Donnerstag, 29. April 2021

RKI und Krankenkassen identifizieren gemeinsam wichtigste Vorerkrankungen für schweren COVID-19-Verlauf

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten




Das Robert Koch-Institut (RKI) bekommt externe Unterstützung. Mehrere gesetzliche Krankenkassen und Forschungsinstitute des Netzwerks Universitätsmedizin identifizieren seit Beginn des Jahres gemeinsam mit dem RKI Risikofaktoren für schwere COVID-19-Verläufe. Das Ziel des gemeinsamen Projektes ist es herauszufinden, welche Vorerkrankungen bei Personen unter 80 Jahren besonders häufig mit einem schweren COVID-19 Verlauf einhergehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vorerkrankungen, die vergleichsweise häufig zu einer Behandlung auf einer Intensivstation, zur Beatmung oder sogar dem Tod führen können.

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK Bayern, der AOK PLUS Sachsen und Thüringen (ausgewertet durch das Zentrum für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Dresdner Hochschulmedizin), der Barmer, der DAK-Gesundheit sowie der InGef Forschungsdatenbank, über die ein wesentlicher Teil der Daten von Betriebskrankenkassen einbezogen werden konnte. Die Daten des Jahres 2019 sowie der ersten beiden Quartale des Jahres 2020 erlauben dabei Diagnosen und Behandlungen zur Identifikation der Vorerkrankungen sowie der COVID-19 Fälle umfassend zu berücksichtigen.

„Die vorliegende Studie ist eine der größten Studien aus Deutschland zu Vorerkrankungen und COVID-19. Die Daten unserer Projektpartner erlauben uns stark gefährdete Patientengruppen noch besser zu identifizieren“, sagt Prof. Dr. Jochen Schmitt vom Universitätsklinikum Dresden.

Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen

Die Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen, die potentiell mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs einhergehen. Diese 35 Vorerkrankungen wurden anschließend zugrunde gelegt, um mit den Daten der Krankenkassen zu berechnen, welche an COVID-19 erkrankten Patient:innen in Deutschland besonders häufig von einem schweren Verlauf betroffen sind. Hieraus können auch Erkenntnisse hinsichtlich der Dringlichkeit der COVID-19-Schutzimpfung für die verschiedenen Erkrankungen abgeleitet werden. Um die Analysen möglichst verständlich zu halten und eine eindeutige Rangfolge erstellen zu können, wurde darauf verzichtet Wechselwirkungen zwischen dem Alter und Vorerkrankungen explizit abzubilden.

Menschen die an Leukämie erkrankt sind und behandelt werden, haben den Ergebnissen zufolge ein besonders hohes Risiko. Sie gilt es prioritär mit einer Impfung zu schützen. 31,5% von ihnen erleiden nach den vorliegenden Analysen bei einer COVID-19 Erkrankung einen schweren Verlauf.

Unter Annahme der erfolgten Impfung der in Behandlung befindlichen Personen mit Leukämie belegen Patient:innen mit metastasierenden soliden Tumoren in Therapie mit einem Anteil von 28,2% den zweiten Rang. Es folgen Personen mit Demenz, bei denen circa ein Viertel aller COVID-19 Fälle einen schweren Verlauf erleidet.

Studie hat eine hohe praktische Relevanz für Hausärzte

Die Studie hat eine hohe praktische Relevanz, weil sie Hausärzte darin unterstützen kann, Patient:innen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19 Verläufe einfach zu identifizieren und somit möglichst frühzeitig zu impfen. „Stark gefährdete Patientinnen und Patienten sollten schnellstmöglich gegen Corona geimpft werden. Damit schützen wir nicht nur die Patientinnen und Patienten selbst, sondern gleichzeitig auch das Gesundheitswesen vor Überlastung“, sagt PD Dr. Ole Wichmann, Leiter Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut. Die begrenzten Impfstoffmengen stellen derzeit noch eine große Herausforderung dar. Die Rangliste kann deshalb auch als eine unkomplizierte und effiziente Hilfestellung für die Impfreihenfolge in niedergelassenen Praxen genutzt werden.

Die Studie ist Teil von egePan Unimed, eines von 13 Teilprojekten des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird (Förderkennzeichen: 01KX2021). Die genauen Ergebnisse werden in der Ausgabe 19/2021 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht (https://edoc.rki.de/handle/176904/8142).

Montag, 26. April 2021

Apotheken vor Ort leisten Notdienste auch während Ausgangsbeschränkungen

Nächtlicher Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich


© ABDA

Auch während der Ausgangsbeschränkungen bleiben Notdienst leistende Apotheken geöffnet. Der spät abendliche oder nächtliche Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich. „Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. 

Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Das ‚Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfallen.

Mittwoch, 21. April 2021

Mehr als 130.000 Anträge auf Corona-­Kinderkrankengeld im ersten Quartal

Bundesweit 133.386 Anträge im 1. Quartal



Die Anträge auf coronabedingtes Kinderkrankengeld werden nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) stark nachgefragt. Im ersten Quartal gingen bei der TK bundesweit 133.386 Anträge auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld ein, das Anfang des Jahres eingeführt wurde. 

Damit liegt die Zahl der Anträge für das coronabedingte Kinderkrankengeld beinahe doppelt so hoch wie die Zahl der regulären Kinderkrankendgeldanträge in den ersten drei Monaten dieses Jahres (79.491). 

Die meisten Anträge für das Corona-Kinderkrankengeld kommen aus Nordrhein-Westfalen (39.211), danach folgen Bayern (17.291) und Niedersachsen (11.683). 

