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Dienstag, 12. Juli 2022

Voll im Trend: Immer mehr Versicherte nutzen Video-Sprechstunden

Corona sorgt für Video-Boom in Praxen  



Seit der Coronapandemie sind Video-Sprechstunden für die ärztliche Behandlung immer stärker im Trend. Während die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) 2019 in der zweiten Jahreshälfte nur 297 Mal einen Arzt oder Ärztin per Video kontaktierten, waren es im gleichen Zeitraum 2020 schon 361.000. Im ersten Halbjahr 2021 stieg die Zahl laut einer aktuellen Auswertung der TK sogar auf 580.000 Video-Behandlungen.

Video-Trend wird sich über die Pandemie hinaus etablieren

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: "Die Pandemie hat vielen Menschen die Vorzüge der Video-Technik vor Augen geführt. Sie ist inzwischen nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Neben Arbeitsterminen oder dem Gespräch mit den Großeltern ist inzwischen auch das Video-Gespräch mit Arztpraxen selbstverständlich geworden." Dass der Boom der Video-Behandlungen nicht nur an einen Lockdown geknüpft sei, werde durch die dauerhaft steigenden Zahlen deutlich.

Auch unabhängig von Corona: Video-Sprechstunde bietet Vorteile

Dies sieht Baas als positive Entwicklung: "Patientinnen und Patienten sparen sich längere Anfahrtswege und stundenlanges Sitzen im Wartezimmer. So ist auch das Ansteckungsrisiko reduziert - für die Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeitende in Arztpraxen." Ärztinnen und Ärzte seien aufgrund der zusätzlichen digitalen Behandlungsform flexibler in ihrer Arbeit und können den Praxisalltag effizienter organisieren. Zudem stellten die Video-Sprechstunden auch in versorgungsschwächeren Gebieten eine gute Behandlung sicher.

Montag, 8. Februar 2021

Die Zahl der Behandlungen per Video-Sprechstunden im Rahmen der Regelversorgung ist in Pandemiezeiten stark angestiegen

Corona treibt Video-Fernbehandlung

 

Die Zahl der Behandlungen per Video-Sprechstunden im Rahmen der
Regelversorgung ist in Pandemiezeiten stark angestiegen.

Die Corona-Pandemie sorgt für immer mehr Arztbehandlungen per Video. Während im vierten Quartal 2019 bundesweit nur 23 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) von ihrem Arzt ausschließlich per Video behandelt wurden, stieg diese Zahl im ersten Quartal 2020 stark an auf 2.732. Das teilte die TK nach einer Auswertung der Versicherungsdaten mit. Zwischen April und Juni waren es bereits 19.701 TK-Versicherte, die ausschließlich per Video Kontakt zu ihrem Arzt hatten.

"Video-Trend wird auch nach der Pandemie weitergehen"

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: "Unter dem Druck der Pandemie erleben wir derzeit einen ganz wichtigen Modernisierungsschub in der ambulanten Versorgung. Videotechnik ist heute vom Home-Schooling bis hin zum Videoplausch mit den Großeltern aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken." Diese Entwicklung mache auch vor deutschen Arztpraxen keinen Halt. "Der Trend zur Videobehandlung wird auch nach der Pandemie weitergehen, denn es macht grundsätzlich wenig Sinn, wenn Patienten sich für eine Krankschreibung wegen einer Erkältung stundenlang in ein Wartezimmer setzen müssen."

Vorteile für alle Beteiligten

Letztendlich profitierten alle Beteiligten von der neuen Technik. Baas: "Die Patienten sparen sich die Anfahrt und die Wartezeit. Die Ärzte können ihre Praxisabläufe wesentlich effizienter organisieren und für alle Beteiligten einschließlich der Mitarbeitenden in der Praxis reduzieren sich die Ansteckungsgefahren."

