Mittwoch, 29. Juli 2020

Etwa ein Fünftel der stationär behandelten Covid-19-Patienten ist verstorben

Erste deutschlandweite Analyse auf Basis abgeschlossener Krankenhausfälle

Begleiterkrankungen von Covid-19-Patienten nach Beatmungsstatus.
 Anteil in Prozent


Etwa ein Fünftel der Covid-19-Patienten, die von Ende Februar bis Mitte April 2020 in deutschen Krankenhäusern aufgenommen wurden, sind verstorben. Bei Patienten mit Beatmung lag die Sterblichkeit bei 53 Prozent, bei denen ohne Beatmung mit 16 Prozent dagegen deutlich niedriger. Insgesamt wurden 17 Prozent der Patienten beatmet. Das sind zentrale Ergebnisse einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Technischen Universität Berlin, die jetzt im medizinischen Fachmagazin "The Lancet Respiratory Medicine" veröffentlicht worden ist. Ausgewertet wurden die Daten von etwa 10.000 Patienten mit bestätigter Covid-19-Diagnose, die vom 26. Februar bis zum 19. April 2020 in insgesamt 920 deutschen Krankenhäusern aufgenommen wurden. Die gemeinsame Studie liefert erstmals bundesweite und bevölkerungsrepräsentative Ergebnisse zur Behandlung der Covid-19-Patienten in Deutschland auf Basis der AOK-Abrechnungsdaten, die knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung abbilden. Ein Fokus liegt dabei auf der Situation der beatmeten Patienten.

Insgesamt verstarb etwa ein Fünftel (22 Prozent) der stationär behandelten Covid-19-Patienten. Dabei lag die Sterblichkeit der Männer mit 25 Prozent um 6 Prozentpunkte über der der Frauen (19 Prozent). Unabhängig vom Geschlecht war die Mortalität bei den älteren Patienten sehr hoch: 27 Prozent verstarben in der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen, 38 Prozent in der Gruppe der Menschen ab 80 Jahren.

Hohe Sterblichkeitsrate bei beatmeten Patienten

Etwas mehr als die Hälfte der Patienten, die künstlich beatmet werden mussten, verstarben (53 Prozent). Die höchsten Sterblichkeitsraten waren bei beatmeten Patienten in der Altersgruppe von 70 bis 79 Jahren (63 Prozent) sowie bei den Patienten ab 80 Jahren (72 Prozent) zu verzeichnen. Auch bei den beatmeten Patienten, die während des Krankenhausaufenthalts wegen eines Nierenversagens zusätzlich dialysepflichtig waren (27 Prozent aller beatmeten Patienten), lag die Sterblichkeit mit 73 Prozent sehr hoch. Frauen und Männer wiesen im Falle der Beatmung eine ähnliche Sterblichkeit auf. Bei den Patienten ohne Beatmung war die Sterblichkeit zwar deutlich geringer, erreichte aber immerhin 16 Prozent. Auch hier korrelierte das Alter mit der Sterblichkeit. "Die hohen Sterblichkeitsraten machen deutlich, dass in den Kliniken relativ viele Patienten mit einem sehr schweren Krankheitsverlauf behandelt wurden. Diese schweren Verläufe betreffen eher ältere und gesundheitlich bereits beeinträchtigte Menschen, kommen aber auch bei jüngeren Patienten vor", sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO. "Auch wenn die Infektionszahlen in Deutschland im Moment niedrig sind, sollten weiterhin alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um das Infektionsrisiko in der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten."

