nachfolger des rosa Papierrezepts. 63 Prozent der Erwachsenen haben noch gar nichts vom E-Rezept gehört. Wann es eingeführt wird, wissen sogar 95 Prozent nicht. Drei von vier Deutschen möchten ihre Medikamente auch weiterhin gerne persönlich in der Apotheke vor Ort abholen. Weitere 9 Prozent können sich vorstellen, ein E-Rezept an ihre Apotheke zu schicken und deren Botendienst für die Belieferung in Anspruch zu nehmen. Das ergab eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts KANTAR im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter 1.000 Deutschen anlässlich des Tags der Apotheke am 7. Juni. Der Tag der Apotheke findet seit 1998 statt, um die Leistungen der Apotheken öffentlich darzustellen.

69 Prozent der Befragten sehen die Papiereinsparung als wichtigsten Vorteil des E-Rezepts. Andererseits befürchten 48 Prozent, dann keine ausreichende Beratung mehr in der Apotheke zu bekommen. „Wir sehen, dass die Menschen noch extrem wenig über die Einführung des E-Rezepts und seine Vorteile wissen. Da kommt in den nächsten Monaten sehr viel Aufklärungsarbeit auf uns zu. Wir müssen den Menschen die völlig unbegründete Furcht nehmen, Beratung und Versorgung würden mit dem E-Rezept schlechter werden. Das Gegenteil wird der Fall sein, weil Patienten ja noch einfacher mit ihrer Apotheke kommunizieren und noch schneller versorgt werden können“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zu den Umfrageergebnissen. 

Technisch seien die Apotheken bestens auf den Roll-Out des E-Rezeptes vorbereitet. „Schon jetzt sind neun von zehn Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und ‚E-Rezept-ready‘. Bis zum bundesweiten Pflichtbetrieb ab 1. Januar 2022 werden alle Betriebe soweit sein. Jede Apotheke vor Ort wird künftig mit der kostenlosen E-Rezept-App der gematik auch online ansprechbar sein. Das ist ein zusätzliches Angebot neben dem analogen, physischen Kontakt zur Apotheke. Egal ob digital oder analog, die Betreuung unserer Patienten wird immer eine ganz persönliche bleiben. Die Umfrage zeigt, dass die Menschen auch in Zukunft gerade auf diese persönliche Betreuung nicht verzichten wollen.“