Dienstag, 23. März 2021

Neues Portal für Schnelltest-Apotheken

Portal ging am 17.03.2021 online

 


Verbraucher können über die neue Webseite www.mein-apothekenmanager.de Apotheken finden, die kostenlose Antigen-Schnelltests auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchführen. „Unser Portal wurde gestern scharf geschaltet. In Ballungsgebieten findet man schon leicht eine Schnelltest-Apotheke, in ländlichen Regionen ist das bislang noch etwas schwieriger“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Im Moment melden sich aber ständig weitere Apotheken an.“ Bereits am ersten Tag befanden sich auf dem Portal bundesweit bereits rund 400 Apotheken, die solche Schnelltests anbieten.

Dittrich: „Die Suche nach einer Apotheke, die Antigen-Schnelltests durchführt, ist nur der erste Nutzwert dieser Seite für Verbraucher*innen und Patient*innen. Weitere Angebote der Apotheken werden hier in naher Zukunft zu finden sein.“

Apotheken, die auf dem Verbraucherportal entsprechend gelistet werden wollen, müssen sich dazu an anderer Stelle registrieren: Unter www.mein-apothekenportal.de können sie ihre Dienstleistung anmelden. Der DAV stellt dieses ‚Profiportal‘ seit Dezember 2020 allen bundesdeutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen zum Beispiel zu ihren Botendiensten eintragen. „Je mehr Apothekeninhaber*innen sich daran beteiligen, umso aussagekräftiger wird das Angebot für die Patienten sein“, sagt Dittrich. „Die Mehrwertinformationen können ab Juli 2021 auch in die staatliche Gematik-App für das E-Rezept eingespeist werden“, sagt Dittrich. „Der Zuspruch zu unserem Portal ist bislang gut - aber ich wünsche mir, dass wirklich jede öffentliche Apotheke dort zu finden ist. Daran arbeiten wir.“

Samstag, 6. März 2021

Coronaimpfung in Arztpraxen

 Strukturen sollten jetzt schnell ausgebaut werden

 

Wie sich die Impfung gegen das Coronavirus gut organisieren lässt, ist eine zentrale Frage für die Bewältigung der Pandemie. Da nun zunehmend mehr Impfdosen zur Verfügung stehen, sollen laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens ab April auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das Impfen übernehmen. Dieses Vorhaben begrüßt die Techniker Krankenkasse (TK) ausdrücklich. Aus Sicht der TK ist es enorm wichtig, jetzt keine Zeit zu verlieren und schnell die Strukturen für mehr Impfungen gegen das Coronavirus zu schaffen.

"Es ist ganz klar: Wir brauchen mehr Impfungen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb ist es richtig, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sobald wie möglich einzubeziehen - nur wenn die Strukturen auf diese Weise ausgebaut werden, können wir schnell eine hohe Durchimpfungsquote erreichen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Damit es in den Praxen im April losgehen kann, müssen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Um dies zu erreichen, ist es ganz entscheidend, nun die kurze Zeit zu nutzen, bis mehr Impfstoff da ist als in Zentren verimpft werden kann. Dazu gehört, Fragen der Verteilung und der Vergütung zu regeln. Wir müssen eine Situation vermeiden, in der ausreichend Impfstoff vorhanden ist, aber die Strukturen fehlen, um diesen zu verimpfen."

Die Impfverordnung soll nach dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend geändert werden, dass ab der zweiten Märzwoche in ausgewählten Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft werden kann. Im April - wenn nach derzeitigem Stand die verfügbaren Impfdosen die Kapazitäten in den Impfzentren übersteigen werden - sollen Haus- und Facharztpraxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend eingebunden werden.

Montag, 1. März 2021

Corono-SMS für Einreisende ab 01. März 2021

SMS informiert über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen

 


Einreisende erhalten ab Montag, dem 1. März, eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz einbucht. Damit werden sie über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen.

Diese Corona-SMS ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Der Versand der Corona-SMS wird durch die Mobilfunknetzbetreiber umgesetzt.

Ab dem 1. März (Null Uhr) erhalten Einreisende diesen Text:

„Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Quarantäne- und Testpflicht) sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht). Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten u. a. des BMG, des RKI und der Bundesregierung abrufbar.