Im Durchschnitt liegt die Zahl der genommenen freien Tage pro Antrag zwischen zwei und drei Tage. "Wir sehen, dass das pandemiebedingte Kinderkrankengeld bei den Eltern auf großes Interesse stößt. Das Geld kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Eltern in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.

Corona-Regeln zeigen Effekte auf reguläres Kinderkrankengeld

Auffällig ist, dass die Zahl der Anträge für das krankheitsbedingte Kinderkrankengeld 2021 deutlich unter denen von 2020 liegt (siehe Grafik oben). Während im ersten Quartal des vergangenen Jahres knapp 170.000 Anträge eingegangen sind, waren es dieses Jahr im gleichen Zeitraum knapp 80.000. "Wir gehen davon aus, dass sich hier die Hygieneregeln bemerkbar machen. Mundschutz, Händewaschen und Abstandhalten haben dazu geführt, dass wir dieses Jahr auch deutlich weniger Erkältungskrankheiten verzeichnen", so Baas.

Mittwoch, 14. April 2021

Corona-Impfungen gehören allein in die Hand der Hausärzte

Infrastruktur der Impfzentren für Betriebe nutzen


Frank Hippler
Vorstandsvorsitzender der IKKclassic
Foto: IKKclassic

Dresden, den 13. April 2021. Die IKK classic bekräftigt ihre Forderung, die Corona-Schutzimpfungen vollständig an die Hausärzte zu übertragen.

„Innerhalb weniger Tage haben die niedergelassenen Ärzte gezeigt, dass sie große Bevölkerungsgruppen bei weitem schneller und effizienter immunisieren können, als die vergleichsweise schwerfälligen Impfzentren“, sagt IKK-Chef Frank Hippler.

„Deshalb sollte der immer noch knappe Impfstoff in vollem Umfang den Praxen zur Verfügung stehen, und nicht länger durch die langsamer arbeitenden Impfzentren blockiert werden.“

„Im Kampf gegen Corona sind Reichweite und Schnelligkeit der Impfungen die entscheidenden Faktoren. Hier sind die Hausärzte den Impfzentren offensichtlich haushoch überlegen“, sagt Hippler.

Die IKK classic schlägt vor, die Infrastruktur der dann nicht mehr benötigten Impfzentren den Betriebsärzten zur Verfügung zu stellen, damit diese dort Beschäftigte von Betrieben impfen könnten.

Die Kasse ist überzeugt, dass zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein betriebliches Impfangebot machen würden, wenn dafür die entsprechende Infrastruktur bereitstünde. 

Dienstag, 13. April 2021

Ist es die Allergie oder doch Corona?

Heuschnupfen und Asthma auf dem Vormarsch – Kein höheres Risiko bei Impfung gegen Covid-19



Der Kälteeinbruch in den vergangenen Tagen hat das Pflanzenwachstum zwar ausgebremst, doch wenn die Temperaturen nun wieder steigen, nehmen auch Pollen wie Birke und Ulme so richtig Fahrt auf. Asthmatiker und Heuschnupfengeplagte sind verunsichert: Kommen Niesattacken, Reizhusten und Abgeschlagenheit von der Allergie oder ist es vielleicht doch Corona? Habe ich mit einem besonders schweren Verlauf von Covid-19 zu rechnen? Vertrage ich die Impfung überhaupt? Fakt ist: Es gibt immer mehr Allergiker. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse stieg die Zahl der Versicherten mit allergischem Asthma von 2009 auf 2019 bundesweit um rund 23 Prozent, in der Generation 50 plus sogar um fast 58 Prozent. Auch beim pollenbedingten Schnupfen stiegen die Diagnosen in der Altersgruppe der 50-Jährigen überproportional an – um rund 32 Prozent (im Schnitt um rund 6 Prozent).

Bundesweit leiden rund 150.000 KKH-Versicherte unter Heuschnupfen beziehungsweise allergischem Asthma, also rund jeder Zwölfte. Für diejenigen, die mit Blick auf Corona nun umso mehr um ihre Gesundheit fürchten, hat KKH-Apotheker Sven Seißelberg gute Nachrichten: „Ein pollenbedingter Schnupfen erhöht nicht das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19.“ Auch für allergische Asthmatiker gibt Seißelberg Entwarnung – zumindest, wenn die Lungenfunktion noch nicht eingeschränkt ist, die Betroffenen gut auf ihre Medikamente eingestellt sind und diese regelmäßig nehmen. Auch bezüglich einer Impfung bestehe kein erhöhtes Risiko, wenn Patienten an Heuschnupfen oder allergischem Asthma leiden. Da Allergien aber häufig mit weiteren Unverträglichkeiten einhergehen, sollten sich Betroffene vor einer Impfung mit dem behandelnden Arzt abstimmen, vor allem, wenn nach einer anderen Impfung bereits eine allergische Reaktion aufgetreten ist. Gleiches gilt bei einer bekannten Allergie auf Medikamente.

Kommt es vor einer Impfung doch noch zu einer Infektion mit dem Corona-Virus, lässt sie sich leicht von einer Allergie unterscheiden. Zwar leiden sowohl Pollenallergiker und Asthmatiker als auch Corona-Infizierte häufig unter Atemnot. Doch während Covid-19 darüber hinaus fast immer mit Fieber und einem trockenen Husten einhergeht, haben Allergiker in erster Linie mit juckenden Augen- und Nasenschleimhäuten, tränenden Augen, Niesreiz und Schnupfen zu kämpfen. „Wer dennoch unsicher ist, sollte sich in jedem Fall testen lassen“, rät Seißelberg.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/unternehmen/kurzportraet.