Donnerstag, 5. Dezember 2024

Schnell, sicher und bequem: Digitaler Arztbesuch

Wie man die Vorteile von Online-Sprechstunden nutzen kann


Das Kind klagt über Beschwerden: Gerade für besorgte Eltern kann
dann eine zügige ärztliche Einschätzung per Video sehr hilfreich sein.
Foto: DJD/IKK classic/Getty Images/Mindful Media

PR (DJD). Es gibt viele Situationen, in denen ein persönlicher Arztbesuch schwierig ist, etwa, wenn man in entlegenen Gegenden wohnt oder erste Beschwerden außerhalb der regulären Sprechstunde auftreten. Auch für viele arbeitende Menschen mit einem vollen Terminkalender ist es oft schwer, sich zu den üblichen Öffnungszeiten "freizuschaufeln". Andere Hürden wiederum gelten für Patientinnen und Patienten, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder bestimmter gesundheitlicher Probleme das Haus nur schwer verlassen können. Hier bietet glücklicherweise die Digitalisierung inzwischen moderne und bequeme Alternativen zum traditionellen Praxisbesuch.

Telemedizin hat hohe Kundenzufriedenheit

Heute können Patientinnen und Patienten sich direkt vom heimischen Sofa aus schnell und unkompliziert ärztlichen Rat einholen. Online-Plattformen ermöglichen es, medizinische Beratungen per Video oder Telefon in Anspruch zu nehmen, und eröffnen damit neue Wege der Gesundheitsversorgung. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag von ntv zeigt, dass Telemedizin mit ärztlicher Online-Beratung insgesamt eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht, insbesondere in den Bereichen Angebot und Kundenservice. So bietet beispielsweise die IKK classic ihren Versicherten seit über drei Jahren eine Online-Sprechstunde an. Grundlage dieses digitalen Behandlungsangebots ist hier eine Kooperation mit der TeleClinic GmbH.

 

 In 30 Minuten zum Termin

  "Dank einer kostenlosen Premiummitgliedschaft profitieren Versicherte bei uns von einer 24-Stunden-Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche, einem Zugang zu einem umfangreichen Netzwerk von Medizinerinnen und Medizinern, einer schnellen und einfachen Terminkoordination innerhalb von 30 Minuten oder zum Wunschtermin sowie von einer gesicherten Dokumentenübertragung", erklärt Pressesprecherin Juliane Mentz von der IKK classic. Neu ist die Möglichkeit, sich innerhalb der digitalen Sprechstunde ein elektronisches Rezept als Kassen-, Privat- oder Empfehlungsrezept ausstellen zu lassen.

 

 Einwilligungserklärung erforderlich

 In der Regel funktioniert ein virtueller Arztbesuch folgendermaßen: Die Terminvergabe erfolgt entweder über die Praxis, den jeweiligen Videodienstanbieter oder entsprechende Apps. Infos hierzu gibt es auch unter www.ikk-classic.de. Vor der ersten Videosprechstunde müssen Ärztinnen und Ärzte die Einwilligungserklärung der Patienten einholen. Dann erfolgt die Einwahl über erhaltene Zugangsdaten. Dort wartet man im "Online-Wartezimmer", bis der jeweilige Experte zugeschaltet wird.

Ein Jahr telefonische Krankmeldung

-forsa-Studie: Jeder Dritte hat sich telefonisch krankschreiben lassen-

 



Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Arbeitnehmenden hat sich schon einmal telefonisch krankschreiben lassen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen forsa-Umfrage von über 1.000 Beschäftigten ab 18 Jahre im Auftrag der hkk Krankenkasse. 

Seit Dezember des vergangenen Jahres besteht wieder die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen[1] erfüllt sind. Die große Mehrheit der befragten Arbeitnehmenden (79 Prozent) hält die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung bei einer Arztpraxis grundsätzlich für sinnvoll. Aber nur jeder dritte Beschäftigte (36 Prozent) hat sich schon telefonisch krankschreiben lassen. „Diese Diskrepanz erklärt sich dadurch, dass die telefonische Krankschreibung nur bei leichten Erkrankungen und für maximal fünf Tage ausgestellt werden darf. Viele Arbeitgeber verlangen aber im Krankheitsfall für die ersten drei Tage gar keine Krankschreibung. Einige Beschäftigte sind zudem vielleicht auch gar nicht krank gewesen. Daher ist es möglich, dass einige Arbeitnehmer in diesem Jahr noch keine Krankmeldung und somit auch keine telefonische Krankmeldung benötigt haben. Bei schwereren und länger andauernden Erkrankungen muss der Patient auch in der Arztpraxis vorstellig werden, um sich krankschreiben zu lassen“, sagt Dr. med. Matthias Juricke, hausärztlicher Internist aus Bremen. 


[1] Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine Krankschreibung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient danach weiterhin krank, muss er die Praxis aufsuchen.

