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Samstag, 25. Juni 2022

Bundesregierung überarbeitet Testverordnung

Die Qualität der Tests soll verbessert werden



Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung stellen, aber die Bedingungen verändern. Die geförderte Möglichkeit zum Test soll weiter helfen, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen. Zugleich wird ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesfinanzminister Christian Lindner geeinigt. 

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt. 

Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Bürgertests tragen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind. Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug. Deshalb setzen wir die Tests künftig gezielter ein und kontrollieren Teststellen effektiver." Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Land den Finanzierungsanteil der Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, so Lauterbach. 
 
Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“ 

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.

Donnerstag, 7. April 2022

Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte

 Karl Lauterbach: “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz"

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Foto: Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30. März 2022 verabschiedet.

"Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen."

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Mittwoch, 6. April 2022

Neuer Höchststand – Immer mehr Corona-Krankschreibungen

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell

 

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) unter Barmer-versicherten Erwerbstätigen. Demnach waren in der Woche vom 13. Februar bis 19. Februar 52.100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig. Zu den Spitzenzeiten der ersten Wellen waren es bis zu 25.100 Krankengeld-Anspruchsberechtigte, die krankgeschrieben waren. Das entspricht einer Steigerung von 108 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es pro Woche durchschnittlich 10.430 Barmer-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Aktuell ist Brandenburg am stärksten betroffen. Hier liegt die Anzahl der Krankschreibungen wegen Corona in der fünften Welle deutlich über dem Bundesdurchschnitt (221 vs.139 je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten).

Deutliche regionale Unterschiede bei Corona-AU

Wie aus der Analyse weiter hervorgeht, gibt es massive regionale Unterschiede bei den Krankenschreibungen aufgrund einer Covid-19-Infektion. Auf Platz zwei und drei hinter Brandenburg befanden sich Bayern und Berlin mit 189 beziehungsweise 164 je 10.000 Versicherten, die aufgrund einer Corona-Infektion krankgeschrieben waren. Schleswig-Holstein bildet das Schlusslicht. Es lag mit 72 je 10.000 Krankgeschriebenen deutlich darunter. Lediglich Hamburg und Bremen hatten mit 81 beziehungsweise 93 je 10.000 Versicherten ähnlich geringe AU-Zahlen in diesem Zeitraum.

Aktuelle Daten zur Entwicklung des Krankenstandes unter: www.bifg.de.

Dienstag, 11. Januar 2022

Landeskriminalamt und Landesapothekerverband: Wer gefälschte Impfpässe nutzt, begeht eine Straftat und wird konsequent angezeigt

Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige

 
Täglich werden in den Apotheken gefälschte Impfnachweise vorgezeigt, um an ein digitales Zertifikat zu kommen. Mit einer gemeinsamen Plakataktion positionieren sich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) und der Landesapothekerverband (LAV) klar gegen jegliche Betrugsversuche. Denn seit der Änderung des Strafgesetzbuches Ende November ist es eindeutig: Der Gebrauch gefälschter Impfausweise ist eine Straftat und wird von den Apotheken angezeigt. 
 
„Wir Apothekerinnen und Apotheker nehmen die uns übertragene Aufgabe bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate und unsere Verantwortung sehr ernst. Für Betrügerinnen und Betrüger haben wir da eine klare Botschaft: Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV. 
 
Das Plakat solle Personen mit gefälschten Impfnachweisen im besten Fall bereits vor dem Betreten der Apotheke abschrecken. „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar“, sagt Andreas Stenger, Präsident des LKA BW.

„Apothekerinnen und Apotheker im Land prüfen bei der Erstellung der digitalen Impfzertifikate mit wachen Augen jedes vorgelegte Impfdokument. Ich finde es sehr wichtig, dass nun der Gesetzgeber die Situation für uns Apotheken geklärt hat und seit Ende November auch die Vorlage eines gefälschten Impfdokuments in der Apotheke als Straftat ausweist. Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit der Polizei den Betrügerinnen und Betrügern den Kampf ansagen“, so Tatjana Zambo.

Neben den Plakaten haben der LAV und das LKA BW eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen soll, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. Gleichzeitig sollen sich die Apothekenteams nicht selbst gefährden. Wenn potentielle Betrügerinnen oder Betrüger aggressiv oder womöglich handgreiflich werden, geht die Sicherheit des Apothekenpersonals vor. „Bringen Sie sich und Ihr Team nicht in Gefahr. Prägen Sie sich in diesem Fall Tätermerkmale ein und rufen Sie umgehend die Polizei“, betont Stenger.

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Corona-Impfung für Kinder

 BARMER schaltet Experten-Hotline für Eltern

 


Die Barmer erweitert ihre Corona-Impfhotline. Ab sofort können Eltern und Sorgeberechtigte dort ihre Fragen zu der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Corona-Schutzimpfung der Fünf- bis Elfjährigen mit Vorerkrankungen stellen. „Die Corona-Pandemie ist für Familien eine sehr große Herausforderung. Die jetzige Ausweitung der Impfempfehlung ruft bei den Familien viele Fragen und Unsicherheiten hervor. Sie gilt für Kinder mit Vorerkrankungen. Aber auch alle anderen Kinder dieser Altersgruppe können geimpft werden, wenn dies seitens der Eltern und Kinder gewünscht ist. Daher ist es umso wichtiger, Eltern und Sorgeberechtigten einen barrierefreien Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen zu bieten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die kostenlose Hotline mit medizinisch geschultem Personal stehe uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland rund um die Uhr zur Verfügung unter

Telefon 0800 84 84 111

Aufklärungsbedarf zur Corona-Schutzimpfung hält an

Die Erweiterung der Hotline sei ein wichtiger Schritt, um die im Januar 2020 begonnene Aufklärungsarbeit der Barmer zu allen Fragen rund um die Corona-Pandemie fortzuführen. Mehr als 70.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot seit dem Start der Hotline genutzt. „Der Informationsbedarf der Bevölkerung ist nach wie vor sehr hoch. Im Hinblick auf die Ausweitung der Impfempfehlung auf Kinder und das derzeitige Infektionsgeschehen wird dies auch noch einige Zeit so bleiben“, so Straub.

Alle wichtigen Antworten zum Thema Corona unter: www.barmer.de/coronavirus

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Digitale Impfzertifikate: Papierausdruck reicht

Apothekerverband klärt häufiges Missverständnis auf 

 


 

Stuttgart - Seit dem 1. Dezember 2021 gilt nach der gültigen Corona-Verordnung des Landes, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch unter Vorlage eines entsprechenden QR-Codes Zugang zu zum Beispiel Restaurants oder Kultureinrichtungen erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass der Papierausdruck des digitalen Impfzertifikats diesen Anforderungen genügt. Es sei nicht zwingend erforderlich, sich über eine App oder eine Immunkarte auszuweisen.

Beim Landesapothekerverband häufen sich die Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, dass zahlreiche Restaurants die Vorlage des Papierausdrucks eines digitalen Impfzertifikats nicht akzeptieren. Verbandspräsidentin und Apothekerin Tatjana Zambo erklärt dazu: „Wir finden diese Kontrollmechanik durchaus sinnvoll – aber offenbar scheinen einige Restaurantbetreiber falsch informiert zu sein. Sie weisen Gäste ab, die ihr digitales Impfzertifikat als Papierausdruck vorlegen. Das ist falsch! Richtig ist: Der Papierausdruck eines digitalen Impfzertifikats mit dem darauf enthaltenen QR-Code reicht zum Nachweis des Impfschutzes bzw. des Genesenenstatus völlig aus. Er kann dann auch bei der Eingangskontrolle mit den entsprechenden Check-Apps, die die prüfenden Stellen verordnungsgemäß einsetzen sollen, gescannt und so auf Echtheit verifiziert werden.“

Bei der Erstellung eines digitalen Impf- oder Genesenenzertifikats in der Apotheke wird automatisch ein entsprechender QR-Code erzeugt, der der Kundin oder dem Kunden als Papierausdruck mitgegeben wird. Um die Bedingungen der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes zu erfüllen, kann dieser ausgedruckte QR-Code vorgezeigt werden. Es sei zwar sinnvoll, so Zambo, dass der QR-Code und damit das entsprechende Zertifikat in die Corona-Warn-App oder in die Cov-Pass-App überführt wird, aber wenn das nicht geschieht, ist auch der auf Papier ausgedruckte QR-Code zur Vorlage ausreichend.

Montag, 22. November 2021

Alle wichtigen Informationen zur Booster-Impfung

Kostenlose Hotline der Barmer steht allen zur Verfügung 

 

Foto: BARMER

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für Corona-Auffrischimpfungen für alle Menschen ab 18 Jahren aus. 

Die Barmer hat dazu eigens eine Hotline geschaltet, die alle Fragen zu diesen sogenannten Booster-Impfungen beantwortet. 

Die kostenlose Hotline steht uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern unter der Rufnummer 

                                          0800 84 84 111  

 rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Medizinexpertinnen und -experten geben hier alle wichtigen Informationen rund um das Thema Impfungen gegen Covid-19. „Mit der Ausweitung des Personenkreises für die Booster-Impfungen steigt der Informationsbedarf in der Bevölkerung. Wir wollen mit unserer Hotline die Menschen fachkundig informieren und einen Beitrag leisten, damit mit zusätzlichen Impfungen der sich verschärfenden Corona-Pandemie wirkungsvoll entgegengetreten werden kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof.Dr. Christoph Straub. 

Mit der Impfhotline setze die Barmer ihre vor fast zwei Jahren begonnene Aufklärungsarbeit zum Thema „Corona“ fort. Bereits im Januar 2020 sei die erste Krankenkassen-Hotline für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geschaltet worden. Fast 65.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot bereits genutzt.

Mehr zur Booster-Impfung unter: www.barmer.de/a007202
Mehr zum Thema Corona unter: www.barmer.de/a005172

Mittwoch, 3. November 2021

VdK fordert Corona-Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen

VDK-Präsidentin: "Es muss jetzt schnell gehandelt werden"

 


Angesichts der sich häufenden Corona-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fordert der Sozialverband VdK eine Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter. „Eine solche Pflicht ist unabhängig vom Impfstatus dringend notwendig. Die Zahl der Infizierten steigt gerade deutschlandweit wieder, gleichzeitig können auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen. Es muss darum jetzt schnell gehandelt werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag in Berlin.

Bentele forderte die Politik auf, eine solche Test-Pflicht zu beschließen. „Sobald diese Voraussetzung geschaffen ist, müssen Einrichtungsleitungen sowie Klinikdirektoren dafür sorgen, dass allen Besuchern und Mitarbeitern kostenlose Tests angeboten werden und nur jene Zutritt bekommen, die negativ getestet wurden. Es stehen Menschenleben auf dem Spiel.“

In mehreren Pflege-Einrichtungen und Kliniken steigt aktuell wieder die Zahl der Corona-Infizierten, teilweise mit tödlichen Folgen. So sind in einer Senioren-Residenz in Schorfheide am Werbellinsee nach Angaben des Landkreises Barnim bis Montag bereits acht Bewohner an Corona gestorben. Insgesamt hatten sich 67 Menschen infiziert. Laut der Amtsärztin des Landkreises, liegt die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung bei lediglich etwa 50 Prozent. Bundesweit kam es in mehreren Pflegeheimen im Oktober zu Corona-Ausbrüchen mit etlichen Toten.