Männer mit Covid-19 fast doppelt so häufig beatmet wie Frauen

In der Studie sind die Daten der Covid-19-Patienten mit und ohne Beatmung getrennt ausgewertet worden. Insgesamt wurden 1.727 (17 Prozent) der 10.021 stationär behandelten Covid-19-Patienten künstlich beatmet. Etwas mehr als drei Viertel der beatmeten Patienten erhielt eine invasive Beatmung. Das Durchschnittsalter der Patienten lag bei 68 Jahren – sowohl in der Gruppe der beatmeten als auch der nicht beatmeten Patienten. Der Anteil der beatmeten Patienten unterschied sich zwischen den Altersgruppen: Bei den 60- bis 69-Jährigen sowie bei den 70- bis 79-Jährigen lag er bei 24 beziehungsweise 25 Prozent, in der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen jedoch nur bei 15 Prozent und bei den Patienten ab 80 Jahren bei 12 Prozent. „Der Anteil der älteren Patienten mit Beatmung liegt zwar relativ niedrig, aber wir können davon ausgehen, dass in Deutschland alle Patienten beatmet werden konnten, bei denen das therapeutisch notwendig erschien. Denn bundesweit standen zu jedem Zeitpunkt der Pandemie genügend freie Intensivbetten zur Verfügung und die Kapazität der Intensivstationen war zum Glück nie voll ausgelastet“, so Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion "Lunge – Respiratorisches Versagen" sowie Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. "Der internationale Vergleich ist wegen unterschiedlichen Stichproben der Studien schwierig. Aber es gibt Hinweise darauf, dass in anderen Ländern tendenziell weniger hochaltrige Menschen mit Covid-19 beatmet wurden – vermutlich auch aus Kapazitätsgründen."

Interessante Ergebnisse liefert auch ein Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern: Der Anteil der beatmeten Männer lag bei 22 Prozent und war damit fast doppelt so hoch wie bei den Frauen (12 Prozent), die Sterblichkeit lag hingegen auf einem vergleichbaren Niveau. "Aus den Abrechnungsdaten heraus lässt sich dieser deutliche Unterschied nicht erklären, hier besteht weiterer Forschungsbedarf", so Karagiannidis.

Stationär behandelte Covid-19-Patienten weisen häufig eine Reihe von Begleiterkrankungen auf. Der Anteil der Patienten mit Begleiterkrankungen liegt bei den Patienten mit Beatmung deutlich höher als bei den Patienten ohne Beatmung. So hatten beispielsweise 24 Prozent der Patienten ohne Beatmung Herzrhythmusstörungen; bei den Patienten mit Beatmung waren es 43 Prozent. Eine Diabetes-Erkrankung lag bei 26 Prozent der Patienten ohne Beatmung und bei 39 Prozent der Patienten mit Beatmung vor.

Die Hälfte der beamteten Patienten wird länger als zehn Tage beatmet

Die durchschnittliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes der Covid-19-Patienten betrug 14 Tage. Bei den nicht beatmeten Patienten war sie mit zwölf Tagen deutlich kürzer als bei den Beatmungspatienten mit 25 Tagen. Die Dauer der künstlichen Beatmung lag im Durchschnitt bei 14 Tagen, im Median bei zehn Tagen. 23 Prozent der betroffenen Patienten mussten sogar länger als 21 Tage beatmet bleiben. „Mit unserer Auswertung liegen hilfreiche Zahlen für Projektionen zur Nutzung von Krankenhaus- und Beatmungskapazitäten vor. So fallen pro 100 stationäre Patienten durchschnittlich 240 Beatmungstage an. Dies sind für die Vorbereitung auf eine zweite Pandemie-Welle wichtige Zahlen. Bezüglich der normalen Krankenhausbetten ist aber auch bei hohen Infektionszahlen überhaupt kein Problem zu erwarten“, so Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin.

Erste deutschlandweite Auswertung auf umfangreicher und qualitativ hochwertiger Datenbasis

In der Studie wurden 10.021 Patienten mit bestätigter Covid-19-Diagnose analysiert, die vom 26. Februar bis zum 19. April 2020 in insgesamt 920 deutschen Krankenhäusern aufgenommen und bereits wieder entlassen wurden oder im Krankenhaus verstorben sind. Es handelt sich damit um die bisher umfassendste Studie zu Covid-19-Patienten in deutschen Krankenhäusern. Die zugrundeliegende Stichprobe von AOK-Versicherten entspricht zirka einem Drittel der Gesamtbevölkerung und weist eine repräsentative Alters- und Geschlechtsstruktur auf. Viele der bislang international veröffentlichten Studien mit großer Datenbasis beziehen noch im Krankenhaus liegende Patienten mit ein. Somit sind zum Beispiel die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und der Beatmung sowie die Sterblichkeit noch nicht genau bestimmbar.