Häufigster Grund: Ansteckungsrisiko vermeiden

Von denjenigen, die sich schon einmal telefonisch krankschreiben ließen, begründete jeweils etwa die Hälfte dies damit, dass sie andere Patienten nicht anstecken wollten (53 Prozent) oder dass sie ihren Gesundheitszustand selbst gut einschätzen konnten und keine ärztliche Untersuchung benötigten (47 Prozent). Niemand gab indes an, die telefonische Krankschreibung gewählt zu haben, weil er eine Krankschreibung wollte, ohne ernsthaft krank zu sein. „Auch unsere Erfahrung ist es, dass die Patienten sehr gewissenhaft mit der telefonischen Krankmeldung umgehen“, so Juricke. Im Zweifelsfall könne der Arzt den Patienten bitten, sich persönlich in der Praxis vorzustellen. 

„Die telefonische Krankmeldung ist noch jung, aber schon jetzt ein sinnvolles Instrument zum Bürokratieabbau, das sowohl Patienten als auch Arztpraxen entlastet und unbedingt erhalten bleiben sollte“, fordert Juricke. Auch die befragten Beschäftigten sind überzeugt: Angenommen, sie würden sich krank fühlen und eine Krankschreibung für die Arbeit benötigen, dann würde eine große Mehrheit aller Befragten (79 Prozent) die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nutzen.

Auch die hkk befürwortet die Telefon-AU, da sie zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten bietet. „Sie reduziert Infektionsrisiken in Arztpraxen, entlastet medizinisches Personal und ermöglicht die Konzentration auf die Versorgung von schwereren Fällen“, sagt Dr. Cornelius Erbe, Leiter hkk Versorgungsmanagement. Zudem sei die telefonische AU besonders in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität ein bedeutender Vorteil, da lange Anfahrtswege vermieden werden können. Sie spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern fördert auch die Zufriedenheit der Versicherten und leistet einen Beitrag zur Effizienz im Gesundheitssystem. 

Den Bericht zur forsa-Studie und das vollständige Interview mit Dr. med. Matthias Juricke finden Sie unter www.hkk.de/presse/studien-und-reports/hkk-gesundheitsreport.

Zulassungsempfehlung für Alzheimer-Medikament Leqembi

Neue Hoffnung für einen begrenzten Personenkreis – Wirkung bei Frauen unklar 

 

 

Der Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat die Zulassung des Wirkstoffes Lecanemab (Handelsname Leqembi) zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit im frühen Stadium empfohlen. Die Zulassung soll allerdings auf Erkrankte mit einer oder keiner Kopie des Gens ApoE4 beschränkt werden. Ein kontrolliertes Zugangsprogramm soll gewährleisten, dass nur der empfohlene Personenkreis mit Leqembi behandelt wird. 

Stellungnahme von Dr. Anne Pfitzer-Bilsing, Leiterin der Abteilung Wissenschaft der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative: 
„Das ist eine wegweisende Entscheidung. Damit werden die Weichen für die Diagnostik und Behandlung der Alzheimer-Krankheit voraussichtlich grundlegend neu gestellt. Leqembi wird das erste Medikament in Deutschland sein, das die Alzheimer-Krankheit an einer der möglichen Ursachen angreift. Damit kann es den Krankheitsverlauf um einige Monate verzögern, aber leider nicht heilen. Bisher konnten wir nur symptomatisch behandeln. 

Behandlung kommt nur für eine kleinen Personenkreis in Frage

Es ist uns aber sehr wichtig, klarzustellen, dass eine Behandlung nur für eine kleine Gruppe von Erkrankten in Frage kommen wird. Leqembi wird nur für Patientinnen und Patienten in einem sehr frühen Krankheitsstadium zugelassen. Menschen mit einem doppelten ApoE4-Gen sind von der Behandlung ausgeschlossen, weil sie ein zu hohes Risiko auf schwerwiegende Nebenwirkungen haben. Der Zugang wird streng reguliert und die Behandlung soll engmaschig überwacht werden. 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ausschuss der EMA damit dem Sicherheitsaspekt bei der Behandlung mit Leqembi einen sehr hohen Stellenwert einräumt. Denn auch wenn wir mit Leqembi die Alzheimer-Erkrankung zum ersten Mal potentiell ursächlich behandeln können, ist die Wirkung voraussichtlich gering. Es ist unklar, ob der Effekt für die Betroffenen selbst überhaupt spürbar ist. Es können aber mit Hirnblutungen und Hirnschwellungen potentiell schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten. 

Es muss immer genau abgewogen werden, wer mit Leqembi behandelt werden kann. Auch Erkrankte, die Blutverdünner nehmen, haben ein erhöhtes Risiko auf Nebenwirkungen. Da die Behandlung zeitintensiv und mit aufwändigen Untersuchungen verbunden ist, müssen Patientinnen und Patienten außerdem noch mobil und ausreichend belastbar sein. Leqembi wird alle zwei Wochen intravenös verabreicht. 

