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Donnerstag, 7. April 2022

Kabinett beschließt Bonus für Pflegekräfte

 Karl Lauterbach: “Dank an Pflegekräfte für besonderen Einsatz"

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Foto: Bundesministerium für Gesundheit

Die Bundesregierung würdigt die Leistung von Pflegekräften in der Corona-Pandemie mit einem Pflegebonus. Je 500 Millionen Euro werden für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30. März 2022 verabschiedet.

"Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belassen. Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einsetzen."

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Digitale Impfzertifikate: Papierausdruck reicht

Apothekerverband klärt häufiges Missverständnis auf 

 


 

Stuttgart - Seit dem 1. Dezember 2021 gilt nach der gültigen Corona-Verordnung des Landes, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch unter Vorlage eines entsprechenden QR-Codes Zugang zu zum Beispiel Restaurants oder Kultureinrichtungen erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass der Papierausdruck des digitalen Impfzertifikats diesen Anforderungen genügt. Es sei nicht zwingend erforderlich, sich über eine App oder eine Immunkarte auszuweisen.

Beim Landesapothekerverband häufen sich die Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, dass zahlreiche Restaurants die Vorlage des Papierausdrucks eines digitalen Impfzertifikats nicht akzeptieren. Verbandspräsidentin und Apothekerin Tatjana Zambo erklärt dazu: „Wir finden diese Kontrollmechanik durchaus sinnvoll – aber offenbar scheinen einige Restaurantbetreiber falsch informiert zu sein. Sie weisen Gäste ab, die ihr digitales Impfzertifikat als Papierausdruck vorlegen. Das ist falsch! Richtig ist: Der Papierausdruck eines digitalen Impfzertifikats mit dem darauf enthaltenen QR-Code reicht zum Nachweis des Impfschutzes bzw. des Genesenenstatus völlig aus. Er kann dann auch bei der Eingangskontrolle mit den entsprechenden Check-Apps, die die prüfenden Stellen verordnungsgemäß einsetzen sollen, gescannt und so auf Echtheit verifiziert werden.“

Bei der Erstellung eines digitalen Impf- oder Genesenenzertifikats in der Apotheke wird automatisch ein entsprechender QR-Code erzeugt, der der Kundin oder dem Kunden als Papierausdruck mitgegeben wird. Um die Bedingungen der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes zu erfüllen, kann dieser ausgedruckte QR-Code vorgezeigt werden. Es sei zwar sinnvoll, so Zambo, dass der QR-Code und damit das entsprechende Zertifikat in die Corona-Warn-App oder in die Cov-Pass-App überführt wird, aber wenn das nicht geschieht, ist auch der auf Papier ausgedruckte QR-Code zur Vorlage ausreichend.

Montag, 27. September 2021

Deutsche trauen sich wieder zum Zahnarzt

Leichtes Plus bei Vorsorge – KKH rät zur regelmäßigen Kontrolle


Mittlerweile trauen sich wieder mehr Menschen in Deutschland zum Zahnarzt als zu Beginn der Corona-Pandemie. Aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September 2021 zeigen, dass die Bereitschaft zur Zahnvorsorge wieder leicht gestiegen ist: Für das erste Quartal 2021 registriert die KKH bundesweit rund 300.000 Zahnvorsorge-Behandlungen bei ihren Versicherten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von fast 7 Prozent, gegenüber dem ersten Quartal 2019 vor der Corona-Krise aber immer noch ein leichtes Minus von fast 5 Prozent.

Zu Beginn der Pandemie haben viele Patienten Arztbesuche gemieden, aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Mittlerweile fühlen sich die Menschen allein wegen der Impfung gegen Covid-19 wieder etwas sicherer und holen wichtige Vorsorgeuntersuchungen nach. Im ersten Corona-Jahr hatte die Ungewissheit vieler Patienten nämlich zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Zahnvorsorge im Vergleich zu 2019 geführt: im ersten Quartal 2020 um rund 11 Prozent, im zweiten Quartal sogar um 19 Prozent.

Insgesamt suchten im ersten Corona-Jahr 2020 bundesweit rund 56 Prozent der KKH-Versicherten den Zahnarzt zur Kontrolle auf. Spitzenreiter bei der Zahnvorsorge sind seit Jahren die KKH-Versicherten in Sachsen (Anteil 2020 knapp 64 Prozent). Im Saarland gingen 2020 hingegen die wenigsten Menschen zur jährlichen Zahnkontrolle (rund 52 Prozent).

Die KKH rät dazu, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Denn wenn Zahnprobleme rechtzeitig erkannt werden, verhindert das oft schmerzhafte, langwierige und obendrein mitunter teure Behandlungen. Sollten diese dennoch nötig sein, können gesetzlich Versicherte mit einem lückenlosen Nachweis im Bonusheft bares Geld sparen. Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus brauchen Patienten nicht zu haben, denn in Zahnarztpraxen gelten generell sehr hohe Hygienestandards, was das Risiko einer Infektion stark reduziert. Außerdem schützt mittlerweile zusätzlich die Impfung gegen Covid-19.

Freitag, 27. August 2021

VdK-Studie: Im Lockdown litten zwei Drittel der zu Hause Gepflegten unter Angst und Isolation

VdK kündigt Klage gegen die ausgebliebene Erhöhung des Pflegegeldes an



Verängstigt und vergessen – so fühlten sich die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause während der Corona-Pandemie. Dies zeigen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Hochschule Osnabrück, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben und am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Mehr als zwei Drittel der 16.000 Befragten gaben an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben. Gleichzeitig waren für viele dringend benötigte Entlastungsangebote weggefallen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele zog am Montag in Berlin eine bittere Bilanz: „Für die Pflegeheime legte die Große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix. Damit bestätigte die Politik erneut: Die Pflegenden und Gepflegten zu Hause sind nicht nur die Vergessenen der Pandemie, ihre Belange werden dauerhaft sträflich vernachlässigt.“ Dabei werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

Der VdK kündigt als Konsequenz aus der politischen Ignoranz der häuslichen Pflege nun juristische Schritte an. „Deswegen werden wir jetzt die unter anderem einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes einklagen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Bentele. Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro war bereits angekündigt, wurde aber bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt. Damit sollte der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen.

Wegen der Pandemie fand die Pflege zu Hause unter extrem erschwerten Bedingungen statt. So zeigt die VdK-Pflegestudie: 78 Prozent der Pflegebedürftigen empfanden diese Zeit als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. Vor allem die psychische Belastung wog für mehr als 70 Prozent aller Befragten schwer. 76 Prozent fürchteten selbst an Corona zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden. 81 Prozent der Pflegebedürftigen und 87 Prozent der pflegenden Angehörigen mieden den Kontakt zu Dritten. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ sogar das Haus oder die Wohnung nicht mehr – das eigene Zuhause wurde zur Isolationsstation. 37 Prozent der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch.