Montag, 27. September 2021

Deutsche trauen sich wieder zum Zahnarzt

Leichtes Plus bei Vorsorge – KKH rät zur regelmäßigen Kontrolle


Mittlerweile trauen sich wieder mehr Menschen in Deutschland zum Zahnarzt als zu Beginn der Corona-Pandemie. Aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September 2021 zeigen, dass die Bereitschaft zur Zahnvorsorge wieder leicht gestiegen ist: Für das erste Quartal 2021 registriert die KKH bundesweit rund 300.000 Zahnvorsorge-Behandlungen bei ihren Versicherten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von fast 7 Prozent, gegenüber dem ersten Quartal 2019 vor der Corona-Krise aber immer noch ein leichtes Minus von fast 5 Prozent.

Zu Beginn der Pandemie haben viele Patienten Arztbesuche gemieden, aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Mittlerweile fühlen sich die Menschen allein wegen der Impfung gegen Covid-19 wieder etwas sicherer und holen wichtige Vorsorgeuntersuchungen nach. Im ersten Corona-Jahr hatte die Ungewissheit vieler Patienten nämlich zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Zahnvorsorge im Vergleich zu 2019 geführt: im ersten Quartal 2020 um rund 11 Prozent, im zweiten Quartal sogar um 19 Prozent.

Insgesamt suchten im ersten Corona-Jahr 2020 bundesweit rund 56 Prozent der KKH-Versicherten den Zahnarzt zur Kontrolle auf. Spitzenreiter bei der Zahnvorsorge sind seit Jahren die KKH-Versicherten in Sachsen (Anteil 2020 knapp 64 Prozent). Im Saarland gingen 2020 hingegen die wenigsten Menschen zur jährlichen Zahnkontrolle (rund 52 Prozent).

Die KKH rät dazu, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Denn wenn Zahnprobleme rechtzeitig erkannt werden, verhindert das oft schmerzhafte, langwierige und obendrein mitunter teure Behandlungen. Sollten diese dennoch nötig sein, können gesetzlich Versicherte mit einem lückenlosen Nachweis im Bonusheft bares Geld sparen. Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus brauchen Patienten nicht zu haben, denn in Zahnarztpraxen gelten generell sehr hohe Hygienestandards, was das Risiko einer Infektion stark reduziert. Außerdem schützt mittlerweile zusätzlich die Impfung gegen Covid-19.

Mittwoch, 11. August 2021

Hohe Sterblichkeit bei schwer erkrankten Covid-Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt

Langzeitstudie des WIdO: Mehr als ein Viertel der entlassenen Covid-19-Patienten mussten zurück in die Klinik




(10.08.21) Mehr als ein Viertel der stationär behandelten Patientinnen und Patienten mit Covid-19 mussten nach ihrem Klinikaufenthalt erneut im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigt die erste bundesweite Langzeitstudie, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) auf Basis der Abrechnungsdaten von AOK-versicherten Patientinnen und Patienten durchgeführt hat. Die Ergebnisse sind jetzt im medizinischen Fachmagazin "PLOS ONE" veröffentlicht worden. Neben der hohen Wiederaufnahmerate zeigt sich bei den Covid-19-Erkrankten auch eine hohe Sterblichkeitsquote. So starben insgesamt 30 Prozent der Patientinnen und Patienten während des ersten Krankenhausaufenthalts oder in den ersten sechs Monaten danach. Die Kohortenstudie des WIdO liefert erstmals aussagekräftige Daten zu den längerfristigen Folgen der Covid-19-Erkrankung von hospitalisierten Patienten und macht deutlich, dass die Nachsorge für die Patientinnen und Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wichtig ist.

In die Auswertung sind die Daten von insgesamt 8.679 bei der AOK versicherten Covid-19-Erkrankten einbezogen worden, die vom 1. Februar bis zum 30. April 2020 nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion stationär behandelt wurden. Von diesen Patientinnen und Patienten mit einem Durchschnittsalter von knapp 69 Jahren verstarben 25 Prozent im Krankenhaus. Von den 6.235 Überlebenden mussten 1.668 (27 Prozent) innerhalb eines halben Jahres nach der ersten Krankenhausbehandlung wieder im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Wiederaufnahme erfolgte in den meisten Fällen wegen Problemen mit der Atmung (36 Prozent) oder aufgrund neurologischer Störungen (29 Prozent). 6 Prozent der entlassenen Patientinnen und Patienten starben in den ersten sechs Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt – die Hälfte von ihnen nach einer erneuten Krankenhauseinweisung. "Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei schweren Verläufen der Erkrankung eine engmaschige Nachsorge durch Haus- und Fachärzte erforderlich ist", sagt Christian Günster, Leiter des Forschungsbereich Qualitäts- und Versorgungsforschung beim WIdO.