Trotzdem ist es gut, dass Alzheimer-Erkrankte mit Leqembi bald eine neue Therapieoption haben werden und zusammen mit behandelnden Ärzt*innen entscheiden können, ob sie die Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Es gibt erste Anzeichen, dass sich der Effekt mit längerer Einnahme noch erhöhen kann. Dafür haben wir aber bisher keine offiziellen Daten. 

Positiv auch für die Forschung 

Durch eine beschränkte Zulassungsempfehlung können auch in Deutschland und Europa weitere Daten gesammelt werden. Sowohl die Forschenden als auch die Erkrankten sind damit nicht von weiteren Forschungen und Fortschritten abgeschnitten. 

Profitieren auch Frauen von Leqembi? 

Unklar ist bisher, ob und wie sehr Frauen von einer Leqembi-Behandlung profitieren. Ein Anhang zur Leqembi-Studie zeigt einen großen Unterschied bei der Wirksamkeit zwischen Frauen und Männern. Während der Krankheitsverlauf bei Männern durchschnittlich um 43 Prozent verlangsamt werden konnte, waren es bei Frauen nur 12 Prozent. In weiteren Studien muss deshalb dringend erforscht werden, ob dieser Unterschied Bestand hat und was die Gründe dafür sind. Rund zwei Drittel aller Menschen mit Alzheimer sind Frauen. 

Strukturelle Herausforderung für ärztliche Versorgung

Die Zulassung von Leqembi wird die ärztliche Versorgung vor neue Herausforderungen stellen. Weil nur Erkrankte in einem frühen Krankheitsstadium profitieren, brauchen wir eine Verbesserung der Frühdiagnostik. Auch die fachärztlichen Kapazitäten müssen für die Verabreichung von Leqembi und die Überwachung der Behandlung deutlich verbessert werden.“
 
Weitere Informationen zu Leqembi
www.alzheimer-forschung.de/forschung/aktuell/ban2401/

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) fördert seit 1995 Alzheimer- und Demenzforschung. Mit kostenlosen Broschüren und umfassenden Informationen auf der Website www.alzheimer-forschung.de klärt die AFI über Demenzerkrankungen auf. Bis heute konnte der Verein 390 Forschungsaktivitäten mit 16,2 Millionen Euro unterstützen und über 925.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Die AFI finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden und kooperiert nicht mit der Pharmaindustrie. Als Träger des Spendenzertifikats des Deutschen Spendenrates verpflichtet sich der Verein zu einer transparenten Verwendung von Spenden. Die AFI ist Mitglied im Netzwerk Nationale Demenzstrategie. Botschafterin ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Donnerstag, 14. November 2024

Das Benachteiligungsverbot wird 30 Jahre nach Aufnahme ins Grundgesetz nicht konsequent umgesetzt

Menschen mit Behinderung sind strukturell benachteiligt

 

Verena Bentele
Bildnachweis: Susie Knoll

Vor 30 Jahren, am 15. November 1994, trat das Benachteiligungsverbot als Ergänzung zu Artikel 3 des Grundgesetzes in Kraft. Darin heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Doch der Sozialverband VdK sieht auch jetzt, 30 Jahre später, dass dieser Artikel zu oft missachtet wird.

„Menschen mit Behinderung sind nach wie vor strukturell benachteiligt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Inklusion findet zu oft unzureichend statt – sei es auf dem Arbeitsmarkt oder in der Schule. Dazu kommt fehlende Barrierefreiheit in vielen alltäglichen Situationen: Menschen mit Behinderung können beispielsweise nach wie vor nicht uneingeschränkt den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, eine Arztpraxis ihrer Wahl besuchen oder in jedem Geschäft einkaufen.“

In einigen Punkten hat die Grundgesetzänderung gefruchtet: Aus dem Verbot sind die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern hervorgegangen, und auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) konkretisiert den Schutz vor Diskriminierung zum Beispiel wegen einer Behinderung. Doch weitere Schritte, die gegangen werden müssten, etwa eine Verpflichtung von privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, wie es der VdK schon lange fordert, fehlt nach wie vor. Und auch die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) liegt auf Eis.

