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Dienstag, 12. Juli 2022

Voll im Trend: Immer mehr Versicherte nutzen Video-Sprechstunden

Corona sorgt für Video-Boom in Praxen  



Seit der Coronapandemie sind Video-Sprechstunden für die ärztliche Behandlung immer stärker im Trend. Während die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) 2019 in der zweiten Jahreshälfte nur 297 Mal einen Arzt oder Ärztin per Video kontaktierten, waren es im gleichen Zeitraum 2020 schon 361.000. Im ersten Halbjahr 2021 stieg die Zahl laut einer aktuellen Auswertung der TK sogar auf 580.000 Video-Behandlungen.

Video-Trend wird sich über die Pandemie hinaus etablieren

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: "Die Pandemie hat vielen Menschen die Vorzüge der Video-Technik vor Augen geführt. Sie ist inzwischen nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Neben Arbeitsterminen oder dem Gespräch mit den Großeltern ist inzwischen auch das Video-Gespräch mit Arztpraxen selbstverständlich geworden." Dass der Boom der Video-Behandlungen nicht nur an einen Lockdown geknüpft sei, werde durch die dauerhaft steigenden Zahlen deutlich.

Auch unabhängig von Corona: Video-Sprechstunde bietet Vorteile

Dies sieht Baas als positive Entwicklung: "Patientinnen und Patienten sparen sich längere Anfahrtswege und stundenlanges Sitzen im Wartezimmer. So ist auch das Ansteckungsrisiko reduziert - für die Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeitende in Arztpraxen." Ärztinnen und Ärzte seien aufgrund der zusätzlichen digitalen Behandlungsform flexibler in ihrer Arbeit und können den Praxisalltag effizienter organisieren. Zudem stellten die Video-Sprechstunden auch in versorgungsschwächeren Gebieten eine gute Behandlung sicher.

Mittwoch, 6. April 2022

Neuer Höchststand – Immer mehr Corona-Krankschreibungen

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell

 

Noch nie waren so viele Menschen wegen Corona arbeitsunfähig wie aktuell. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) unter Barmer-versicherten Erwerbstätigen. Demnach waren in der Woche vom 13. Februar bis 19. Februar 52.100 bei der Barmer versicherte Beschäftigte wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig. Zu den Spitzenzeiten der ersten Wellen waren es bis zu 25.100 Krankengeld-Anspruchsberechtigte, die krankgeschrieben waren. Das entspricht einer Steigerung von 108 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es pro Woche durchschnittlich 10.430 Barmer-Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Aktuell ist Brandenburg am stärksten betroffen. Hier liegt die Anzahl der Krankschreibungen wegen Corona in der fünften Welle deutlich über dem Bundesdurchschnitt (221 vs.139 je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten).

Deutliche regionale Unterschiede bei Corona-AU

Wie aus der Analyse weiter hervorgeht, gibt es massive regionale Unterschiede bei den Krankenschreibungen aufgrund einer Covid-19-Infektion. Auf Platz zwei und drei hinter Brandenburg befanden sich Bayern und Berlin mit 189 beziehungsweise 164 je 10.000 Versicherten, die aufgrund einer Corona-Infektion krankgeschrieben waren. Schleswig-Holstein bildet das Schlusslicht. Es lag mit 72 je 10.000 Krankgeschriebenen deutlich darunter. Lediglich Hamburg und Bremen hatten mit 81 beziehungsweise 93 je 10.000 Versicherten ähnlich geringe AU-Zahlen in diesem Zeitraum.

Aktuelle Daten zur Entwicklung des Krankenstandes unter: www.bifg.de.

Dienstag, 8. Februar 2022

Erste Apotheken ab heute startklar für COVID-19-Impfungen

Gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker haben die notwendige Schulung absolviert

 

Foto: ABDA

Ab heute, Dienstag, den 8. Februar 2022, werden die ersten Apotheken COVID-19-Schutzimpfungen anbieten. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der impfenden Apotheken sukzessive aufwächst. Eine vierstellige Zahl hat bereits bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zum Impfen erfüllen. Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken nächste Woche mit den Impfungen starten“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Und insgesamt haben mittlerweile gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert.“ 

Ob und wann eine Apotheke COVID-19-Schutzimpfungen anbiete, entscheide die Apothekenleitung je nach Entwicklung der Nachfragesituation selbst. „Wenn die STIKO eine weitere Booster-Impfung empfehlen sollte, wird der Bedarf sicher nochmal deutlich steigen,“ so Overwiening.

Wer eine Apotheke in der Nähe sucht, die COVID-19-Schutzimpfungen anbietet, findet sie einfach und schnell über das Portal www.mein-apothekenmanager.de, das vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben wird. Die Suchfunktion steht ab heute zur Verfügung, und die Daten werden permanent aktualisiert.

Um COVID-19-Impfungen anbieten zu können, müssen Apotheken eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Eine Fortbildung muss absolviert werden, die auch die Ersthilfe in Notfällen umfasst, besondere Räumlichkeiten müssen eingerichtet und eine Haftpflichtversicherung vorgehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss an die zuständige Landesapothekerkammer gemeldet werden. Zudem müssen durchgeführte Impfungen tagesaktuell über eine Schnittstelle an die Impf-Surveillance des RKI weitergegeben werden.

Dienstag, 11. Januar 2022

Landeskriminalamt und Landesapothekerverband: Wer gefälschte Impfpässe nutzt, begeht eine Straftat und wird konsequent angezeigt

Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige

 
Täglich werden in den Apotheken gefälschte Impfnachweise vorgezeigt, um an ein digitales Zertifikat zu kommen. Mit einer gemeinsamen Plakataktion positionieren sich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) und der Landesapothekerverband (LAV) klar gegen jegliche Betrugsversuche. Denn seit der Änderung des Strafgesetzbuches Ende November ist es eindeutig: Der Gebrauch gefälschter Impfausweise ist eine Straftat und wird von den Apotheken angezeigt. 
 
„Wir Apothekerinnen und Apotheker nehmen die uns übertragene Aufgabe bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate und unsere Verantwortung sehr ernst. Für Betrügerinnen und Betrüger haben wir da eine klare Botschaft: Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV. 
 
Das Plakat solle Personen mit gefälschten Impfnachweisen im besten Fall bereits vor dem Betreten der Apotheke abschrecken. „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar“, sagt Andreas Stenger, Präsident des LKA BW.