Sterblichkeitsrate von 30 Prozent nach sechs Monaten

Die Studie macht auch die Sterblichkeitsraten der stationär behandelten Covid-19-Erkrankten erstmals über einen längeren Zeitraum transparent. "Der Befund aus früheren Auswertungen, dass ungefähr ein Viertel der stationär behandelten Patientinnen und Patienten mit Covid-19 während des Krankenhausaufenthalts verstirbt, hat sich auch in unserer Analyse bestätigt", so Günster. "Die längerfristige Betrachtung ermöglicht nun zusätzlich einen Blick auf die schwerwiegenden Langzeitfolgen der Erkrankung." So starben von den 8.679 in die Studie eingeschlossenen Erkrankten 24 Prozent im ersten Monat nach der Krankenhausaufnahme. Drei Monate nach der Erstaufnahme lag der Anteil der Verstorbenen bereits bei 28 Prozent, sechs Monate danach bei 30 Prozent. Mehr als jeder zweite über 80-Jährige war ein halbes Jahr nach stationär behandeltem Covid-19 verstorben. "Diese Zahlen zeigen, dass Covid-19 auch nach dem initialen Krankenhausaufenthalt zu vielen Todesfällen führt – insbesondere bei den Älteren. Die Krankheit hat damit auch langfristig schwerwiegende Folgen", sagt Christian Günster.

Die durchschnittliche Verweildauer der Covid-19-Patientinnen und -Patienten beim ersten Krankenhausaufenthalt lag bei 16,5 Tagen. Ein Fünftel (21 Prozent) von ihnen musste künstlich beatmet werden – davon wurden 19 Prozent invasiv und 2 Prozent nicht-invasiv beatmet. Häufige Komplikationen während des Krankenhausaufenthalts waren der septische Schock (16 Prozent), akutes Lungenversagen (15 Prozent) und akutes Nierenversagen (14 Prozent).

Multiple Risikofaktoren für Sterblichkeit

Die Studie untersuchte auch Faktoren, die zu einer erhöhten Mortalität nach dem Krankenhausaufenthalt beitragen. So war der größte Anstieg der Sterblichkeit bei Patienten insbesondere mit Blutgerinnungsstörungen (Koagulopathien), Lebererkrankungen und einem Body-Mass-Index von über 40 zu verzeichnen. "Diese Daten stimmen mit dem überein, was wir bereits aus anderen Studien über die Erkrankung Covid-19 wissen", so Günster.

Bei der Sterblichkeit gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Die Überlebenswahrscheinlichkeit war bei den Frauen zu allen drei Zeitpunkten etwa 5 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Nach 180 Tagen waren 27 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer verstorben. Dies ist nach Einschätzung der Studienautoren möglicherweise auf die bessere Immunantwort bei Frauen zurückzuführen. In der Gruppe der über 80-Jährigen lag der Anteil der Verstorbenen innerhalb von sechs Monaten mit 52 Prozent am höchsten. Eine ebenso hohe Sterblichkeitsrate (52 Prozent) wurde bei den beatmeten Patienten verzeichnet, während sie bei den nicht beatmeten Patienten mit 24 Prozent weniger als halb so hoch war. Im Lichte der aktuellen Analyse sollte aus Sicht der Autoren kritisch bewertet werden, ob die derzeitige Intensivtherapie – insbesondere die Beatmung bei Patienten über 80 Jahren – angesichts der hohen Sterblichkeitsraten wirklich wirksam ist.

Die Abrechnungsdaten der AOK, die für die Durchführung der Studie verwendet wurden, bilden etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ab. Die Ergebnisse können daher als repräsentativ gelten. Eine Limitation der Studie ist, dass den Daten nicht entnommen werden kann, ob die Patienten auf einer Intensivstation oder auf einer Normalstation behandelt wurden. Zudem kann die Beobachtungsstudie den kausalen Zusammenhang von Risikofaktoren und Sterblichkeit nicht sicher belegen.

Montag, 12. Juli 2021

Digitale Impfzertifikate für Genesene in Apotheken erhältlich

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten




Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können seit letzten Freitag (09.07.21) ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen. Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt. 

Wer eine ausstellende Apotheke sucht, findet sie ganz leicht über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind 95 Prozent aller Apotheken in Deutschland gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten. 

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.

„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot natürlich kostenfrei. Die Apotheke erhält von der öffentlichen Hand dafür eine Vergütung von gut 5,04 Euro plus durchlaufender Mehrwertsteuer.“

Mehr Details unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de

Freitag, 28. Mai 2021

Neue Studie: Corona-Masken helfen auch bei Allergien

Masken bieten Allergikerinnen und Allergikern mehr Lebensqualität


FFP2- und OP-Masken helfen nicht nur beim Schutz vor Covid-19 sondern auch bei Allergien. Das zeigt eine neue Studie der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse (TK). Bei der Studie wurden Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Gräserpollen-Allergie unter kontrollierten Bedingungen ihren Allergenen ausgesetzt. Dabei wurden sowohl subjektive allergische Symptome der Nase, der Bronchien und der Augen als auch messbare Allergiesymptome erfasst. Während die Exposition mit Gräserpollen bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne Maske starke Symptome auslöste, waren die Symptome sowohl beim Tragen einer FFP2-Maske als auch beim Tragen einer sogenannten medizinischen Maske auf ein Drittel reduziert, teilen ECARF und TK mit. Die Studie zeige, dass Masken Menschen mit Heuschnupfen sehr wirksam schützten.

Masken bieten Allergikerinnen und Allergikern mehr Lebensqualität

Prof. Dr. med. Karl-Christian Bergmann, Vorsitzender der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst in Berlin und Studienarzt bei ECARF, erklärt: "FFP2-Masken und medizinische Masken können Allergiesymptome während einer Pollensaison deutlich reduzieren. Insbesondere die Beschwerden an der Nase und die Produktion von Nasensekret gehen zurück. Die Masken lindern die allergischen Symptome so stark, dass das allgemeine Wohlbefinden nur noch gering gestört ist. Dadurch erhalten Menschen mit Allergien ein Stück Lebensqualität zurück."

