Sonntag, 29. März 2020

Corona-Pandemie: Warnung vor angeblichen Medikamenten gegen Covid-19

Die BARMER warnt eindringlich davor, auf diese Versprechen hereinzufallen und die angebotene Ware zu kaufen




In der Corona-Krise werben diverse Internetseiten mit vermeintlichen Arzneimitteln, die Infizierten Heilung versprechen. Die BARMER warnt eindringlich davor, auf diese Versprechen hereinzufallen und die angebotene Ware zu kaufen. „Es gibt noch keine zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19. Erste Medikamente befinden sich bisher im Versuchsstadium. 

Bei den Internetangeboten handelt es sich um Produkte, die keinen wissenschaftlich erwiesenen Nutzen gegen Covid-19 haben“, sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der BARMER. Schlimmstenfalls könnten solche Mittel sogar schädlich sein, indem sie zum Beispiel unerwünschte Wechselwirkungen mit zugleich eingenommenen Arzneimitteln hervorriefen. 

Bei einer Covid-19-Erkrankung stünden bisher nur Arzneimittel zur Behandlung der Symptome wie Fieber und Husten zur Verfügung. Daher habe auch die Europäische Arzneimittel-Agentur unlängst vor Internetseiten mit vermeintlichen Medikamenten gegen das Coronavirus gewarnt.

Nahrungsergänzungsmittel beugen Infektion nicht vor


Vorsicht sei auch bei Internetanbietern geboten, die für Nahrungsergänzungsmittel mit falschen Versprechungen werben. „Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel, die eine Infektion mit dem Coronavirus verhindern oder sogar heilen können“, sagt Günther. 

Laut Rechtsprechung dürften diese Zusatzmittel generell keine Angaben enthalten, die auf eine Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit hindeuteten. 

Ohnehin seien die meisten Präparate wirkungslos, wenn man sich ausgewogen ernähre und damit keinen Nährstoffmangel habe. Bei Vorerkrankungen, zu hoher Dosierung oder bei Wechselwirkungen mit Medikamenten könnten Nahrungsergänzungsmittel mitunter sogar schaden.

Dienstag, 24. März 2020

Kabinett beschließt Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie

Bundesgesundheitsminister Spahn: „Gesundheitswesen stützen, damit es noch besser schützen kann“


Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen, hat das Kabinett heute zwei von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe beschlossen. 

Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert. 


© BMG | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
 
Ärzte, Pflegekräfte – alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen."


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Formulierungshilfe für einen „Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

 

Die Bundesregierung unterstützt Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflege, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden unterstützt, um die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen sollen befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt werden.

Dienstag, 17. März 2020

Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen ausgesetzt

Alle Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen werden bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt

 



Nach derzeitigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 besonders bei Älteren und bei Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegend. 

Um das Infektionsrisiko für die besonders vulnerablen Personengruppen zu vermindern, führen die MDK (Medizinische Dienste der Krankenversicherung) daher bis vorläufig Ende Mai keine Regelprüfungen der Qualität nach § 114  SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen durch. 

Ziel ist es, einerseits die besonders gefährdeten Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.

Samstag, 14. März 2020

Coro­na­vi­rus: Video­sprech­stunde bringt Entlas­tung für Arzt­praxen und Pati­enten

Krankschreibung nach telefonischer Konsultation


Aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) könnten Videosprechstunden ein guter Weg sein, um Arztpraxen in der aktuellen Situation deutlich zu entlasten. 

"Nicht jeder physische Arztbesuch ist sinnvoll und notwendig. Nicht nur in der aktuellen Coronavirus-Krise könnte er sogar kontraproduktiv sein, denn in Wartezimmern ist die Gefahr, sich bei anderen Patienten anzustecken, schließlich besonders groß", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen. 

Die TK geht davon aus, dass die Patienten in Hessen das Angebot der Videosprechstunden auch gut annehmen würden. "Ein Aufenthalt in einem Wartezimmer voller schniefender und hustender Menschen dürfte für niemanden eine besonders reizvolle Vorstellung sein. Alternativen dazu sind erforderlich und gewünscht."


Krankschreibung nach telefonischer Konsultation


Aus aktuellem Anlass haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf geeinigt, dass Ärzte in den kommenden vier Wochen alle Patienten, die über Beschwerden der oberen Atemwege klagen, nun auch nach einer reinen telefonischen Konsultation für maximal sieben Tage krankschreiben dürfen. "Das ist ein erster Schritt, aber ein Austausch per Videochat wäre noch sinnvoller, denn so könnten sich die Ärzte - im wahrsten Sinne des Wortes - ein besseres Bild von den Patienten machen."


Videosprechstunde von Vorteil


Doch auch völlig unabhängig von der aktuellen Situation wird sich die Videosprechstunde auf absehbare Zeit durchsetzen, weil sie für die Patienten praktisch ist. "Wer eine Erkältung oder eine leichte Magen-Darm-Verstimmung hat und deshalb eine Krankmeldung für den Arbeitgeber benötigt, wird künftig die Videosprechstunde in Anspruch nehmen", zeigt sich Voß überzeugt. Auch in den Arbeitsalltag ließe sich eine Videosprechstunde, z.B. um sich ein Folgerezept ausstellen zu lassen oder um ein Nachsorge-Gespräch mit dem Arzt zu führen, besser integrieren lassen als ein physischer Arztbesuch. Laut einer Studie der TK kann sich in Hessen etwa jeder dritte Patient vorstellen, künftig per Videochat mit Medizinern auszutauschen.


Vergütung geregelt


Ab 1. April erhalten niedergelassene Ärzte, die Patienten per Videosprechstunde behandeln, übrigens grundsätzlich mehr Geld. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband im Rahmen einer Reform des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) geeinigt. Im EBM ist geregelt, welche Leistungen in welcher Höhe von den Ärzten abgerechnet werden können. Die TK sieht in dieser Stärkung der Videosprechstunde ein wichtiges Signal.

Mittwoch, 4. März 2020

Coronavirus: Gemeinsamer Krisenstab BMI/BMG fällt weitere Beschlüsse

Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung – zentrale Beschaffung durch BMG

 

 

Der „Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat gestern zum dritten Mal getagt und folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Krisenstab stellt die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung fest. Das BMG beschafft diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden.
  2. Im Bundesanzeiger wurde heute eine Anordnung des BMWi veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u.a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.
  3. Der Krisenstab empfiehlt, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Damit wird entschieden, dass die Landsleute, die in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne sind, nicht vor dem 10. März 2020 zurückkehren können.
  4. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht.
  5. Die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern wird verstärkt. Die Bundesländer benennen entsprechende Kontaktpersonen.
Der Krisenstab trifft sich zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am Donnerstag, 05.03.2020.