Dienstag, 28. Juli 2020

Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in Bremen werden weiter gelockert

Senatorin Stahmann: Einrichtungen haben jetzt 14 Tage Zeit für Anpassung der Besuchskonzepte





Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen werden mit der 13. Corona Verordnung des Senats abermals deutlich gelockert. Das teilte Sozialstaatrat Jan Fries im Anschluss an die heutige Sitzung des Senats mit (28. Juli 2020). 

Danach haben Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich Anspruch auf Besuch. Die bisher geltenden Beschränkungen auf zwei Stunden täglich und eine einzelne Person im Verlauf einer Woche fallen damit weg. Auch muss für den Besuch nicht mehr ein separates Besucherzimmer zur Verfügung stehen. 

Voraussetzung für Besuche bleiben Symptomfreiheit beider Seiten, Registrierung des Besuchs, Begleitung zum Besucher- oder Bewohnerzimmer durch das Personal und eine Einweisung in das Hygienekonzept, das die Einrichtung ständig den jeweiligen Gegebenheiten anpassen muss. 

Vorige Terminabsprachen sind nicht mehr behördlich vorgeschrieben, die Einrichtungen können aber in ihrem Besuchskonzept Regelungen dazu treffen und auch weitere Einschränkungen vornehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten das erforderlich machen. 

Die Verordnung soll heute in 14 Tagen, also zum 11. August, in Kraft treten, um den Einrichtungen Zeit zur Anpassung ihrer Besuchskonzepte zu geben.

Bereits in einer früheren Verordnung ist auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern für nahe Angehörige aufgehoben worden, sofern sie einen Mund- und Naseschutz tragen und die Regeln der Händedesinfektion beachten. Das gilt für Ehe- und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister der Bewohnerin oder des Bewohners sowie deren Kinder.

"Die heute getroffenen Regelungen folgen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit", sagte Staatsrat Jan Fries. Die aktuelle Infektionslage mit rechnerisch etwas mehr als 60 akut Erkrankten im Land Bremen rechtfertige die strengen Besuchsbeschränkungen trotz derzeit leicht anzeigender Zahlen nicht mehr. Abzuwägen seien der Gesundheitsschutz gegen Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher. Zu Beginn der Pandemie sei das Pendel viel stärker in Richtung Gesundheitsschutz ausgeschlagen. "Inzwischen gibt es deutlich mehr Wissen über die Verbreitungswege des Virus und Erfahrung mit dem Eindämmen eines Ausbruchs. Das muss sich auch in den Besuchsregelungen niederschlagen", so der Staatsrat.

Jeder dritte Patient über 80 Jahre hat die Infektion mit Covid-19 nicht überlebt


Gleichzeitig mahnte er: "Eine aktuelle Analyse der Gesundheitsbehörde zeigt aber auch, dass jeder dritte Patient über 80 Jahre die Infektion mit Covid-19 nicht überlebt hat." Besuchende wie auch Besuchte müssten sich daher "ihrer Verantwortung für das Leben und die Gesundheit anderer in besonderem Maße bewusst sein und sich entsprechend umsichtig verhalten. Sonst riskieren wir die Rückkehr zu strengeren Beschränkungen, die wir alle nicht wollen".

In den 91 Altenpflegeeinrichtungen der Stadt Bremen leben rund 5.700 Menschen. Die weitaus meisten von ihnen sind 80 Jahre und älter. Seit Beginn der Pandemie hatten sich in 18 Einrichtungen Menschen mit dem mit SARS CoV-2 Virus angesteckt, derzeit wird aus einer Einrichtung eine akute Infektion gemeldet, betroffen ist eine Pflegekraft.

Sonntag, 26. Juli 2020

Umfrage: Corona stei­gert die Akzep­tanz von Video-Sprech­stunden auf 50 Prozent

Akzeptanz von Online-Sprechstunden von 35 Prozent im Dezember auf aktuell 50 Prozent gestiegen




Angesichts der Corona-Pandemie wollen immer mehr Patienten ärztliche Video-Sprechstunden nutzen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) ist die Akzeptanz von Online-Sprechstunden von 35 Prozent im Dezember auf aktuell 50 Prozent gestiegen. Besonders groß ist die Zustimmung bei den Befragten, die während der Corona-Pandemie im Homeoffice gearbeitet haben. 73 Prozent von ihnen unterstützen die Möglichkeit der Behandlung per Videotelefonie.


