Montag, 19. Dezember 2022

Apothekerschaft kritisiert Vorstoß der Bundesärztekammer für Arzneimittel-Flohmärkte

"Absurde Idee!"

Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV
Quelle/Copyright: © LAV
 

„Ein solcher Vorschlag ist fahrlässig, verantwortungslos und heilberuflich nicht zu vertreten! Ich bin wirklich absolut entsetzt!“ Mit diesen Worten kommentiert Tatjana Zambo, Präsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg den Vorstoß des Präsidenten der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt, der in der Online-Ausgabe des Tagespiegels am vergangenen Wochenende angesichts der anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln für „Flohmärkte für Medikamente in der Nachbarschaft“ geworben hatte. Reinhardt hatte darüber hinaus angeregt, selbst abgelaufene Medikamente weiter zu benutzen.

Selbstverständlich sei die Situation der Lieferengpässe bei einem gleichzeitig hohen Krankenstand besorgniserregend, so Zambo. „Dass man allerdings auf so eine absurde Idee kommt, dass die Menschen nun die in den Haushalten gelagerte Medikamente ohne jedweden fachlichen Rat munter fröhlich miteinander tauschen sollen, grenzt schon fast an Absurdität. Das gilt umso mehr, wenn dieser Vorschlag von einem Arzt kommt und noch dazu von einer durch sein Amt so herausgestellten Persönlichkeit“, so Zambo weiter.

Auch für den Vorschlag Reinhardts, bereits seit mehreren Monaten abgelaufene Medikamente hier einzubeziehen, hat Zambo kein Verständnis. „Mit einer solchen Idee tritt der Präsident der Bundesärztekammer die wichtige Errungenschaft der Arzneimittelsicherheit und gleichzeitig das Patientenwohl mit Füßen!“ Ihr sei auch kein Fall bekannt, bei dem in Arztpraxen abgelaufene Medikamente im Sprechstundenbedarf eingesetzt würden. „Ich kann mir keine Ärztin und keinen Arzt vorstellen, der hier Kompromisse machen würde“, meint Zambo.

Zambo fordert die Bundesärztekammer und die weiteren ärztlichen Standesvertretungen auf, sich unverzüglich von diesen Vorschlägen zu distanzieren. „Es ist selbstverständlich, dass in der derzeitigen Situation in den Haushalten keine Medikamente gehortet werden sollten. Aber in die Beliebigkeit darf man die Medikation von kranken Menschen nicht setzen.“

Mittwoch, 7. Dezember 2022

Eckpunkte der Krankenhausreform weisen in die richtige Richtung

IKK classic begrüßt die Kommissionsvorschläge als gute Diskussionsgrundlage

 

Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classik
Foto: IKK classik

„Die Eckpunkte für eine Reform der stationären Versorgung weisen in die richtige Richtung. Wenn sie nun konsequent umgesetzt werden, bin ich zuversichtlich, dass wir die Qualität und Versorgungssicherheit – auch auf dem Land – verbessern können,“ sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic, anlässlich der heute vorgestellten Eckpunkte für eine zukünftige Krankenhausversorgung durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Mitglieder der Krankenhauskommission.

Nun komme es darauf an, dass der Bund stringente, bundesweit einheitliche und bedarfsorientierte Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung der Länder setzt und in der Folge gemeinsam mit allen Beteiligten ausgestaltet. Mit der zu erwartenden, dringend notwendigen Reduzierung der Bettenzahl insgesamt werde auch die Pflege entlastet. „Wir sprechen heute von ca. 25.000 fehlenden Fachkräften in der Akutpflege. Jedes Bett weniger, das nicht gebraucht wird, benötigt auch weniger Pflegekräfte. Auf diese Weise kann die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte gesenkt und die Pflegequalität am Bett gesteigert werden“, ist Frank Hippler überzeugt.

„Mit der Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen, einer ausreichenden Finanzierung der Vorhaltekosten und einer Bemessung der Vergütung der Häuser nach Leistungen und Leistungsqualität werden die richtigen Probleme angegangen,“ befürwortet der Kassenchef die einzelnen Maßnahmen und fordert die Länder auf, nun den Ball aufzunehmen. „Wir setzen darauf, dass die Länder ihrer Planungsverantwortung nachkommen und den vorgezeichneten Weg mitgehen. Nicht jeder Landkreis braucht sein eigenes Krankenhaus. Was wir aber brauchen, ist eine schnell erreichbare Grundversorgung. Das muss aber nicht immer das Krankenhaus sein.“

Entscheidend sei, so Hippler, dass Patienten vor Ort optimal versorgt werden. Und das kann z. B. bei weniger komplexen internistischen oder chirurgischen Operationen auch das gut ausgestattete regionale, ambulante Gesundheitszentrum sein. „Wir haben in Deutschland immer noch zu viele Krankenhausaufnahmen. Das Potenzial für ambulante Operationen ist noch nicht ausgeschöpft.“

Als besonders positiv hebt Kassenchef Hippler die Tatsache hervor, dass für eine echte sektorenübergreifende Versorgung in der Fläche nun die Krankenhaus-, die vertragsärztliche und die Notfallversorgung gleichermaßen integriert werden sollen.