„Die künftige Regierung muss dringend dafür sorgen, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhört. Von mehr Barrierefreiheit und Inklusion profitieren schließlich alle in der Gesellschaft, nicht zuletzt ältere Menschen“, sagt Bentele. „Auch Menschen mit Behinderung schauen ganz genau auf den Wahlkampf und darauf, wer sich für ihre Belange einsetzen wird. Sie sind es leid, dass sie sich immer wieder hintenanstellen müssen und Jahr um Jahr auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten. Der richtige Zeitpunkt, um die nötigen Reformen anzugehen, ist jetzt.“

Mittwoch, 13. November 2024

Grippe: Lieber ernst nehmen als ernst erkranken

Das unterscheidet die Grippe von einer Erkältung – und so kann man sich schützen

 

Die jährliche Grippe-Impfung ist besonders für Menschen mit erhöhtem Risiko wichtig. Der beste Zeitraum dafür ist von Oktober bis Mitte Dezember.
Foto: DJD/Sanofi/Getty Image/D-Keine

PR (DJD). Obwohl es sich um sehr unterschiedliche Erkrankungen handelt, wird die „echte“ Grippe immer noch häufig mit einer Erkältung – auch grippaler Infekt genannt – verwechselt. Gerade Menschen, die sich als fit und gesund empfinden und bisherige Erkältungen gut überstanden haben, neigen dann dazu, die Grippe zu unterschätzen. Dabei handelt es sich um eine ernste Erkrankung, die man keineswegs auf die leichte Schulter nehmen sollte. So kann eine Grippe in den ersten Tagen der Erkrankung selbst bei ansonsten gesunden Erwachsenen das Risiko eines Herzinfarkts um das bis zu 10-fache und das Risiko für einen Schlaganfall um das mehr als 8-fache erhöhen. Zudem können sich Grunderkrankungen wie Asthma, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen durch eine Grippeerkrankung verschlimmern.

 

 Typische Symptome von Grippe und Erkältung

 

Die Unterschiede zwischen den beiden Erkrankungen zeigen sich von Anfang an: Eine Grippe tritt meist sehr plötzlich auf, mit schnell einsetzendem hohem Fieber (bis über 40 °C). Eine Erkältung dagegen beginnt in der Regel langsam, meist sind Halskratzen oder Jucken in der Nase die ersten Anzeichen.
 Auch im weiteren Verlauf sind die Symptome deutlich anders: Bei der Grippe kommt es oft zu starken Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, schwerem Krankheitsgefühl und trockenem, schmerzhaftem Husten. Bei einer Erkältung dominiert dagegen häufig der typische Schnupfen mit Niesen und laufender Nase, schleimiger Auswurf und eventuell leichtes Fieber.
 Schließlich ist eine Erkältung deutlich schneller überstanden. Meist klingt sie innerhalb einer Woche folgenlos wieder ab. Mit einer Grippe ist man oft ein bis zwei Wochen krank und braucht danach nicht selten eine längere Erholungszeit. Treten Komplikationen auf, kann sie sogar lebensbedrohlich werden.

 

 Ab 60 Jahren zur Grippe-Impfung

 

Während Erkältungen von über 200 verschiedenen Viren ausgelöst werden können, sind für den Menschen nur zwei Typen von Grippe-Viren tatsächlich relevant – und gegen die kann man sich impfen lassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt unter anderem allen Menschen ab 60 Jahren eine jährliche Grippe-Impfung, da sie aufgrund ihres schwächeren Immunsystems besonders gefährdet für schwere Verläufe sind. Sie sollten möglichst zwischen Oktober und Mitte Dezember einen Impftermin vereinbaren. Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und bei Grunderkrankungen ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel, Menschen mit Grunderkrankungen sowie allen, die viel Kontakt zu vulnerablen Personen haben, wird die Grippe-Impfung ebenfalls empfohlen. Sie kann auch bis ins Frühjahr hinein noch sinnvoll nachgeholt werden.

Dienstag, 29. Oktober 2024

Zeitumstellung: Frauen leiden besonders an gesundheitlichen Problemen

Abschaffung wurde nicht umgesetzt

 


 

Frauen leiden im Nachgang der Zeitumstellung besonders häufig an gesundheitlichen Problemen wie Schlafstörungen oder Abgeschlagenheit. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Forsa-Umfrage* im Auftrag der DAK-Gesundheit. Demnach haben 37 Prozent der Frauen gesundheitliche Probleme mit der Zeitumstellung. Bei Männern sind es 22 Prozent. Drei Viertel der Befragten sind der Meinung, dass die Zeitumstellung überflüssig sei und abgeschafft werden sollte. Am letzten Sonntag wurden nachts die Uhren von drei auf zwei Uhr zurückgestellt. Seit dann gilt in allen Ländern Europas wieder die Winter- beziehungsweise Normalzeit.

Während rund jeder fünfte Mann über Gesundheitsprobleme im Zuge der Zeitumstellung klagt, bedeutet sie für deutlich mehr als ein Drittel der Frauen in Deutschland körperliche und seelische Belastungen. Dabei ist das Hauptsymptom Müdigkeit: Insgesamt 81 Prozent aller Befragten mit gesundheitlichen Problemen litten bereits darunter. Mehr als die Hälfte hatte Schlafprobleme (64 Prozent), nahezu jeder und jede Zweite konnte sich schlechter konzentrieren (48 Prozent). Bereits jeder und jede Fünfte kam sogar zu spät zur Arbeit. Im Vergleich zum Jahr 2023 ist die Zahl derjenigen, die bereits gesundheitliche Probleme nach der Zeitumstellung hatten, indes leicht um drei Prozentpunkte gefallen.