Angst vor Ansteckung ist nicht das Hauptmotiv


TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas: "Erstaunlicherweise ist die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus dabei nicht das zentrale Argument." Während im Dezember 47 Prozent der Befragten durch die Nutzung digitaler Kommunikationswege Ansteckungen vermeiden wollten, gaben das in der aktuellen Umfrage 45 Prozent der Menschen an.


Praktische Vorteile wichtiger


Stattdessen hätten die Befragten vor allem praktische Gründe für die neue Technik angegeben. 74 Prozent der "Video-Befürworter" begründeten ihre Präferenz für Online-Sprechstunden damit, dass sie Zeit sparen wollen. Zu wenige Fachärzte in erreichbarer Nähe waren hingegen nur für jeden Vierten ein Grund für eine Videosprechstunde.


Generation 70 plus: Jeder Dritte dafür


Online-Sprechstunden sind in allen Altersgruppen beliebt. Während 66 Prozent der 18- bis 39-Jährigen Videochats befürworteten, waren es in der mittleren Altersgruppe (40 bis 59 Jahre) 55 Prozent. Bei den Älteren ab 70 Jahren gibt aktuell fast jeder Dritte (29 Prozent) an, dass er seinen Arzt auch per Videotelefonie konsultieren würde. 

Im Dezember sprachen sich in der Generation 70 plus nur 13 Prozent für eine Online-Sprechstunde aus. Das zeigt, dass angesichts der Corona-Pandemie die Aufgeschlossenheit für eine Behandlung per Videotelefonie nicht nur bei den Jüngeren, sondern in allen Altersgruppen zugenommen hat.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Digitalisierung: E-Rezept für DAK-Versicherte

40.000 Ärzte können elektronische Verordnung ausstellen




Hamburg, 15. Juli 2020. DAK-Versicherte können sich künftig ein E-Rezept ausstellen lassen. Dafür ist die DAK-Gesundheit einem Projekt der Techniker Krankenkasse beigetreten. Außerdem sind die Barmer, die Hanseatische Krankenkasse und die Innungskrankenkasse BIG direkt gesund dabei. 

Damit können insgesamt rund 26 Millionen Menschen – das entspricht etwa einem Drittel aller gesetzlich Versicherten – von den Vorteilen der elektronischen Verordnung und der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens profitieren. Durch Kooperationen mit den Software-Dienstleistern medatixx und Medisoftware können bundesweit rund 40.000 Ärzte E-Rezepte ausstellen. Der Start des E-Rezepts ist für den Beginn des vierten Quartals 2020 geplant.

Durch das bundesweit größte E-Rezept-Projekt kann somit fast ein Viertel der niedergelassenen Ärzte elektronische Verordnungen ausstellen. Damit die Versicherten ihre Rezepte auch einlösen können, wurde eine gemeinsame Schnittstelle mit mehreren Apothekendienstleistern geschaffen, durch die derzeit mehr als 1000 Apotheken bundesweit angebunden werden. Neben niedergelassenen können dies auch Online-Apotheken sein.

Rezepte per DAK App einlösen


Versicherte wählen eine Wunschapotheke. Diese wird über die Verordnung informiert und kann vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist. Die einzige technische Voraussetzung für DAK-Versicherte ist ein Smartphone oder Tablet mit der aktivierten DAK App, in die das Rezept per QR-Code und Foto übermittelt wird.

Weitere Informationen zur elektronischen Verordnung gibt es unter www.dak.de/e-rezept online.

Dienstag, 14. Juli 2020

Umfrage: Vier von Zehn wollen sich gegen Corona impfen lassen

Umfrage der Apotheken Umschau zeigt, dass die Bereitschaft für eine Impfung gegen das Corona-Virus unter Männern besonders hoch ist





Baierbrunn (ots) - Forscher aus aller Welt suchen nach einem Impfstoff gegen das Corona-Virus. Doch wie viele Deutsche wären überhaupt bereit, sich einer Impfung zu unterziehen? Eine repräsentative Befragung des Gesundheitsmagazins Apotheken Umschau zeigt: In Deutschland würden sich fast die Hälfte der Männer und gut ein Drittel der Frauen gegen Corona impfen lassen, sobald ein Impfstoff vorliegt.