Dienstag, 8. November 2022

Anregungen zur Testamentsgestaltung

Noch entscheide ich

 


Durch eine Alzheimer-Erkrankung werden Betroffene zunehmend vergesslich, verwirrt und orientierungslos. Die Wahrscheinlichkeit, an der häufigsten Form der Demenz zu erkranken, steigt mit dem Alter. Darum ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Regelung des Nachlasses zu beschäftigen. Denn mit einer Alzheimer-Diagnose ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich Betroffene nicht mehr selbst um die letzten Dinge kümmern können, weil sie nicht mehr testierfähig sind.

Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen. Damit ein Testament gültig ist, gibt es einiges zu berücksichtigen. Beispielsweise muss ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein. Es muss darüber hinaus eindeutig als Testament gekennzeichnet, datiert und unterschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Erbeinsetzung eindeutig ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll. Ohne Testament und gesetzliche Erben fällt der Nachlass an den Staat.

Was bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testamentes sonst noch zu beachten ist, erklärt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) aus Düsseldorf mit einer neuen Testamentsbroschüre. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Website: www.alzheimer-forschung.de/zukunft-gestalten oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 327 Forschungsaktivitäten mit 13,3 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Montag, 31. Oktober 2022

Digitalisierung nimmt stark an Fahrt auf

Interesse am digitalen Abruf der AU wächst stetig 


Der Anteil elektronischer Krankschreibungen (eAU) nimmt deutlich zu. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der Barmer hervor. Demnach lag der Anteil der eAU, die die Kassen von Ärztinnen und Ärzten digital übermittelt bekommen, in Kalenderwoche (KW) 22 dieses Jahres (30. Mai bis 5. Juni) bei rund 20 Prozent und in KW 42 (17. bis 23. Oktober) bei fast 79 Prozent. Das entspricht fast einer Vervierfachung. An einzelnen Tagen übersteigt die Quote inzwischen sogar 80 Prozent deutlich. Zugleich sank die Fehlerquote bei den eAU von knapp sechs auf rund 0,3 Prozent. „Im Bereich der Krankschreibungen nimmt die Digitalisierung im Gesundheitswesen stark an Fahrt auf. Wir geben alles daran, dass auch andere wichtige Projekte wie etwa die elektronische Patientenakte sich zunehmend durchsetzen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben zeitnah umsetzt, wonach allen Versicherten im Opt-Out-Verfahren eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt wird“, sagte Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Für die eAU formulierte der Barmer-Chef eine wünschenswerte Digital-Quote von 95 Prozent.

Interesse von Betrieben am digitalen Abruf der AU wächst stetig

Die digitale Einreichung der Krankschreibung bei den Krankenkassen sei aber nur ein Schritt bei der Umstellung der Krankmeldung von der Papierform auf die eAU. Mit Beginn des Jahres 2023 könnten Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Kassen abrufen. Dazu laufe im kompletten Jahr 2022 ein Pilotprojekt zum Datenaustausch. Dabei verzeichne die Barmer ein stetig steigendes Interesse an dem Verfahren. Im ersten Halbjahr habe es 128.000 Abrufe und seit Juli bereits mehr als 116.000 Downloads gegeben. „Die Unternehmen zeigen ein starkes Interesse am digitalen eAU-Verfahren. Wir gehen deshalb zuversichtlich ins kommende Jahr, ab dem die digitale Krankschreibung flächendeckend von allen Unternehmen eingesetzt wird“, sagte Straub. Informationen zum Verfahren biete die Barmer für Arbeitgeber in ihrer alljährlichen Seminarreihe „Änderungen in der Sozialversicherung“ an, die ab dem 24. November beginne. Informationen zur eAU finden Interessierte unter www.barmer.de/a006971 .

Mittwoch, 19. Oktober 2022

Apotheken streiken heute in vier Bundesländern

Ab mittags bleiben die Apotheken geschlossen

 


Heute streiken die Apotheken in den Bundesländern Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg. Ab mittags bleiben die Apotheken geschlossen. „Die Apotheken leiden unter der aktuellen Krise genauso wie viele andere. In dieser Situation soll nun noch das Honorar gekürzt werden. Damit läuft das Fass über. 

Deshalb streiken die Apothekerinnen und Apotheker in vier Bundesländern, stellvertretend für den Berufsstand“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Die Apothekerschaft sendet ein klares Signal an Bundesregierung und Bundestag

Das Apothekenhonorar wurde vor zehn Jahren letztmalig angepasst und soll – trotz Inflation und steigender Kosten für Personal und Energie – ab Januar 2023 um 120 Millionen pro Jahr gekürzt werden. So will es das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird. 

Overwiening: „Die Apotheken brauchen Entlastung, keine weitere Belastung. Die Apothekerschaft sendet ein klares Signal an Bundesregierung und Bundestag, dass auch über das aktuelle Spargesetz hinaus dringend ein Politikwechsel notwendig ist. Die Arzneimittelversorgung in Deutschland muss wieder ein stabiles Fundament bekommen. Wir werden mit vereinten Kräften für diesen Politikwechsel kämpfen.“

Donnerstag, 15. September 2022

VdK-Präsidentin: „Pflegende Angehörige werden noch immer vergessen“

Kaufkraft des Pflegegeldes ist enorm gesunken

Verena Bentele
© VdK / Marlene Gawrisch

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag angekündigt, 2022 endlich das Pflegegeld zu erhöhen. Doch bislang gibt es dafür keine konkreten Pläne. Leidtragende sind neben den Pflegebedürftigen vor allem pflegende Angehörige, die auch beim dritten Entlastungspaket wieder leer ausgegangen sind. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, endlich die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern. Seit fünf Jahren warten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf die versprochene Erhöhung des Pflegegeldes. Nicht zuletzt wegen der hohen Inflationsrate hat dieses enorm an Kaufkraft verloren.