Pilotprojekt zeigt das Potenzial der Fernbehandlung

Wieviel Potenzial die Technik bietet, zeige heute bereits das Pilotprojekt TK-Onlinesprechstunde . Im Rahmen des Projekts können sich Versicherte bei acht Krankheitsbildern vom grippalen Infekt und Magen-Darm-Infekt bis hin zu Migräne und Rückenschmerzen per Video behandeln lassen. Dabei können die Ärzte auch aus der Ferne Medikamente verordnen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Corona beschleunigt die Entwicklung

Bei Arzneimittelverordnungen können die Versicherten zwischen einem klassischen Papierrezept und einem elektronischen Rezept wählen. Entscheidet sich der Patient bei einem Medikament für die elektronische Variante, kann der behandelnde Arzt die Verordnung als QR-Code ausstellen, erklärt Baas. Der Versicherte kann das Rezept von seinem Smartphone an die teilnehmenden Apotheken schicken und bekommt die Arznei von einigen Apotheken per Botendienst direkt nach Hause geliefert. Der TK-Vorstandsvorsitzende: "Unser Projekt zeigt, dass das technisch alles schon heute möglich ist. Corona beschleunigt hier nur die Entwicklung."

Mittwoch, 20. Januar 2021

Spahn: „Machen digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar“

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung 
von Versorgung und Pflege (DVPMG) 

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Foto: © BMG

Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf beschlossen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

“ Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die Regelungen im Überblick:

Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sind digitale Helfer und auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung verfügbar. Sie können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus) oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern.

  • Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen.

  • Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt

  • Versicherte bekommen die Möglichkeit, Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.

  • Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, werden künftig vergütet.

  • Datenschutz und Informationssicherheit von DiGAs werden gestärkt: Es wird ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit eingeführt. Bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit durch das BfArM wird außerdem die Erprobungszeit flexibilisiert und für die Zeit nach der endgültigen Aufnahme ins Verzeichnis eine genauere Dokumentation von Änderungen an den Produkten vorgegeben.

Telemedizin wird ausgebaut und attraktiver

  • Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten.

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen.

  • Telemedizinische Leistungen werden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht.

Die Telematikinfrastruktur bekommt ein Update

  • Die gematik erhält den Auftrag, einen sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln.

  • Die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern werden erweitert. Sie umfassen künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.

  • Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren.

  • Die künftig auch bei Leistungserbringern kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte dient in Zukunft als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher.

  • Die Notfalldaten werden zusammen mit Hinweisen der Versicherten auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt.

  • Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte können Versicherte künftig über ihre persönliche digitale Benutzeroberfläche auch auf diese digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen.

  • Abgabe, Änderung und Widerruf der Organspendeerklärungen in dem vom BfArM zu errichtenden Organspenderegister können künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen getätigt werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen.

  • Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 die nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt

  • Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt.

  • Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, genau wie den Ärztinnen und Ärzten, erstattet.

  • Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.

  • Versicherte sollen künftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.

 Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gefördert

  • Bei der gematik werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Interoperabilitätsverzeichnis zu einer Wissensplattform weiterentwickelt und eine neue Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen eingerichtet wird; diese soll die Bedarfe für die Standardisierung identifizieren und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden entwickeln und fortschreiben. Die Einzelheiten regelt das BMG im Rahmen einer Rechtsverordnung.

Digitale Gesundheitskompetenz wird weiter gestärkt

  •  Für das bereits bestehende Nationale Gesundheitsportal ist eine breite und verlässliche Datenbasis notwendig. Diese soll nun weiter ausgebaut werden, in dem dort künftig noch mehr Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung zugänglich gemacht werden. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen werden beauftragt, entsprechende Daten zusammenzuführen und nutzbar zu machen.

  • Versicherte können künftig auch über die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verlässliche Informationen direkt auf dem Portal abrufen.

Leistungserbringer werden durch gesetzliche Datenschutz-Folgenabschätzung entlastet

  • Mit dem Gesetz übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (z.B. Konnektoren und Kartenlesegeräte) die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  Von dieser Möglichkeit, die Datenschutz-Folgenabschätzung vom Gesetzgeber durchzuführen, wird erstmalig in Deutschland Gebrauch gemacht.

  • Ärztinnen und Ärzte werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet: Die Einsparungen betragen einmalig rund 730 Millionen Euro für die Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und jährlich rund 548 Millionen Euro für Anpassungen. Außerdem werden Kosten von rund 427 Millionen Euro jährlich eingespart, weil die Leistungserbringer keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.