Mehr als 16.000 VdK-Mitglieder, die pflegebedürftig sind oder als Angehörige pflegen, haben die Fragen der Hochschule Osnabrück zu ihrer persönlichen Situation während der Pandemie beantwortet.

Freitag, 18. Juni 2021

Die Nutzerzahlen digitaler Angebote sind während der Corona-Krise deutlich gestiegen

Digitalisierung hat an Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten gewonnen



Das deutsche Gesundheitswesen hat während der Corona-Pandemie einen enormen Digitalisierungs-Schub erlebt. "In den vergangenen eineinhalb Jahren hat sich die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems so schnell weiterentwickelt wie nie zuvor. Die Nutzerzahlen digitaler Angebote sind deutlich gestiegen", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). Die Krise habe aufgezeigt, wo Tools wie die Videosprechstunde, Apps oder die elektronische Patientenakte im Behandlungsalltag ihren Nutzen entfalten können und sie hätten so an Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten gewonnen.

Die wichtigsten Meilensteine zur Digitalisierung in Zahlen:

Videosprechstunde

Die Corona-Pandemie hat für einen rasanten Anstieg der Video-Sprechstunden gesorgt. Während im vierten Quartal 2019 bundesweit nur 23 Versicherte der TK ausschließlich per Video behandelt wurden, waren es im zweiten Quartal 2020 19.701 Versicherte.

Apps

Seit dem Start der Apps auf Rezept im Oktober 2020 hat die TK 6.126 Rezeptcodes an Versicherte ausgegeben. Bereits vor dem Start der Apps auf Rezept hat die TK Apps angeboten, die bei Krankheiten oder in Gesundheitsfragen unterstützen. Die Migräne-App wurde bislang 395.000 Mal runtergeladen, die Allergie-App-Husteblume 205.000 Mal und die Schwangerschafts-App BabyZeit 47.000 Mal.

Elektronische Patientenakte (ePA)

147.000 Nutzerinnen und Nutzer haben sich seit dem 1.1.2021 für die elektronische Patientenakte "TK-Safe" angemeldet. Täglich melden sich rund 400 neue User an. 58 Prozent der Nutzer sind Männer, 42 Prozent Frauen. In einer aktuellen Umfrage der TK befürworteten 83 Prozent der Befragten die ePA, 2016 waren es nur 51 Prozent.

Elektronische Krankmeldung

313.000 Krankmeldungen erreichten die TK auf elektronischem Weg seit Start eines Pilotprojekts für das neue Übermittlungsverfahren im September 2017. Ab Oktober soll das digitale Verfahren den gelben Schein in Papierform bundesweit ersetzen.

Digitale Kommunikation

Nicht nur die Behandlung von Krankheiten wird digitaler, auch die Kommunikationswege haben sich geändert. Immer mehr Versicherte regeln ihre Anliegen per App. Mehr als drei Millionen Downloads zählt die TK-App inzwischen, davon allein 940.000 im vergangenen "Corona-Jahr“. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 19 Millionen Kundenanfragen per App, E-Mail & Website bei der TK ein.

Donnerstag, 20. Mai 2021

Corona-Lockerungen zu Pfingsten

Verbraucherportal listet bundesweit 2.000 Schnelltest-Apotheken


Angesichts bevorstehender Lockerungen der Corona-Notbremse zu Pfingsten stehen zahlreiche Apotheken als Schnelltest-Zentren bereit. Sie führen kostenlose SARS-CoV-2-Schnelltests durch und stellen die Testzertifikate aus, die man für den Besuch in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder für touristische Aktivitäten braucht. 

Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de sind derzeit bundesweit rund 2.000 Apotheken eingetragen, die Antigen-Schnelltests durchführen. Dazu kommen noch viele Apotheken, die auf kommunalen oder bundeslandspezifischen Portalen registriert sind. Auf dieses flächendeckende Angebot an Schnelltest-Apotheken weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin, der www.mein-apothekenmanager.de betreibt.

Die meisten Apotheken auf dem bundesweiten Verbraucherportal sind aus Bayern (600), Nordrhein-Westfalen (300) und Baden-Württemberg (300) gelistet. Schnelltest-Apotheken, die auf dem Verbraucherportal gelistet werden wollen, müssen sich dazu auf dem Verbändeportal unter www.mein-apothekenportal.de registrieren und können ihre Dienstleistung durch wenige Klicks melden. 

Die Verbände stellen dieses Angebot seit Ende 2020 allen deutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen, zum Beispiel zu ihren Öffnungszeiten und Botendiensten, eintragen, die künftig auch in die staatliche E-Rezept-App eingespeist werden sollen, um allen Patientinnen und Patienten beim Einlösen ihrer E-Rezepte ab 2022 zur Verfügung zu stehen.

Donnerstag, 6. Mai 2021

Erhöht Corona das Zeckenstich-Risiko?

KKH: Starker Rückgang der FSME-Impfungen bei Jüngeren




Nach einem der kältesten April-Monate seit rund 40 Jahren dürften die Temperaturen nun endlich steigen. Damit sind jedoch vermehrt Zecken auf Gräsern, Sträuchern und im Unterholz unterwegs auf der Suche nach Opfern. Das Tückische dieser winzigen blutsaugenden Parasiten: Sie können gefährliche Krankheiten auf uns Menschen übertragen, darunter die Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME. Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden im vergangenen Jahr bundesweit 704 FSME-Erkrankungen gemeldet. Das ist die höchste Zahl seit dem Start der Meldepflicht vor 20 Jahren.

„Durch die Corona-Pandemie hat sich das Freizeitverhalten der Menschen geändert“, sagt Apotheker Sven Seißelberg von der KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Sie gehen mehr raus in die Natur zum Wandern, Joggen und Radfahren, zum Picknicken und Grillen. Damit steigt das Risiko hierzulande, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken.“ Diese Viruserkrankung wird durch Zeckenstiche übertragen und kann schlimmstenfalls zu einer Hirnhautentzündung führen, zu Schäden des Nervensystems und Lähmungen. Dem Risiko kann jeder mit einer Impfung vorbeugen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für bestimmte FSME-Risikogebiete in Deutschland empfiehlt.