Viele warten erst mal ab, wie sich Corona entwickelt


Beim Thema Corona-Impfung sind die Deutschen allerdings gespalten. Insgesamt 41 Prozent wollen sich auf jeden Fall gegen das neuartige Corona-Virus impfen lassen, sofern ein geeigneter Impfstoff zugelassen wird. Unter Männern ist die Bereitschaft übrigens besonders hoch: 46 Prozent geben an, sich impfen lassen zu wollen. Unter Frauen sind es lediglich 35 Prozent. Noch unsicher ist sich knapp die Hälfte der Befragten (46 Prozent): Sie wissen noch nicht, ob sie sich impfen lassen werden, oder wollen erst mal abwarten, wie sich die Corona-Pandemie weiter entwickelt. Keinesfalls gegen Corona impfen lassen wollen sich dagegen 14 Prozent der Befragten.

Ein positiverer Blick aufs Thema Impfungen


Die Corona-Pandemie hat die Einstellung der Deutschen zum Thema Impfen generell positiv verändert, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung. Gut ein Viertel der Deutschen (27 Prozent) hält Impfungen jetzt für wichtiger als noch vor der Krise. Zu diesem Schluss kommt fast jeder dritte Mann (30 Prozent), bei den Frauen sind es knapp ein Viertel (23 Prozent). Die weiblichen Befragten geben zu einem großen Teil (65 Prozent) an, Impfungen gegenüber genauso positiv beziehungsweise neutral eingestellt zu sein wie vor der Pandemie, bei den Männern sagen das 50 Prozent.

Große Mehrheit hält Impfungen für wichtig


Abgesehen von der aktuellen Corona-Pandemie erweisen sich 10 Prozent der Deutschen als hartnäckige Impfgegner. Sie halten "übliche" Impfungen wie z. B. gegen Masern oder Mumps für unnötig oder sind aus den verschiedensten Gründen generell dagegen. Die große Mehrheit der Deutschen allerdings hält viele Impfungen für wichtig. Hier nennen die Befragten vor allem die Impfung gegen Masern (72 Prozent), Mehrfachimpfungen bei Babys (69 Prozent) oder die Impfung gegen Mumps und Röteln, die zwei Drittel (67 Prozent) der Deutschen befürworten.

Für die Untersuchung befragte das Marktforschungsinstitut Ipsos GmbH in Mölln im Auftrag der Apotheken Umschau online 1.083 repräsentativ ausgewählte Personen im Alter zwischen 16 und 75 Jahren. Die Befragung fand Anfang Juli 2020 statt.

Mehr Informationen unter apotheken-umschau.de

Mittwoch, 8. Juli 2020

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung soll verdoppelt werden

Menschen mit Behinderungen sollen steuerlich entlastet werden. Der VdK begrüßt die Entlastung als überfällig.





Die Große Koalition will Menschen mit Behinderung entlasten: Der steuerliche Pauschbetrag soll nach Medienberichten verdoppelt werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Entlastung, über die der Bundestag noch dieses Jahr entscheiden soll. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

„Wir sind froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz Nägel mit Köpfen macht. Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Der Behindertenpauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst. Er wird seiner Entlastungsfunktion einfach nicht mehr gerecht. Wir fordern, den Pauschbetrag zu dynamisieren, so dass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich muss die Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.“

Wäre der Behindertenpauschbetrag seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die jeweiligen Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch gewesen.

Montag, 6. Juli 2020

Bundestag beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Digitalisierung soll im Alltag der Patienten ankommen"


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn | Foto: © BMG

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Heute hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. 

Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.
 
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Die Pandemie zeigt, wie wichtig digitale Angebote für die Versorgung von Patienten sind. Darum sorgen wir mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz dafür, dass Digitalisierung im Alltag ankommt. Versicherte können ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern lassen. Sie bekommen die Möglichkeit, das E-Rezept mit einer neuen App zu nutzen. Und Facharztüberweisungen gibt es künftig auch digital. Dabei können sich Patienten jederzeit darauf verlassen, dass ihre Daten sicher sind.“
 

Die Regelungen im Detail:

  • Patientinnen und Patienten haben ab 2021 Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die ePA, die Krankenkassen ihnen dann anbieten müssen, mit Daten befüllen. Ärzte und Krankenhäuser, die erstmals Einträge in eine ePA vornehmen, bekommen hierfür 10 Euro. Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung ihrer ePA erhalten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ebenfalls eine Vergütung. Deren Höhe wird von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festgelegt.  
  • Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
  • Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
  • Versicherte können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
  • Ab 2022 bekommen Versicherte darüber hinaus die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Sie können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden.
  • Ab 2023 haben Versicherte die Möglichkeit, die in der ePA abgelegten Daten freiwillig und datenschutzkonform der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen.
  • Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Die App wird Teil der sicheren Telematikinfrastruktur und bietet auch Schnittstellen für andere Apps an. Alternativ kann der Versicherte einen 2D-Barcode auf Papier vorzeigen. Das Rezept wird auch in diesem Fall digital an die Apotheke übermittelt.
  • Überweisungen zu Fachärzten sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.
  • Jeder – ob Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken – ist für den Schutz der von ihm in der Telematikinfrastruktur verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Die Details dazu werden mit dem Gesetzentwurf lückenlos geregelt.
  • Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die gematik melden. Tun sie das nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.
Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Freitag, 3. Juli 2020

Digitalisierung der häuslichen Krankenpflege

Antragsbearbeitung in 60 Minuten


Screenshot Portal für Leistungserbringer im Bereich
der Häuslichen Krankenpflege (HKP)


Weniger Papier und Bürokratie sowie schnellere Entscheidungen sind die Vorteile eines neuen, digitalen Antragsverfahrens der Barmer für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP). Von diesem Service profitieren Antrag stellende Pflegedienste ebenso wie die betroffenen Versicherten, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend zuhause Unterstützung benötigen. „Die Digitalisierung von Anträgen zur häuslichen Krankenpflege ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie intelligente digitale Systeme unsere Kundenbetreuung sinnvoll unterstützen und beschleunigen“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Pflegedienste, die die Anträge auf digitalem Wege übermittelten, könnten innerhalb von 60 Minuten mit einer Entscheidung rechnen.


Teilnehmende Pflegedienste sparen Zeit und Arbeit


Das digitale Einreichen von Anträgen zur HKP mittels einer Online-Schnittstelle wurde zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes erfolgreich getestet. Teilnehmende Pflegedienste äußern sich positiv. „Die Erfassung der Anträge, ihre digitale Übermittlung und die schnelle, ebenfalls digitale Antwort der Barmer funktionieren sehr gut und ohne Probleme. Über die Chatfunktion können offen Fragen schnell geklärt und ergänzende Unterlagen ausgetauscht werden. Das vereinfacht unsere Arbeit und spart sehr viel Zeit“, bestätigt Manuela Düben, beim Pflegedienst „Ambulante Krankenpflege Zuversicht“ in Dessau zuständig für die Bearbeitung der HKP-Anträge.


Pflegedienste können ab sofort teilnehmen


Ab sofort können alle Pflegedienste in Deutschland am digitalen Service der BARMER teilnehmen.
Weitere Informationen: www.barmer.de/u001535

Donnerstag, 2. Juli 2020

Bündnis für ein demenzfreundliches Deutschland

Kabinett beschließt Nationale Demenzstrategie


Screenshoot Webseite Nationale Demenzstrategie


Das Bundeskabinett hat gestern die Nationale Demenzstrategie verabschiedet. In einem breiten Bündnis macht sich die Bundesregierung damit auf den Weg, Deutschland demenzfreundlich zu gestalten. Zusammen mit den Partnern soll im September der Startschuss gegeben werden, dann beginnt die konkrete Umsetzung, 2026 wird Bilanz gezogen.