Derzeit belasten Birkenpollen - gut vorbereitet leiden Betroffene weniger

Laut Bergmann leiden Allergikerinnen und Allergiker derzeit vor allem unter Birkenpollen in der Luft. Sie machten rund 40 Prozent der 12 Millionen erwachsenen Allergikerinnen und Allergiker zu schaffen, führen zu Niesattacken, laufender Nase und Augenjucken. "Wer weiß, wann 'seine' Pollen fliegen, kann sich besser auf die Situation einstellen und bei Bedarf zum richtigen Zeitpunkt die passenden Medikamente nehmen - und gegebenenfalls auch eine Maske tragen", so der Allergieforscher. "Wer seine Allergie kennt, leidet weniger."

App warnt vor Allergenen in der Region

Die TK bietet deshalb für alle Allergikerinnen und Allergiker die TK-App Husteblume an, die gemeinsam mit Professor Bergmann entwickelt wurde. Sie enthält einen interaktiven Pollenflugkalender mit den Blütezeiten der häufigsten Allergene und eine Pollenbelastungsvorhersage - automatisch für die jeweilige Region oder manuell mithilfe von Postleitzahl, Ort oder Region. Per Pollenalarm können sich Nutzerinnen und Nutzer immer dann warnen lassen, wenn die Luft mit "ihren" Allergenen besonders belastet ist.

Digitale Anwendung hilft, sich auf Erkrankung einzustellen

Daniel Cardinal, Leiter des Geschäftsbereichs Versorgungsinnovation der TK: "Insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen können von digitalen Anwendungen profitieren. Mit der Husteblume auf dem Smartphone haben Pollenallergikerinnen und -allergiker viele nützliche und wichtige Informationen sowie Auswertungsfunktionen immer dabei." Betroffene sollten eine Pollenallergie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Cardinal: "Wird eine Allergie nicht richtig behandelt, kann sich daraus Asthma entwickeln." Studien zufolge sind Menschen in den alten Bundesländern stärker betroffen als in den neuen Bundesländern. Außerdem treten Pollenallergien in Ballungsgebieten häufiger auf als im ländlichen Raum.

Symptome im digitalen Tagebuch dokumentieren

Die Nutzerinnen und Nutzer der Allergie-App Husteblume können in einem digitalen Tagebuch ihre Symptome und Medikamente erfassen und nach individuellen Vorgaben auswerten. Die App ist für Android und iOS kostenlos verfügbar.

Zum Hintergrund über die Allergie-App Husteblume

Die App enthält folgende Funktionen:

  • präzise Pollenbelastungsvorhersage automatisch für die jeweilige Region oder manuell mithilfe von Postleitzahl, Ort oder Region
  • interaktiver Pollenflugkalender mit den Blütezeiten der häufigsten Allergene
  • Pollenalarm mit Push-Nachricht
  • Tagebuch, in dem Symptome an Nase, Auge und Lunge sowie das Gesamtbefinden erfasst werden
  • Dokumentation der Medikamenteneinnahme
  • Erinnerungsfunktion zum Eintragen der Allergie-Symptome
  • umfangreiche Auswertungsfunktionen, zum Beispiel zum Zusammenhang der Symptome der Nutzerin oder des Nutzers mit der Pollenbelastung und ihren oder seinen Medikamenten in Form einer täglichen, wöchentlichen oder monatlichen grafischen Darstellung
  • laienverständliche Patienteninformationen zu den je nach Schwere der Erkrankung empfohlenen Therapieformen auf Grundlage der gültigen medizinischen Leitlinien
  • Lexikon mit Bildern zu den wichtigsten Informationen zu unterschiedlichen Allergenen und ihren Kreuzreaktionen
  • Selbsttest für Erwachsene zum allergischen Heuschnupfen mit Auswertung

Donnerstag, 20. Mai 2021

Corona-Lockerungen zu Pfingsten

Verbraucherportal listet bundesweit 2.000 Schnelltest-Apotheken


Angesichts bevorstehender Lockerungen der Corona-Notbremse zu Pfingsten stehen zahlreiche Apotheken als Schnelltest-Zentren bereit. Sie führen kostenlose SARS-CoV-2-Schnelltests durch und stellen die Testzertifikate aus, die man für den Besuch in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder für touristische Aktivitäten braucht. 

Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de sind derzeit bundesweit rund 2.000 Apotheken eingetragen, die Antigen-Schnelltests durchführen. Dazu kommen noch viele Apotheken, die auf kommunalen oder bundeslandspezifischen Portalen registriert sind. Auf dieses flächendeckende Angebot an Schnelltest-Apotheken weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin, der www.mein-apothekenmanager.de betreibt.

Die meisten Apotheken auf dem bundesweiten Verbraucherportal sind aus Bayern (600), Nordrhein-Westfalen (300) und Baden-Württemberg (300) gelistet. Schnelltest-Apotheken, die auf dem Verbraucherportal gelistet werden wollen, müssen sich dazu auf dem Verbändeportal unter www.mein-apothekenportal.de registrieren und können ihre Dienstleistung durch wenige Klicks melden. 

Die Verbände stellen dieses Angebot seit Ende 2020 allen deutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen, zum Beispiel zu ihren Öffnungszeiten und Botendiensten, eintragen, die künftig auch in die staatliche E-Rezept-App eingespeist werden sollen, um allen Patientinnen und Patienten beim Einlösen ihrer E-Rezepte ab 2022 zur Verfügung zu stehen.