Gleichzeitig wurden im dritten Entlastungspaket erneut pflegende Angehörige, die nicht mehr arbeiten, aber auch noch nicht in Rente sind, vergessen. Sie bekommen keine Energiepreispauschale. Pflegende Angehörige brauchen dringend spürbare Entlastungen. Die Ampel-Koalition muss nun schnellstmöglich ihr Versprechen einlösen und das Pflegegeld noch in diesem Jahr deutlich erhöhen.“

Dienstag, 6. September 2022

Schnelle Hilfe für alle Leistungserbringer

Neue BARMER-Hotline

0800 333 06 06

Die Barmer erweitert ihren Service für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Ab sofort können sich zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei sämtlichen Fragen, die die Zusammenarbeit mit der Kasse betreffen, an eine spezielle Hotline wenden. „Die Barmer will mit ihrer neuen Hotline Leistungserbringern schnell und unbürokratisch weiterhelfen, wenn sie ein Anliegen haben. Damit bleibt ihnen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, nämlich die Versorgung der Patientinnen und Patienten, und das ist uns allen besonders wichtig“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Wenn es zum Beispiel leistungsrechtliche Fragen gebe, können sich Leistungserbringer schnell und unkompliziert an die kostenfreie Hotline der Kasse wenden. Damit komme die Barmer der Erwartung nach, Lösungen für Anliegen direkt und ohne lange Wartezeiten zu erhalten. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr unter 0800 333 06 06 erreichbar. Für eine noch schnellere und gezieltere Beratung werden die Leistungserbringer gebeten, ihr Institutionskennzeichen oder ihre lebenslange Arztnummer bereit zu halten.

Donnerstag, 28. Juli 2022

Aggressives Verhalten: Tipps zum Umgang mit Alzheimer-Patientinnen und -Patienten

Tipps und Anregungen für pflegende Angehörige

 


Der Umgang mit Alzheimer-Patientinnen und -Patienten ist für Angehörige oft schwierig. Durch das nachlassende Gedächtnis, die zunehmende Orientierungslosigkeit und die damit oft einhergehende Angst und Unsicherheit, zeigen Erkrankte häufig Verhaltensweisen, die sehr herausfordernd für Angehörige sein können. Besonders schwierig ist für viele der Umgang mit Aggressionen, die manche Erkrankte zeigen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) bietet Tipps und Anregungen für den Umgang mit aggressivem Verhalten bei Alzheimer.

Mögliche Auslöser

Es kann unterschiedliche Ursachen haben, warum Alzheimer-Erkrankte aggressiv reagieren. Patientinnen und Patienten leben mehr und mehr in ihrer eigenen Realität. Sie verstehen gewohnte Abläufe nicht mehr und können das Handeln ihrer Mitmenschen immer weniger nachvollziehen. Das kann zu Angst und Unsicherheit und in der Folge auch zu Wutanfällen und Aggressionen führen. Auch das Gefühl von Abhängigkeit und Hilflosigkeit kann aggressives Verhalten auslösen. Alzheimer-Patientinnen und Patienten können sich von Angehörigen oder pflegenden Personen bedrängt fühlen, weil sie eine Situation als ungewohnt oder bedrohlich wahrnehmen. Auslöser für plötzliche Angst oder Wut können auch fremde Menschen, laute Geräusche oder zu viel Licht sein.

Verhalten nicht persönlich nehmen

Versuchen Sie, sich zu vergegenwärtigen, dass das Verhalten des Erkrankten nicht gegen Sie persönlich gerichtet ist, sondern durch die Erkrankung bedingt ist. Im oft stressigen Pflegealltag ist das sicherlich nicht immer einfach. Wenn Sie merken, dass eine Situation zu herausfordernd ist, nehmen Sie sich die Zeit, das Zimmer kurz zu verlassen, um tief durchzuatmen und sich wieder zu sammeln.

Alltag strukturieren und Orientierung bieten

Um Überforderungsmomente zu vermeiden, sollten Sie den Alltag des Patienten oder der Patientin so einfach wie möglich gestalten. Bieten Sie Orientierung und Sicherheit, indem Sie Alltagsroutinen beibehalten, die Wohnungseinrichtung nicht verändern und Gegenstände am gewohnten Platz belassen. Kündigen Sie Termine wie Besuche einer ärztlichen Praxis mit genügend Vorbereitungszeit an. Äußere Auslöser wie grelles Licht, bestimmte Personen oder zu viel Lärm sollten nach Möglichkeit reduziert werden. 

Auf Gedankenwelt des Erkrankten einlassen

Durch eine wertschätzende und einfühlsame Haltung können Aggressionen vermindert werden. Wichtig ist, sich auf die Gedankenwelt und Realität des oder der Erkrankten einzulassen. Versuchen Sie herausfinden, welcher Auslöser die Aggression hervorruft und stellen Sie diesen nach Möglichkeit ab. Vermeiden Sie Zurechtweisungen oder Richtigstellungen, denn sie führen zu nichts und können den Patienten oder die Patientin zusätzlich verunsichern oder verärgern.

