Samstag, 25. Juni 2022

Bundesregierung überarbeitet Testverordnung

Die Qualität der Tests soll verbessert werden



Die Bundesregierung wird auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung stellen, aber die Bedingungen verändern. Die geförderte Möglichkeit zum Test soll weiter helfen, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen. Zugleich wird ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesfinanzminister Christian Lindner geeinigt. 

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt. 

Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt. 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Bürgertests tragen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind. Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug. Deshalb setzen wir die Tests künftig gezielter ein und kontrollieren Teststellen effektiver." Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Land den Finanzierungsanteil der Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, so Lauterbach. 
 
Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“ 

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.

Samstag, 18. Juni 2022

Wer die Einnahme von verordneten Medikamenten vergisst, kann seiner Gesundheit schaden

Tabletten nicht vergessen: So gelingt's!

 


Schon wieder vergessen, die Tabletten zu nehmen? Das Problem betrifft keinesfalls nur ältere Menschen. Im stressigen Alltag denkt man mitunter nicht an die Antibabypille oder Antibiotika. Bei einigen Krankheiten macht sich diese Unregelmäßigkeit nicht sofort bemerkbar, bei anderen recht schnell - mit oft schweren gesundheitlichen Folgen. "Wenn etwa jemand mit Parkinson die Medikamente nicht nimmt, dann geht es ihm ziemlich abrupt schlecht", sagt Professor Hans-Christoph Diener, Neurologe und Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)in Essen, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Erinnerungshilfen per App oder Wecker

Patienten, die ihre Medikamente nicht wie verordnet einnehmen, bezeichnet man im Fachjargon als nicht therapietreu. Dazu zählen etwa die Hälfte der Menschen mit chronischen Erkrankungen. Die korrekte Einnahme von Arzneien ist jedoch meist der wichtigste Teil eines mit ärztlichem Fachpersonal gemeinsam entwickelten Behandlungsplans.

Bei kurzen Therapien hilft ein Zettel am Badezimmerspiegel: "Tabletten nicht vergessen!" Bei langen Therapien ist diese Methode allerdings nicht ideal: Der Zettel wird irgendwann nicht mehr wahrgenommen. Erinnerungshilfen gibt es auch per App. Die handyfreie Variante ist der Tabletten-Wecker mit einem kleinen Fach für die Arzneien. Das Praktische: Klingelt der Wecker, sind die Tabletten griffbereit. Gut bewährt hat es sich auch, die Medikamente an einen Ort zu legen, den man morgens und abends beachtet. Die Kaffeemaschine eignet sich zum Beispiel morgens. Abends ist es etwa der Nachttisch.

Nachholen oder auslassen?

Vergessenes Medikament auslassen oder Einnahme nachholen? Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es ist von Wirkstoff zu Wirkstoff anders. Besser vorab mit Ärztin oder Arzt besprechen, was dann zu tun ist.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"
Ausgabe 6B/2022 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich.

Mittwoch, 8. Juni 2022

KKH und famPLUS GmbH suchen Schulen zur Sensibilisierung für Pflege

 Schulprojekt „junge Pflegende“ startet deutschlandweit

 


 

Wird in einer Familie jemand pflegebedürftig oder schwer krank, stehen oft schon Kinder oder Jugendliche in der Pflegeverantwortung. In Deutschland sind das etwa 480.000, umgerechnet zwei pro Schulklasse. Diese sogenannten Young Carers übernehmen viel Verantwortung und sind großen Belastungen ausgesetzt. „Sie können nicht mehr uneingeschränkt Kind sein. Selbst wenn sie es nach außen nicht zeigen, so leiden sie doch unter der Doppelbelastung von Pflegeverantwortung und Schulpflichten“, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse.

Um Lehrkräfte und Klassen für diese besondere Situation von jungen Pflegenden zu sensibilisieren, hat die KKH zusammen mit der famPLUS GmbH ein neuartiges Schulprojekt initiiert und konzipiert. „Betroffene Kinder und das schulische Umfeld sollen lernen, wie sie eine Pflegesituation erkennen können und welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt“, so die famPLUS-Pflegeberaterin Nadjila Behrens. 

Die Teilnahme für die Schulen ist kostenlos

In mindestens drei Schulstunden pro Klasse wird nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern mit Hilfe eines praktischen interaktiven Pflegeparcours die Belastung auch erlebbar gemacht. Durchgeführt wird das Seminar von qualifiziertem famPLUS-Fachpersonal aus Pflege- und Elternberatung. Die Teilnahme für die Schulen ist kostenlos, finanziert wird das Projekt von der Pflegekasse der KKH. Anmeldungen für Schulen sind möglich unter Tel. +49 89 80 99 027 00 oder per E-Mail an youngcarers@famplus.de.

Die famPLUS GmbH ist ein Sozialunternehmen, welches auf individuelle, neutrale Beratung mit einem hohen Qualitätsanspruch in den Bereichen Pflege, Eltern-Kind und seelische Gesundheit spezialisiert ist.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.

Dienstag, 7. Juni 2022

Apotheken machen sich bereit für E-Rezept

Digitalisierung im Gesundheitswesen 



In den kommenden Monaten löst das elektronische Rezept (E-Rezept) das bisherige rosa Papierrezept für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Die bundesweite Einführung zum Jahresbeginn 2022 wurde zwar kurzfristig noch einmal verschoben, aber nach ausreichender technischer Testung soll das E-Rezept ab Herbst dieses Jahres für Millionen Patientinnen und Patienten Wirklichkeit werden. 

Die Apotheken bereiten sich intensiv auf diesen Meilenstein der Digitalisierung des Gesundheitswesens vor. Und das hat einen Grund: Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Apotheken ab September in der Lage sein, E-Rezepte annehmen zu können. Darauf weisen Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband Baden-Württemberg anlässlich des Tags der Apotheke hin, der jedes Jahr am 7. Juni stattfindet.

Die Apotheken haben bereits flächendeckend die nötige Hardware – sogenannte Konnektoren und Lesegeräte sowie Institutionenkarten und Heilberufsausweise – angeschafft und eingerichtet. Zum sicheren Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten haben sich die Apotheken voriges Jahr auch schon an die Telematik-Infrastruktur (TI) – das sichere Gesundheitsdatennetz – angeschlossen. Die kommenden Monate bis zum Start nutzen die Apotheken nun dazu, letzte Software-Anpassungen vorzunehmen und die Apotheken-Teams zu schulen.

So funktioniert das E-Rezept

Die Ärztin oder der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen und besonders gesicherten Server ab. 

Der Patient oder die Patientin bekommt – anders als bislang - nicht das eigentliche Rezept, sondern einen digitalen Schlüssel (E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten. 

Patientinnen und Patienten ohne Smartphone können sich den E-Rezept-Token in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen und mit in die Apotheke nehmen. 

Aber auch mit der kostenlosen App „Das E-Rezept“ der gematik kann man das E-Rezept verwalten. Voraussetzung dafür sind aber ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem ist eine PIN von der Krankenkasse notwendig. 

Grundsätzlich gilt: E-Rezepte werden verschlüsselt transportiert und liegen auf einem geschützten Server in Deutschland, so dass sich niemand Sorgen um den Datenschutz machen muss. Fragen zum E-Rezept kann die Apotheke vor Ort beantworten.