Sonntag, 20. Dezember 2020

Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege

Zum 1. Januar 2021 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Foto: © BMG

Im kommenden Jahr gilt es, die Pandemie zu überwinden. Die Impfungen geben dabei Anlass zur Hoffnung. 2021 startet außerdem die elektronische Patientenakte. Mit 20.000 zusätzlichen Pflegehilfsstellen gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, die Personalsituation in der Altenpflege zu verbessern. Schwangere und junge Mütter profitieren von mehr Personal in der Geburtshilfe. Und die Bundesländer unterstützen wir zudem dabei, die Gesundheitsämter personell besser aufzustellen."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Anspruch auf eine elektronische Patientenakte

  • Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) in mehreren Ausbaustufen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben nach Abschluss der ebenfalls am 1. Januar 2021 beginnenden Test- und Einführungsphase einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte ihre ePA mit Behandlungsdaten befüllen.
  • Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
  • Ärztinnen und Ärzte, die erstmals Einträge in einer ePA vornehmen, bekommen hierfür einmalig 10 Euro sowie für die laufende Unterstützung bei der Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA im aktuellen Behandlungskontext eine Vergütung. Krankenhäuser haben zudem einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro für die Übertragung von Daten, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung entstanden sind. 

Diese Regelungen sind Bestandteil des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz), das am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten ist.

Mehr Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst

  • Bis zum 31. Dezember 2021 sollen im Rahmen des „Paktes für den ÖGD“ mindestens 1.500 neue und unbefristete Vollzeitstellen in den Gesundheitsämtern geschaffen werden. Damit wird der ÖGD für seine wichtigen Aufgaben in der Corona-Pandemie gestärkt. Der Bund stellt hierfür 200 Mio. Euro zur Verfügung.

Mehr Personal in der Altenpflege 

  • In der vollstationären Altenpflege werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Die Personalkosten werden vollständig durch die Pflegeversicherung bezahlt, sodass die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner nicht steigen müssen.
  • Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.
  • Für bestimmte, im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel bedarf es keiner ärztlichen Verordnung. Diese zunächst befristet eingeführte Regel gilt nun dauerhaft.

Mehr Hebammen in Kliniken

  • Zur Verbesserung der Versorgung von Schwangeren können Krankenhäuser mehr Personal einstellen. Dazu wird ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt
  • Mit dem Förderprogramm können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung wird finanziell stabilisiert

  • Um die gesetzliche Krankenversicherung nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise finanziell zu stabilisieren, erhält die GKV einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro.
  • Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
  • Das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven wird ausgeweitet.

Diese Regelungen sind Bestandteil des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz).

Der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben. Das hat das BMG im Bundesanzeiger bekanntgeben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse für ihre Mitglieder selbst fest.

Montag, 14. Dezember 2020

Krankenkassen starten mit dem "eRezept Deutschland"

Ab dieser Woche stehen die entsprechenden Apps der Krankenkassen den Versicherten zur Verfügung


Das "eRezept Deutschland" startet: In einem gemeinsamen Projekt machen sich die Krankenkassen BARMER, DAK-Gesundheit und die Techniker Krankenkasse (TK) auf den Weg, das elektronische Rezept auszurollen. Ab dieser Woche stehen die entsprechenden Apps der Krankenkassen den Versicherten zur Verfügung, Anfang des kommenden Jahres kommen die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und BIG direkt gesund dazu. 

Entscheidet sich der Versicherte für ein E-Rezept, bekommt er es von den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten in Form eines QR-Codes auf das Smartphone geschickt. Diesen QR-Code kann der Patient bei am Projekt teilnehmenden Apotheken einscannen lassen und so das Rezept einlösen. Möglich ist auch, den Code an eine Apotheke weiterzuleiten und sich das Medikament liefern zu lassen, komplett kontaktlos. "Mit der Einführung des E-Rezepts gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Das E-Rezept vernetzt Patienten, Ärzte und Apotheker und bringt den Versicherten viele Vorteile. Es ist wesentlich komfortabler und auch sicherer als die Papierversion“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstands der DAK-Gesundheit, ergänzt: "Die Corona-Pandemie hat uns den Nutzen der Digitalisierung sehr klar gezeigt. Das elektronische Rezept kann dazu beitragen, Kontakte zu reduzieren, zum Beispiel im Rahmen von Folgeverordnungen, sowie die Versorgung der Zukunft nachhaltig zu verbessern."