Donnerstag, 29. April 2021

RKI und Krankenkassen identifizieren gemeinsam wichtigste Vorerkrankungen für schweren COVID-19-Verlauf

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten




Das Robert Koch-Institut (RKI) bekommt externe Unterstützung. Mehrere gesetzliche Krankenkassen und Forschungsinstitute des Netzwerks Universitätsmedizin identifizieren seit Beginn des Jahres gemeinsam mit dem RKI Risikofaktoren für schwere COVID-19-Verläufe. Das Ziel des gemeinsamen Projektes ist es herauszufinden, welche Vorerkrankungen bei Personen unter 80 Jahren besonders häufig mit einem schweren COVID-19 Verlauf einhergehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vorerkrankungen, die vergleichsweise häufig zu einer Behandlung auf einer Intensivstation, zur Beatmung oder sogar dem Tod führen können.

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK Bayern, der AOK PLUS Sachsen und Thüringen (ausgewertet durch das Zentrum für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Dresdner Hochschulmedizin), der Barmer, der DAK-Gesundheit sowie der InGef Forschungsdatenbank, über die ein wesentlicher Teil der Daten von Betriebskrankenkassen einbezogen werden konnte. Die Daten des Jahres 2019 sowie der ersten beiden Quartale des Jahres 2020 erlauben dabei Diagnosen und Behandlungen zur Identifikation der Vorerkrankungen sowie der COVID-19 Fälle umfassend zu berücksichtigen.

„Die vorliegende Studie ist eine der größten Studien aus Deutschland zu Vorerkrankungen und COVID-19. Die Daten unserer Projektpartner erlauben uns stark gefährdete Patientengruppen noch besser zu identifizieren“, sagt Prof. Dr. Jochen Schmitt vom Universitätsklinikum Dresden.

Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen

Die Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen, die potentiell mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs einhergehen. Diese 35 Vorerkrankungen wurden anschließend zugrunde gelegt, um mit den Daten der Krankenkassen zu berechnen, welche an COVID-19 erkrankten Patient:innen in Deutschland besonders häufig von einem schweren Verlauf betroffen sind. Hieraus können auch Erkenntnisse hinsichtlich der Dringlichkeit der COVID-19-Schutzimpfung für die verschiedenen Erkrankungen abgeleitet werden. Um die Analysen möglichst verständlich zu halten und eine eindeutige Rangfolge erstellen zu können, wurde darauf verzichtet Wechselwirkungen zwischen dem Alter und Vorerkrankungen explizit abzubilden.

Menschen die an Leukämie erkrankt sind und behandelt werden, haben den Ergebnissen zufolge ein besonders hohes Risiko. Sie gilt es prioritär mit einer Impfung zu schützen. 31,5% von ihnen erleiden nach den vorliegenden Analysen bei einer COVID-19 Erkrankung einen schweren Verlauf.

Unter Annahme der erfolgten Impfung der in Behandlung befindlichen Personen mit Leukämie belegen Patient:innen mit metastasierenden soliden Tumoren in Therapie mit einem Anteil von 28,2% den zweiten Rang. Es folgen Personen mit Demenz, bei denen circa ein Viertel aller COVID-19 Fälle einen schweren Verlauf erleidet.

Studie hat eine hohe praktische Relevanz für Hausärzte

Die Studie hat eine hohe praktische Relevanz, weil sie Hausärzte darin unterstützen kann, Patient:innen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19 Verläufe einfach zu identifizieren und somit möglichst frühzeitig zu impfen. „Stark gefährdete Patientinnen und Patienten sollten schnellstmöglich gegen Corona geimpft werden. Damit schützen wir nicht nur die Patientinnen und Patienten selbst, sondern gleichzeitig auch das Gesundheitswesen vor Überlastung“, sagt PD Dr. Ole Wichmann, Leiter Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut. Die begrenzten Impfstoffmengen stellen derzeit noch eine große Herausforderung dar. Die Rangliste kann deshalb auch als eine unkomplizierte und effiziente Hilfestellung für die Impfreihenfolge in niedergelassenen Praxen genutzt werden.

Die Studie ist Teil von egePan Unimed, eines von 13 Teilprojekten des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird (Förderkennzeichen: 01KX2021). Die genauen Ergebnisse werden in der Ausgabe 19/2021 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht (https://edoc.rki.de/handle/176904/8142).

Mittwoch, 21. April 2021

Mehr als 130.000 Anträge auf Corona-­Kinderkrankengeld im ersten Quartal

Bundesweit 133.386 Anträge im 1. Quartal



Die Anträge auf coronabedingtes Kinderkrankengeld werden nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) stark nachgefragt. Im ersten Quartal gingen bei der TK bundesweit 133.386 Anträge auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld ein, das Anfang des Jahres eingeführt wurde. 

Damit liegt die Zahl der Anträge für das coronabedingte Kinderkrankengeld beinahe doppelt so hoch wie die Zahl der regulären Kinderkrankendgeldanträge in den ersten drei Monaten dieses Jahres (79.491). 

Die meisten Anträge für das Corona-Kinderkrankengeld kommen aus Nordrhein-Westfalen (39.211), danach folgen Bayern (17.291) und Niedersachsen (11.683). 

Im Durchschnitt liegt die Zahl der genommenen freien Tage pro Antrag zwischen zwei und drei Tage. "Wir sehen, dass das pandemiebedingte Kinderkrankengeld bei den Eltern auf großes Interesse stößt. Das Geld kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Eltern in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.

Corona-Regeln zeigen Effekte auf reguläres Kinderkrankengeld

Auffällig ist, dass die Zahl der Anträge für das krankheitsbedingte Kinderkrankengeld 2021 deutlich unter denen von 2020 liegt (siehe Grafik oben). Während im ersten Quartal des vergangenen Jahres knapp 170.000 Anträge eingegangen sind, waren es dieses Jahr im gleichen Zeitraum knapp 80.000. "Wir gehen davon aus, dass sich hier die Hygieneregeln bemerkbar machen. Mundschutz, Händewaschen und Abstandhalten haben dazu geführt, dass wir dieses Jahr auch deutlich weniger Erkältungskrankheiten verzeichnen", so Baas.