„Apothekerinnen und Apotheker im Land prüfen bei der Erstellung der digitalen Impfzertifikate mit wachen Augen jedes vorgelegte Impfdokument. Ich finde es sehr wichtig, dass nun der Gesetzgeber die Situation für uns Apotheken geklärt hat und seit Ende November auch die Vorlage eines gefälschten Impfdokuments in der Apotheke als Straftat ausweist. Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit der Polizei den Betrügerinnen und Betrügern den Kampf ansagen“, so Tatjana Zambo.

Neben den Plakaten haben der LAV und das LKA BW eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen soll, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. Gleichzeitig sollen sich die Apothekenteams nicht selbst gefährden. Wenn potentielle Betrügerinnen oder Betrüger aggressiv oder womöglich handgreiflich werden, geht die Sicherheit des Apothekenpersonals vor. „Bringen Sie sich und Ihr Team nicht in Gefahr. Prägen Sie sich in diesem Fall Tätermerkmale ein und rufen Sie umgehend die Polizei“, betont Stenger.

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Corona-Impfung für Kinder

 BARMER schaltet Experten-Hotline für Eltern

 


Die Barmer erweitert ihre Corona-Impfhotline. Ab sofort können Eltern und Sorgeberechtigte dort ihre Fragen zu der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Corona-Schutzimpfung der Fünf- bis Elfjährigen mit Vorerkrankungen stellen. „Die Corona-Pandemie ist für Familien eine sehr große Herausforderung. Die jetzige Ausweitung der Impfempfehlung ruft bei den Familien viele Fragen und Unsicherheiten hervor. Sie gilt für Kinder mit Vorerkrankungen. Aber auch alle anderen Kinder dieser Altersgruppe können geimpft werden, wenn dies seitens der Eltern und Kinder gewünscht ist. Daher ist es umso wichtiger, Eltern und Sorgeberechtigten einen barrierefreien Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen zu bieten“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die kostenlose Hotline mit medizinisch geschultem Personal stehe uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland rund um die Uhr zur Verfügung unter

Telefon 0800 84 84 111

Aufklärungsbedarf zur Corona-Schutzimpfung hält an

Die Erweiterung der Hotline sei ein wichtiger Schritt, um die im Januar 2020 begonnene Aufklärungsarbeit der Barmer zu allen Fragen rund um die Corona-Pandemie fortzuführen. Mehr als 70.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot seit dem Start der Hotline genutzt. „Der Informationsbedarf der Bevölkerung ist nach wie vor sehr hoch. Im Hinblick auf die Ausweitung der Impfempfehlung auf Kinder und das derzeitige Infektionsgeschehen wird dies auch noch einige Zeit so bleiben“, so Straub.

Alle wichtigen Antworten zum Thema Corona unter: www.barmer.de/coronavirus

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Digitale Impfzertifikate: Papierausdruck reicht

Apothekerverband klärt häufiges Missverständnis auf 

 


 

Stuttgart - Seit dem 1. Dezember 2021 gilt nach der gültigen Corona-Verordnung des Landes, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch unter Vorlage eines entsprechenden QR-Codes Zugang zu zum Beispiel Restaurants oder Kultureinrichtungen erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass der Papierausdruck des digitalen Impfzertifikats diesen Anforderungen genügt. Es sei nicht zwingend erforderlich, sich über eine App oder eine Immunkarte auszuweisen.

Beim Landesapothekerverband häufen sich die Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, dass zahlreiche Restaurants die Vorlage des Papierausdrucks eines digitalen Impfzertifikats nicht akzeptieren. Verbandspräsidentin und Apothekerin Tatjana Zambo erklärt dazu: „Wir finden diese Kontrollmechanik durchaus sinnvoll – aber offenbar scheinen einige Restaurantbetreiber falsch informiert zu sein. Sie weisen Gäste ab, die ihr digitales Impfzertifikat als Papierausdruck vorlegen. Das ist falsch! Richtig ist: Der Papierausdruck eines digitalen Impfzertifikats mit dem darauf enthaltenen QR-Code reicht zum Nachweis des Impfschutzes bzw. des Genesenenstatus völlig aus. Er kann dann auch bei der Eingangskontrolle mit den entsprechenden Check-Apps, die die prüfenden Stellen verordnungsgemäß einsetzen sollen, gescannt und so auf Echtheit verifiziert werden.“

Bei der Erstellung eines digitalen Impf- oder Genesenenzertifikats in der Apotheke wird automatisch ein entsprechender QR-Code erzeugt, der der Kundin oder dem Kunden als Papierausdruck mitgegeben wird. Um die Bedingungen der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes zu erfüllen, kann dieser ausgedruckte QR-Code vorgezeigt werden. Es sei zwar sinnvoll, so Zambo, dass der QR-Code und damit das entsprechende Zertifikat in die Corona-Warn-App oder in die Cov-Pass-App überführt wird, aber wenn das nicht geschieht, ist auch der auf Papier ausgedruckte QR-Code zur Vorlage ausreichend.

Montag, 22. November 2021

Alle wichtigen Informationen zur Booster-Impfung

Kostenlose Hotline der Barmer steht allen zur Verfügung 

 

Foto: BARMER

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für Corona-Auffrischimpfungen für alle Menschen ab 18 Jahren aus. 

Die Barmer hat dazu eigens eine Hotline geschaltet, die alle Fragen zu diesen sogenannten Booster-Impfungen beantwortet. 

Die kostenlose Hotline steht uneingeschränkt allen Bürgerinnen und Bürgern unter der Rufnummer 

                                          0800 84 84 111  

 rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Medizinexpertinnen und -experten geben hier alle wichtigen Informationen rund um das Thema Impfungen gegen Covid-19. „Mit der Ausweitung des Personenkreises für die Booster-Impfungen steigt der Informationsbedarf in der Bevölkerung. Wir wollen mit unserer Hotline die Menschen fachkundig informieren und einen Beitrag leisten, damit mit zusätzlichen Impfungen der sich verschärfenden Corona-Pandemie wirkungsvoll entgegengetreten werden kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof.Dr. Christoph Straub. 

Mit der Impfhotline setze die Barmer ihre vor fast zwei Jahren begonnene Aufklärungsarbeit zum Thema „Corona“ fort. Bereits im Januar 2020 sei die erste Krankenkassen-Hotline für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geschaltet worden. Fast 65.000 Anruferinnen und Anrufer hätten dieses Angebot bereits genutzt.