Auffallende Impfmüdigkeit bei den 25- bis 44-Jährigen

Laut KKH-Daten ließen sich 2019 bundesweit rund 68.800 Versicherte gegen FSME impfen und damit lediglich 3,9 Prozent. Auffallend: die Impfmüdigkeit bei den 25- bis 44-Jährigen. Bei ihnen ging die Quote der FSME-Impfungen von 2009 auf 2019 um 17 Prozent zurück. Ganz anders die 65- bis 79-Jährigen: Von ihnen ließen sich 17 Prozent mehr im genannten Zeitraum impfen, was zeigt, dass Ältere das Risiko ernster zu nehmen scheinen.

Eine Gefahr geht von Zecken vor allem zwischen März und Oktober aus. Ab etwa acht Grad sind die Plagegeister aktiv. Für Einwohner wie Urlauber besteht in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen ein erhöhtes Risiko für eine FSME-Infektion. Diese Regionen hat das RKI als FSME-Risikogebiete ausgewiesen, ebenso wie Teile in Mittelhessen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. 

Zecken vermehren sich stark, was auch am Klimawandel liegt. Denn milde Winter, sehr warme Frühjahrs- und Sommermonate forcierten die starke Verbreitung von Zecken in den vergangenen Jahren. „Auf Nummer sicher geht, wer sich impfen lässt, denn das ist der beste und einzige Schutz gegen eine Frühsommer-Meningoenzephalitis“, appelliert Sven Seißelberg. „Nutzen Sie die kommenden Wochen hierfür, dann sind Sie vor dem Start des Sommers gut geschützt.“ Eine Impfung ist vor allem für diejenigen ratsam, die sich viel in Wäldern, Wiesen, Gewässernähe, Parks und Gärten aufhalten. Die Kosten für eine FSME-Impfung übernimmt die KKH für Personen, die innerhalb Deutschlands in FSME-Risikogebieten leben oder dorthin reisen. Eine Auffrischung empfiehlt sich frühestens nach drei Jahren.

Wichtig zu wissen: Wer sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, sollte laut RKI mindestens 14 Tage vorher keine andere Impfung wie zum Beispiel gegen FSME erhalten haben.

Zecken können auch die Lyme-Borreliose übertragen. Gegen diese Bakterieninfektion gibt es keine Impfung. Rechtzeitig diagnostiziert lässt sie sich aber gut mit Antibiotika behandeln. Zeckenstiche sind meist nicht schmerzhaft, können unentdeckt jedoch schwere gesundheitliche Folgen verursachen. „Suchen Sie Ihren Körper und den Ihrer Kinder nach dem Aufenthalt im Freien daher gründlich nach Zecken ab, insbesondere Kopf, Ohren, Hals, Achseln, Armbeugen und Kniekehlen“, rät Apotheker Seißelberg. „Sollte sich eine Zecke festgebissen haben, ziehen Sie sie mit einer Pinzette, Zeckenzange oder Zeckenkarte langsam gerade heraus und desinfizieren Sie dann die Wunde.“ Wichtig: Zecken nicht quetschen. Sonst kann es passieren, dass vermehrt Viren oder Bakterien in die Wunde gelangen. Wurde die Zecke nicht komplett entfernt oder entzündet sich die Einstichstelle, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Montag, 3. Mai 2021

Haut besser desinfizieren als einseifen

Welt-Händehygienetag am 5. Mai




Eine gute Händehygiene wird zum Schutz vor Coronaviren dringend empfohlen. Ständiges Händewaschen mit Seife kann allerdings die Entstehung von Handekzemen begünstigen. Darauf weist die Barmer anlässlich des Welt-Händehygienetages am 5. Mai hin. „Häufiges Händewaschen mit Seife löst die Fette aus der Haut und zerstört die natürliche Schutzschicht. Die Haut trocknet aus, wird rot, bekommt Risse und juckt. All das sind typische Symptome eines Handekzems durch zu viel Händewaschen“, sagt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer. 

Nach jedem Händewaschen solle man sich deshalb die Hände gut eincremen, damit sie nicht zu sehr austrocknen. Dabei solle man besser Handcremes aus der Tube anstatt einer Dose nehmen. Dies sei hygienischer, da die Kontaktfläche beim Entnehmen der Creme und damit die Gefahr einer Kontamination geringer sei. Besser als häufiges Händewaschen sei gerade in Coronazeiten die Händedesinfektion mit einem viruswirksamen, alkoholischen Händedesinfektionsmittel.

Desinfizieren ist hautschonender und effizienter als Händewaschen

Ein Händedesinfektionsmittel biete sich insbesondere auch für unterwegs oder beispielsweise nach dem Einkaufen im Supermarkt an. Hierfür könne man ein Fläschchen in der Handtasche oder im Handschuhfach seines Autos deponieren, um es jederzeit griffbereit zu haben. Das Mittel solle so reichlich aufgetragen werden, dass die Hände und Fingernägel komplett nass sind. Dann mindestens 30 Sekunden einwirken und trocken lassen, rät Petzold. 

Gegen Viren inklusive Corona seien sogenannte begrenzt oder einfach viruzide Desinfektionsmittel dem Waschen mit Seife überlegen. Deswegen würden sie auch beispielsweise in Krankenhäusern eingesetzt. Weitere Tipps zur richtigen Händedesinfektion, insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, biete die „Aktion Saubere Hände“, eine nationale Kampagne für eine bessere Händehygiene, deren Partner die Barmer seit vielen Jahren ist.

Mehr Informationen zur „Aktion Saubere Hände“ unter:
www.barmer.de/s000108.

Donnerstag, 29. April 2021

RKI und Krankenkassen identifizieren gemeinsam wichtigste Vorerkrankungen für schweren COVID-19-Verlauf

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten




Das Robert Koch-Institut (RKI) bekommt externe Unterstützung. Mehrere gesetzliche Krankenkassen und Forschungsinstitute des Netzwerks Universitätsmedizin identifizieren seit Beginn des Jahres gemeinsam mit dem RKI Risikofaktoren für schwere COVID-19-Verläufe. Das Ziel des gemeinsamen Projektes ist es herauszufinden, welche Vorerkrankungen bei Personen unter 80 Jahren besonders häufig mit einem schweren COVID-19 Verlauf einhergehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vorerkrankungen, die vergleichsweise häufig zu einer Behandlung auf einer Intensivstation, zur Beatmung oder sogar dem Tod führen können.