Auf eine einfache Kommunikation achten

Damit sich der Patient oder die Patientin wahrgenommen und verstanden fühlt, ist es wichtig angemessen mit ihm oder ihr zu kommunizieren. Das erfordert vor allem Ruhe und Geduld. Achten Sie darauf, langsam, deutlich und in kurzen Sätzen zu sprechen. Gesten und eine deutliche Körpersprache können beim Verständnis helfen. Nutzen Sie Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können. Wechseln Sie das Thema, wenn die erkrankte Person bei einem Gespräch nicht folgen kann oder das Thema Irritationen hervorruft. Wenn im späten Krankheitsstadium Kognition und Sprachfähigkeit immer mehr nachlassen, werden Blick- und Körperkontakt immer wichtiger.

Dienstag, 12. Juli 2022

Voll im Trend: Immer mehr Versicherte nutzen Video-Sprechstunden

Corona sorgt für Video-Boom in Praxen  



Seit der Coronapandemie sind Video-Sprechstunden für die ärztliche Behandlung immer stärker im Trend. Während die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) 2019 in der zweiten Jahreshälfte nur 297 Mal einen Arzt oder Ärztin per Video kontaktierten, waren es im gleichen Zeitraum 2020 schon 361.000. Im ersten Halbjahr 2021 stieg die Zahl laut einer aktuellen Auswertung der TK sogar auf 580.000 Video-Behandlungen.

Video-Trend wird sich über die Pandemie hinaus etablieren

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: "Die Pandemie hat vielen Menschen die Vorzüge der Video-Technik vor Augen geführt. Sie ist inzwischen nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Neben Arbeitsterminen oder dem Gespräch mit den Großeltern ist inzwischen auch das Video-Gespräch mit Arztpraxen selbstverständlich geworden." Dass der Boom der Video-Behandlungen nicht nur an einen Lockdown geknüpft sei, werde durch die dauerhaft steigenden Zahlen deutlich.

Auch unabhängig von Corona: Video-Sprechstunde bietet Vorteile

Dies sieht Baas als positive Entwicklung: "Patientinnen und Patienten sparen sich längere Anfahrtswege und stundenlanges Sitzen im Wartezimmer. So ist auch das Ansteckungsrisiko reduziert - für die Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeitende in Arztpraxen." Ärztinnen und Ärzte seien aufgrund der zusätzlichen digitalen Behandlungsform flexibler in ihrer Arbeit und können den Praxisalltag effizienter organisieren. Zudem stellten die Video-Sprechstunden auch in versorgungsschwächeren Gebieten eine gute Behandlung sicher.

Samstag, 25. Juni 2022

Bundesregierung überarbeitet Testverordnung

Die Qualität der Tests soll verbessert werden



Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung stellen, aber die Bedingungen verändern. Die geförderte Möglichkeit zum Test soll weiter helfen, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen. Zugleich wird ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesfinanzminister Christian Lindner geeinigt. 

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt. 

Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Bürgertests tragen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind. Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug. Deshalb setzen wir die Tests künftig gezielter ein und kontrollieren Teststellen effektiver." Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Land den Finanzierungsanteil der Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, so Lauterbach. 
 
Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“ 

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.

Samstag, 18. Juni 2022

Wer die Einnahme von verordneten Medikamenten vergisst, kann seiner Gesundheit schaden

Tabletten nicht vergessen: So gelingt's!

 


Schon wieder vergessen, die Tabletten zu nehmen? Das Problem betrifft keinesfalls nur ältere Menschen. Im stressigen Alltag denkt man mitunter nicht an die Antibabypille oder Antibiotika. Bei einigen Krankheiten macht sich diese Unregelmäßigkeit nicht sofort bemerkbar, bei anderen recht schnell - mit oft schweren gesundheitlichen Folgen. "Wenn etwa jemand mit Parkinson die Medikamente nicht nimmt, dann geht es ihm ziemlich abrupt schlecht", sagt Professor Hans-Christoph Diener, Neurologe und Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)in Essen, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Erinnerungshilfen per App oder Wecker

Patienten, die ihre Medikamente nicht wie verordnet einnehmen, bezeichnet man im Fachjargon als nicht therapietreu. Dazu zählen etwa die Hälfte der Menschen mit chronischen Erkrankungen. Die korrekte Einnahme von Arzneien ist jedoch meist der wichtigste Teil eines mit ärztlichem Fachpersonal gemeinsam entwickelten Behandlungsplans.

Bei kurzen Therapien hilft ein Zettel am Badezimmerspiegel: "Tabletten nicht vergessen!" Bei langen Therapien ist diese Methode allerdings nicht ideal: Der Zettel wird irgendwann nicht mehr wahrgenommen. Erinnerungshilfen gibt es auch per App. Die handyfreie Variante ist der Tabletten-Wecker mit einem kleinen Fach für die Arzneien. Das Praktische: Klingelt der Wecker, sind die Tabletten griffbereit. Gut bewährt hat es sich auch, die Medikamente an einen Ort zu legen, den man morgens und abends beachtet. Die Kaffeemaschine eignet sich zum Beispiel morgens. Abends ist es etwa der Nachttisch.

Nachholen oder auslassen?

Vergessenes Medikament auslassen oder Einnahme nachholen? Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es ist von Wirkstoff zu Wirkstoff anders. Besser vorab mit Ärztin oder Arzt besprechen, was dann zu tun ist.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"
Ausgabe 6B/2022 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich.

