Dienstag, 11. Januar 2022

Landeskriminalamt und Landesapothekerverband: Wer gefälschte Impfpässe nutzt, begeht eine Straftat und wird konsequent angezeigt

Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige

 
Täglich werden in den Apotheken gefälschte Impfnachweise vorgezeigt, um an ein digitales Zertifikat zu kommen. Mit einer gemeinsamen Plakataktion positionieren sich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) und der Landesapothekerverband (LAV) klar gegen jegliche Betrugsversuche. Denn seit der Änderung des Strafgesetzbuches Ende November ist es eindeutig: Der Gebrauch gefälschter Impfausweise ist eine Straftat und wird von den Apotheken angezeigt. 
 
„Wir Apothekerinnen und Apotheker nehmen die uns übertragene Aufgabe bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate und unsere Verantwortung sehr ernst. Für Betrügerinnen und Betrüger haben wir da eine klare Botschaft: Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV. 
 
Das Plakat solle Personen mit gefälschten Impfnachweisen im besten Fall bereits vor dem Betreten der Apotheke abschrecken. „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar“, sagt Andreas Stenger, Präsident des LKA BW.

„Apothekerinnen und Apotheker im Land prüfen bei der Erstellung der digitalen Impfzertifikate mit wachen Augen jedes vorgelegte Impfdokument. Ich finde es sehr wichtig, dass nun der Gesetzgeber die Situation für uns Apotheken geklärt hat und seit Ende November auch die Vorlage eines gefälschten Impfdokuments in der Apotheke als Straftat ausweist. Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit der Polizei den Betrügerinnen und Betrügern den Kampf ansagen“, so Tatjana Zambo.

Neben den Plakaten haben der LAV und das LKA BW eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen soll, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. Gleichzeitig sollen sich die Apothekenteams nicht selbst gefährden. Wenn potentielle Betrügerinnen oder Betrüger aggressiv oder womöglich handgreiflich werden, geht die Sicherheit des Apothekenpersonals vor. „Bringen Sie sich und Ihr Team nicht in Gefahr. Prägen Sie sich in diesem Fall Tätermerkmale ein und rufen Sie umgehend die Polizei“, betont Stenger.