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK Bayern, der AOK PLUS Sachsen und Thüringen (ausgewertet durch das Zentrum für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Dresdner Hochschulmedizin), der Barmer, der DAK-Gesundheit sowie der InGef Forschungsdatenbank, über die ein wesentlicher Teil der Daten von Betriebskrankenkassen einbezogen werden konnte. Die Daten des Jahres 2019 sowie der ersten beiden Quartale des Jahres 2020 erlauben dabei Diagnosen und Behandlungen zur Identifikation der Vorerkrankungen sowie der COVID-19 Fälle umfassend zu berücksichtigen.

„Die vorliegende Studie ist eine der größten Studien aus Deutschland zu Vorerkrankungen und COVID-19. Die Daten unserer Projektpartner erlauben uns stark gefährdete Patientengruppen noch besser zu identifizieren“, sagt Prof. Dr. Jochen Schmitt vom Universitätsklinikum Dresden.

Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen

Die Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen, die potentiell mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs einhergehen. Diese 35 Vorerkrankungen wurden anschließend zugrunde gelegt, um mit den Daten der Krankenkassen zu berechnen, welche an COVID-19 erkrankten Patient:innen in Deutschland besonders häufig von einem schweren Verlauf betroffen sind. Hieraus können auch Erkenntnisse hinsichtlich der Dringlichkeit der COVID-19-Schutzimpfung für die verschiedenen Erkrankungen abgeleitet werden. Um die Analysen möglichst verständlich zu halten und eine eindeutige Rangfolge erstellen zu können, wurde darauf verzichtet Wechselwirkungen zwischen dem Alter und Vorerkrankungen explizit abzubilden.

Menschen die an Leukämie erkrankt sind und behandelt werden, haben den Ergebnissen zufolge ein besonders hohes Risiko. Sie gilt es prioritär mit einer Impfung zu schützen. 31,5% von ihnen erleiden nach den vorliegenden Analysen bei einer COVID-19 Erkrankung einen schweren Verlauf.

Unter Annahme der erfolgten Impfung der in Behandlung befindlichen Personen mit Leukämie belegen Patient:innen mit metastasierenden soliden Tumoren in Therapie mit einem Anteil von 28,2% den zweiten Rang. Es folgen Personen mit Demenz, bei denen circa ein Viertel aller COVID-19 Fälle einen schweren Verlauf erleidet.

Studie hat eine hohe praktische Relevanz für Hausärzte

Die Studie hat eine hohe praktische Relevanz, weil sie Hausärzte darin unterstützen kann, Patient:innen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19 Verläufe einfach zu identifizieren und somit möglichst frühzeitig zu impfen. „Stark gefährdete Patientinnen und Patienten sollten schnellstmöglich gegen Corona geimpft werden. Damit schützen wir nicht nur die Patientinnen und Patienten selbst, sondern gleichzeitig auch das Gesundheitswesen vor Überlastung“, sagt PD Dr. Ole Wichmann, Leiter Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut. Die begrenzten Impfstoffmengen stellen derzeit noch eine große Herausforderung dar. Die Rangliste kann deshalb auch als eine unkomplizierte und effiziente Hilfestellung für die Impfreihenfolge in niedergelassenen Praxen genutzt werden.

Die Studie ist Teil von egePan Unimed, eines von 13 Teilprojekten des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird (Förderkennzeichen: 01KX2021). Die genauen Ergebnisse werden in der Ausgabe 19/2021 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht (https://edoc.rki.de/handle/176904/8142).

Mittwoch, 21. April 2021

Mehr als 130.000 Anträge auf Corona-­Kinderkrankengeld im ersten Quartal

Bundesweit 133.386 Anträge im 1. Quartal



Die Anträge auf coronabedingtes Kinderkrankengeld werden nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) stark nachgefragt. Im ersten Quartal gingen bei der TK bundesweit 133.386 Anträge auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld ein, das Anfang des Jahres eingeführt wurde. 

Damit liegt die Zahl der Anträge für das coronabedingte Kinderkrankengeld beinahe doppelt so hoch wie die Zahl der regulären Kinderkrankendgeldanträge in den ersten drei Monaten dieses Jahres (79.491). 

Die meisten Anträge für das Corona-Kinderkrankengeld kommen aus Nordrhein-Westfalen (39.211), danach folgen Bayern (17.291) und Niedersachsen (11.683). 

Im Durchschnitt liegt die Zahl der genommenen freien Tage pro Antrag zwischen zwei und drei Tage. "Wir sehen, dass das pandemiebedingte Kinderkrankengeld bei den Eltern auf großes Interesse stößt. Das Geld kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Eltern in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.

Corona-Regeln zeigen Effekte auf reguläres Kinderkrankengeld

Auffällig ist, dass die Zahl der Anträge für das krankheitsbedingte Kinderkrankengeld 2021 deutlich unter denen von 2020 liegt (siehe Grafik oben). Während im ersten Quartal des vergangenen Jahres knapp 170.000 Anträge eingegangen sind, waren es dieses Jahr im gleichen Zeitraum knapp 80.000. "Wir gehen davon aus, dass sich hier die Hygieneregeln bemerkbar machen. Mundschutz, Händewaschen und Abstandhalten haben dazu geführt, dass wir dieses Jahr auch deutlich weniger Erkältungskrankheiten verzeichnen", so Baas.

Dienstag, 23. März 2021

Neues Portal für Schnelltest-Apotheken

Portal ging am 17.03.2021 online

 


Verbraucher können über die neue Webseite www.mein-apothekenmanager.de Apotheken finden, die kostenlose Antigen-Schnelltests auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchführen. „Unser Portal wurde gestern scharf geschaltet. In Ballungsgebieten findet man schon leicht eine Schnelltest-Apotheke, in ländlichen Regionen ist das bislang noch etwas schwieriger“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Im Moment melden sich aber ständig weitere Apotheken an.“ Bereits am ersten Tag befanden sich auf dem Portal bundesweit bereits rund 400 Apotheken, die solche Schnelltests anbieten.

Dittrich: „Die Suche nach einer Apotheke, die Antigen-Schnelltests durchführt, ist nur der erste Nutzwert dieser Seite für Verbraucher*innen und Patient*innen. Weitere Angebote der Apotheken werden hier in naher Zukunft zu finden sein.“

Apotheken, die auf dem Verbraucherportal entsprechend gelistet werden wollen, müssen sich dazu an anderer Stelle registrieren: Unter www.mein-apothekenportal.de können sie ihre Dienstleistung anmelden. Der DAV stellt dieses ‚Profiportal‘ seit Dezember 2020 allen bundesdeutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen zum Beispiel zu ihren Botendiensten eintragen. „Je mehr Apothekeninhaber*innen sich daran beteiligen, umso aussagekräftiger wird das Angebot für die Patienten sein“, sagt Dittrich. „Die Mehrwertinformationen können ab Juli 2021 auch in die staatliche Gematik-App für das E-Rezept eingespeist werden“, sagt Dittrich. „Der Zuspruch zu unserem Portal ist bislang gut - aber ich wünsche mir, dass wirklich jede öffentliche Apotheke dort zu finden ist. Daran arbeiten wir.“

Montag, 1. März 2021

Corono-SMS für Einreisende ab 01. März 2021

SMS informiert über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen

 


Einreisende erhalten ab Montag, dem 1. März, eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz einbucht. Damit werden sie über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen.