Mehr als 1.000 Vor-Ort-Apotheken, die die Medikamente teilweise auch nach Hause liefern, sowie mehrere Versandhändler sind bereits beim "eRezept Deutschland" dabei und können von den Versicherten in der App ausgewählt werden. Damit Ärzte das eRezept ohne großen Aufwand in den Praxisalltag integrieren können, kooperieren die Kassen mit den Softwaredienstleistern medatixx und Medisoftware. Die Praxissoftware-Lösungen von medatixx werden von rund 38.000 Ärzten in 21.000 Praxen eingesetzt, die von Medisoftware nutzen etwa 2.200 Ärzte in 1.000 Praxen. 

"Es geht nun darum, dass möglichst viele Ärzte mitmachen und zu digitalen Vorreitern werden, um das elektronische Rezept in die breite Versorgung zu bringen. Für die Praxen bietet das E-Rezept die Chance, den Ausstellungsprozess zu verschlanken und die Patientensicherheit zu erhöhen", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Um elektronische Verordnungen ausstellen zu können, müssen sich Ärzte einmalig registrieren und die E-Rezept-Funktion in der Praxissoftware freischalten.

Dienstag, 1. Dezember 2020

Kein „Weiter so!“ nach Corona - Wissenschaftler fordern Reform im Gesundheitswesen

Die Pandemie hat deutliche strukturelle Defizite offengelegt

 

Das deutsche Gesundheitssystem sollte sich bereits jetzt für die Zeit nach der Corona-Krise wappnen. Spätestens dann sind zentrale Reformen dringend notwendig, um die Patientenversorgung deutlich zu verbessern. Vor allem der Krankenhaussektor muss sich stärker am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Richtungspapier im Auftrag des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg), der Bertelsmann Stiftung und der Robert Bosch Stiftung GmbH. 

Führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geben dabei Handlungsempfehlungen für die Zeit nach der Pandemie. „Trotz aller unbestrittenen Stärken unseres Gesundheitswesens hat die Pandemie deutliche strukturelle Defizite offengelegt. Ein ‚Weiter so‘ darf es nach Corona nicht geben! Wir brauchen tiefgreifende Reformen sowohl an der Versorgungsschnittstelle zwischen niedergelassenen und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten als auch im Krankenhaussektor an sich“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. 

Von einer reibungslosen interdisziplinären und sektorenübergreifenden Versorgung sei man trotz zahlreicher Anstrengungen in der Vergangenheit immer noch weit entfernt. Die Corona-Pandemie setze das Gesundheitssystem einem enormen Stresstest aus und offenbare wichtige Verbesserungspotenziale. Diese Chance müsse nun genutzt werden.

Kleine Kliniken als Versorgungszentren in der Region unverzichtbar

Nach den bisherigen Erfahrungen spielten kleine Kliniken bei der Intensiv-Behandlung von Corona-Kranken eine untergeordnete Rolle. Diese würden vor allem in großen Häusern mit entsprechender Ausstattung und Routine versorgt. „Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, dass wir aus Gründen der Versorgungsqualität und Patientensicherheit ein Mehr an Konzentration, Zentralisierung und Spezialisierung in Kliniken brauchen“, so Straub. 

Kleinere Krankenhäuser sollten die Grundversorgung abdecken und sich kurz- bis mittelfristig zu integrierten Versorgungszentren weiterentwickeln. In enger Kooperation mit den Gesundheitseinrichtungen vor Ort blieben sie damit eine unverzichtbare Anlaufstelle in der Region.

Einheitliche Vergütung ambulant und stationär

Erforderlich sei in diesem Zusammenhang auch ein neues Vergütungssystem an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung. Anders als bisher müsse es hier künftig das gleiche Geld für die gleiche Leistung geben, unabhängig davon, wo die Versorgung erbracht wurde. 

Ein neues Vergütungssystem allein reiche aber nicht aus, um die Versorgung zu verbessern. Straub: „Die Planung der medizinischen Versorgung muss weg von den Parametern Arztsitze und Klinikbetten. Vielmehr benötigen wir eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung, die am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet ist. Die Gesundheitsversorgung muss dabei qualitativ hochwertig und soweit möglich wohnortnah sein. Allerdings plädieren wir hier klar für das Prinzip ‚Qualität vor Nähe‘.“

Reformbedarf nicht nur im Krankenhausbereich

Für die Zeit nach Corona reiche es aber nicht aus, nur den Krankenhausbereich und die Versorgung zwischen den Sektoren zu reformieren, so Straub weiter. Das Richtungspapier zeige zudem auf, an welcher Stelle im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in der ambulanten Primärversorgung, im Pflegebereich und im Bereich der Digitalisierung Handlungsbedarf bestehe. Geschrieben worden sei der Leitfaden von Prof. Dr. Boris Augurzky vom RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Essen, Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach von der Goethe-Universität Frankfurt am Main und von Prof. Dr. Gabriele Meyer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Weitere Informationen und das Richtungspapier unter:
www.bifg.de/news/2020-corona-richtungspapier