Freitag, 31. Januar 2020

Zahl der Apotheken sinkt auf 19.075

 Der Rückgang ist der bislang höchste in einem Kalenderjahr verzeichnete

 

In Deutschland gab es Ende 2019 noch 19.075 Apotheken. Die Zahl ist im vergangenen Jahr um 348 gesunken (minus 1,8 Prozent). Ende 2018 waren es noch 19.423 Apotheken. Der Rückgang ist der bislang höchste in einem Kalenderjahr verzeichnete. 

Noch stärker ist die Zahl der Apothekeninhaber zurückgegangen, die als freie Heilberufler einen Apothekenbetrieb mit bis zu drei Filialen unterhalten dürfen: Ihre Zahl ist um 409 auf 14.473 (minus 2,7 Prozent) gefallen. 

Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland liegt bei 23 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt (31).

„Noch können sich die Patienten in Deutschland auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung verlassen, aber das wird bald vorbei sein, wenn nichts passiert. 

Seit zwölf Jahren geht die Zahl der Betriebe zurück. Wir werden die Situation nur stabilisieren können, wenn die Apotheken mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor bekommen,“ sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Dazu gehören vor allem zwei gesetzgeberische Maßnahmen: Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Versandhandel zumindest in der GKV-Versorgung muss kommen. Und die Einführung des E-Rezepts muss durch ein Makelverbot so flankiert werden, dass Patienten die freie Apothekenwahl ohne Einflussnahme von kommerziellen Dienstleistern behalten.“ 

Beide Maßnahmen, so Schmidt, stünden bereits im Entwurf für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, den das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hat. „Aber dieses Gesetz nutzt erst dann etwas, wenn es auch in den Bundestag eingebracht und beschlossen wird. Dafür wird es jetzt höchste Zeit.“

Dienstag, 28. Januar 2020

Coronaviren in Deutschland

BARMER schaltet Hotline für alle Bundesbürger

 

Foto: BARMER


Angesichts des ersten bestätigten Falls in Deutschland hat die Barmer eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet. Medizinexperten geben hier rund um die Uhr Informationen darüber, wer besonders gefährdet sei, wie man sich schützen und einen Verdachtsfall erkennen könne. „Unsere Experten kennen den aktuellen Stand der medizinischen Forschung und können deshalb helfen, Unsicherheit oder gar Angst zu vermeiden“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. Die kostenlose Hotline stehe allen Interessierten – also nicht nur Barmer-Versicherten – rund um die Uhr offen unter 0800 84 84 111.

 

Menschen mit schwerer Grunderkrankung gefährdet


Laut Marschall zeigen sich bei Infektionen mit gewöhnlichen Coronaviren zumeist Symptome einer Erkältung, wie etwa Husten oder Schnupfen. „Bestimmte Coronaviren, wie das zuerst in China aufgetretene, können aber auch schwere Infektionen und Lungenentzündungen verursachen“, so Marschall. Die neue Lungenerkrankung gefährde vor allem Menschen, die schon an einer schweren Grunderkrankung litten.

 

Deutsches Gesundheitswesen gut vorbereitet


Panik sei jedoch nicht angebracht. Auch wenn es derzeit noch keinen Impfstoff gäbe, ließen sich Betroffene je nach Schwere der Erkrankung dennoch sehr wirkungsvoll behandeln. Marschall: „Mit unserem modernen Gesundheitswesen sind wir auch für diese Fälle sehr gut aufgestellt. Selbstverständlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen von der Diagnostik bis zur Krankenhausbehandlung alle Kosten.“

Montag, 27. Januar 2020

Evaluation Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgestellt


Der Anteil der Menschen, die Hilfe zur Pflege benötigten ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf den niedrigsten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung gesunken. Damit wurden auch die Sozialhilfeträger deutlich entlastet. 

Das ist das Ergebnis einer jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchung zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017.
 
Um die Umsetzung der letzten Reformen wissenschaftlich zu begleiten, hat das BMG fünf Studien beauftragt. 

Die wissenschaftliche Evaluation fand von 2017 bis 2019 statt. 

Mit der Begleitforschung waren das IGES-Institut, die Prognos AG, Kantar Public sowie die Universität Bremen befasst.