Mittwoch, 8. Juni 2022

KKH und famPLUS GmbH suchen Schulen zur Sensibilisierung für Pflege

 Schulprojekt „junge Pflegende“ startet deutschlandweit

 


 

Wird in einer Familie jemand pflegebedürftig oder schwer krank, stehen oft schon Kinder oder Jugendliche in der Pflegeverantwortung. In Deutschland sind das etwa 480.000, umgerechnet zwei pro Schulklasse. Diese sogenannten Young Carers übernehmen viel Verantwortung und sind großen Belastungen ausgesetzt. „Sie können nicht mehr uneingeschränkt Kind sein. Selbst wenn sie es nach außen nicht zeigen, so leiden sie doch unter der Doppelbelastung von Pflegeverantwortung und Schulpflichten“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse.

Um Lehrkräfte und Klassen für diese besondere Situation von jungen Pflegenden zu sensibilisieren, hat die KKH zusammen mit der famPLUS GmbH ein neuartiges Schulprojekt initiiert und konzipiert. „Betroffene Kinder und das schulische Umfeld sollen lernen, wie sie eine Pflegesituation erkennen können und welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt“, so die famPLUS-Pflegeberaterin Nadjila Behrens. 

Die Teilnahme für die Schulen ist kostenlos

In mindestens drei Schulstunden pro Klasse wird nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern mit Hilfe eines praktischen interaktiven Pflegeparcours die Belastung auch erlebbar gemacht. Durchgeführt wird das Seminar von qualifiziertem famPLUS-Fachpersonal aus Pflege- und Elternberatung. Die Teilnahme für die Schulen ist kostenlos, finanziert wird das Projekt von der Pflegekasse der KKH. Anmeldungen für Schulen sind möglich unter Tel. +49 89 80 99 027 00 oder per E-Mail an youngcarers@famplus.de.

Die famPLUS GmbH ist ein Sozialunternehmen, welches auf individuelle, neutrale Beratung mit einem hohen Qualitätsanspruch in den Bereichen Pflege, Eltern-Kind und seelische Gesundheit spezialisiert ist.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.

Dienstag, 7. Juni 2022

Apotheken machen sich bereit für E-Rezept

Digitalisierung im Gesundheitswesen 



In den kommenden Monaten löst das elektronische Rezept (E-Rezept) das bisherige rosa Papierrezept für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Die bundesweite Einführung zum Jahresbeginn 2022 wurde zwar kurzfristig noch einmal verschoben, aber nach ausreichender technischer Testung soll das E-Rezept ab Herbst dieses Jahres für Millionen Patientinnen und Patienten Wirklichkeit werden. 

Die Apotheken bereiten sich intensiv auf diesen Meilenstein der Digitalisierung des Gesundheitswesens vor. Und das hat einen Grund: Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Apotheken ab September in der Lage sein, E-Rezepte annehmen zu können. Darauf weisen Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Apotheke hin, der jedes Jahr am 7. Juni stattfindet.

Die Apotheken haben bereits flächendeckend die nötige Hardware – sogenannte Konnektoren und Lesegeräte sowie Institutionenkarten und Heilberufsausweise – angeschafft und eingerichtet. Zum sicheren Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten haben sich die Apotheken voriges Jahr auch schon an die Telematik-Infrastruktur (TI) – das sichere Gesundheitsdatennetz – angeschlossen. Die kommenden Monate bis zum Start nutzen die Apotheken nun dazu, letzte Software-Anpassungen vorzunehmen und die Apotheken-Teams zu schulen.

So funktioniert das E-Rezept

Die Ärztin oder der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen und besonders gesicherten Server ab. 

Der Patient oder die Patientin bekommt – anders als bislang - nicht das eigentliche Rezept, sondern einen digitalen Schlüssel (E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten. 

Patientinnen und Patienten ohne Smartphone können sich den E-Rezept-Token in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen und mit in die Apotheke nehmen. 

Aber auch mit der kostenlosen App „Das E-Rezept“ der gematik kann man das E-Rezept verwalten. Voraussetzung dafür sind aber ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem ist eine PIN von der Krankenkasse notwendig. 

Grundsätzlich gilt: E-Rezepte werden verschlüsselt transportiert und liegen auf einem geschützten Server in Deutschland, so dass sich niemand Sorgen um den Datenschutz machen muss. Fragen zum E-Rezept kann die Apotheke vor Ort beantworten.

Donnerstag, 21. April 2022

Privates Testament muss immer handschriftlich verfasst sein

Kostenlose Broschüre der Alzheimer Forschung Initiative e.V.

 


Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Etwa 80 Prozent der selbstverfassten Testamente sind fehlerhaft oder unwirksam. Deshalb kommt es bei der Umsetzung des Letzten Willens immer wieder zu Schwierigkeiten bis hin zu jahrelangem Streit unter den Erben. Beispielsweise ist oftmals nicht bekannt, dass ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein muss.

Es muss darüber hinaus ein Datum enthalten, eindeutig als Testament gekennzeichnet und unterschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Erbeinsetzung eindeutig ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll. Sollte der Verfasser oder die Verfasserin eines Testaments an einer Demenz wie der Alzheimer-Krankheit leiden, kann die Frage nach der Testierfähigkeit noch für zusätzliche Verunsicherung sorgen.

Ohne Testament regelt das Gesetz, wer im Todesfall erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Verwandte sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner. Deshalb können Freundinnen, Freunde oder gemeinnützige Organisationen nur durch ein Testament bedacht werden. Gibt es keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben und auch kein gültiges Testament, erbt der Staat.  

Für Aufklärung sorgt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) aus Düsseldorf mit einer neuen Testamentsbroschüre. In der Broschüre wird erläutert, warum es wichtig ist, ein Testament zu machen, was man bei der Testamentserstellung beachten sollte und wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Website: www.alzheimer-forschung.de/zukunft-gestalten oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 327 Forschungsaktivitäten mit 13,3 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Donnerstag, 7. April 2022

Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte

 Karl Lauterbach: “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz"

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Foto: Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30. März 2022 verabschiedet.

"Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen."

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Mittwoch, 6. April 2022

Neuer Höchststand – Immer mehr Corona-Krankschreibungen

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell

 

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) unter Barmer-versicherten Erwerbstätigen. Demnach waren in der Woche vom 13. Februar bis 19. Februar 52.100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig. Zu den Spitzenzeiten der ersten Wellen waren es bis zu 25.100 Krankengeld-Anspruchsberechtigte, die krankgeschrieben waren. Das entspricht einer Steigerung von 108 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es pro Woche durchschnittlich 10.430 Barmer-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Aktuell ist Brandenburg am stärksten betroffen. Hier liegt die Anzahl der Krankschreibungen wegen Corona in der fünften Welle deutlich über dem Bundesdurchschnitt (221 vs.139 je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten).

Deutliche regionale Unterschiede bei Corona-AU

Wie aus der Analyse weiter hervorgeht, gibt es massive regionale Unterschiede bei den Krankenschreibungen aufgrund einer Covid-19-Infektion. Auf Platz zwei und drei hinter Brandenburg befanden sich Bayern und Berlin mit 189 beziehungsweise 164 je 10.000 Versicherten, die aufgrund einer Corona-Infektion krankgeschrieben waren. Schleswig-Holstein bildet das Schlusslicht. Es lag mit 72 je 10.000 Krankgeschriebenen deutlich darunter. Lediglich Hamburg und Bremen hatten mit 81 beziehungsweise 93 je 10.000 Versicherten ähnlich geringe AU-Zahlen in diesem Zeitraum.

Aktuelle Daten zur Entwicklung des Krankenstandes unter: www.bifg.de.

Mittwoch, 30. März 2022

Apps auf Rezept

Viel genutzt - Nutzen umstritten

 


Wie läuft es mit den Apps auf Rezept seit ihrem Start? Der heute veröffentlichte DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) und der Universität Bielefeld zieht Resümee, wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Gesundheitssystem angekommen sind. Eine Patientenbefragung zeigt: 37 Prozent nutzen die Apps täglich, doch von ihrer Wirksamkeit sind nur 19 Prozent vollständig überzeugt. 

Am häufigsten App gegen Rückenschmerzen verordnet

 

Seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte Apps auf Rezept verschreiben. Deutschland ist weltweit das erste Land, in dem die Kosten für die digitalen Helfer durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Bis Ende Dezember 2021 sind bei der TK 19.025 Verordnungen für DiGA eingegangen. Am häufigsten verschrieben wurden Apps gegen Rückenschmerzen (3.947), Tinnitus (3.450) und Migräne (2.524). Mit 66,5 Prozent liegt der Anteil der Frauen bei den DiGA-Nutzerinnen und -Nutzern deutlich höher als der der Männer. Ein Blick auf die Altersverteilung zeigt, dass es auffallend weniger Verschreibungen bei den unter 30-Jährigen und den über 60-Jährigen gibt. Das Durchschnittsalter der DiGA- Nutzerinnen und -Nutzer liegt bei 45,5 Jahren. "Bei der Frage, wer die Apps verschrieben bekommt, spielt nicht das Alter eine Rolle, sondern die Erkrankungen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). "Jüngeren werden die Apps seltener verschrieben, weil weniger von ihnen an den Krankheiten leiden, die die Apps therapieren."  

7.000 Ärztinnen und Ärzte haben DiGA verordnet, die meisten in Berlin

Der Report zeigt, dass die Apps in den Arztpraxen noch nicht angekommen sind. Lediglich vier Prozent aller Ärztinnen und Ärzte haben bislang Rezepte für DiGA ausgestellt (7.000 von 180.000). Auffällig ist, dass in Berlin - wo auch die meisten DiGA-Hersteller sitzen - die Verordnungsquote am höchsten ist (2.136 Rezepte, das entspricht 2,3 Rezepten pro 1.000 Versicherten). 

37 Prozent nutzen die App täglich, 34 Prozent sind unzufrieden

 
Die TK hat 244 Versicherte, die eine App verschrieben bekommen haben, zu Nutzen und Zufriedenheit befragt. Mit 84 Prozent gab die überwiegende Mehrheit an, ihre DIGA mindestens einmal pro Woche zu nutzen, davon 37 Prozent täglich. 10 Prozent gaben an, sich nur wenige Male im Monat einzuloggen. Lediglich sechs Prozent nutzen die App gar nicht. 
 
Bei der Zufriedenheit zeichnet sich ein gemischtes Bild ab: 19 Prozent der befragten geben an, dass die App ihre Beschwerden gelindert hat. 43 Prozent stimmen eher zu, dass die App ihnen geholfen hat. 34 Prozent geben jedoch an, dass die DIGA ihnen nicht oder eher nicht geholfen hat.
 

