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Dienstag, 23. März 2021

Neues Portal für Schnelltest-Apotheken

Portal ging am 17.03.2021 online

 


Verbraucher können über die neue Webseite www.mein-apothekenmanager.de Apotheken finden, die kostenlose Antigen-Schnelltests auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchführen. „Unser Portal wurde gestern scharf geschaltet. In Ballungsgebieten findet man schon leicht eine Schnelltest-Apotheke, in ländlichen Regionen ist das bislang noch etwas schwieriger“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. „Im Moment melden sich aber ständig weitere Apotheken an.“ Bereits am ersten Tag befanden sich auf dem Portal bundesweit bereits rund 400 Apotheken, die solche Schnelltests anbieten.

Dittrich: „Die Suche nach einer Apotheke, die Antigen-Schnelltests durchführt, ist nur der erste Nutzwert dieser Seite für Verbraucher*innen und Patient*innen. Weitere Angebote der Apotheken werden hier in naher Zukunft zu finden sein.“

Apotheken, die auf dem Verbraucherportal entsprechend gelistet werden wollen, müssen sich dazu an anderer Stelle registrieren: Unter www.mein-apothekenportal.de können sie ihre Dienstleistung anmelden. Der DAV stellt dieses ‚Profiportal‘ seit Dezember 2020 allen bundesdeutschen Apotheken zur Verfügung. Sie können dort Mehrwertinformationen zum Beispiel zu ihren Botendiensten eintragen. „Je mehr Apothekeninhaber*innen sich daran beteiligen, umso aussagekräftiger wird das Angebot für die Patienten sein“, sagt Dittrich. „Die Mehrwertinformationen können ab Juli 2021 auch in die staatliche Gematik-App für das E-Rezept eingespeist werden“, sagt Dittrich. „Der Zuspruch zu unserem Portal ist bislang gut - aber ich wünsche mir, dass wirklich jede öffentliche Apotheke dort zu finden ist. Daran arbeiten wir.“

Montag, 1. März 2021

Corono-SMS für Einreisende ab 01. März 2021

SMS informiert über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen

 


Einreisende erhalten ab Montag, dem 1. März, eine SMS der Bundesregierung, sobald ihr Mobiltelefon sich in ein deutsches Mobilfunknetz einbucht. Damit werden sie über die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen informiert sowie auf geltende Infektions­schutz­maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hingewiesen.

Diese Corona-SMS ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt, die am 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Der Versand der Corona-SMS wird durch die Mobilfunknetzbetreiber umgesetzt.

Ab dem 1. März (Null Uhr) erhalten Einreisende diesen Text:

„Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19

Über den Kurzlink erhalten Einreisende kompakte Informationen über ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (z. B. Quarantäne- und Testpflicht) sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht). Darüber hinaus sind weiterführende Informationen auf den Seiten u. a. des BMG, des RKI und der Bundesregierung abrufbar.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Apotheken bereiten sich auf massenhafte Corona-Schnelltests vor

Hohe Nachfrage erwartet / Apotheken als Teil der nationalen Teststrategie  


Stuttgart – Zahlreiche Apotheken im Bundesland bieten sie bereits an: Corona-Antigen-Schnelltests haben ihren festen Platz in der Teststrategie des Bundes und des Landes. Seit die Apotheken kurz vor Weihnachten Teil der Teststrategie des Bundes wurden, ist auch dort die Nachfrage nach professionellen sogenannten PoC-Schnelltests hoch. Die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn, ab März allen Bundesbürgern diese Schnelltests kostenfrei und aus professioneller Hand anzubieten, wird die Nachfrage noch einmal deutlich erhöhen. Eine Herausforderung, der sich der Berufsstand stellen wird, wie die Vizepräsidentin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) Tatjana Zambo erklärt.

„Grundsätzlich begrüßen wir die aktuellen Planungen des Gesundheitsministers, denn eine Erhöhung der Testkapazitäten wird dabei helfen, das Infektionsgeschehen besser zu kontrollieren und so auch den für uns alle belastenden Lockdown schrittweise aufheben zu können. Gleichzeitig müssen wir damit rechnen, dass der Bedarf und die Nachfrage an Schnelltests ab März noch einmal sprunghaft ansteigen wird“, erläutert Zambo. „Unser Ziel ist es also, das Netz der testenden Apotheken noch zu erweitern und auszubauen. Deshalb ermuntern wir derzeit unsere Mitglieder, wo immer möglich Testkapazitäten anzubieten, für deren Aufbau wir als Verband auch entsprechende, vor allem organisatorische Hilfen anbieten.“ Diese Haltung habe sie auch gestern noch einmal der Landesregierung bei einem virtuellen Spitzengespräch auf Einladung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dargelegt.

Die Apotheken in Baden-Württemberg sind bereits eine feste Größe in der Teststrategie von Bund und Land. Ganz aktuell wurde damit begonnen, Schul- und Kita-Personal im Auftrag des Landes zu testen. Auch für Testungen von Grenzpendlern haben sich die Apotheken zur Verfügung gestellt. Dieser Personenkreis muss für die Grenzüberschreitung regelmäßig getestet werden, insofern die Nachbarländer zu Baden-Württemberg als Hochinzidenzgebiete eingestuft würden. Im Auftrag des Bundes testen die Apotheken bereits sogenannte Cluster-Schüler und die engen Kontaktpersonen von Corona-infizierten Personen sowie das Personal von nicht-medizinischen Heilberufen.

