Montag, 3. Mai 2021

Haut besser desinfizieren als einseifen

Welt-Händehygienetag am 5. Mai




Eine gute Händehygiene wird zum Schutz vor Coronaviren dringend empfohlen. Ständiges Händewaschen mit Seife kann allerdings die Entstehung von Handekzemen begünstigen. Darauf weist die Barmer anlässlich des Welt-Händehygienetages am 5. Mai hin. „Häufiges Händewaschen mit Seife löst die Fette aus der Haut und zerstört die natürliche Schutzschicht. Die Haut trocknet aus, wird rot, bekommt Risse und juckt. All das sind typische Symptome eines Handekzems durch zu viel Händewaschen“, sagt Dr. Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer. 

Nach jedem Händewaschen solle man sich deshalb die Hände gut eincremen, damit sie nicht zu sehr austrocknen. Dabei solle man besser Handcremes aus der Tube anstatt einer Dose nehmen. Dies sei hygienischer, da die Kontaktfläche beim Entnehmen der Creme und damit die Gefahr einer Kontamination geringer sei. Besser als häufiges Händewaschen sei gerade in Coronazeiten die Händedesinfektion mit einem viruswirksamen, alkoholischen Händedesinfektionsmittel.

Desinfizieren ist hautschonender und effizienter als Händewaschen

Ein Händedesinfektionsmittel biete sich insbesondere auch für unterwegs oder beispielsweise nach dem Einkaufen im Supermarkt an. Hierfür könne man ein Fläschchen in der Handtasche oder im Handschuhfach seines Autos deponieren, um es jederzeit griffbereit zu haben. Das Mittel solle so reichlich aufgetragen werden, dass die Hände und Fingernägel komplett nass sind. Dann mindestens 30 Sekunden einwirken und trocken lassen, rät Petzold. 

Gegen Viren inklusive Corona seien sogenannte begrenzt oder einfach viruzide Desinfektionsmittel dem Waschen mit Seife überlegen. Deswegen würden sie auch beispielsweise in Krankenhäusern eingesetzt. Weitere Tipps zur richtigen Händedesinfektion, insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, biete die „Aktion Saubere Hände“, eine nationale Kampagne für eine bessere Händehygiene, deren Partner die Barmer seit vielen Jahren ist.

Mehr Informationen zur „Aktion Saubere Hände“ unter:
www.barmer.de/s000108.

Donnerstag, 29. April 2021

RKI und Krankenkassen identifizieren gemeinsam wichtigste Vorerkrankungen für schweren COVID-19-Verlauf

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten




Das Robert Koch-Institut (RKI) bekommt externe Unterstützung. Mehrere gesetzliche Krankenkassen und Forschungsinstitute des Netzwerks Universitätsmedizin identifizieren seit Beginn des Jahres gemeinsam mit dem RKI Risikofaktoren für schwere COVID-19-Verläufe. Das Ziel des gemeinsamen Projektes ist es herauszufinden, welche Vorerkrankungen bei Personen unter 80 Jahren besonders häufig mit einem schweren COVID-19 Verlauf einhergehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vorerkrankungen, die vergleichsweise häufig zu einer Behandlung auf einer Intensivstation, zur Beatmung oder sogar dem Tod führen können.

Datenbasis der Studie sind Abrechnungsdaten von über 30 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK Bayern, der AOK PLUS Sachsen und Thüringen (ausgewertet durch das Zentrum für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung der Dresdner Hochschulmedizin), der Barmer, der DAK-Gesundheit sowie der InGef Forschungsdatenbank, über die ein wesentlicher Teil der Daten von Betriebskrankenkassen einbezogen werden konnte. Die Daten des Jahres 2019 sowie der ersten beiden Quartale des Jahres 2020 erlauben dabei Diagnosen und Behandlungen zur Identifikation der Vorerkrankungen sowie der COVID-19 Fälle umfassend zu berücksichtigen.

„Die vorliegende Studie ist eine der größten Studien aus Deutschland zu Vorerkrankungen und COVID-19. Die Daten unserer Projektpartner erlauben uns stark gefährdete Patientengruppen noch besser zu identifizieren“, sagt Prof. Dr. Jochen Schmitt vom Universitätsklinikum Dresden.

Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen

Die Auswertung internationaler Studien ergab 35 Vorerkrankungen, die potentiell mit einem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs einhergehen. Diese 35 Vorerkrankungen wurden anschließend zugrunde gelegt, um mit den Daten der Krankenkassen zu berechnen, welche an COVID-19 erkrankten Patient:innen in Deutschland besonders häufig von einem schweren Verlauf betroffen sind. Hieraus können auch Erkenntnisse hinsichtlich der Dringlichkeit der COVID-19-Schutzimpfung für die verschiedenen Erkrankungen abgeleitet werden. Um die Analysen möglichst verständlich zu halten und eine eindeutige Rangfolge erstellen zu können, wurde darauf verzichtet Wechselwirkungen zwischen dem Alter und Vorerkrankungen explizit abzubilden.

Menschen die an Leukämie erkrankt sind und behandelt werden, haben den Ergebnissen zufolge ein besonders hohes Risiko. Sie gilt es prioritär mit einer Impfung zu schützen. 31,5% von ihnen erleiden nach den vorliegenden Analysen bei einer COVID-19 Erkrankung einen schweren Verlauf.

Unter Annahme der erfolgten Impfung der in Behandlung befindlichen Personen mit Leukämie belegen Patient:innen mit metastasierenden soliden Tumoren in Therapie mit einem Anteil von 28,2% den zweiten Rang. Es folgen Personen mit Demenz, bei denen circa ein Viertel aller COVID-19 Fälle einen schweren Verlauf erleidet.

Studie hat eine hohe praktische Relevanz für Hausärzte

Die Studie hat eine hohe praktische Relevanz, weil sie Hausärzte darin unterstützen kann, Patient:innen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19 Verläufe einfach zu identifizieren und somit möglichst frühzeitig zu impfen. „Stark gefährdete Patientinnen und Patienten sollten schnellstmöglich gegen Corona geimpft werden. Damit schützen wir nicht nur die Patientinnen und Patienten selbst, sondern gleichzeitig auch das Gesundheitswesen vor Überlastung“, sagt PD Dr. Ole Wichmann, Leiter Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut. Die begrenzten Impfstoffmengen stellen derzeit noch eine große Herausforderung dar. Die Rangliste kann deshalb auch als eine unkomplizierte und effiziente Hilfestellung für die Impfreihenfolge in niedergelassenen Praxen genutzt werden.

Die Studie ist Teil von egePan Unimed, eines von 13 Teilprojekten des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird (Förderkennzeichen: 01KX2021). Die genauen Ergebnisse werden in der Ausgabe 19/2021 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht (https://edoc.rki.de/handle/176904/8142).

Montag, 26. April 2021

Apotheken vor Ort leisten Notdienste auch während Ausgangsbeschränkungen

Nächtlicher Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich


© ABDA

Auch während der Ausgangsbeschränkungen bleiben Notdienst leistende Apotheken geöffnet. Der spät abendliche oder nächtliche Besuch einer Apotheke im Notdienst bleibt möglich. „Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen. 

Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Das ‚Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfallen.