Donnerstag, 21. April 2022

Privates Testament muss immer handschriftlich verfasst sein

Kostenlose Broschüre der Alzheimer Forschung Initiative e.V.

 


Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Etwa 80 Prozent der selbstverfassten Testamente sind fehlerhaft oder unwirksam. Deshalb kommt es bei der Umsetzung des Letzten Willens immer wieder zu Schwierigkeiten bis hin zu jahrelangem Streit unter den Erben. Beispielsweise ist oftmals nicht bekannt, dass ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein muss.

Es muss darüber hinaus ein Datum enthalten, eindeutig als Testament gekennzeichnet und unterschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Erbeinsetzung eindeutig ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll. Sollte der Verfasser oder die Verfasserin eines Testaments an einer Demenz wie der Alzheimer-Krankheit leiden, kann die Frage nach der Testierfähigkeit noch für zusätzliche Verunsicherung sorgen.

Ohne Testament regelt das Gesetz, wer im Todesfall erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Verwandte sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner. Deshalb können Freundinnen, Freunde oder gemeinnützige Organisationen nur durch ein Testament bedacht werden. Gibt es keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben und auch kein gültiges Testament, erbt der Staat.  

Für Aufklärung sorgt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) aus Düsseldorf mit einer neuen Testamentsbroschüre. In der Broschüre wird erläutert, warum es wichtig ist, ein Testament zu machen, was man bei der Testamentserstellung beachten sollte und wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Website: www.alzheimer-forschung.de/zukunft-gestalten oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher*innen und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 327 Forschungsaktivitäten mit 13,3 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Donnerstag, 7. April 2022

Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte

 Karl Lauterbach: “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz"

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Foto: Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30. März 2022 verabschiedet.

"Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen."

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Mittwoch, 6. April 2022

Neuer Höchststand – Immer mehr Corona-Krankschreibungen

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell

 

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) unter Barmer-versicherten Erwerbstätigen. Demnach waren in der Woche vom 13. Februar bis 19. Februar 52.100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig. Zu den Spitzenzeiten der ersten Wellen waren es bis zu 25.100 Krankengeld-Anspruchsberechtigte, die krankgeschrieben waren. Das entspricht einer Steigerung von 108 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es pro Woche durchschnittlich 10.430 Barmer-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Aktuell ist Brandenburg am stärksten betroffen. Hier liegt die Anzahl der Krankschreibungen wegen Corona in der fünften Welle deutlich über dem Bundesdurchschnitt (221 vs.139 je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten).

Deutliche regionale Unterschiede bei Corona-AU

Wie aus der Analyse weiter hervorgeht, gibt es massive regionale Unterschiede bei den Krankenschreibungen aufgrund einer Covid-19-Infektion. Auf Platz zwei und drei hinter Brandenburg befanden sich Bayern und Berlin mit 189 beziehungsweise 164 je 10.000 Versicherten, die aufgrund einer Corona-Infektion krankgeschrieben waren. Schleswig-Holstein bildet das Schlusslicht. Es lag mit 72 je 10.000 Krankgeschriebenen deutlich darunter. Lediglich Hamburg und Bremen hatten mit 81 beziehungsweise 93 je 10.000 Versicherten ähnlich geringe AU-Zahlen in diesem Zeitraum.

Aktuelle Daten zur Entwicklung des Krankenstandes unter: www.bifg.de.