Montag, 12. Juli 2021

Digitale Impfzertifikate für Genesene in Apotheken erhältlich

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten




Von COVID-19 genesene Patientinnen und Patienten können seit letzten Freitag (09.07.21) ein digitales Impfzertifikat in Apotheken bekommen. Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt. 

Wer eine ausstellende Apotheke sucht, findet sie ganz leicht über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind 95 Prozent aller Apotheken in Deutschland gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten. 

Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.

„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot natürlich kostenfrei. Die Apotheke erhält von der öffentlichen Hand dafür eine Vergütung von gut 5,04 Euro plus durchlaufender Mehrwertsteuer.“

Mehr Details unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de

Mittwoch, 7. Juli 2021

Digitaler Hausbesuch für alle Barmer-Versicherten

Videosprechstunde ab sofort per Teledoktor-App


Die Barmer vereinfacht die ärztliche Versorgung ihrer Versicherten. Dazu bekommt die Teledoktor-App der Krankenkasse eine neue Funktion. Ab sofort können die Versicherten akute Alltagsbeschwerden über die Videosprechstunde in der App ärztlich behandeln lassen. „Mit der Videosprechstunde wollen wir unsere Versicherten noch besser versorgen und gleichzeitig Arztpraxen und Krankenhäuser bei Bagatellerkrankungen entlasten. Eine validierte vorgeschaltete Symptomabfrage sorgt dafür, dass die Betroffenen die individuell passende Hilfe zum richtigen Zeitpunkt erhalten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Wer über die Teledoktor-App ärztlichen Rat suche, erreiche zunächst den Teledoktor und könne dort die gesundheitlichen Beschwerden schildern. Auf Basis der Symptome und der Symptomstärke werde strukturiert entschieden, ob eine Behandlung online erfolgen könne oder ob diese vor Ort erforderlich sei. Dabei helfe der Teledoktor bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder verweise auf einen möglichen Notdienst.

Videosprechstunde soll Arztpraxen nicht ersetzen, sondern unterstützen

Die Videosprechstunde könne in leichteren Fällen von der Diagnose über die Behandlung bis hin zur Ausstellung von Rezepten und Krankschreibungen alle erforderlichen Schritte digital abdecken, so Straub weiter. Mit der nun erweiterten Teledoktor-App reagiere die Barmer auf die gestiegenen Ansprüche der Versicherten und die Anforderungen moderner Gesundheitsversorgung. Die Digitalisierung biete dabei große Chancen, wobei aber auch klare Grenzen gezogen werden müssten. „Die Videosprechstunde soll die Praxen und Krankenhäuser entlasten und unterstützen, indem sie leichte Fälle übernimmt. Sie soll die Ärztin und den Arzt vor Ort aber keinesfalls ersetzen“, sagt Barmer-Vorstandschef Straub.

Weitere Informationen zum Teledoktor unter: www.barmer.de/a006116

Sonntag, 4. Juli 2021

Apotheken schon jetzt auf flächendeckenden Start des E-Rezeptes im Januar 2022 vorbereitet

Ab 01. Januar 2022 wird nur noch E-Rezept ausgestellt

Foto: © ABDA

Deutschlands Apotheken sind bestens auf das elektronische Rezept vorbereitet. Mehr als 90 Prozent der Apotheken vor Ort sind schon jetzt mit den notwendigen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet – dazu zählen ein sicherer Router (Konnektor), die Institutionenkarte (SMC-B) und der Heilberufsausweis (HBA). 

Für die meisten Patientinnen und Patienten wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können. Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts brauchen Patientinnen und Patienten die bundeseinheitliche E-Rezept-App der gematik, ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie aber auch einen Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels erhalten und ebenso in der Apotheke einlösen. 

Schon im zweiten Halbjahr 2021 wird das E-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg von 120 Apotheken, 50 Arztpraxen sowie gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten getestet. Die Erkenntnisse aus der Testregion fließen in den bundesweiten Roll-Out zum Jahresende 2021 ein.

95 Prozent der Deutschen wissen nicht, dass das E-Rezept im nächsten Jahr eingeführt wird

„Die Apothekerschaft begrüßt das E-Rezept. Jede Apotheke vor Ort wird ab 2022 auch online erreichbar und ansprechbar sein. Damit machen die Apotheken vor Ort neben dem physischen Kontakt ein zusätzliches Angebot“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das E-Rezept erleichtert die Kommunikation mit der Apotheke. Es kann die Arzneimittelversorgung gerade auch in Kombination mit dem Botendienst der Apotheke vor Ort noch schneller und bequemer machen. 


Allerdings werden wir alle zusammen wachsam sein, damit bewährte Verbraucherschutznormen wie die freie Apothekenwahl der Patientinnen und Patienten und die strikte Trennung von Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln nicht unterlaufen werden.“ Overwiening weiter: „Die Menschen wissen derzeit noch sehr wenig über das E-Rezept. Deshalb werden wir in den nächsten Monaten viel Aufklärung leisten. Wir Apotheken vor Ort sorgen dafür, dass die apothekerliche Beratung zu und Versorgung mit Arzneimitteln auch mit dem E-Rezept verlässlich bleiben.“ Laut einer aktuellen Umfrage von KANTAR zum Tag der Apotheke wissen 95 Prozent der Deutschen nicht, dass das E-Rezept im nächsten Jahr eingeführt wird.