Zeitumstellung besonders im Osten unbeliebt
Insgesamt halten nur 21 Prozent der Befragten die Zeitumstellung für sinnvoll. 76 Prozent sind hingegen der Meinung, sie sei überflüssig und solle abgeschafft werden. Besonders die Befragten aus Ostdeutschland lehnen sie mit 82 Prozent ab, gefolgt von den Norddeutschen mit 79 Prozent. Die niedrigste Ablehnungsquote weist Nordrhein-Westfalen mit 71 Prozent auf. Zwischen den Geschlechtern gibt es nur geringe Unterschiede: 74 Prozent der Männer und 78 Prozent der Frauen würden die Zeitumstellung gerne abschaffen.

Abschaffung wurde nicht umgesetzt
In der Bundesrepublik Deutschland sowie fast zeitgleich in der DDR wurde die Sommerzeit im Jahr 1980 als Reaktion auf die Ölkrise eingeführt. Ziel dieser Maßnahme war es, Energie zu sparen. Seit 1996 gilt die Sommerzeit EU-weit und beginnt jeweils am letzten Sonntag im März. Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren dann in allen Staaten der Europäischen Union wieder auf die Winterzeit – also die Normalzeit – zurückgedreht. In einer EU-weiten Befragung sprach sich im Sommer 2018 eine große Mehrheit von 84 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ein Ende der Zeitumstellung aus. Auch das Europäische Parlament stimmte im März 2019 mit deutlicher Mehrheit für eine Abschaffung im Jahr 2021. Hierfür wäre eine Einigung der einzelnen Mitgliedsstaaten nötig gewesen. Diese wurde jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt. Uneinig ist man sich vor allem darin, ob nach einer Abschaffung die Normalzeit oder die Sommerzeit gelten soll.

Schlaf-Tipps im Internet
Für einen besseren Schlaf bietet die DAK-Gesundheit im Internet ein umfangreiches Schlaf-Special an: Auf www.dak.de/schlaf gibt es viel Wissenswertes rund um das Thema gesunder Schlaf sowie ein Schlaftagebuch. Betroffene können damit ihren Schlaf-Wach-Rhythmus genau protokollieren. Das ist eine Grundlage, um Beschwerden einordnen zu können.


*Repräsentative Bevölkerungsumfrage zur Zeitumstellung durch Forsa, 30. September bis 2. Oktober 2024, 1.001 Befragte bundesweit.

Montag, 7. Oktober 2024

Bentele: "Pflege von Angehörigen ist kein Hobby"

Viele Angehörige müssen in ihrem Job kürzertreten oder ihn ganz aufgeben 

Verena Bentele
Foto: Susie Knoll

 

Zum Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen am 6. Oktober sagte Verena Bentele, Präsidentin des größten deutschen Sozialverbands VdK:

„Für viele ist es eine Selbstverständlichkeit: Wenn die Liebsten erkranken oder mehr Pflege benötigen, sind Ehepartner, Kinder oder Eltern zur Stelle. Oft rund um die Uhr kümmern sich Angehörige dabei nicht nur um die Gesundheit der Pflegebedürftigen, sondern auch um bürokratische Hürden und um einfach alles, was im Haushalt zu tun ist. Um all diese Aufgaben überhaupt stemmen zu können, müssen viele im Job kürzertreten oder diesen ganz aufgeben. 

Was vielen Politikerinnen und Politiker seit Jahren nicht wichtig genug ist: Auch, wenn Pflegende die Herausforderungen mit all ihrer Liebe und Hingabe bewältigen, ist Pflege von Angehörigen kein Hobby, kein reiner Zeitvertreib!  

Pflegende Angehörige müssen endlich eine Lohnersatzleistung bekommen, denn 84 Prozent der Pflege wird zuhause geleistet. Die Pflegenden werden von der Politik allerdings völlig ignoriert. Das muss sich dringend ändern, denn reine Nächstenliebe kann keine Miete zahlen oder den Kühlschrank füllen.

Mittwoch, 14. August 2024

Techniker Krankenkasse: Zahl der Videosprechstunden seit 2021 um 40 Prozent gesunken

Trend zur Videosprechstunde rückläufig

 

Fanden 2021 noch 956.000 Videosprechstunden statt,
sank die Zahl im vergangenen Jahr auf 576.000. 
Quelle: TK

Die Anzahl der Videosprechstunden ist nach dem bisherigen Höchstwert im Jahr 2021 um 40 Prozent gesunken: Während 2021 noch 956.000 Videosprechstunden stattfanden, sank die Zahl im vergangenen Jahr auf 576.000. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK). TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas: "Diese ernüchternde Entwicklung zeigt leider, dass die Coronapandemie der Digitalisierung im Gesundheitswesen nur einen kurzfristigen Anstoß gegeben hat - obwohl die Videosprechstunde ihr Potenzial, die Versorgung sinnvoll zu ergänzen, während der Pandemie bewiesen hat".