 

Die Kernaussagen:

  • Menschen mit Demenz haben nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung
  • Die Zufriedenheit mit den Leistungen der Pflegeversicherung ist gegenüber früheren Befragungen weiter gestiegen.
  • Vermehrt werden Pflegegeld und Kombinationsleistungen in Anspruch genommen, während die Zahl der reinen Sachleistungsempfänger im häuslichen Bereich gesunken ist.
  • Der Anteil der Menschen, die Hilfe zur Pflege benötigten ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf den niedrigsten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung gesunken. Damit wurden auch die Sozialhilfeträger deutlich entlastet.
  • Die Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in vollstationären Pflegeeinrichtungen hat zu besserer Planbarkeit geführt und Konflikte mit den Pflegeeinrichtungen entschärft.
  • Die soziale Sicherung der Pflegepersonen hat sich verbessert. Die Pflegeversicherung entrichtet für deutlich mehr Pflegepersonen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, und die Ansprüche fallen vielfach höher aus.
  • Begutachtung und Pflegeberatung haben sich gut entwickelt: Die Zufriedenheit in beiden Bereichen ist hoch.
  • Der Fachpersonalmangel am Arbeitsmarkt bleibt ein drängendes Problem für die Pflege und gilt als wichtigster Grund für Schwierigkeiten bei der zügigen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Einrichtungen.

Donnerstag, 23. Januar 2020

Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft verabschiedet – Abgeordnete im Bundestag stellen sich hinter die Organspende

Statement Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)


Dr. med. Axel Rahmel
Foto: Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO)
„Auch kleine Schritte können zum Erfolg führen, wenn wir uns auch für die Patienten auf den Wartelisten den großen, konsequenten Schritt in Richtung Widerspruchslösung gewünscht hätten,“ erklärte der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel, nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. 

Vorausgegangen war eine offene, engagierte Debatte im Parlament. Trotz der teilweise kontroversen Diskussionen einte die Abgeordneten der Wille zur Förderung der Organspende in Deutschland, um den Patienten auf den Wartelisten zu helfen. 

„Beide Gesetzesvorschläge stellen die Autonomie der Patienten und die Aufklärung in den Vordergrund und unterstützen damit das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und die Entscheidungsfindung des Einzelnen“, so Rahmel.

Die DSO hofft, dass die langen und zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen um die beiden Gesetzesentwürfe bereits heute viele Menschen für das wichtige Thema Organspende sensibilisiert haben, so dass sie bereit sind, auch ohne den Anschub durch die Widerspruchslösung eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. 

„Unsere Aufgabe als Koordinierungsstelle für die Organspende ist es, dem Willen des Patienten zu folgen und eine Organspende nur dann einzuleiten, wenn es der Verstorbene gewollt hat. – Aber dafür muss der Wille auch dokumentiert sein“, betont Rahmel. Nun kommt es darauf an, die positiven Ansätze in diese Richtung, die im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft enthalten sind, effektiv in die Praxis einzuführen.

Den elementaren Schritt zu einer Verbesserung der Situation für die Organspende sieht der Mediziner allerdings nach wie vor in den strukturellen Maßnahmen, die mit der Zweiten Änderung des Transplantationsgesetzes zum 1. April 2019 verabschiedet wurden und derzeit gemeinsam mit den Klinikpartnern umgesetzt werden. „Der Weg ist geebnet, jetzt müssen wir ihn zügig und konsequent gemeinsam gehen. Den Patienten auf den Wartelisten läuft die Zeit davon“, appelliert Rahmel.

Samstag, 18. Januar 2020

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist von der Zuzahlung befreit

Seit 1. Januar 2020 sind nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit 

 

Foto: ABDA

 

Trotz milliardenschwerer Rekordeinsparungen mit Rabattverträgen befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn. Demnach sind seit 1. Januar 2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. 

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. 

Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen. Im Jahr 2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen bereits 4,5 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart – im abgelaufenen Jahr 2019 dürfte es noch viel mehr Geld gewesen sein.

„Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue Rabattverträge ersetzen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Einerseits sammeln die Kassen immer mehr Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten damit regelmäßig Präparatewechsel zu. Trotzdem müssen die Patienten auch weiterhin meistens ihre fünf bis zehn Euro zuzahlen. 

Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch die Therapietreue der Patienten verbessern.“ Groeneveld fügt hinzu: „Die vielfachen Lieferengpässe bei Rabattarzneimitteln führen in den Apotheken zu erheblichem Zusatzaufwand. Deshalb sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge am besten mit mindestens drei Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen, um Lieferengpässe zu reduzieren.“

Wer wissen will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament zuzahlungsfrei ist, kann sich auf dem Verbraucherportal www.aponet.de die jeweils aktuelle „Liste zuzahlungsbefreiter Medikamente“ anschauen und darin alphabetisch suchen.