Donnerstag, 23. Januar 2020

Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft verabschiedet – Abgeordnete im Bundestag stellen sich hinter die Organspende

Statement Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)


Dr. med. Axel Rahmel
Foto: Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO)
„Auch kleine Schritte können zum Erfolg führen, wenn wir uns auch für die Patienten auf den Wartelisten den großen, konsequenten Schritt in Richtung Widerspruchslösung gewünscht hätten,“ erklärte der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel, nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. 

Vorausgegangen war eine offene, engagierte Debatte im Parlament. Trotz der teilweise kontroversen Diskussionen einte die Abgeordneten der Wille zur Förderung der Organspende in Deutschland, um den Patienten auf den Wartelisten zu helfen. 

„Beide Gesetzesvorschläge stellen die Autonomie der Patienten und die Aufklärung in den Vordergrund und unterstützen damit das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und die Entscheidungsfindung des Einzelnen“, so Rahmel.

Die DSO hofft, dass die langen und zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen um die beiden Gesetzesentwürfe bereits heute viele Menschen für das wichtige Thema Organspende sensibilisiert haben, so dass sie bereit sind, auch ohne den Anschub durch die Widerspruchslösung eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. 

„Unsere Aufgabe als Koordinierungsstelle für die Organspende ist es, dem Willen des Patienten zu folgen und eine Organspende nur dann einzuleiten, wenn es der Verstorbene gewollt hat. – Aber dafür muss der Wille auch dokumentiert sein“, betont Rahmel. Nun kommt es darauf an, die positiven Ansätze in diese Richtung, die im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft enthalten sind, effektiv in die Praxis einzuführen.

Den elementaren Schritt zu einer Verbesserung der Situation für die Organspende sieht der Mediziner allerdings nach wie vor in den strukturellen Maßnahmen, die mit der Zweiten Änderung des Transplantationsgesetzes zum 1. April 2019 verabschiedet wurden und derzeit gemeinsam mit den Klinikpartnern umgesetzt werden. „Der Weg ist geebnet, jetzt müssen wir ihn zügig und konsequent gemeinsam gehen. Den Patienten auf den Wartelisten läuft die Zeit davon“, appelliert Rahmel.