„Viel ist bereits erreicht“, resümiert Zambo deshalb und verweist auf die bislang weit über 200 Apotheken im Land, die bereits Antigen-Schnelltests anbieten. Vor allem die räumlichen Anforderungen sind dabei für die Betriebe durchaus hoch. „Um das Infektionsrisiko für die Patienten aber auch für unser eigenes Personal so gering wie möglich zu halten, sind Testungen in den herkömmlichen Betriebsräumen und im Kundenbereich nicht denkbar und auch nicht zugelassen“, erklärt Zambo. Insofern kann tatsächlich nicht jede Apotheke Antigen-Schnelltests anbieten. Zambo weiß aber, dass ihre Kolleginnen und Kollegen an vielen Orten im Land mitunter bereits sehr kreative Lösungen gefunden haben, um solche Testungen beispielsweise in Häusern der Gemeinde oder in leerstehenden benachbarten Ladenlokalen zu ermöglichen. „Wo immer wir die räumlichen und personellen Möglichkeiten haben, werden wir alles daransetzen, den Bürgerinnen und Bürgern ortsnah und niederschwellig in den Apotheken Antigen-Schnelltests aus professioneller Hand anzubieten. Dabei stehen die Apotheken und unser Verband im engen Kontakt sowohl zur Landesregierung, als auch zu den kommunalen Verwaltungen vieler Gemeinden und Landkreise.“

Eine Übersicht über die bereits testenden Apotheken bietet die Internetseite der Landesapothekerkammer unter www.lak-bw.de.

Dienstag, 3. November 2020

Diagnose Covid-19: Welche Schäden bleiben?

Genesen heißt nicht gesund: Bei vielen Patienten halten Symptome monatelang an

 


Baierbrunn (ots) - Die Krankheit ist überstanden, die akute Infektion ist abgeklungen: Der Patient gilt als genesen - doch ist er auch gesund? Bei rund 90 Prozent der Betroffenen lässt sich laut Robert-Koch-Institut kein Virus mehr nachweisen. Doch manchmal bleiben Symptome: "Viele Patienten berichten, dass sie sich noch immer abgeschlagen fühlen und zum Beispiel zwei Stunden mehr Schlaf brauchen als vorher", sagt Professor Gernot Rohde, Leiter des Schwerpunkts Pneumologie am Universitätsklinikum in Frankfurt im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Gemeinsam mit seiner Kollegin Professorin Maria Vehreschild, die im selben Klinikum den Schwerpunkt Infektiologie leitet, untersucht Rohde in einer Studie mit Covid-19-Patienten, welche Symptome sich noch Monate nach der Diagnose feststellen lassen.

Viele kurierte Patienten fühlen sich abgeschlagen

Die gute Nachricht vorab: In den meisten Fällen, so wagen die Frankfurter Mediziner ein positives Zwischenfazit, verschwinden die Beschwerden ohne bleibende Schäden. Sichere Aussagen über langfristige Schäden könne man jedoch frühestens im kommenden Jahr treffen.

In Bezug auf die Lunge stellen die Mediziner bis jetzt vor allem zwei Dinge fest: Zum einen entwickeln viele Patienten eine bronchiale Überempfindlichkeit und haben über Monate einen stärkeren Hustenreiz. Zum anderen geraten viele noch immer schnell außer Atem, wenn sie sich anstrengen - was auch an einer Schwächung der Atemmuskeln liegen kann. "Man kann nur so tief einatmen, wie es die Atemmuskeln schaffen", sagt Rohde. Meist normalisiert sich die Muskelkraft, und der Hustenreiz verschwindet wieder.

Nachsorge-Ambulanzen vermitteln an Spezialisten

Nicht nur Menschen mit schweren Verläufen sind betroffen, sondern auch diejenigen, die nie stationär aufgenommen wurden, kommen bei überstandener Infektion teilweise nicht richtig auf die Beine. Das liegt daran, dass sich Erreger im Körper ausbreiten und auch andere Organe befallen, etwa das Gehirn, die Lunge, Leber, Niere, den Magen-Darm-Trakt und das Herz-Kreislauf-System. Einige Krankenhäuser wie das Uniklinikum Jena haben deswegen sogenannte Post-Covid-19-Ambulanzen eröffnet. Deren Ziel ist es, auf die oft sehr unterschiedlichen Beschwerden möglichst individuell einzugehen. Die Ärzte dienen als Lotsen: Je nach Problem vermitteln sie den Patienten an die entsprechenden Spezialisten, ob Neurologen, Kardiologen, Psychiater, Internisten oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte.

Weitere Informationen zum Thema Covid-19-Spätfolgen und welche Symptome nach der Infektion auftreten können, finden Leserinnen und Leser in der neuen "Apotheken Umschau", aber auch online bei https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook und Instagram.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"

Ausgabe 11/2020 A liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. 

Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Verbände aller Heilberufe unterstützen Corona-Warn-App

Die App kann wertvolle Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko liefern

 


Um eine Infektion mit dem Corona-Virus soweit wie möglich zu vermeiden, gilt die AHA-Regel – Abstand halten, Hygieneregeln und Alltagsmasken. Zusätzlich kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung dazu beitragen, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu unterbrechen. Die Verbände und Bundeskörperschaften der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ermutigen deshalb alle Bundesbürger mit einem kompatiblen Smartphone, diese kostenlose App zu nutzen. „Die App kann wertvolle Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko liefern. Klar ist aber auch: Die Diagnose Covid-19 kann nur ein Arzt stellen“, sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bislang wurde die Corona-Warn-App rund 18 Millionen Mal heruntergeladen.

„Mit der App wurde rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit eine wirksame Technologie zur Pandemie-Prävention geschaffen. Jetzt kommt es darauf an, dass die App nicht nur heruntergeladen, sondern auch genutzt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses sollten App-Nutzer ihre Kontakte über die App informieren. Die Bundesregierung sichert dafür absolute Datensicherheit zu. Auf diese Weise können alle Bürgerinnen und Bürger mit wenig Aufwand dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen und weitere Einschränkungen unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu vermeiden“, betont Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.

„Von Beginn an hat die KZBV die Corona-Warn-App über ihre Kommunikationskanäle unterstützt. Dazu gehört auch die Verbreitung des entsprechenden Informationsmaterials des Bundespresseamtes bei zahnärztlichen Körperschaften auf Landesebene, bei Praxen und Patienten. Aus Gründen des Infektionsschutzes ruft die Vertragszahnärzteschaft jetzt noch einmal aktiv zur möglichst flächendeckenden Nutzung der Anwendung auf. Jede Infektionskette, die mithilfe der App unterbrochen werden kann, ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).  
„Angesichts steigender Infektionszahlen ist es wichtig, dass möglichst viele Leute die Corona-Warn-App nutzen und schnell erfahren können, wenn sie einen Risikokontakt hatten“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen in allen Gesundheitsfragen. Auch wer weder einen Arzt noch Zahnarzt aufsucht, sieht dennoch die Schaufenster von Apotheken. Ab Oktober werden in vielen Apotheken neue Plakate zu sehen sein, auch zur Corona-Warn-App.“

Weitere Informationen unter www.kbv.de; www.baek.de; www.kzbv.de, www.bzaek.de und www.abda.de

Freitag, 28. August 2020

Corona-Tests: Viele Fragen offen!

Wie soll das Verfahren nach einem positiven Test aussehen

 

Tests auf eine aktive oder überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 werden derzeit stark nach-gefragt. Unterschiedliche Testmethoden und -strategien werden öffentlich diskutiert. 

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt warnt in diesem Zusammenhang vor Missverständnissen und falschen Schlüssen: „Wir müssen die Diskussion versachlichen und dabei verschiedene Punkte auseinanderhalten. 

Erstens brauchen wir noch mehr Klarheit über die Verlässlichkeit der verschiedenen Tests und ihre Verfügbarkeit. Zweitens müssen wir uns darüber einig werden, wer primär getestet werden soll, was mit den Testungen erreicht werden soll, und wie das Verfahren nach einem positiven Test aussieht. Drittens ist in diesem Zusammenhang zu klären, wo die Tests zur Verfügung stehen und wer die Kosten tragen soll. 

Viel wird abhängen von der für Mitte September angekündigten Positionierung von Bundesgesundheitsministerium und den obersten Bundesbehörden sowie den ebenfalls angekündigten Veränderungen der nationalen Teststrategie.“

Das positive Ergebnis eines Schnelltests muss ja Konsequenzen haben

Schmidt warnt vor übertriebenen Hoffnungen in Verbindung mit Schnelltests: „Diese Tests sind kein Vehikel zur Lockerung von Infektionsschutzmaßnahmen. Ein negatives Ergebnis kann keine Eintrittskarte für den samstäglichen Clubbesuch mit tausend anderen sein.“ Es sei deshalb auch wichtig, wo Tests abgegeben bzw. durchgeführt werden: „Das positive Ergebnis eines Schnelltests muss ja Konsequenzen haben. Es muss ein verlässlicherer Labortest zur Bestätigung und nötigenfalls eine Meldung der nachgewiesenen Infektion erfolgen. Schon deshalb ist es unerlässlich, dass die Tests im heilberuflichen Umfeld bleiben.“

Eine Abgabe von Schnelltests auf COVID-19 ist laut Schmidt aber nach derzeitiger Rechtslage nur eingeschränkt möglich. „Die Medizinprodukteabgabeverordnung untersagt den Apothekern, solche Tests an Laien abzugeben. Die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zum Nachweis der Erreger von Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz genannt sind, ist nur an medizinisches Personal und andere Fachkreise erlaubt.“ Apotheker dürften auch keine diagnostischen Tests auf COVID-19 innerhalb der Apotheke durchführen, da dies gesetzlich Ärzten vorbehalten sei.