Diese Corona-SMS ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Der Versand der Corona-SMS wird durch die Mobilfunknetzbetreiber umgesetzt.

Ab dem 1. März (Null Uhr) erhalten Einreisende diesen Text:

„Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Quarantäne- und Testpflicht) sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht). Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten u. a. des BMG, des RKI und der Bundesregierung abrufbar.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Apotheken bereiten sich auf massenhafte Corona-Schnelltests vor

Hohe Nachfrage erwartet / Apotheken als Teil der nationalen Teststrategie  


Stuttgart – Zahlreiche Apotheken im Bundesland bieten sie bereits an: Corona-Antigen-Schnelltests haben ihren festen Platz in der Teststrategie des Bundes und des Landes. Seit die Apotheken kurz vor Weihnachten Teil der Teststrategie des Bundes wurden, ist auch dort die Nachfrage nach professionellen sogenannten PoC-Schnelltests hoch. Die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn, ab März allen Bundesbürgern diese Schnelltests kostenfrei und aus professioneller Hand anzubieten, wird die Nachfrage noch einmal deutlich erhöhen. Eine Herausforderung, der sich der Berufsstand stellen wird, wie die Vizepräsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) Tatjana Zambo erklärt.

„Grundsätzlich begrüßen wir die aktuellen Planungen des Gesundheitsministers, denn eine Erhöhung der Testkapazitäten wird dabei helfen, das Infektionsgeschehen besser zu kontrollieren und so auch den für uns alle belastenden Lockdown schrittweise aufheben zu können. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass der Bedarf und die Nachfrage an Schnelltests ab März noch einmal sprunghaft ansteigen wird“, erläutert Zambo. „Unser Ziel ist es also, das Netz der testenden Apotheken noch zu erweitern und auszubauen. Deshalb ermuntern wir derzeit unsere Mitglieder, wo immer möglich Testkapazitäten anzubieten, für deren Aufbau wir als Verband auch entsprechende, vor allem organisatorische Hilfen anbieten.“ Diese Haltung habe sie auch gestern noch einmal der Landesregierung bei einem virtuellen Spitzengespräch auf Einladung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dargelegt.

Die Apotheken in Baden-Württemberg sind bereits eine feste Größe in der Teststrategie von Bund und Land. Ganz aktuell wurde damit begonnen, Schul- und Kita-Personal im Auftrag des Landes zu testen. Auch für Testungen von Grenzpendlern haben sich die Apotheken zur Verfügung gestellt. Dieser Personenkreis muss für die Grenzüberschreitung regelmäßig getestet werden, insofern die Nachbarländer zu Baden-Württemberg als Hochinzidenzgebiete eingestuft würden. Im Auftrag des Bundes testen die Apotheken bereits sogenannte Cluster-Schüler und die engen Kontaktpersonen von Corona-infizierten Personen sowie das Personal von nicht-medizinischen Heilberufen.

„Viel ist bereits erreicht“, resümiert Zambo deshalb und verweist auf die bislang weit über 200 Apotheken im Land, die bereits Antigen-Schnelltests anbieten. Vor allem die räumlichen Anforderungen sind dabei für die Betriebe durchaus hoch. „Um das Infektionsrisiko für die Patienten aber auch für unser eigenes Personal so gering wie möglich zu halten, sind Testungen in den herkömmlichen Betriebsräumen und im Kundenbereich nicht denkbar und auch nicht zugelassen“, erklärt Zambo. Insofern kann tatsächlich nicht jede Apotheke Antigen-Schnelltests anbieten. Zambo weiß aber, dass ihre Kolleginnen und Kollegen an vielen Orten im Land mitunter bereits sehr kreative Lösungen gefunden haben, um solche Testungen beispielsweise in Häusern der Gemeinde oder in leerstehenden benachbarten Ladenlokalen zu ermöglichen. „Wo immer wir die räumlichen und personellen Möglichkeiten haben, werden wir alles daransetzen, den Bürgerinnen und Bürgern ortsnah und niederschwellig in den Apotheken Antigen-Schnelltests aus professioneller Hand anzubieten. Dabei stehen die Apotheken und unser Verband im engen Kontakt sowohl zur Landesregierung, als auch zu den kommunalen Verwaltungen vieler Gemeinden und Landkreise.“

Eine Übersicht über die bereits testenden Apotheken bietet die Internetseite der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de.

Montag, 8. Februar 2021

Die Zahl der Behandlungen per Video-Sprechstunden im Rahmen der Regelversorgung ist in Pandemiezeiten stark angestiegen

Corona treibt Video-Fernbehandlung

 

Die Zahl der Behandlungen per Video-Sprechstunden im Rahmen der
Regelversorgung ist in Pandemiezeiten stark angestiegen.

Die Corona-Pandemie sorgt für immer mehr Arztbehandlungen per Video. Während im vierten Quartal 2019 bundesweit nur 23 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) von ihrem Arzt ausschließlich per Video behandelt wurden, stieg diese Zahl im ersten Quartal 2020 stark an auf 2.732. Das teilte die TK nach einer Auswertung der Versicherungsdaten mit. Zwischen April und Juni waren es bereits 19.701 TK-Versicherte, die ausschließlich per Video Kontakt zu ihrem Arzt hatten.

"Video-Trend wird auch nach der Pandemie weitergehen"

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: "Unter dem Druck der Pandemie erleben wir derzeit einen ganz wichtigen Modernisierungsschub in der ambulanten Versorgung. Videotechnik ist heute vom Home-Schooling bis hin zum Videoplausch mit den Großeltern aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken." Diese Entwicklung mache auch vor deutschen Arztpraxen keinen Halt. "Der Trend zur Videobehandlung wird auch nach der Pandemie weitergehen, denn es macht grundsätzlich wenig Sinn, wenn Patienten sich für eine Krankschreibung wegen einer Erkältung stundenlang in ein Wartezimmer setzen müssen."

Vorteile für alle Beteiligten

Letztendlich profitierten alle Beteiligten von der neuen Technik. Baas: "Die Patienten sparen sich die Anfahrt und die Wartezeit. Die Ärzte können ihre Praxisabläufe wesentlich effizienter organisieren und für alle Beteiligten einschließlich der Mitarbeitenden in der Praxis reduzieren sich die Ansteckungsgefahren."

Pilotprojekt zeigt das Potenzial der Fernbehandlung

Wieviel Potenzial die Technik bietet, zeige heute bereits das Pilotprojekt TK-Onlinesprechstunde . Im Rahmen des Projekts können sich Versicherte bei acht Krankheitsbildern vom grippalen Infekt und Magen-Darm-Infekt bis hin zu Migräne und Rückenschmerzen per Video behandeln lassen. Dabei können die Ärzte auch aus der Ferne Medikamente verordnen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Corona beschleunigt die Entwicklung

Bei Arzneimittelverordnungen können die Versicherten zwischen einem klassischen Papierrezept und einem elektronischen Rezept wählen. Entscheidet sich der Patient bei einem Medikament für die elektronische Variante, kann der behandelnde Arzt die Verordnung als QR-Code ausstellen, erklärt Baas. Der Versicherte kann das Rezept von seinem Smartphone an die teilnehmenden Apotheken schicken und bekommt die Arznei von einigen Apotheken per Botendienst direkt nach Hause geliefert. Der TK-Vorstandsvorsitzende: "Unser Projekt zeigt, dass das technisch alles schon heute möglich ist. Corona beschleunigt hier nur die Entwicklung."

Donnerstag, 4. Februar 2021

Corona: Viele Menschen meiden die Zahnvorsorge

Rückgang um 19 Prozent – KKH rät, Kontrolltermine auch in der Krise wahrzunehmen 

 

Verschobene Vorsorgeuntersuchungen aus Angst vor dem Corona-Virus: Seit der Krise trauen sich viele Menschen nicht mehr zum Zahnarzt. Aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tages der Zahnschmerzen am 9. Februar 2021 zeigen, dass die Bereitschaft zur Zahnvorsorge in der Pandemie so stark zurückgegangen ist wie seit Jahren nicht: Bundesweit sank die Zahl der KKH-Versicherten mit Zahnvorsorge im ersten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 Prozent. Im zweiten Quartal, also von April bis Juni, nahmen sogar 19 Prozent weniger Versicherte einen Kontrolltermin beim Zahnarzt war.

In den Jahren vor der Pandemie war die Bereitschaft zur Zahnvorsorge hingegen immer stagniert beziehungsweise nur minimal gesunken. 2019 und 2018 suchten 58 beziehungsweise 57 Prozent der KKH-Versicherten mindestens einmal den Zahnarzt zur Kontrolle auf, 2014 waren es 60 Prozent. Spitzenreiter bei der Zahnvorsorge sind seit Jahren die Versicherten Sachsen. In Hamburg gehen hingegen die wenigsten Menschen zur jährlichen Zahnkontrolle.

Die KKH rät dazu, die Vorsorgeuntersuchung auch während der Corona-Krise in Anspruch zu nehmen. Denn wenn Zahnprobleme rechtzeitig erkannt werden, verhindert das oft schmerzhafte, langwierige Behandlungen. Sollten diese dennoch nötig sein, können gesetzlich Versicherte mit einem lückenlosen Nachweis im Bonusheft bares Geld sparen. Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz können Krankenkassen seit dem 1. Oktober 2020 aufgrund eines Ausnahmetatbestandes einmalig ein fehlendes Bonusjahr anerkennen. Gesetzlich ist jedoch nicht definiert, wann ein solcher vorliegt und ob dieser durch die Corona-Krise gegeben ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also auch während der Pandemie zur Zahnkontrolle gehen. In Zahnarztpraxen gelten generell sehr hohe Hygienestandards, was das Risiko einer Infektion für Patienten stark reduziert.

Freitag, 29. Januar 2021

Arzneimittel 2020: Weniger Rezepte, aber höhere GKV-Ausgaben im Pandemie-Jahr

 Das Jahr war für Apotheken ausgesprochen unruhig

Foto: DAV

 

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2020 um 6,6 Prozent auf 40,9 Mrd. Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Dabei sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge aber noch nicht eingerechnet. Sie liegen für das Gesamtjahr noch nicht vor, lagen aber in den ersten neun Monaten 2020 bereits bei rekordverdächtigen 3,6 Mrd. Euro (+2 Prozent). 

Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Gleichzeitig sank aber die Zahl der im Jahr 2020 eingelösten Rezepte um 3,3 Prozent auf 445 Millionen. Ebenfalls leicht gesunken ist die Zahl der verordneten Medikamente um 0,9 Prozent auf 712 Millionen Packungen. Die Rahmenvorgaben von Ärzten und Krankenkassen waren für 2020 von einem GKV-Ausgabenwachstum von 3,7 Prozent ausgegangen.

„Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung war für die Apotheken im Corona-Jahr 2020 mit den Lieferengpässen und Lockdowns eine echte Herausforderung. Aber sie haben das sehr gut gemeistert“, sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich: „Das Jahr war für Apotheken ausgesprochen unruhig. Auf Phasen mit stark erhöhtem Patientenaufkommen und zusätzlichen Belastungen durch Infektionsschutzmaßnahmen und Botendienste folgten Monate mit enormen Einbrüchen bei Verordnungen und Absatz. Das hat zu schwankenden, aber insgesamt hohen Belastungen geführt.“ Dittrich weiter: „Dass die Arzneimittelausgaben trotz rückläufiger Rezeptzahlen gestiegen sind, hat auch mit der Verschreibung größerer Arzneimittelpackungen zur Reduktion von Arzt- und Apothekenbesuchen zu tun. 

Aber auch jenseits der Corona-Pandemie sorgen demografische Entwicklung und medizinischer Fortschritt für höheren Aufwand und steigende Kosten im Gesundheitswesen. Die Apotheken sind hier aber kein Kostentreiber. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben ist seit Jahren rückläufig und liegt nur noch bei etwa 2,2 Prozent.“ Ohnehin dürfe es aber vor dem Hintergrund der Pandemie-Erfahrung in der gesundheitspolitischen Diskussion der nächsten Zukunft nicht nur um Kostenfragen gehen, sondern man müsse mehr denn je auch die Versorgungssicherheit im Blick haben, so Dittrich.