TK-Chef Baas: "Nutzen von Videosprechstunden auch abseits der Pandemie groß"

Die Coronapandemie hatte zunächst zu einer verstärkten Nachfrage für Videosprechstunden geführt: Die Anzahl der Online-Behandlungen wuchs im ersten Coronajahr sprunghaft von 358 (2019) auf 709.000 (2020) und schließlich auf 956.000 (2021). Der aktuelle Abwärtstrend hängt laut TK-Chef Baas auch mit der Aufhebung der Corona-Hygieneregeln zusammen. Der Nutzen von Videosprechstunden für die Versorgung sei jedoch auch abseits der Pandemie groß: "Eine digitale Behandlung spart Anfahrtswege, Wartezeiten in vollen Arztpraxen und reduziert das Ansteckungsrisiko aller Beteiligten. Die Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund der digitalen Behandlung flexibler in ihrer Arbeit und können den Praxisalltag effizienter organisieren. Nicht zuletzt stellen die Videosprechstunden in versorgungsschwächeren Gebieten eine gute Behandlung sicher".

Donnerstag, 25. Juli 2024

Hautkrebs-Screening: Stiefkind der Früherkennung?

Jeder einzelne Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko

 


Im Jahr 2023 waren 16,4 Prozent mehr Versicherte wegen Hautkrebs in Behandlung als noch vor zehn Jahren. Das ergab die Auswertung der ambulanten Abrechnungsdaten von rund 915.000 Versicherten der hkk Krankenkasse. 

Anteil an Hautkrebserkrankten ist gestiegen

Von der untersuchten Versichertengruppe waren 0,4 Prozent am malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs) und 1,4 Prozent am hellen Hautkrebs erkrankt. Am bösartigen schwarzen Hautkrebs sind in den vergangenen zehn Jahren rund 14,3 Prozent mehr hkk-Versicherte erkrankt. Beim hellen Hautkrebs (Basalzell- und Stachelzellkrebs) stieg die Zahl der Erkrankungen im gleichen Zeitraum um 12,3 Prozent. 

Sonnenbrand unbedingt vermeiden

Für alle Hautkrebsarten gilt: „Der sicherste Schutz ist je nach Hauttyp übermäßige Sonnenbestrahlung so gering wie möglich zu halten“, sagt hkk-Präventionsexpertin Dr. Wiebke Hübner. Denn jeder einzelne Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko – unsere Haut vergisst nichts. UV-Strahlung kann dauerhafte Veränderungen im Erbgut der Hautzelle zur Folge haben, die eine Zelle noch nach Jahren entarten lassen können. Besonders gefährlich sind Sonnenbrände für Kinder und Jugendliche. Hübner rät, vor allem die aggressive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr zu meiden und sich überwiegend im Schatten aufzuhalten. Die Haut sollte immer mit geeigneter Kleidung und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden. Außerdem sei es wichtig, Hautveränderungen zu beobachten und bei Auffälligkeiten rechtzeitig einen Hautarzt aufzusuchen.

Hautkrebs-Screening öfter nutzen

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Dieses können Versicherte sowohl bei einem Hautarzt als auch bei einem dafür qualifizierten Hausarzt machen lassen. Eine Auswertung der Abrechnungsdaten der hkk zeigt, dass im Jahr 2023 38,8 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und Männer (35,0 %) das Hautkrebs-Screening genutzt haben – zu wenig, denn: „Ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening verhindert zwar nicht, dass Hautkrebs entsteht. Entdeckt der Arzt einen Hauttumor jedoch bevor er sich zu einem gefährlichen Krebs entwickelt, sind die Heilungschancen deutlich besser“, so Hübner.

Mittwoch, 8. Mai 2024

Sind Männer wirklich Vorsorgemuffel?

Zwei Drittel haben Darm und Prostata untersuchen lassen

 


Nahezu allen Männern sind die Prostatakrebs- (95 %), die Darmkrebs- (94 %) und die Hautkrebs-Früherkennung (93 %) zumindest dem Namen nach bekannt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage unter 1.007 Männern ab 35 Jahren im Auftrag der hkk Krankenkasse.

Etwas weniger bekannt ist bei Männern der Check-up 35 (63 %). Dieser dient insbesondere der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus. „Früh erkannt, lassen sich diese Erkrankungen effektiv behandeln und damit Folgeschäden vermeiden“, sagt Dr. Cornelius Erbe, Leiter des hkk-Versorgungsmanagements.