Vier App-Hersteller haben die Preise im ersten Jahr erhöht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft, welche Apps von den Krankenkassen übernommen werden können. Im ersten Zulassungsjahr können App-Anbieter die Preise frei bestimmen und müssen anschließend einen Nutzennachweis erbringen. Der Durchschnittspreis der DiGA lag im Oktober 2020 bei 329 Euro. Inzwischen haben vier App-Hersteller die Preise im ersten Jahr noch einmal erhöht. Im März 2022 lag der Durchschnittspreis bereits bei 456 Euro. "Wir sehen, dass die Apps in der GKV-Erstattung plötzlich deutlich mehr kosten als vorher. Es ist ein Unding, dass die Preise im ersten Jahr quasi frei festgesetzt und sogar erhöht werden können", sagt Baas. "Damit DiGA sich erfolgreich dauerhaft im Gesundheitssystem etablieren können, brauchen wir faire Preise. Es muss eine Verhältnismäßigkeit geben zwischen den Kosten für DiGA und den Kosten für analoge Arztbehandlungen." Im Moment kosteten DiGA teilweise mehr als analoge Therapien - und das, obwohl der Nutzennachweis für das erste Jahr noch ausstehe. 

Der DiGA-Report zeigt anhand einer Modellrechnung, dass die geplante Höchstpreisbremse für das erste Jahr ein Papiertiger ist. Die Bremse greift erst ab 2.001 Rezepten und reduziert den Preis einer DiGA durchschnittlich lediglich um 6,6 Prozent. Ab dem zweiten Jahr werden die Preise zwischen DiGA-Herstellern und Kassen verhandelt. Bislang wurde erst eine solche Preisverhandlung abgeschlossen. Da es keine Einigung zwischen den Parteien gab, wurde der Preis von der Schiedsstelle festgelegt. Er liegt mit 225 Euro 52 Prozent unter dem Preis aus dem ersten Jahr. "Fraglich ist, ob ein vom Hersteller gesetzter Preis im ersten Jahr rückblickend als angemessen gelten kann, wenn er mehr als doppelt so hoch war wie der spätere Vergütungsbetrag, der sich insbesondere am nachgewiesenen Nutzen einer Anwendung zu orientieren hat", so Prof. Dr. Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld. "Sollten sich derartige Differenzen zwischen freien und verhandelten Preisen auch in den weiteren Verhandlungsergebnissen widerspiegeln, muss der Preisbildungsmechanismus im ersten Jahr kritisch hinterfragt werden." Das gelte insbesondere auch dann, wenn vorläufig gelistete DiGA ihren Nutzen überwiegend nicht oder nur teilweise belegen können. 

Nutzen muss für Kostenerstattung eindeutig belegt sein

Die Migräne-App M-Sense ist eine der ersten DiGA, die nach einem Jahr Kostenerstattung wieder aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen wird, weil der Nutzen nicht nachgewiesen werden konnte. Ohne belegte Wirksamkeit wurde M-Sense 15 Monate von den Krankenkassen erstattet. Bei einem Preis von 219,98 Euro sind so für die Kassen Ausgaben von mehr als einer Million Euro entstanden. "Es besteht die Gefahr, dass viele Apps den Vertrauensvorschuss nicht einhalten können, den sie im Erprobungsjahr bekommen", so Baas. "Bereits für die Listung beim BfArM muss es eine aussagekräftige Datengrundlage geben. Die bisherigen Anforderungen reichen nicht, um den Nutzen einer App abzuschätzen."

Der Nachweis der Wirksamkeit einer DiGA muss klarer auf das primäre Behandlungsziel ausgerichtet sein. Das ist derzeit nicht gegeben. Um positive Versorgungseffekte von DiGA eindeutig beurteilen und die methodischen Aspekte des Fast-Track-Verfahrens besser nachvollziehen zu können, braucht es klare Nutzenkriterien und eine größere Transparenz der Entscheidungsgründe des BfArM. "Für die Preisverhandlungen wäre es daher sinnvoll, dass das BfArM Angaben zur Evidenzqualität und zum Effektausmaß der DiGA veröffentlicht", so Prof. Wolfgang Greiner. "Nur wenn für alle an den Verhandlungen beteiligten Parteien transparent ist, in welchem Umfang die Wirkung einer DiGA nachgewiesen werden kann, ist eine faire Preisbewertung möglich."

Dienstag, 8. März 2022

Ist Alzheimer weiblich?

Warum Frauen häufiger an Alzheimer erkranken

 

Foto: Quelle „Nottebrock / Alzheimer Forschung Initiative e.V.“

Frauen erkranken deutlich häufiger an Alzheimer als Männer. Rund zwei Drittel der 1,2 Millionen Alzheimer-Erkrankten sind weiblich. Lange ist man davon ausgegangen, dass die längere Lebenserwartung von Frauen der Grund ist, denn das Risiko an Alzheimer zu erkranken steigt mit zunehmendem Alter. Doch auch wenn man die höhere Lebensdauer herausrechnet, erkranken Frauen immer noch öfter an der häufigsten Form der Demenz. Heute geht man zunehmend davon aus, dass auch geschlechtsspezifische Unterschiede, besonders im Hormonhaushalt, dazu führen, dass Frauen häufiger von Alzheimer betroffen sind. Die genauen Zusammenhänge sind allerdings noch nicht abschließend erforscht. Anlässlich des Internationalen Weltfrauentages am 8. März informiert die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. über die Hintergründe. 

Hormonhaushalt und Stoffwechsel von Frauen sind anders als bei Männern. Dass die weiblichen Sexualhormone, insbesondere Östrogene, die Reproduktionsfähigkeit von Frauen regeln, ist bekannt. Dass Östrogene aber auch eine wichtige Rolle für den Hirnstoffwechsel und damit für die kognitiven Prozesse im weiblichen Gehirn spielen, rückt erst langsam in den Fokus der Alzheimer-Forschung. Östrogene sind wichtig für den Schutz und den Energiestoffwechsel der Nervenzellen im Gehirn. Sie regulieren die Mitochondrien, die als Kraftwerke der Zellen für die nötige Energie sorgen und die Verknüpfung zwischen den Nervenzellen fördern. Außerdem trägt der Botenstoff zum Schutz und zur besseren Durchblutung der Nervenzellen bei und verhindert, dass sich die alzheimertypischen Amyloid-Plaques ablagern. 

In den Wechseljahren ändert sich bei Frauen der Hormonhaushalt. Insbesondere die Östrogenproduktion ist stark rückläufig. Weil Östrogene nicht mehr ausreichend für die Energieversorgung und den Schutz der Nervenzellen sorgen, leiden manche Frauen kurzfristig unter Wechseljahresbeschwerden, die auch die Kognition betreffen können, zum Beispiel Gedächtnisprobleme, Vergesslichkeit und Verwirrtheit. Mittelfristig können diese hormonellen Veränderungen aber auch das Alzheimer-Risiko erhöhen. Das belegen in unterschiedliche Studien die Neurowissenschaftlerinnen Roberta Diaz Brinton, Direktorin des Center for Innovation in Brain Science an der University of Arizona und Lisa Mosconi, Leiterin der Women´s Brain Initiative und Direktorin der Alzheimer´s Prevention Clinic am Weill Medical College New York. 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Länge der Reproduktionsphase von Frauen. Frauen, die 21 bis 34 Jahre fruchtbar waren haben ein 26 Prozent höheres Demenzrisiko, als Frauen mit einer Reproduktionsphase von 39 bis 44 Jahren. Das deutet darauf hin, dass ein spätes Einsetzen der Menstruation oder eine frühe Menopause das Alzheimer-Risiko erhöhen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der US-Krankenversicherung Kaiser Permanente, die 2019 im Fachmagazin Neurology veröffentlicht wurde. 

Ob eine Hormonersatztherapie das Alzheimer-Risiko senken kann, ist bislang noch umstritten. Studien weisen darauf hin, dass es darauf ankommt, ob die künstlichen Hormone im dafür geeigneten Zeitfenster eingenommen werden. Beginnt die Hormonersatztherapie zeitnah zum Ausbleiben der Menstruation, scheint es einen positiven Effekt zu geben. Eine späte Hormontherapie kann das Alzheimer-Risiko gegebenenfalls sogar erhöhen. Bei einer Hormonersatztherapie wird der Hormonmangel, der durch die Wechseljahre entsteht, durch Medikamente künstlich ausgeglichen. 

Zum höheren Erkrankungsrisiko von Frauen tragen außerdem weitere gesundheitliche Alzheimer-Risikofaktoren bei wie Depressionen, Diabetes, Fettleibigkeit, Schädel-Hirn-Traumata, Infektionen und chronische Entzündungen. Diese Erkrankungen erhöhen zwar auch das Risiko von Männern, an Alzheimer zu erkranken. Aber bei Frauen scheinen sich diese medizinischen Probleme stärker auf den kognitiven Verfall auszuwirken. Zu diesem Schluss kommt die Neurowissenschaftlerin Lisa Mosconi, die zu diesen besonderen Alzheimer-Risikofaktoren von Frauen viele Studien zusammengetragen und ausgewertet hat. 

Seit einigen Jahren setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass in der Medizin zu einseitig auf Männer als Maßstab gesetzt wurde. Bei den meisten Studien waren die Probanden überwiegend männlich und die Ergebnisse wurden einfach auf Frauen übertragen. Das hat zur Folge, dass viele Therapien bei Frauen nicht so gut wirken oder stärkere Nebenwirkungen verursachen, als bei Männern. Seit einigen Jahren bezieht die sogenannte Gendermedizin diese geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Entstehung und Behandlung von Krankheiten mit ein. Ziel einer solchen geschlechtersensiblen Medizin ist es, eine bessere und passendere Behandlung für Frauen zu ermöglichen.

Freitag, 4. März 2022

Angst vor Krieg ernst nehmen

BARMER schaltet Sonderhotline 

 
0800 84 84 111

Der Krieg in der Ukraine verängstigt auch hierzulande viele Menschen. Sie machen sich Sorgen, manche entwickeln sogar Panik. Wie gehen die Betroffenen mit dieser Furcht vor Eskalation und der Sorge um Angehörige und Freunde in Kriegsgebieten am besten um? Was können sie machen, damit der fortwährende Nachrichtenkonsum rund um das Kriegsgeschehen nicht zu sehr die Seele belastet? 

Immer noch versuchen Menschen mitunter, die Gefühle wegzudrücken. Experten und Expertinnen raten jedoch, sie ernst zu nehmen. Die Barmer bietet eine Anlaufstelle für Menschen, die eine Beratung brauchen, wie sie mit Sorgen und Ängsten in einer solchen Situation umgehen können. Experten geben rund um die Uhr entsprechende Tipps. 

Die Hotline ist kostenlos und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung unter

0800 84 84 111