Mittwoch, 14. April 2021

Corona-Impfungen gehören allein in die Hand der Hausärzte

Infrastruktur der Impfzentren für Betriebe nutzen


Frank Hippler
Vorstandsvorsitzender der IKKclassic
Foto: IKKclassic

Dresden, den 13. April 2021. Die IKK classic bekräftigt ihre Forderung, die Corona-Schutzimpfungen vollständig an die Hausärzte zu übertragen.

„Innerhalb weniger Tage haben die niedergelassenen Ärzte gezeigt, dass sie große Bevölkerungsgruppen bei weitem schneller und effizienter immunisieren können, als die vergleichsweise schwerfälligen Impfzentren“, sagt IKK-Chef Frank Hippler.

„Deshalb sollte der immer noch knappe Impfstoff in vollem Umfang den Praxen zur Verfügung stehen, und nicht länger durch die langsamer arbeitenden Impfzentren blockiert werden.“

„Im Kampf gegen Corona sind Reichweite und Schnelligkeit der Impfungen die entscheidenden Faktoren. Hier sind die Hausärzte den Impfzentren offensichtlich haushoch überlegen“, sagt Hippler.

Die IKK classic schlägt vor, die Infrastruktur der dann nicht mehr benötigten Impfzentren den Betriebsärzten zur Verfügung zu stellen, damit diese dort Beschäftigte von Betrieben impfen könnten.

Die Kasse ist überzeugt, dass zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein betriebliches Impfangebot machen würden, wenn dafür die entsprechende Infrastruktur bereitstünde. 

Dienstag, 13. April 2021

Ist es die Allergie oder doch Corona?

Heuschnupfen und Asthma auf dem Vormarsch – Kein höheres Risiko bei Impfung gegen Covid-19



Der Kälteeinbruch in den vergangenen Tagen hat das Pflanzenwachstum zwar ausgebremst, doch wenn die Temperaturen nun wieder steigen, nehmen auch Pollen wie Birke und Ulme so richtig Fahrt auf. Asthmatiker und Heuschnupfengeplagte sind verunsichert: Kommen Niesattacken, Reizhusten und Abgeschlagenheit von der Allergie oder ist es vielleicht doch Corona? Habe ich mit einem besonders schweren Verlauf von Covid-19 zu rechnen? Vertrage ich die Impfung überhaupt? Fakt ist: Es gibt immer mehr Allergiker. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse stieg die Zahl der Versicherten mit allergischem Asthma von 2009 auf 2019 bundesweit um rund 23 Prozent, in der Generation 50 plus sogar um fast 58 Prozent. Auch beim pollenbedingten Schnupfen stiegen die Diagnosen in der Altersgruppe der 50-Jährigen überproportional an – um rund 32 Prozent (im Schnitt um rund 6 Prozent).

Bundesweit leiden rund 150.000 KKH-Versicherte unter Heuschnupfen beziehungsweise allergischem Asthma, also rund jeder Zwölfte. Für diejenigen, die mit Blick auf Corona nun umso mehr um ihre Gesundheit fürchten, hat KKH-Apotheker Sven Seißelberg gute Nachrichten: „Ein pollenbedingter Schnupfen erhöht nicht das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19.“ Auch für allergische Asthmatiker gibt Seißelberg Entwarnung – zumindest, wenn die Lungenfunktion noch nicht eingeschränkt ist, die Betroffenen gut auf ihre Medikamente eingestellt sind und diese regelmäßig nehmen. Auch bezüglich einer Impfung bestehe kein erhöhtes Risiko, wenn Patienten an Heuschnupfen oder allergischem Asthma leiden. Da Allergien aber häufig mit weiteren Unverträglichkeiten einhergehen, sollten sich Betroffene vor einer Impfung mit dem behandelnden Arzt abstimmen, vor allem, wenn nach einer anderen Impfung bereits eine allergische Reaktion aufgetreten ist. Gleiches gilt bei einer bekannten Allergie auf Medikamente.

Kommt es vor einer Impfung doch noch zu einer Infektion mit dem Corona-Virus, lässt sie sich leicht von einer Allergie unterscheiden. Zwar leiden sowohl Pollenallergiker und Asthmatiker als auch Corona-Infizierte häufig unter Atemnot. Doch während Covid-19 darüber hinaus fast immer mit Fieber und einem trockenen Husten einhergeht, haben Allergiker in erster Linie mit juckenden Augen- und Nasenschleimhäuten, tränenden Augen, Niesreiz und Schnupfen zu kämpfen. „Wer dennoch unsicher ist, sollte sich in jedem Fall testen lassen“, rät Seißelberg.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/unternehmen/kurzportraet.

Samstag, 6. März 2021

Coronaimpfung in Arztpraxen

 Strukturen sollten jetzt schnell ausgebaut werden

 

Wie sich die Impfung gegen das Coronavirus gut organisieren lässt, ist eine zentrale Frage für die Bewältigung der Pandemie. Da nun zunehmend mehr Impfdosen zur Verfügung stehen, sollen laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens ab April auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das Impfen übernehmen. Dieses Vorhaben begrüßt die Techniker Krankenkasse (TK) ausdrücklich. Aus Sicht der TK ist es enorm wichtig, jetzt keine Zeit zu verlieren und schnell die Strukturen für mehr Impfungen gegen das Coronavirus zu schaffen.

