Mittwoch, 20. Januar 2021

Spahn: „Machen digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar“

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung 
von Versorgung und Pflege (DVPMG) 

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Foto: © BMG

Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf beschlossen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die Regelungen im Überblick:

Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sind digitale Helfer und auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung verfügbar. Sie können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus) oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern.

  • Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen.

  • Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt

  • Versicherte bekommen die Möglichkeit, Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.

  • Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, werden künftig vergütet.

  • Datenschutz und Informationssicherheit von DiGAs werden gestärkt: Es wird ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit eingeführt. Bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit durch das BfArM wird außerdem die Erprobungszeit flexibilisiert und für die Zeit nach der endgültigen Aufnahme ins Verzeichnis eine genauere Dokumentation von Änderungen an den Produkten vorgegeben.

Telemedizin wird ausgebaut und attraktiver

  • Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten.

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen.

  • Telemedizinische Leistungen werden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht.

Die Telematikinfrastruktur bekommt ein Update

  • Die gematik erhält den Auftrag, einen sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln.

  • Die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern werden erweitert. Sie umfassen künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.

  • Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren.

  • Die künftig auch bei Leistungserbringern kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte dient in Zukunft als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher.

  • Die Notfalldaten werden zusammen mit Hinweisen der Versicherten auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt.

  • Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte können Versicherte künftig über ihre persönliche digitale Benutzeroberfläche auch auf diese digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen.

  • Abgabe, Änderung und Widerruf der Organspendeerklärungen in dem vom BfArM zu errichtenden Organspenderegister können künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen getätigt werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen.

  • Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 die nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt

  • Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt.

  • Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, genau wie den Ärztinnen und Ärzten, erstattet.

  • Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.

  • Versicherte sollen künftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.

 Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gefördert

  • Bei der gematik werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Interoperabilitätsverzeichnis zu einer Wissensplattform weiterentwickelt und eine neue Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen eingerichtet wird; diese soll die Bedarfe für die Standardisierung identifizieren und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden entwickeln und fortschreiben. Die Einzelheiten regelt das BMG im Rahmen einer Rechtsverordnung.

Digitale Gesundheitskompetenz wird weiter gestärkt

  •  Für das bereits bestehende Nationale Gesundheitsportal ist eine breite und verlässliche Datenbasis notwendig. Diese soll nun weiter ausgebaut werden, in dem dort künftig noch mehr Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung zugänglich gemacht werden. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen werden beauftragt, entsprechende Daten zusammenzuführen und nutzbar zu machen.

  • Versicherte können künftig auch über die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verlässliche Informationen direkt auf dem Portal abrufen.

Leistungserbringer werden durch gesetzliche Datenschutz-Folgenabschätzung entlastet

  • Mit dem Gesetz übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (z.B. Konnektoren und Kartenlesegeräte) die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  Von dieser Möglichkeit, die Datenschutz-Folgenabschätzung vom Gesetzgeber durchzuführen, wird erstmalig in Deutschland Gebrauch gemacht.

  • Ärztinnen und Ärzte werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet: Die Einsparungen betragen einmalig rund 730 Millionen Euro für die Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und jährlich rund 548 Millionen Euro für Anpassungen. Außerdem werden Kosten von rund 427 Millionen Euro jährlich eingespart, weil die Leistungserbringer keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Freitag, 15. Januar 2021

Gesundes Sitzen im Homeoffice

So können Unternehmen ihre Angestellten unterstützen 

 

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Arbeit im Homeoffice ist im Trend, hat aber ihre Tücken: Häufig ist der Arbeitsplatz im eigenen Zuhause nicht optimal ausgestattet – eine schlechte Sitzhaltung und gesundheitliche Beschwerden können die Folge sein. Wer grundsätzliche Fehler vermeidet, kann aber gesundheitliche Schäden vermeiden. Das beginnt mit der Sitzposition im Zimmer, und endet mit der Höhe des Monitors. Dr. Ulrike Körner, Leiterin des internen betrieblichen Gesundheitsmanagement der Barmer, erklärt in fünf Punkten, wie Arbeitgeber ihre Angestellten dabei unterstützen können, einen ergonomischen Arbeitsplatz einzurichten.