Mittwoch, 27. Januar 2021

Corona-Pandemie: Pflegebedürftige und Pflegepersonal sind stark belastet

Neue Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege

Die Studie kann hier kostenfrei als PDF heruntergeladen werden

Im Zuge der Pandemie haben sich die gesundheitliche Versorgung und Unterstützung für Pflegebedürftige, insbesondere in der stationären Langzeitpflege, verschlechtert. Dabei haben viele Bewohner von Pflegeheimen unter anderem an Lebensfreude oder geistigen Fähigkeiten eingebüßt. Zugleich haben sich die psychischen und physischen Belastungen der Pflegenden erheblich erhöht.

Ältere pflegebedürftige Menschen haben ein hohes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken – und daran zu versterben. Entsprechend wurde ein Großteil der in Deutschland mit dem Virus Verstorbenen von einem ambulanten Pflegedienst versorgt oder lebte in einer stationären Pflegeeinrichtung. Etwa 1,8 Millionen pflegebedürftige Menschen im Sinne des Elften Sozialgesetzbuchs werden hierzulande von entsprechenden Anbietern mit ca. 1,2 Millionen Mitarbeitenden unterstützt.

Vor diesem Hintergrund weist eine neue Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) darauf hin, wie erheblich die Corona-Pandemie häufig auf der Lebens- und Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen lastet – aber auch in welcher Dimension das Pflegepersonal zusätzlichen Anforderungen ausgesetzt ist. 

Für die Untersuchung wurden deutschlandweit knapp 2.000 Pflegeexperten aus Pflegeheimen und ambulanten Diensten befragt. 84 Prozent der Befragten in Pflegeheimen schätzten, dass sich dort Stimmung und Lebensfreude oder geistige Fähigkeiten und Orientierung der Bewohner während der Pandemie merklich verschlechtert haben. 61 Prozent beobachteten zudem, dass in ihren Einrichtungen die externe Unterstützung in der Versorgung – beispielsweise durch Therapeuten, Kliniken und Fachärzte oder auch Angehörige – zurückgegangen ist. Von den ambulanten Pflegediensten berichtete dies knapp ein Viertel. Wenn ein Dienst mit mindestens einem Corona-Verdachtsfall bei Mitarbeitenden und bei Klienten oder deren Mitbewohnern konfrontiert war, sagten dies sogar 37 Prozent der Pflegeexperten. 

„Unsere Studie unterstreicht, dass Gesundheit, Lebensqualität und die dringend erforderliche Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Alltag durch die Corona-Pandemie teilweise erheblich gefährdet sind,“ ordnet Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP, die Ergebnisse ein. Dies zeigt sich auch darin, dass 37 Prozent der ambulanten Dienste in der Studie für den dort fraglichen Zeitraum angaben, mindestens eine neue Versorgungsanfrage abgelehnt zu haben. Von diesen Diensten wurden dann im Mittel 8,5 Anfragen abgelehnt. Von den Pflegeheimen berichteten 62 Prozent über einem Aufnahmestopp. Zudem gingen die Besuche für die Bewohner in Einrichtungen drastisch zurück.

Arbeitsbelastung des Pflegepersonals hat pandemiebedingt weiter zugenommen

Die Studie untermauert darüber hinaus, dass die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals pandemiebedingt weiter zugenommen hat. 40 Prozent der Befragten aus ambulanten Pflegediensten beschrieben eine Zunahme der körperlichen Belastung, 58 Prozent der psychischen Belastung. 

Aus den Pflegeheimen berichteten dies 39 Prozent bzw. 65 Prozent der Befragten. Grund für die Mehrbelastung in der stationären Pflege seien zusätzliche Aufgaben, die im Zuge der Pandemie angefallen seien. So gab mehr als die Hälfte der Befragten an, dass der Arbeitsaufwand deutlich gestiegen sei. Damit dürfte es vielfach erheblich schwieriger geworden sein, gute Pflege zu erbringen. Suhr dazu: „Die Arbeitssituation in der Langzeitpflege war schon vor der Pandemie in vielen Organisationen äußerst angespannt. Es ist sehr bemerkenswert, was vor diesem Hintergrund in vielen Einrichtungen und Diensten geleistet wird. Aber die Lage ist derzeit absolut alarmierend.“ Hoffnung mache die angelaufene Impfkampagne: „Derzeit besteht die Erwartung, dass sich die Lage durch die vorrangige Immunisierung von älteren Menschen – insbesondere in Pflegeheimen – in den nächsten Monaten etwas entspannt. Gleichzeitig ist es sehr wichtig, dass auch das Gesundheitspersonal von der Möglichkeit einer raschen Impfung Gebrauch macht.“

Die Analyse „Die SARS-CoV-2-Pandemie in der professionellen Pflege: Perspektive stationärer Langzeitpflege und ambulanter Dienste“ ist auf der Webseite www.zqp.de frei zugänglich und kann dort kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Freitag, 22. Januar 2021

Krankschreibungen: Zweite Corona-Welle trifft Ältere vergleichsweise hart

Analyse der Barmer aus den Krankschreibungen ihrer Versicherten 



In der Corona-Pandemie geht die Schere bei den Krankschreibungen immer weiter auseinander. So trifft die zweite Welle Personen im höheren Alter besonders hart, während bei der ersten Welle alle Altersgruppen einen ähnlichen Verlauf hatten. Das geht aus einer Analyse der Barmer aus den Krankschreibungen ihrer Versicherten hervor. 

Demnach ist der Anteil der wegen Corona Krankgeschriebenen bei den unter 30-Jährigen zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember 2020 um 18 Prozent gesunken, was erstmals eine Trendumkehr bedeutet. Bei den 30- bis 49-Jährigen hat der Anteil um 25 Prozent zugenommen und in der Generation 50plus um 44 Prozent. 

„Die erste und die zweite Corona-Welle verlaufen unterschiedlich. Auch wenn der Anteil der Krankschreibungen unter den Jüngeren abnimmt, darf sich keine Altersgruppe in falscher Sicherheit wiegen. Der schwerste Teil der Pandemie steht uns noch bevor. Die Einhaltung der Hygiene- und Kontaktregeln ist nun wichtiger denn je, zumal das Risiko besteht, dass ansteckendere Virus-Varianten sich verbreiten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Höchste Corona-Krankschreibungsraten bei Personen ab 50 Jahren

Laut der Barmer-Analyse sind die Corona-Krankschreibungen unter den Versicherten der Kasse in der ersten Welle zunächst in allen Altersgruppen stark gestiegen. Der Höhepunkt war in Kalenderwoche (KW) 14 (29. März bis 4. April) mit 1,7 Betroffenen je 1.000 Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld bei den unter 30-Jährigen. Bei den 30- bis 49-Jährigen waren 1,81 und in der Altersgruppe 50plus 2,53 je 1.000 Anspruchsberechtigte krankgeschrieben. Im Anschluss sind die Fallzahlen wieder gesunken. 