"Es ist ganz klar: Wir brauchen mehr Impfungen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb ist es richtig, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sobald wie möglich einzubeziehen - nur wenn die Strukturen auf diese Weise ausgebaut werden, können wir schnell eine hohe Durchimpfungsquote erreichen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Damit es in den Praxen im April losgehen kann, müssen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Um dies zu erreichen, ist es ganz entscheidend, nun die kurze Zeit zu nutzen, bis mehr Impfstoff da ist als in Zentren verimpft werden kann. Dazu gehört, Fragen der Verteilung und der Vergütung zu regeln. Wir müssen eine Situation vermeiden, in der ausreichend Impfstoff vorhanden ist, aber die Strukturen fehlen, um diesen zu verimpfen."

Die Impfverordnung soll nach dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend geändert werden, dass ab der zweiten Märzwoche in ausgewählten Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft werden kann. Im April - wenn nach derzeitigem Stand die verfügbaren Impfdosen die Kapazitäten in den Impfzentren übersteigen werden - sollen Haus- und Facharztpraxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend eingebunden werden.

Montag, 1. März 2021

Corono-SMS für Einreisende ab 01. März 2021

SMS informiert über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen

 


Einreisende erhalten ab Montag, dem 1. März, eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz einbucht. Damit werden sie über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen.

Diese Corona-SMS ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Der Versand der Corona-SMS wird durch die Mobilfunknetzbetreiber umgesetzt.

Ab dem 1. März (Null Uhr) erhalten Einreisende diesen Text:

„Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Quarantäne- und Testpflicht) sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht). Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten u. a. des BMG, des RKI und der Bundesregierung abrufbar.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Apotheken bereiten sich auf massenhafte Corona-Schnelltests vor

Hohe Nachfrage erwartet / Apotheken als Teil der nationalen Teststrategie  


Stuttgart – Zahlreiche Apotheken im Bundesland bieten sie bereits an: Corona-Antigen-Schnelltests haben ihren festen Platz in der Teststrategie des Bundes und des Landes. Seit die Apotheken kurz vor Weihnachten Teil der Teststrategie des Bundes wurden, ist auch dort die Nachfrage nach professionellen sogenannten PoC-Schnelltests hoch. Die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn, ab März allen Bundesbürgern diese Schnelltests kostenfrei und aus professioneller Hand anzubieten, wird die Nachfrage noch einmal deutlich erhöhen. Eine Herausforderung, der sich der Berufsstand stellen wird, wie die Vizepräsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) Tatjana Zambo erklärt.

„Grundsätzlich begrüßen wir die aktuellen Planungen des Gesundheitsministers, denn eine Erhöhung der Testkapazitäten wird dabei helfen, das Infektionsgeschehen besser zu kontrollieren und so auch den für uns alle belastenden Lockdown schrittweise aufheben zu können. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass der Bedarf und die Nachfrage an Schnelltests ab März noch einmal sprunghaft ansteigen wird“, erläutert Zambo. „Unser Ziel ist es also, das Netz der testenden Apotheken noch zu erweitern und auszubauen. Deshalb ermuntern wir derzeit unsere Mitglieder, wo immer möglich Testkapazitäten anzubieten, für deren Aufbau wir als Verband auch entsprechende, vor allem organisatorische Hilfen anbieten.“ Diese Haltung habe sie auch gestern noch einmal der Landesregierung bei einem virtuellen Spitzengespräch auf Einladung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dargelegt.

Die Apotheken in Baden-Württemberg sind bereits eine feste Größe in der Teststrategie von Bund und Land. Ganz aktuell wurde damit begonnen, Schul- und Kita-Personal im Auftrag des Landes zu testen. Auch für Testungen von Grenzpendlern haben sich die Apotheken zur Verfügung gestellt. Dieser Personenkreis muss für die Grenzüberschreitung regelmäßig getestet werden, insofern die Nachbarländer zu Baden-Württemberg als Hochinzidenzgebiete eingestuft würden. Im Auftrag des Bundes testen die Apotheken bereits sogenannte Cluster-Schüler und die engen Kontaktpersonen von Corona-infizierten Personen sowie das Personal von nicht-medizinischen Heilberufen.

„Viel ist bereits erreicht“, resümiert Zambo deshalb und verweist auf die bislang weit über 200 Apotheken im Land, die bereits Antigen-Schnelltests anbieten. Vor allem die räumlichen Anforderungen sind dabei für die Betriebe durchaus hoch. „Um das Infektionsrisiko für die Patienten aber auch für unser eigenes Personal so gering wie möglich zu halten, sind Testungen in den herkömmlichen Betriebsräumen und im Kundenbereich nicht denkbar und auch nicht zugelassen“, erklärt Zambo. Insofern kann tatsächlich nicht jede Apotheke Antigen-Schnelltests anbieten. Zambo weiß aber, dass ihre Kolleginnen und Kollegen an vielen Orten im Land mitunter bereits sehr kreative Lösungen gefunden haben, um solche Testungen beispielsweise in Häusern der Gemeinde oder in leerstehenden benachbarten Ladenlokalen zu ermöglichen. „Wo immer wir die räumlichen und personellen Möglichkeiten haben, werden wir alles daransetzen, den Bürgerinnen und Bürgern ortsnah und niederschwellig in den Apotheken Antigen-Schnelltests aus professioneller Hand anzubieten. Dabei stehen die Apotheken und unser Verband im engen Kontakt sowohl zur Landesregierung, als auch zu den kommunalen Verwaltungen vieler Gemeinden und Landkreise.“

Eine Übersicht über die bereits testenden Apotheken bietet die Internetseite der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de.