„Rückenschmerzen sind eine der häufigsten Volkskrankheiten in Deutschland. Auch wenn durch längeres Sitzen in der Regel keine Schäden an der Wirbelsäule entstehen, können die Schmerzen zu einer großen Belastung werden,“ erklärt Dr. Ulrike Körner. „Ein Arbeitsplatz, der eine optimale Köperhaltung beim Sitzen ermöglicht, ist deshalb auch im Homeoffice besonders wichtig.“

Die repräsentative Studie social health@work zeigt, dass sich der Arbeitsalltag aufgrund der Corona-Pandemie verändert hat: 56,1 Prozent der Befragten arbeiten (teilweise) mobil, 92,1 Prozent davon unter anderem Zuhause im Homeoffice. Vor der Pandemie wurden durchschnittlich 15,9 Stunden pro Woche mobil gearbeitet, während der Corona-Pandemie wuchs die Zahl auf 35,7 Stunden an.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz begünstigt die Gesundheit

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten auch im Homeoffice gerecht werden und deshalb ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der ergonomischen Einrichtung ihres Arbeitsplatzes unterstützen, um körperliche Beschwerden zu verhindern. Dr. Ulrike Körner erklärt, wie das funktioniert:

  • Stellen Sie einen ergonomischen Bürostuhl und/oder einen Schreibtisch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, falls diese im Homeoffice noch nicht vorhanden sind. Sollte im Betrieb kein regulärer Arbeitsplatz verfügbar sein, sind Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber verpflichtet, im Homeoffice für einen gesundheitsfreundlichen Arbeitsplatz zu sorgen.
  • Machen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Voraussetzungen und die Vorteile eines ergonomischen Arbeitsplatzes aufmerksam.
  • Sprechen Sie persönlich mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und erfragen Sie, ob die Arbeit im Homeoffice körperliche Beschwerden verursacht. Geben Sie Tipps, wie der Arbeitsplatz ergonomischer eingerichtet werden könnte.

Die vollständige Studie finden Sie hier zum Download.

Donnerstag, 7. Januar 2021

Grippeschutzimpfung macht auch jetzt noch Sinn

Influenza: Jetzt noch impfen lassen 

 

Frank Eickmann, Pressesprecher des LAV
Quelle/Copyright:© LAV

  

 
Stuttgart – Der Höhepunkt der Influenzasaison kommt erfahrungsgemäß im Januar und im Februar eines Jahres. Für die wichtige Grippeschutzimpfung ist es deshalb auch heute noch nicht zu spät, denn der Impfschutz ist etwa 10 bis 14 Tage nach der Impfung vollständig aufgebaut. Deshalb rät der Landesapothekerverband Baden-Württemberg Spätentschlossenen, sich noch möglichst schnell gegen Influenza impfen zu lassen. Die Impfung bietet dann für 6 bis 12 Monate Schutz vor einer Infektion mit Grippeviren.

Im November und Dezember mussten die baden-württembergischen Apotheken ihre Kunden und die Hausärzte immer wieder vertrösten, weil die Hersteller ihre Impfstoffe nicht ausreichend und schnell genug liefern konnten oder sogar bereits ausverkauft waren. Erst im Dezember wurden dann rund sechs Millionen Impfdosen der sogenannten Nationalen Impfreserve freigegeben. „Diese Menge hätten wir besser bereits im November gehabt, als die Nachfrage sehr hoch war“, erklärt Frank Eickmann, Pressesprecher des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg. Aber: Viele Apotheken meldeten aktuell, dass sie zum Abschluss der Impfsaison jetzt im Januar wieder gut bevorratet sind. „Für die wichtige Grippeschutzimpfung ist es auch im Januar noch nicht zu spät und es gibt wieder Impfstoff“, schildert Eickmann.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt vor allem für Menschen ab 60 Jahren eine jährliche Grippeimpfung. Bei älteren Menschen ist das Risiko eines schweren Verlaufs der Krankheit erhöht, sodass es durch die Influenza auch zu Lungenentzündungen oder Herzinfarkten kommen kann. Auch bei Menschen mit Vorerkrankungen ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs erhöht. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit chronischen Erkrankungen der Atemwegsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes und andere Grundleiden. Ebenso sollten sich Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und medizinisches Personal gegen Grippe impfen lassen. Wer beispielsweise im Beruf mit vielen verschiedenen Menschen zusammenkommt oder mit jemandem aus einer Risikogruppe zusammenlebt, sollte sich ebenfalls impfen lassen, um eine Ansteckung zu vermeiden.

„Bis auf wenige begründete Ausnahmen ist die Grippeschutzimpfung aber nicht nur diesen Patientengruppen, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern zu empfehlen“, erklärt Eickmann. Gerade in der Corona-Pandemie hilft eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch, Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden. In Baden-Württemberg übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen die anfallenden Kosten für die Grippeschutzimpfung für alle dort versicherten Menschen.