Mehr zur Booster-Impfung unter: www.barmer.de/a007202
Mehr zum Thema Corona unter: www.barmer.de/a005172

Mittwoch, 3. November 2021

VdK fordert Corona-Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen

VDK-Präsidentin: "Es muss jetzt schnell gehandelt werden"

 


Angesichts der sich häufenden Corona-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fordert der Sozialverband VdK eine Testpflicht für alle Besucher und Mitarbeiter. „Eine solche Pflicht ist unabhängig vom Impfstatus dringend notwendig. Die Zahl der Infizierten steigt gerade deutschlandweit wieder, gleichzeitig können auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen. Es muss darum jetzt schnell gehandelt werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag in Berlin.

Bentele forderte die Politik auf, eine solche Test-Pflicht zu beschließen. „Sobald diese Voraussetzung geschaffen ist, müssen Einrichtungsleitungen sowie Klinikdirektoren dafür sorgen, dass allen Besuchern und Mitarbeitern kostenlose Tests angeboten werden und nur jene Zutritt bekommen, die negativ getestet wurden. Es stehen Menschenleben auf dem Spiel.“

In mehreren Pflege-Einrichtungen und Kliniken steigt aktuell wieder die Zahl der Corona-Infizierten, teilweise mit tödlichen Folgen. So sind in einer Senioren-Residenz in Schorfheide am Werbellinsee nach Angaben des Landkreises Barnim bis Montag bereits acht Bewohner an Corona gestorben. Insgesamt hatten sich 67 Menschen infiziert. Laut der Amtsärztin des Landkreises, liegt die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung bei lediglich etwa 50 Prozent. Bundesweit kam es in mehreren Pflegeheimen im Oktober zu Corona-Ausbrüchen mit etlichen Toten.

Montag, 27. September 2021

Deutsche trauen sich wieder zum Zahnarzt

Leichtes Plus bei Vorsorge – KKH rät zur regelmäßigen Kontrolle


Mittlerweile trauen sich wieder mehr Menschen in Deutschland zum Zahnarzt als zu Beginn der Corona-Pandemie. Aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September 2021 zeigen, dass die Bereitschaft zur Zahnvorsorge wieder leicht gestiegen ist: Für das erste Quartal 2021 registriert die KKH bundesweit rund 300.000 Zahnvorsorge-Behandlungen bei ihren Versicherten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von fast 7 Prozent, gegenüber dem ersten Quartal 2019 vor der Corona-Krise aber immer noch ein leichtes Minus von fast 5 Prozent.

Zu Beginn der Pandemie haben viele Patienten Arztbesuche gemieden, aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Mittlerweile fühlen sich die Menschen allein wegen der Impfung gegen Covid-19 wieder etwas sicherer und holen wichtige Vorsorgeuntersuchungen nach. Im ersten Corona-Jahr hatte die Ungewissheit vieler Patienten nämlich zunächst zu einem deutlichen Rückgang der Zahnvorsorge im Vergleich zu 2019 geführt: im ersten Quartal 2020 um rund 11 Prozent, im zweiten Quartal sogar um 19 Prozent.

Insgesamt suchten im ersten Corona-Jahr 2020 bundesweit rund 56 Prozent der KKH-Versicherten den Zahnarzt zur Kontrolle auf. Spitzenreiter bei der Zahnvorsorge sind seit Jahren die KKH-Versicherten in Sachsen (Anteil 2020 knapp 64 Prozent). Im Saarland gingen 2020 hingegen die wenigsten Menschen zur jährlichen Zahnkontrolle (rund 52 Prozent).

Die KKH rät dazu, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Denn wenn Zahnprobleme rechtzeitig erkannt werden, verhindert das oft schmerzhafte, langwierige und obendrein mitunter teure Behandlungen. Sollten diese dennoch nötig sein, können gesetzlich Versicherte mit einem lückenlosen Nachweis im Bonusheft bares Geld sparen. Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus brauchen Patienten nicht zu haben, denn in Zahnarztpraxen gelten generell sehr hohe Hygienestandards, was das Risiko einer Infektion stark reduziert. Außerdem schützt mittlerweile zusätzlich die Impfung gegen Covid-19.

Mittwoch, 11. August 2021

Hohe Sterblichkeit bei schwer erkrankten Covid-Patienten auch nach dem Krankenhausaufenthalt

Langzeitstudie des WIdO: Mehr als ein Viertel der entlassenen Covid-19-Patienten mussten zurück in die Klinik




(10.08.21) Mehr als ein Viertel der stationär behandelten Patientinnen und Patienten mit Covid-19 mussten nach ihrem Klinikaufenthalt erneut im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigt die erste bundesweite Langzeitstudie, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) auf Basis der Abrechnungsdaten von AOK-versicherten Patientinnen und Patienten durchgeführt hat. Die Ergebnisse sind jetzt im medizinischen Fachmagazin "PLOS ONE" veröffentlicht worden. Neben der hohen Wiederaufnahmerate zeigt sich bei den Covid-19-Erkrankten auch eine hohe Sterblichkeitsquote. So starben insgesamt 30 Prozent der Patientinnen und Patienten während des ersten Krankenhausaufenthalts oder in den ersten sechs Monaten danach. Die Kohortenstudie des WIdO liefert erstmals aussagekräftige Daten zu den längerfristigen Folgen der Covid-19-Erkrankung von hospitalisierten Patienten und macht deutlich, dass die Nachsorge für die Patientinnen und Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wichtig ist.

In die Auswertung sind die Daten von insgesamt 8.679 bei der AOK versicherten Covid-19-Erkrankten einbezogen worden, die vom 1. Februar bis zum 30. April 2020 nach einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion stationär behandelt wurden. Von diesen Patientinnen und Patienten mit einem Durchschnittsalter von knapp 69 Jahren verstarben 25 Prozent im Krankenhaus. Von den 6.235 Überlebenden mussten 1.668 (27 Prozent) innerhalb eines halben Jahres nach der ersten Krankenhausbehandlung wieder im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Wiederaufnahme erfolgte in den meisten Fällen wegen Problemen mit der Atmung (36 Prozent) oder aufgrund neurologischer Störungen (29 Prozent). 6 Prozent der entlassenen Patientinnen und Patienten starben in den ersten sechs Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt – die Hälfte von ihnen nach einer erneuten Krankenhauseinweisung. "Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei schweren Verläufen der Erkrankung eine engmaschige Nachsorge durch Haus- und Fachärzte erforderlich ist", sagt Christian Günster, Leiter des Forschungsbereich Qualitäts- und Versorgungsforschung beim WIdO.

Sterblichkeitsrate von 30 Prozent nach sechs Monaten

Die Studie macht auch die Sterblichkeitsraten der stationär behandelten Covid-19-Erkrankten erstmals über einen längeren Zeitraum transparent. "Der Befund aus früheren Auswertungen, dass ungefähr ein Viertel der stationär behandelten Patientinnen und Patienten mit Covid-19 während des Krankenhausaufenthalts verstirbt, hat sich auch in unserer Analyse bestätigt", so Günster. "Die längerfristige Betrachtung ermöglicht nun zusätzlich einen Blick auf die schwerwiegenden Langzeitfolgen der Erkrankung." So starben von den 8.679 in die Studie eingeschlossenen Erkrankten 24 Prozent im ersten Monat nach der Krankenhausaufnahme. Drei Monate nach der Erstaufnahme lag der Anteil der Verstorbenen bereits bei 28 Prozent, sechs Monate danach bei 30 Prozent. Mehr als jeder zweite über 80-Jährige war ein halbes Jahr nach stationär behandeltem Covid-19 verstorben. "Diese Zahlen zeigen, dass Covid-19 auch nach dem initialen Krankenhausaufenthalt zu vielen Todesfällen führt – insbesondere bei den Älteren. Die Krankheit hat damit auch langfristig schwerwiegende Folgen", sagt Christian Günster.

Die durchschnittliche Verweildauer der Covid-19-Patientinnen und -Patienten beim ersten Krankenhausaufenthalt lag bei 16,5 Tagen. Ein Fünftel (21 Prozent) von ihnen musste künstlich beatmet werden – davon wurden 19 Prozent invasiv und 2 Prozent nicht-invasiv beatmet. Häufige Komplikationen während des Krankenhausaufenthalts waren der septische Schock (16 Prozent), akutes Lungenversagen (15 Prozent) und akutes Nierenversagen (14 Prozent).

Multiple Risikofaktoren für Sterblichkeit

Die Studie untersuchte auch Faktoren, die zu einer erhöhten Mortalität nach dem Krankenhausaufenthalt beitragen. So war der größte Anstieg der Sterblichkeit bei Patienten insbesondere mit Blutgerinnungsstörungen (Koagulopathien), Lebererkrankungen und einem Body-Mass-Index von über 40 zu verzeichnen. "Diese Daten stimmen mit dem überein, was wir bereits aus anderen Studien über die Erkrankung Covid-19 wissen", so Günster.

Bei der Sterblichkeit gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Die Überlebenswahrscheinlichkeit war bei den Frauen zu allen drei Zeitpunkten etwa 5 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Nach 180 Tagen waren 27 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer verstorben. Dies ist nach Einschätzung der Studienautoren möglicherweise auf die bessere Immunantwort bei Frauen zurückzuführen. In der Gruppe der über 80-Jährigen lag der Anteil der Verstorbenen innerhalb von sechs Monaten mit 52 Prozent am höchsten. Eine ebenso hohe Sterblichkeitsrate (52 Prozent) wurde bei den beatmeten Patienten verzeichnet, während sie bei den nicht beatmeten Patienten mit 24 Prozent weniger als halb so hoch war. Im Lichte der aktuellen Analyse sollte aus Sicht der Autoren kritisch bewertet werden, ob die derzeitige Intensivtherapie – insbesondere die Beatmung bei Patienten über 80 Jahren – angesichts der hohen Sterblichkeitsraten wirklich wirksam ist.

Die Abrechnungsdaten der AOK, die für die Durchführung der Studie verwendet wurden, bilden etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ab. Die Ergebnisse können daher als repräsentativ gelten. Eine Limitation der Studie ist, dass den Daten nicht entnommen werden kann, ob die Patienten auf einer Intensivstation oder auf einer Normalstation behandelt wurden. Zudem kann die Beobachtungsstudie den kausalen Zusammenhang von Risikofaktoren und Sterblichkeit nicht sicher belegen.

Donnerstag, 20. Mai 2021

Corona-Lockerungen zu Pfingsten

Verbraucherportal listet bundesweit 2.000 Schnelltest-Apotheken


Angesichts bevorstehender Lockerungen der Corona-Notbremse zu Pfingsten stehen zahlreiche Apotheken als Schnelltest-Zentren bereit. Sie führen kostenlose SARS-CoV-2-Schnelltests durch und stellen die Testzertifikate aus, die man für den Besuch in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder für touristische Aktivitäten braucht. 

Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de sind derzeit bundesweit rund 2.000 Apotheken eingetragen, die Antigen-Schnelltests durchführen. Dazu kommen noch viele Apotheken, die auf kommunalen oder bundeslandspezifischen Portalen registriert sind. Auf dieses flächendeckende Angebot an Schnelltest-Apotheken weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin, der www.mein-apothekenmanager.de betreibt.

Die meisten Apotheken auf dem bundesweiten Verbraucherportal sind aus Bayern (600), Nordrhein-Westfalen (300) und Baden-Württemberg (300) gelistet. Schnelltest-Apotheken, die auf dem Verbraucherportal gelistet werden wollen, müssen sich dazu auf dem Verbändeportal unter www.mein-apothekenportal.de registrieren und können ihre Dienstleistung durch wenige Klicks melden. 

Die Verbände stellen dieses Angebot seit Ende 2020 allen deutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen, zum Beispiel zu ihren Öffnungszeiten und Botendiensten, eintragen, die künftig auch in die staatliche E-Rezept-App eingespeist werden sollen, um allen Patientinnen und Patienten beim Einlösen ihrer E-Rezepte ab 2022 zur Verfügung zu stehen.

Donnerstag, 6. Mai 2021

Erhöht Corona das Zeckenstich-Risiko?

KKH: Starker Rückgang der FSME-Impfungen bei Jüngeren




Nach einem der kältesten April-Monate seit rund 40 Jahren dürften die Temperaturen nun endlich steigen. Damit sind jedoch vermehrt Zecken auf Gräsern, Sträuchern und im Unterholz unterwegs auf der Suche nach Opfern. Das Tückische dieser winzigen blutsaugenden Parasiten: Sie können gefährliche Krankheiten auf uns Menschen übertragen, darunter die Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME. Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden im vergangenen Jahr bundesweit 704 FSME-Erkrankungen gemeldet. Das ist die höchste Zahl seit dem Start der Meldepflicht vor 20 Jahren.

„Durch die Corona-Pandemie hat sich das Freizeitverhalten der Menschen geändert“, sagt Apotheker Sven Seißelberg von der KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Sie gehen mehr raus in die Natur zum Wandern, Joggen und Radfahren, zum Picknicken und Grillen. Damit steigt das Risiko hierzulande, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken.“ Diese Viruserkrankung wird durch Zeckenstiche übertragen und kann schlimmstenfalls zu einer Hirnhautentzündung führen, zu Schäden des Nervensystems und Lähmungen. Dem Risiko kann jeder mit einer Impfung vorbeugen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für bestimmte FSME-Risikogebiete in Deutschland empfiehlt.

Auffallende Impfmüdigkeit bei den 25- bis 44-Jährigen

Laut KKH-Daten ließen sich 2019 bundesweit rund 68.800 Versicherte gegen FSME impfen und damit lediglich 3,9 Prozent. Auffallend: die Impfmüdigkeit bei den 25- bis 44-Jährigen. Bei ihnen ging die Quote der FSME-Impfungen von 2009 auf 2019 um 17 Prozent zurück. Ganz anders die 65- bis 79-Jährigen: Von ihnen ließen sich 17 Prozent mehr im genannten Zeitraum impfen, was zeigt, dass Ältere das Risiko ernster zu nehmen scheinen.

Eine Gefahr geht von Zecken vor allem zwischen März und Oktober aus. Ab etwa acht Grad sind die Plagegeister aktiv. Für Einwohner wie Urlauber besteht in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, im südöstlichen Thüringen und in Sachsen ein erhöhtes Risiko für eine FSME-Infektion. Diese Regionen hat das RKI als FSME-Risikogebiete ausgewiesen, ebenso wie Teile in Mittelhessen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. 

Zecken vermehren sich stark, was auch am Klimawandel liegt. Denn milde Winter, sehr warme Frühjahrs- und Sommermonate forcierten die starke Verbreitung von Zecken in den vergangenen Jahren. „Auf Nummer sicher geht, wer sich impfen lässt, denn das ist der beste und einzige Schutz gegen eine Frühsommer-Meningoenzephalitis“, appelliert Sven Seißelberg. „Nutzen Sie die kommenden Wochen hierfür, dann sind Sie vor dem Start des Sommers gut geschützt.“ Eine Impfung ist vor allem für diejenigen ratsam, die sich viel in Wäldern, Wiesen, Gewässernähe, Parks und Gärten aufhalten. Die Kosten für eine FSME-Impfung übernimmt die KKH für Personen, die innerhalb Deutschlands in FSME-Risikogebieten leben oder dorthin reisen. Eine Auffrischung empfiehlt sich frühestens nach drei Jahren.

Wichtig zu wissen: Wer sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, sollte laut RKI mindestens 14 Tage vorher keine andere Impfung wie zum Beispiel gegen FSME erhalten haben.

Zecken können auch die Lyme-Borreliose übertragen. Gegen diese Bakterieninfektion gibt es keine Impfung. Rechtzeitig diagnostiziert lässt sie sich aber gut mit Antibiotika behandeln. Zeckenstiche sind meist nicht schmerzhaft, können unentdeckt jedoch schwere gesundheitliche Folgen verursachen. „Suchen Sie Ihren Körper und den Ihrer Kinder nach dem Aufenthalt im Freien daher gründlich nach Zecken ab, insbesondere Kopf, Ohren, Hals, Achseln, Armbeugen und Kniekehlen“, rät Apotheker Seißelberg. „Sollte sich eine Zecke festgebissen haben, ziehen Sie sie mit einer Pinzette, Zeckenzange oder Zeckenkarte langsam gerade heraus und desinfizieren Sie dann die Wunde.“ Wichtig: Zecken nicht quetschen. Sonst kann es passieren, dass vermehrt Viren oder Bakterien in die Wunde gelangen. Wurde die Zecke nicht komplett entfernt oder entzündet sich die Einstichstelle, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Donnerstag, 29. April 2021

RKI und Krankenkassen identifizieren gemeinsam wichtigste Vorerkrankungen für schweren COVID-19-Verlauf

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten




Das Robert Koch-Institut (RKI) bekommt externe Unterstützung. Mehrere gesetzliche Krankenkassen und Forschungsinstitute des Netzwerks Universitätsmedizin identifizieren seit Beginn des Jahres gemeinsam mit dem RKI Risikofaktoren für schwere COVID-19-Verläufe. Das Ziel des gemeinsamen Projektes ist es herauszufinden, welche Vorerkrankungen bei Personen unter 80 Jahren besonders häufig mit einem schweren COVID-19 Verlauf einhergehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vorerkrankungen, die vergleichsweise häufig zu einer Behandlung auf einer Intensivstation, zur Beatmung oder sogar dem Tod führen können.

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK Bayern, der AOK PLUS Sachsen und Thüringen (ausgewertet durch das Zentrum für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Dresdner Hochschulmedizin), der Barmer, der DAK-Gesundheit sowie der InGef Forschungsdatenbank, über die ein wesentlicher Teil der Daten von Betriebskrankenkassen einbezogen werden konnte. Die Daten des Jahres 2019 sowie der ersten beiden Quartale des Jahres 2020 erlauben dabei Diagnosen und Behandlungen zur Identifikation der Vorerkrankungen sowie der COVID-19 Fälle umfassend zu berücksichtigen.

„Die vorliegende Studie ist eine der größten Studien aus Deutschland zu Vorerkrankungen und COVID-19. Die Daten unserer Projektpartner erlauben uns stark gefährdete Patientengruppen noch besser zu identifizieren“, sagt Prof. Dr. Jochen Schmitt vom Universitätsklinikum Dresden.

Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen

Die Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen, die potentiell mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs einhergehen. Diese 35 Vorerkrankungen wurden anschließend zugrunde gelegt, um mit den Daten der Krankenkassen zu berechnen, welche an COVID-19 erkrankten Patient:innen in Deutschland besonders häufig von einem schweren Verlauf betroffen sind. Hieraus können auch Erkenntnisse hinsichtlich der Dringlichkeit der COVID-19-Schutzimpfung für die verschiedenen Erkrankungen abgeleitet werden. Um die Analysen möglichst verständlich zu halten und eine eindeutige Rangfolge erstellen zu können, wurde darauf verzichtet Wechselwirkungen zwischen dem Alter und Vorerkrankungen explizit abzubilden.

Menschen die an Leukämie erkrankt sind und behandelt werden, haben den Ergebnissen zufolge ein besonders hohes Risiko. Sie gilt es prioritär mit einer Impfung zu schützen. 31,5% von ihnen erleiden nach den vorliegenden Analysen bei einer COVID-19 Erkrankung einen schweren Verlauf.

Unter Annahme der erfolgten Impfung der in Behandlung befindlichen Personen mit Leukämie belegen Patient:innen mit metastasierenden soliden Tumoren in Therapie mit einem Anteil von 28,2% den zweiten Rang. Es folgen Personen mit Demenz, bei denen circa ein Viertel aller COVID-19 Fälle einen schweren Verlauf erleidet.

Studie hat eine hohe praktische Relevanz für Hausärzte

Die Studie hat eine hohe praktische Relevanz, weil sie Hausärzte darin unterstützen kann, Patient:innen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19 Verläufe einfach zu identifizieren und somit möglichst frühzeitig zu impfen. „Stark gefährdete Patientinnen und Patienten sollten schnellstmöglich gegen Corona geimpft werden. Damit schützen wir nicht nur die Patientinnen und Patienten selbst, sondern gleichzeitig auch das Gesundheitswesen vor Überlastung“, sagt PD Dr. Ole Wichmann, Leiter Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut. Die begrenzten Impfstoffmengen stellen derzeit noch eine große Herausforderung dar. Die Rangliste kann deshalb auch als eine unkomplizierte und effiziente Hilfestellung für die Impfreihenfolge in niedergelassenen Praxen genutzt werden.

Die Studie ist Teil von egePan Unimed, eines von 13 Teilprojekten des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird (Förderkennzeichen: 01KX2021). Die genauen Ergebnisse werden in der Ausgabe 19/2021 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht (https://edoc.rki.de/handle/176904/8142).

Mittwoch, 21. April 2021

Mehr als 130.000 Anträge auf Corona-­Kinderkrankengeld im ersten Quartal

Bundesweit 133.386 Anträge im 1. Quartal



Die Anträge auf coronabedingtes Kinderkrankengeld werden nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) stark nachgefragt. Im ersten Quartal gingen bei der TK bundesweit 133.386 Anträge auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld ein, das Anfang des Jahres eingeführt wurde. 

Damit liegt die Zahl der Anträge für das coronabedingte Kinderkrankengeld beinahe doppelt so hoch wie die Zahl der regulären Kinderkrankendgeldanträge in den ersten drei Monaten dieses Jahres (79.491). 

Die meisten Anträge für das Corona-Kinderkrankengeld kommen aus Nordrhein-Westfalen (39.211), danach folgen Bayern (17.291) und Niedersachsen (11.683). 

Im Durchschnitt liegt die Zahl der genommenen freien Tage pro Antrag zwischen zwei und drei Tage. "Wir sehen, dass das pandemiebedingte Kinderkrankengeld bei den Eltern auf großes Interesse stößt. Das Geld kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Eltern in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen", so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.

Corona-Regeln zeigen Effekte auf reguläres Kinderkrankengeld

Auffällig ist, dass die Zahl der Anträge für das krankheitsbedingte Kinderkrankengeld 2021 deutlich unter denen von 2020 liegt (siehe Grafik oben). Während im ersten Quartal des vergangenen Jahres knapp 170.000 Anträge eingegangen sind, waren es dieses Jahr im gleichen Zeitraum knapp 80.000. "Wir gehen davon aus, dass sich hier die Hygieneregeln bemerkbar machen. Mundschutz, Händewaschen und Abstandhalten haben dazu geführt, dass wir dieses Jahr auch deutlich weniger Erkältungskrankheiten verzeichnen", so Baas.

Mittwoch, 14. April 2021

Corona-Impfungen gehören allein in die Hand der Hausärzte

Infrastruktur der Impfzentren für Betriebe nutzen


Frank Hippler
Vorstandsvorsitzender der IKKclassic
Foto: IKKclassic

Dresden, den 13. April 2021. Die IKK classic bekräftigt ihre Forderung, die Corona-Schutzimpfungen vollständig an die Hausärzte zu übertragen.

„Innerhalb weniger Tage haben die niedergelassenen Ärzte gezeigt, dass sie große Bevölkerungsgruppen bei weitem schneller und effizienter immunisieren können, als die vergleichsweise schwerfälligen Impfzentren“, sagt IKK-Chef Frank Hippler.

„Deshalb sollte der immer noch knappe Impfstoff in vollem Umfang den Praxen zur Verfügung stehen, und nicht länger durch die langsamer arbeitenden Impfzentren blockiert werden.“

„Im Kampf gegen Corona sind Reichweite und Schnelligkeit der Impfungen die entscheidenden Faktoren. Hier sind die Hausärzte den Impfzentren offensichtlich haushoch überlegen“, sagt Hippler.

Die IKK classic schlägt vor, die Infrastruktur der dann nicht mehr benötigten Impfzentren den Betriebsärzten zur Verfügung zu stellen, damit diese dort Beschäftigte von Betrieben impfen könnten.

Die Kasse ist überzeugt, dass zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein betriebliches Impfangebot machen würden, wenn dafür die entsprechende Infrastruktur bereitstünde. 

Dienstag, 13. April 2021

Ist es die Allergie oder doch Corona?