Zwei Drittel haben Darm und Prostata untersuchen lassen

„Das Wissen um eine Vorsorgeuntersuchung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie auch in Anspruch genommen wird“, so Erbe. Laut Umfrage haben gut zwei Drittel (68 %) der Befragten ab 50 Jahren bereits eine Darmkrebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen. Von den Befragten ab 45 Jahren haben ebenfalls zwei Drittel (66 %) schon einmal eine Früherkennungsuntersuchung auf Prostatakrebs in Anspruch genommen. 61 Prozent aller Befragten waren schon einmal bei der Hautkrebs-Früherkennung, 38 Prozent beim Check Up 35.

„Das ist ein gutes Ergebnis, aber noch mit viel Luft nach oben“, so Erbe. Offenbar sähen Männer einen Sinn in Arztbesuchen nur dann, wenn sie Beschwerden haben. Trotz besseren Wissens scheint Vorsorge vielfach noch als unmännlich zu gelten. Dazu Erbe: „Hier müssen wir in der Kommunikation ansetzen.“

Erinnerung an Vorsorgeuntersuchung sinnvoll

Etwas mehr als die Hälfte (57 %) der Männer gingen häufiger zur Vorsorgeuntersuchung, wenn sie regelmäßig daran erinnert würden. Jeweils rund die Hälfte dieser Befragten ließe sich gerne per E-Mail (49 %) oder Brief (48 %) an die Vorsorgeuntersuchung erinnern; ein knappes Drittel (31 %) über die App der Krankenkasse.

Vor allem jüngere Männer zwischen 35 und 49 Jahren (70 %) gehen davon aus, dass sie durch regelmäßige Erinnerungen häufiger zur Vorsorgeuntersuchung gehen würden. „Das Klischee, dass Männer sich eher weniger um ihre Gesundheit kümmern als Frauen, trifft vor allem auf die jüngere Generation immer weniger zu“, so Erbe.

Forsa-Umfrage zum Download

Die ausführliche Forsa-Umfrage zum Thema "Männer und Vorsorge" können Sie hier downloaden:

Montag, 29. Januar 2024

Apothekenzahl sinkt immer schneller auf dramatischen Minusrekord

Zum Jahresende 2023 ein Allzeittief

 


In Deutschland ist die Zahl der Apotheken zum Jahresende 2023 auf das Allzeittief von 17.571 gesunken. Das sind 497 Apotheken weniger als zum Jahresende 2022 (18.068) – der größte jährliche Verlust an Apotheken in der Geschichte der Bundesrepublik. Den 559 Schließungen standen im vergangenen Jahr nur 62 Neueröffnungen gegenüber. Einen Rückgang in der Apothekenzahl gab es sowohl bei den Haupt- und Einzelapotheken (minus 405) als auch bei den Filialen (minus 92). Die Zahl der Einzelapotheken ohne Filialstrukturen ist sogar erstmals unter die Marke von 10.000 gefallen (9.645). Seit dem Höchststand im Jahr 2008 (21.602) ist die Apothekenzahl um mehr als 18 Prozent gesunken. Das belegt eine Berechnung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Ländern basiert. Mit 21 Apotheken pro 100.000 Einwohnern liegt die hiesige Apothekendichte weit unter dem europäischen Durchschnitt (32).

„Die Apotheken sichern die wohnortnahe Arzneimittelversorgung der gesamten Bevölkerung zwischen Ostsee und Alpen, sie sind zudem ein unverzichtbarer Teil jeder lokalen Infrastruktur“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Jede Apotheke, die schließt, ist ein herber Verlust für die Patientinnen und Patienten. Immer häufiger entstehen weitere Wege zur nächsten Apotheke. Ohne die Apotheken wäre die Lieferengpass-Krise nicht zu schultern, auch die erklärungsbedürftige Einführung des E-Rezeptes würde die Gesellschaft ohne die Expertise der Apothekenteams überfordern. Viele Inhaberinnen und Inhaber müssen dennoch aufgeben, weil ihnen die wirtschaftliche Basis wegbricht. Und für den pharmazeutischen Nachwuchs wird die Neugründung einer Apotheke wegen fehlender wirtschaftlicher Perspektiven immer unattraktiver.“
 
Die ABDA-Präsidentin ruft die Ampel-Koalition zum Handeln auf: „Wir haben in den vergangenen Monaten mehrfach deutschlandweit protestiert und auf die wirtschaftlichen Missstände im Apothekensystem hingewiesen. Doch statt die Apotheken finanziell zu stabilisieren, hat das Bundesgesundheitsministerium gefährliche Pläne vorgelegt, die in einer weiteren wirtschaftlichen Schwächung des Systems und in einer Zwei-Klassen-Versorgung resultieren würden. Das Apothekenhonorar wurde seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angepasst und zuletzt sogar nochmals gekürzt – obwohl im selben Zeitraum der Verbraucherpreisindex um 38 Prozent und die Kosten in Apotheken sogar um 60 Prozent geklettert sind. Wir fordern die Ampel-Parteien daher dringend dazu auf, ein Apotheken-Rettungsgesetz vorzulegen, das unter anderem eine sofortige Anpassung des Honorars der Apotheken beinhaltet. Und um nicht erneut in eine elfjährige Honorar-Nullrunde zu geraten, muss das Honorar der Apotheken künftig automatisch an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden.“

Montag, 8. Januar 2024

Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege

Hier die wichtigsten Neuerungen

 

copyright: BMG / Jan Pauls

"Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind. Wir investieren künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung. Und wir helfen Apotheken, einfacher auf Arzneimittelengpässe zu reagieren. Im kommenden Jahr gilt es, die Krankenhäuser neu aufzustellen und die Digitalisierung mit der ePA für alle weiter voranzutreiben. Nur mit modernen Strukturen bleibt unser Gesundheitswesen zukunftsfest".

                                             Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
 

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Erhöhung der Kinderkrankentage
    Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch entsprechend von 20 auf 30 Tage. Dies gilt ab 1. Januar 2024.
  • Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt
    Versicherte erhalten einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn und solange die Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies gilt ab 1. Januar 2024.

Pflege

  • Eigenanteile in der Pflege werden weiter begrenzt
    Vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden ab 1. Januar 2024 noch stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Damit reduzieren sich die Kosten, die Heimbewohner zu tragen haben, spürbar.
  • Leistungen für die häusliche Pflege steigen
    Auch das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2024 angehoben. Die Beträge, die Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für die eigenständige Sicherstellung der Pflege einsetzen – und in der Regel als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben – steigen um 5 Prozent. Gleichzeitig werden auch die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um 5 Prozent angehoben.
  • Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage
    Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Bislang war der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person begrenzt.
  • Vereinfachungen für Schwerstpflegebedürftige unter 25 Jahren
    Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, treten am 1. Januar 2024 verschiedene Verbesserungen bei der Verhinderungspflege in Kraft: u.a. wird die Höchstdauer auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert und die Möglichkeit eröffnet, dass die Mittel der Kurzzeitpflege auch vollständig für die Verhinderungspflege umgewidmet werden können. Außerdem setzt der Anspruch auf Verhinderungspflege früher ein und die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt.
  • Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen werden gestärkt
    Versicherte können ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, die Leistungen transparent im Blick zu behalten.

Digitalisierung

  • Das E-Rezept wird verpflichtend
    Das E-Rezept wird zum Standard und ab dem 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend etabliert. Ärztinnen und Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patientinnen und Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke, per Anwendung der E-Rezept-App oder mittels Papierausdrucks.
  • Gesundheits-ID für Versicherte
    Ab dem 1. Januar 2024 müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer GesundheitsID zur Verfügung stellen. Die GesundheitsID soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.

Vergütung ärztlicher Leistungen

  • Neue Vergütung zur Förderung ambulanter Operationen
    Um Anreize zu setzen, mehr ambulant zu operieren statt unnötig stationär, führt das BMG per Rechtsverordnung eine neue Vergütungsform ein. Diese spezielle sektorengleiche Vergütung in Form von Fallpauschalen ­– sogenannte „Hybrid-DRG“ – garantiert Vertragsärzten und Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe – egal ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wurden. Die Regelung gilt für fünf Leistungsbereiche und tritt vorbehaltlich der Verkündung der Rechtsverordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Ausbildung

  • Dual und bezahlt in der Pflege studieren
    Um das Pflegestudium attraktiver zu gestalten, erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet. Künftig ist auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen. Daneben wird die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Ausbildung integriert. Mit Übergangsvorschriften wird zugleich sichergestellt, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss. Diese Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Einfachere und schnellere Anerkennung
    Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere werden der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung – zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs – zu verzichten. Dies gilt ab 16. Dezember 2023.

Arzneimittelversorgung

  • Erleichterter Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken
    Apotheken können ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt bzw. Ärztin Kinderarzneimittel, die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des BfArM geführt werden, gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen (Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke und Austausch der Darreichungsform). Dies gilt ab 16. Dezember 2023.
  • Erweiterte verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln
    Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu stärken, müssen Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ihre Vorräte bei besonders wichtigen Arzneimittelgruppen (parenteral anzuwendenden Arzneimitteln und Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung) aufstocken. Wenn bei Krebsarzneimitteln ein Engpass absehbar wird, gilt diese Regel auch für Apotheken, die anwendungsfertige Zubereitungen herstellen. Diese Änderungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung treten zum 27. Dezember 2023 in Kraft.
  • Genderkonforme Beipackzettel
    Künftig muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ verwenden. Die Änderung des gesetzlich vorgesehenen Warnhinweises tritt zum 27. Dezember 2023 in Kraft und soll gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung tragen.