In der zweiten Welle driften die Werte seit Ende Oktober deutlich auseinander. So ist die Zahl der Krankschreibungen von KW 44 (25. bis 31. Oktober) bis KW 51 (13. bis 19. Dezember) von 2,17 auf 1,79 je 1.000 Barmer-Anspruchsberechtigte bis 29 Jahre gesunken. In der Gruppe der 30- bis 49-Jährigen stieg der Anteil von 2,02 auf 2,53 und bei Personen ab 50 Jahren von 2,77 auf 3,99 je 1.000 Anspruchsberechtigte. 

„Warum die zweite Corona-Welle jüngere Menschen weniger trifft, mag viele Ursachen haben und bedarf weiterer Untersuchungen. Auf jeden Fall gilt auch weiterhin, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Das dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern allen Menschen, insbesondere den Älteren und Kranken“, so Straub.

Freitag, 15. Januar 2021

Gesundes Sitzen im Homeoffice

So können Unternehmen ihre Angestellten unterstützen 

 

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Arbeit im Homeoffice ist im Trend, hat aber ihre Tücken: Häufig ist der Arbeitsplatz im eigenen Zuhause nicht optimal ausgestattet – eine schlechte Sitzhaltung und gesundheitliche Beschwerden können die Folge sein. Wer grundsätzliche Fehler vermeidet, kann aber gesundheitliche Schäden vermeiden. Das beginnt mit der Sitzposition im Zimmer, und endet mit der Höhe des Monitors. Dr. Ulrike Körner, Leiterin des internen betrieblichen Gesundheitsmanagement der Barmer, erklärt in fünf Punkten, wie Arbeitgeber ihre Angestellten dabei unterstützen können, einen ergonomischen Arbeitsplatz einzurichten.

„Rückenschmerzen sind eine der häufigsten Volkskrankheiten in Deutschland. Auch wenn durch längeres Sitzen in der Regel keine Schäden an der Wirbelsäule entstehen, können die Schmerzen zu einer großen Belastung werden,“ erklärt Dr. Ulrike Körner. „Ein Arbeitsplatz, der eine optimale Köperhaltung beim Sitzen ermöglicht, ist deshalb auch im Homeoffice besonders wichtig.“

Die repräsentative Studie social health@work zeigt, dass sich der Arbeitsalltag aufgrund der Corona-Pandemie verändert hat: 56,1 Prozent der Befragten arbeiten (teilweise) mobil, 92,1 Prozent davon unter anderem Zuhause im Homeoffice. Vor der Pandemie wurden durchschnittlich 15,9 Stunden pro Woche mobil gearbeitet, während der Corona-Pandemie wuchs die Zahl auf 35,7 Stunden an.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz begünstigt die Gesundheit

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten auch im Homeoffice gerecht werden und deshalb ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der ergonomischen Einrichtung ihres Arbeitsplatzes unterstützen, um körperliche Beschwerden zu verhindern. Dr. Ulrike Körner erklärt, wie das funktioniert:

  • Stellen Sie einen ergonomischen Bürostuhl und/oder einen Schreibtisch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, falls diese im Homeoffice noch nicht vorhanden sind. Sollte im Betrieb kein regulärer Arbeitsplatz verfügbar sein, sind Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber verpflichtet, im Homeoffice für einen gesundheitsfreundlichen Arbeitsplatz zu sorgen.
  • Machen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Voraussetzungen und die Vorteile eines ergonomischen Arbeitsplatzes aufmerksam.
  • Sprechen Sie persönlich mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und erfragen Sie, ob die Arbeit im Homeoffice körperliche Beschwerden verursacht. Geben Sie Tipps, wie der Arbeitsplatz ergonomischer eingerichtet werden könnte.

Die vollständige Studie finden Sie hier zum Download.

Sonntag, 20. Dezember 2020

Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar 2021 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Foto: © BMG

Im kommenden Jahr gilt es, die Pandemie zu überwinden. Die Impfungen geben dabei Anlass zur Hoffnung. 2021 startet außerdem die elektronische Patientenakte. Mit 20.000 zusätzlichen Pflegehilfsstellen gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, die Personalsituation in der Altenpflege zu verbessern. Schwangere und junge Mütter profitieren von mehr Personal in der Geburtshilfe. Und die Bundesländer unterstützen wir zudem dabei, die Gesundheitsämter personell besser aufzustellen."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Anspruch auf eine elektronische Patientenakte

  • Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) in mehreren Ausbaustufen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben nach Abschluss der ebenfalls am 1. Januar 2021 beginnenden Test- und Einführungsphase einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte ihre ePA mit Behandlungsdaten befüllen.
  • Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
  • Ärztinnen und Ärzte, die erstmals Einträge in einer ePA vornehmen, bekommen hierfür einmalig 10 Euro sowie für die laufende Unterstützung bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA im aktuellen Behandlungskontext eine Vergütung. Krankenhäuser haben zudem einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro für die Übertragung von Daten, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung entstanden sind. 

Diese Regelungen sind Bestandteil des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz), das am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten ist.

Mehr Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst

  • Bis zum 31. Dezember 2021 sollen im Rahmen des „Paktes für den ÖGD“ mindestens 1.500 neue und unbefristete Vollzeitstellen in den Gesundheitsämtern geschaffen werden. Damit wird der ÖGD für seine wichtigen Aufgaben in der Corona-Pandemie gestärkt. Der Bund stellt hierfür 200 Mio. Euro zur Verfügung.

Mehr Personal in der Altenpflege 

  • In der vollstationären Altenpflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Die Personalkosten werden vollständig durch die Pflegeversicherung bezahlt, sodass die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner nicht steigen müssen.
  • Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.
  • Für bestimmte, im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel bedarf es keiner ärztlichen Verordnung. Diese zunächst befristet eingeführte Regel gilt nun dauerhaft.

Mehr Hebammen in Kliniken

  • Zur Verbesserung der Versorgung von Schwangeren können Krankenhäuser mehr Personal einstellen. Dazu wird ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt
  • Mit dem Förderprogramm können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert

  • Um die gesetzliche Krankenversicherung nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise finanziell zu stabilisieren, erhält die GKV einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
  • Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
  • Das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven wird ausgeweitet.

Diese Regelungen sind Bestandteil des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz).

Der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben. Das hat das BMG im Bundesanzeiger bekanntgeben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse für ihre Mitglieder selbst fest.