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Donnerstag, 20. Mai 2021

Corona-Lockerungen zu Pfingsten

Verbraucherportal listet bundesweit 2.000 Schnelltest-Apotheken


Angesichts bevorstehender Lockerungen der Corona-Notbremse zu Pfingsten stehen zahlreiche Apotheken als Schnelltest-Zentren bereit. Sie führen kostenlose SARS-CoV-2-Schnelltests durch und stellen die Testzertifikate aus, die man für den Besuch in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder für touristische Aktivitäten braucht. 

Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de sind derzeit bundesweit rund 2.000 Apotheken eingetragen, die Antigen-Schnelltests durchführen. Dazu kommen noch viele Apotheken, die auf kommunalen oder bundeslandspezifischen Portalen registriert sind. Auf dieses flächendeckende Angebot an Schnelltest-Apotheken weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin, der www.mein-apothekenmanager.de betreibt.

Die meisten Apotheken auf dem bundesweiten Verbraucherportal sind aus Bayern (600), Nordrhein-Westfalen (300) und Baden-Württemberg (300) gelistet. Schnelltest-Apotheken, die auf dem Verbraucherportal gelistet werden wollen, müssen sich dazu auf dem Verbändeportal unter www.mein-apothekenportal.de registrieren und können ihre Dienstleistung durch wenige Klicks melden. 

Die Verbände stellen dieses Angebot seit Ende 2020 allen deutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen, zum Beispiel zu ihren Öffnungszeiten und Botendiensten, eintragen, die künftig auch in die staatliche E-Rezept-App eingespeist werden sollen, um allen Patientinnen und Patienten beim Einlösen ihrer E-Rezepte ab 2022 zur Verfügung zu stehen.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Apotheken bereiten sich auf massenhafte Corona-Schnelltests vor

Hohe Nachfrage erwartet / Apotheken als Teil der nationalen Teststrategie  


Stuttgart – Zahlreiche Apotheken im Bundesland bieten sie bereits an: Corona-Antigen-Schnelltests haben ihren festen Platz in der Teststrategie des Bundes und des Landes. Seit die Apotheken kurz vor Weihnachten Teil der Teststrategie des Bundes wurden, ist auch dort die Nachfrage nach professionellen sogenannten PoC-Schnelltests hoch. Die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn, ab März allen Bundesbürgern diese Schnelltests kostenfrei und aus professioneller Hand anzubieten, wird die Nachfrage noch einmal deutlich erhöhen. Eine Herausforderung, der sich der Berufsstand stellen wird, wie die Vizepräsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) Tatjana Zambo erklärt.

„Grundsätzlich begrüßen wir die aktuellen Planungen des Gesundheitsministers, denn eine Erhöhung der Testkapazitäten wird dabei helfen, das Infektionsgeschehen besser zu kontrollieren und so auch den für uns alle belastenden Lockdown schrittweise aufheben zu können. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass der Bedarf und die Nachfrage an Schnelltests ab März noch einmal sprunghaft ansteigen wird“, erläutert Zambo. „Unser Ziel ist es also, das Netz der testenden Apotheken noch zu erweitern und auszubauen. Deshalb ermuntern wir derzeit unsere Mitglieder, wo immer möglich Testkapazitäten anzubieten, für deren Aufbau wir als Verband auch entsprechende, vor allem organisatorische Hilfen anbieten.“ Diese Haltung habe sie auch gestern noch einmal der Landesregierung bei einem virtuellen Spitzengespräch auf Einladung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dargelegt.

Die Apotheken in Baden-Württemberg sind bereits eine feste Größe in der Teststrategie von Bund und Land. Ganz aktuell wurde damit begonnen, Schul- und Kita-Personal im Auftrag des Landes zu testen. Auch für Testungen von Grenzpendlern haben sich die Apotheken zur Verfügung gestellt. Dieser Personenkreis muss für die Grenzüberschreitung regelmäßig getestet werden, insofern die Nachbarländer zu Baden-Württemberg als Hochinzidenzgebiete eingestuft würden. Im Auftrag des Bundes testen die Apotheken bereits sogenannte Cluster-Schüler und die engen Kontaktpersonen von Corona-infizierten Personen sowie das Personal von nicht-medizinischen Heilberufen.

„Viel ist bereits erreicht“, resümiert Zambo deshalb und verweist auf die bislang weit über 200 Apotheken im Land, die bereits Antigen-Schnelltests anbieten. Vor allem die räumlichen Anforderungen sind dabei für die Betriebe durchaus hoch. „Um das Infektionsrisiko für die Patienten aber auch für unser eigenes Personal so gering wie möglich zu halten, sind Testungen in den herkömmlichen Betriebsräumen und im Kundenbereich nicht denkbar und auch nicht zugelassen“, erklärt Zambo. Insofern kann tatsächlich nicht jede Apotheke Antigen-Schnelltests anbieten. Zambo weiß aber, dass ihre Kolleginnen und Kollegen an vielen Orten im Land mitunter bereits sehr kreative Lösungen gefunden haben, um solche Testungen beispielsweise in Häusern der Gemeinde oder in leerstehenden benachbarten Ladenlokalen zu ermöglichen. „Wo immer wir die räumlichen und personellen Möglichkeiten haben, werden wir alles daransetzen, den Bürgerinnen und Bürgern ortsnah und niederschwellig in den Apotheken Antigen-Schnelltests aus professioneller Hand anzubieten. Dabei stehen die Apotheken und unser Verband im engen Kontakt sowohl zur Landesregierung, als auch zu den kommunalen Verwaltungen vieler Gemeinden und Landkreise.“

Eine Übersicht über die bereits testenden Apotheken bietet die Internetseite der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de.

Montag, 14. September 2020

Apotheker dürfen an Endverbraucher keine Corona-Schnelltests abgeben

Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests ist nur an medizinische Fachkreise erlaubt

 


Apotheker dürfen an Endverbraucher keine Corona-Schnelltests abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Test das Virus direkt nachweist oder Antikörper gegen eine Infektion mit COVID-19. Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests ist nur an medizinische Fachkreise erlaubt. Probenbehältnisse, in denen Körperproben gesammelt und anschließend „in vitro“ untersucht werden sollen, fallen auch unter dieses Verbot, wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis von COVID-19 bestimmt sind. 

„Es ist verständlich, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Die entsprechenden Verbote sind in der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) und dem Infektionsschutzgesetz geregelt. Arnold: „Wenn ein Apotheker entgegen dem Verbot einen Schnelltest an Patienten abgeben würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.“ 

Arnold: „Wenn die zuständigen Behörden in Zukunft die Ansicht vertreten sollten, dass Endverbraucher entsprechende Selbsttests bekommen können, wäre dies durch eine Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts oder eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung rechtlich leicht umsetzbar. Aber solange dies nicht geschieht, dürfen Apotheken keine Corona-Tests an Endverbraucher abgeben.“