Heuschnupfen und Asthma auf dem Vormarsch – Kein höheres Risiko bei Impfung gegen Covid-19



Der Kälteeinbruch in den vergangenen Tagen hat das Pflanzenwachstum zwar ausgebremst, doch wenn die Temperaturen nun wieder steigen, nehmen auch Pollen wie Birke und Ulme so richtig Fahrt auf. Asthmatiker und Heuschnupfengeplagte sind verunsichert: Kommen Niesattacken, Reizhusten und Abgeschlagenheit von der Allergie oder ist es vielleicht doch Corona? Habe ich mit einem besonders schweren Verlauf von Covid-19 zu rechnen? Vertrage ich die Impfung überhaupt? Fakt ist: Es gibt immer mehr Allergiker. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse stieg die Zahl der Versicherten mit allergischem Asthma von 2009 auf 2019 bundesweit um rund 23 Prozent, in der Generation 50 plus sogar um fast 58 Prozent. Auch beim pollenbedingten Schnupfen stiegen die Diagnosen in der Altersgruppe der 50-Jährigen überproportional an – um rund 32 Prozent (im Schnitt um rund 6 Prozent).

Bundesweit leiden rund 150.000 KKH-Versicherte unter Heuschnupfen beziehungsweise allergischem Asthma, also rund jeder Zwölfte. Für diejenigen, die mit Blick auf Corona nun umso mehr um ihre Gesundheit fürchten, hat KKH-Apotheker Sven Seißelberg gute Nachrichten: „Ein pollenbedingter Schnupfen erhöht nicht das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19.“ Auch für allergische Asthmatiker gibt Seißelberg Entwarnung – zumindest, wenn die Lungenfunktion noch nicht eingeschränkt ist, die Betroffenen gut auf ihre Medikamente eingestellt sind und diese regelmäßig nehmen. Auch bezüglich einer Impfung bestehe kein erhöhtes Risiko, wenn Patienten an Heuschnupfen oder allergischem Asthma leiden. Da Allergien aber häufig mit weiteren Unverträglichkeiten einhergehen, sollten sich Betroffene vor einer Impfung mit dem behandelnden Arzt abstimmen, vor allem, wenn nach einer anderen Impfung bereits eine allergische Reaktion aufgetreten ist. Gleiches gilt bei einer bekannten Allergie auf Medikamente.

Kommt es vor einer Impfung doch noch zu einer Infektion mit dem Corona-Virus, lässt sie sich leicht von einer Allergie unterscheiden. Zwar leiden sowohl Pollenallergiker und Asthmatiker als auch Corona-Infizierte häufig unter Atemnot. Doch während Covid-19 darüber hinaus fast immer mit Fieber und einem trockenen Husten einhergeht, haben Allergiker in erster Linie mit juckenden Augen- und Nasenschleimhäuten, tränenden Augen, Niesreiz und Schnupfen zu kämpfen. „Wer dennoch unsicher ist, sollte sich in jedem Fall testen lassen“, rät Seißelberg.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit mehr als 1,6 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/unternehmen/kurzportraet.

Dienstag, 23. März 2021

Neues Portal für Schnelltest-Apotheken

Portal ging am 17.03.2021 online

 


Verbraucher können über die neue Webseite www.mein-apothekenmanager.de Apotheken finden, die kostenlose Antigen-Schnelltests auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchführen. „Unser Portal wurde gestern scharf geschaltet. In Ballungsgebieten findet man schon leicht eine Schnelltest-Apotheke, in ländlichen Regionen ist das bislang noch etwas schwieriger“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Im Moment melden sich aber ständig weitere Apotheken an.“ Bereits am ersten Tag befanden sich auf dem Portal bundesweit bereits rund 400 Apotheken, die solche Schnelltests anbieten.

Dittrich: „Die Suche nach einer Apotheke, die Antigen-Schnelltests durchführt, ist nur der erste Nutzwert dieser Seite für Verbraucher*innen und Patient*innen. Weitere Angebote der Apotheken werden hier in naher Zukunft zu finden sein.“

Apotheken, die auf dem Verbraucherportal entsprechend gelistet werden wollen, müssen sich dazu an anderer Stelle registrieren: Unter www.mein-apothekenportal.de können sie ihre Dienstleistung anmelden. Der DAV stellt dieses ‚Profiportal‘ seit Dezember 2020 allen bundesdeutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen zum Beispiel zu ihren Botendiensten eintragen. „Je mehr Apothekeninhaber*innen sich daran beteiligen, umso aussagekräftiger wird das Angebot für die Patienten sein“, sagt Dittrich. „Die Mehrwertinformationen können ab Juli 2021 auch in die staatliche Gematik-App für das E-Rezept eingespeist werden“, sagt Dittrich. „Der Zuspruch zu unserem Portal ist bislang gut - aber ich wünsche mir, dass wirklich jede öffentliche Apotheke dort zu finden ist. Daran arbeiten wir.“

Samstag, 6. März 2021

Coronaimpfung in Arztpraxen

 Strukturen sollten jetzt schnell ausgebaut werden

 

Wie sich die Impfung gegen das Coronavirus gut organisieren lässt, ist eine zentrale Frage für die Bewältigung der Pandemie. Da nun zunehmend mehr Impfdosen zur Verfügung stehen, sollen laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens ab April auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das Impfen übernehmen. Dieses Vorhaben begrüßt die Techniker Krankenkasse (TK) ausdrücklich. Aus Sicht der TK ist es enorm wichtig, jetzt keine Zeit zu verlieren und schnell die Strukturen für mehr Impfungen gegen das Coronavirus zu schaffen.

"Es ist ganz klar: Wir brauchen mehr Impfungen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb ist es richtig, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sobald wie möglich einzubeziehen - nur wenn die Strukturen auf diese Weise ausgebaut werden, können wir schnell eine hohe Durchimpfungsquote erreichen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Damit es in den Praxen im April losgehen kann, müssen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Um dies zu erreichen, ist es ganz entscheidend, nun die kurze Zeit zu nutzen, bis mehr Impfstoff da ist als in Zentren verimpft werden kann. Dazu gehört, Fragen der Verteilung und der Vergütung zu regeln. Wir müssen eine Situation vermeiden, in der ausreichend Impfstoff vorhanden ist, aber die Strukturen fehlen, um diesen zu verimpfen."

Die Impfverordnung soll nach dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend geändert werden, dass ab der zweiten Märzwoche in ausgewählten Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft werden kann. Im April - wenn nach derzeitigem Stand die verfügbaren Impfdosen die Kapazitäten in den Impfzentren übersteigen werden - sollen Haus- und Facharztpraxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend eingebunden werden.

Montag, 15. Februar 2021

Corona grassiert vor allem in Sozialberufen

Aktueller Branchenvergleich der Barmer

In keiner anderen Berufsgruppe Deutschlands sind so viele Beschäftigte am Coronavirus erkrankt wie in der Altenpflege. 