In einem gemeinsamen Statement betonten Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

„Deutschland altert und immer mehr Menschen erkranken an Demenz. Derzeit sind es 1,6 Millionen, 2050 könnte die Zahl bei 2,8 Millionen Menschen liegen. Darauf müssen wir Deutschland vorbereiten, das tun wir mit der Nationalen Demenzstrategie. Die Krankheit geht uns alle an. Darum haben wir in einem breiten Bündnis mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern und Kommunen, den Verbänden des Gesundheitswesens und der Pflege, den Sozialversicherungsträgern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft konkret erarbeitet, wie wir Deutschland demenzfreundlich machen. Der Dank gilt allen Beteiligten. Klar ist, dass diese Strategie nur zum Erfolg wird, wenn nun alle bei der Umsetzung mitziehen. Wir brauchen ein neues Bewusstsein in allen Bereichen des Lebens, soziale Unterstützungsnetzwerke vor Ort, gute medizinische Versorgung und erstklassige Forschung. Wenn alle ihren Beitrag leisten, dann werden wir die Strategie erfolgreich umsetzen.“

Die Strategie ist bundesweit ausgerichtet, partnerschaftlich verankert, verbindlich in ihren Zielen und langfristig angelegt. Es wurden 27 Ziele formuliert und insgesamt ca. 160 Maßnahmen vereinbart. 

Dazu gehören:
  • Vor-Ort-Netzwerke: In lokalen Netzwerken entstehen Angebote der Beratung und Unterstützung für Betroffene und Angehörige. Ziel ist es, bundesweit Netzwerke auf regionaler Ebene zu schaffen, u.a. durch die Förderung von „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“.
  • Netzwerke zur pflegerischen Versorgung: Zusätzlich wird der Ausbau regionaler (Demenz-) Netzwerke zur besseren Vernetzung der an der pflegerischen Versorgung beteiligten Akteure gesteigert und intensiviert. Die hierfür vorgesehenen Mittel aus der Pflegeversicherung sollen deutlich erhöht werden.
  • Mehr Aufmerksamkeit für Demenz: Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, sich zum Thema Demenz einzubringen, soll eine bundesweite Kampagne aufklären und zum Engagement aufrufen. Zum Beispiel wird die Möglichkeit unterstützt, sich als „Demenz Partner“ schulen zu lassen oder in Vereinen und Unternehmen die Strukturen zu verbessern.
  • Begleitung und Beratung: Nach der Diagnose einer Demenzerkrankung sind die meisten Betroffenen überfordert. Professionelle und ehrenamtliche Unterstützungs- und Beratungsangebote werden daher – gerade für diese schwierige erste Phase – ausgebaut.
  • Netzwerke “Pflege und Beruf”: Angehörige von Demenzkranken stellt die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor besondere Herausforderungen. Deshalb sollen Unternehmen, Kommunen und pflegende Angehörige Strategien entwickeln und Netzwerke knüpfen. Zur Unterstützung richtet das BMFSFJ auf Bundesebene eine „Regiestelle“ ein.
  • Gesundheitsförderung für pflegende Angehörige: Demenz bringt pflegende Angehörige immer wieder an ihre Belastungsgrenzen. Gesundheits- und Präventionsprogramme für pflegende Angehörige sollen deshalb weiter etabliert und verbessert werden. Ein neues Förderprogramm wird geprüft.
  • Abgestimmte Abläufe in der Versorgung: Wenn jemand an Demenz erkrankt, müssen alle Versorgungs- und Unterstützungsbereiche ineinandergreifen. Ärzteschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und weitere Beteiligte werden ihre Zusammenarbeit in einem „Versorgungspfad“ klarer beschreiben und das Schnittstellenmanagement optimieren.
  • Demenzsensible Krankenhäuser: Eine demenzsensible Gestaltung der Arbeitsprozesse und qualifiziertes Personal erleichtern unvermeidbare Krankenhausaufenthalte für demenzerkrankte Patientinnen und Patienten. Deren Bedürfnisse sollen bei der räumlichen Gestaltung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einfließen.
  • Forschung zur Demenz: Forschung kann sowohl unser Verständnis für die Ursachen von demenziellen Erkrankungen, als auch die Behandlung und Versorgung verbessern. Deshalb wird die Vernetzung verschiedener Forschungsinstitutionen und –bereiche durch den Aufbau eines nationalen klinischen Demenzforschungsnetzwerks und eines Netzwerks zur Demenzversorgungsforschung gefördert und der Zugang zu Daten für Forschungszwecke erleichtert. Insbesondere sollen wissenschaftliche Erkenntnisse schneller und wirksamer zum Wohle der Betroffenen in die Praxis übertragen werden.
Hinzu kommt, dass mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet worden sind; diese Leistungsverbesserungen kommen im Wesentlichen den demenzkranken Pflegebedürftigen zu Gute.


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