Dies geht aus einem aktuellen Branchenvergleich der Barmer hervor. Dabei wurden die 20 Berufsgruppen mit den anteilig meisten Covid-19-Erkrankten ermittelt. 

So waren im vierten Quartal vergangenen Jahres 7,6 je 1.000 Barmer-versicherten Erwerbstätigen in der Altenpflege wegen einer Covid-19-Infektion krankgeschrieben. 

Nur knapp dahinter folgen Beschäftigte in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe sowie Erwerbstätige in Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege mit jeweils 7,3 je 1.000 Betroffenen. 

„Corona grassiert vor allem in Sozialberufen. Deshalb ist es auch dringend erforderlich, dass sich die Beschäftigten konsequent impfen lassen, sobald sie an der Reihe sind und der Impfstoff verfügbar ist“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Weniger Betroffene in Arztpraxen

Wie aus der Barmer-Branchenauswertung weiter hervorgehe, seien im vierten Quartal des vergangenen Jahres 5,5 je 1.000 Barmer-versicherten Beschäftigten in Arztpraxen wegen Covid-19 krankgeschrieben gewesen. 

Deutlich geringer seien die Covid-19-Fallzahlen dagegen in den Branchen, in denen der direkte Kontakt mit anderen Personen nicht immer zwingend erforderlich sei. Hier reichten die Zahlen der wegen Covid-19 krankgeschriebenen Barmer-Versicherten von jeweils 4,0 je 1.000 Betroffenen in den Branchen Metallverarbeitung und Verwaltung bis hin zu 2,5 je 1.000 Krankgeschriebenen aus dem Bereich Werbung und Marketing. 

„Die Covid-19-Fälle sind in den Berufsbranchen geringer, in denen sich die Abstands- und Hygieneregeln tendenziell leichter einhalten lassen oder verstärkt Homeoffice möglich ist. Diese Maßnahmen sollten auch weiterhin bestmöglich umgesetzt werden“, so Straub.

Busfahrer und Lokführer fallen am längsten Covid-19-bedingt aus

Massive Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsbranchen gebe es aber nicht nur bei der Zahl der Barmer-versicherten am Coronavirus Erkrankten, sondern auch bei der Dauer der Krankschreibungen. 

So seien im vierten Quartal des vergangenen Jahres an Covid-19 erkrankte Fahrzeugführer im Schnitt 17,8 Tage arbeitsunfähig gewesen. Bei Beschäftigten in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe seien es 15,0 Tage gewesen und in der Altenpflege 14,9 Tage. Die geringsten Fehlzeiten hätten Covid-19-erkrankte Beschäftigte in Werbung und Marketing mit 12,7 Tagen sowie in Arztpraxen mit 12,1 Tagen. „Die Beschäftigten sind tendenziell in den Branchen länger wegen Covid-19 krankgeschrieben, in denen Homeoffice kaum oder gar nicht möglich ist“, sagt Straub. 

Bemerkenswert gering sei die durchschnittliche Krankheitsdauer in Arztpraxen, aber auch in den Pflegeberufen. Eine mögliche Ursache könne darin liegen, dass sie im Kampf gegen das Coronavirus an vorderster Front stünden und die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich wieder unterstützen wollten.

Montag, 8. Februar 2021

Die Zahl der Behandlungen per Video-Sprechstunden im Rahmen der Regelversorgung ist in Pandemiezeiten stark angestiegen

Corona treibt Video-Fernbehandlung

 

Die Zahl der Behandlungen per Video-Sprechstunden im Rahmen der
Regelversorgung ist in Pandemiezeiten stark angestiegen.

Die Corona-Pandemie sorgt für immer mehr Arztbehandlungen per Video. Während im vierten Quartal 2019 bundesweit nur 23 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) von ihrem Arzt ausschließlich per Video behandelt wurden, stieg diese Zahl im ersten Quartal 2020 stark an auf 2.732. Das teilte die TK nach einer Auswertung der Versicherungsdaten mit. Zwischen April und Juni waren es bereits 19.701 TK-Versicherte, die ausschließlich per Video Kontakt zu ihrem Arzt hatten.

"Video-Trend wird auch nach der Pandemie weitergehen"

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: "Unter dem Druck der Pandemie erleben wir derzeit einen ganz wichtigen Modernisierungsschub in der ambulanten Versorgung. Videotechnik ist heute vom Home-Schooling bis hin zum Videoplausch mit den Großeltern aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken." Diese Entwicklung mache auch vor deutschen Arztpraxen keinen Halt. "Der Trend zur Videobehandlung wird auch nach der Pandemie weitergehen, denn es macht grundsätzlich wenig Sinn, wenn Patienten sich für eine Krankschreibung wegen einer Erkältung stundenlang in ein Wartezimmer setzen müssen."

Vorteile für alle Beteiligten

Letztendlich profitierten alle Beteiligten von der neuen Technik. Baas: "Die Patienten sparen sich die Anfahrt und die Wartezeit. Die Ärzte können ihre Praxisabläufe wesentlich effizienter organisieren und für alle Beteiligten einschließlich der Mitarbeitenden in der Praxis reduzieren sich die Ansteckungsgefahren."

Pilotprojekt zeigt das Potenzial der Fernbehandlung

Wieviel Potenzial die Technik bietet, zeige heute bereits das Pilotprojekt TK-Onlinesprechstunde . Im Rahmen des Projekts können sich Versicherte bei acht Krankheitsbildern vom grippalen Infekt und Magen-Darm-Infekt bis hin zu Migräne und Rückenschmerzen per Video behandeln lassen. Dabei können die Ärzte auch aus der Ferne Medikamente verordnen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Corona beschleunigt die Entwicklung

Bei Arzneimittelverordnungen können die Versicherten zwischen einem klassischen Papierrezept und einem elektronischen Rezept wählen. Entscheidet sich der Patient bei einem Medikament für die elektronische Variante, kann der behandelnde Arzt die Verordnung als QR-Code ausstellen, erklärt Baas. Der Versicherte kann das Rezept von seinem Smartphone an die teilnehmenden Apotheken schicken und bekommt die Arznei von einigen Apotheken per Botendienst direkt nach Hause geliefert. Der TK-Vorstandsvorsitzende: "Unser Projekt zeigt, dass das technisch alles schon heute möglich ist. Corona beschleunigt hier nur die Entwicklung."