Freitag, 25. Februar 2022

Pflegekräfte: Es gibt sie - nur nicht in Deutschland

bpa fordert angesichts neuer Zahlen zu den fehlenden Pflegekräften One-Stop-Anlaufstellen zur gezielten Anwerbung


Angesichts einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die erneut auf den dramatischen Fachkraftmangel exemplarisch in der nordrhein-westfälischen Altenpflege hinweist, fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) eine gezielte Anwerbung von Pflegekräften im Ausland.

"Tausende Kräfte fehlen in der Pflege, freie Stellen können monatelang nicht neu besetzt werden. Das IW und vor wenigen Tagen bereits der Barmer-Pflegereport belegen einen dramatischen Mangel an Pflegekräften, der längst Auswirkungen auf den Alltag der Menschen im Land hat", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. "Wenn Intensivstationen in der Pandemie geschlossen werden und Krankenhäuser Betten reduzieren müssen, dann liegt das an fehlenden Pflegekräften. Die Bundesregierung muss die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung als die politische Megaaufgabe neben der Bewältigung des Klimawandels begreifen."

Eine Stärkung der Pflegeschulen und ein Ausbau der Schulplätze sowie zusätzliche Weiterbildungs- und Umschulungsangebote seien wichtige Bausteine, könnten aber nicht schnell genug wirken, warnt Meurer. "Kurzfristig können die fast 30.000 vom IW identifizierten freien Stellen nur durch Zuwanderung besetzt werden. In vielen Ländern der Welt, die eine umgekehrte demografische Entwicklung aufweisen, warten gut ausgebildete Pflegefachkräfte darauf, in Deutschland arbeiten zu können. Anwerbung und Anerkennung aber sind viel zu kompliziert und dauern zu lang."

Meurer verweist auf die Erfahrung der Industrie mit der Gewinnung von Arbeitskräften im Ausland. "In den 60er-Jahren wurden mit speziellen Anwerbebüros Arbeitskräfte für die Stahl- und Automobilindustrie gewonnen. Heute brauchen wir solche One-Stop-Anlaufstellen für Pflegekräfte in Vietnam oder auf den Philippinen, wo schnell und unkompliziert Visaerteilungen und Anerkennungen von Berufsabschlüssen zusammengeführt werden. Dazu stehen die Arbeitgeber bereit. Bund und die Länder müssen jetzt endlich aktiv werden, um die Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu sichern."

Dienstag, 8. Februar 2022

Erste Apotheken ab heute startklar für COVID-19-Impfungen

Gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker haben die notwendige Schulung absolviert

 

Foto: ABDA

Ab heute, Dienstag, den 8. Februar 2022, werden die ersten Apotheken COVID-19-Schutzimpfungen anbieten. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der impfenden Apotheken sukzessive aufwächst. Eine vierstellige Zahl hat bereits bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zum Impfen erfüllen. Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken nächste Woche mit den Impfungen starten“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Und insgesamt haben mittlerweile gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert.“ 

Ob und wann eine Apotheke COVID-19-Schutzimpfungen anbiete, entscheide die Apothekenleitung je nach Entwicklung der Nachfragesituation selbst. „Wenn die STIKO eine weitere Booster-Impfung empfehlen sollte, wird der Bedarf sicher nochmal deutlich steigen,“ so Overwiening.

Wer eine Apotheke in der Nähe sucht, die COVID-19-Schutzimpfungen anbietet, findet sie einfach und schnell über das Portal www.mein-apothekenmanager.de, das vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben wird. Die Suchfunktion steht ab heute zur Verfügung, und die Daten werden permanent aktualisiert.

Um COVID-19-Impfungen anbieten zu können, müssen Apotheken eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Eine Fortbildung muss absolviert werden, die auch die Ersthilfe in Notfällen umfasst, besondere Räumlichkeiten müssen eingerichtet und eine Haftpflichtversicherung vorgehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss an die zuständige Landesapothekerkammer gemeldet werden. Zudem müssen durchgeführte Impfungen tagesaktuell über eine Schnittstelle an die Impf-Surveillance des RKI weitergegeben werden.

Dienstag, 11. Januar 2022

Landeskriminalamt und Landesapothekerverband: Wer gefälschte Impfpässe nutzt, begeht eine Straftat und wird konsequent angezeigt

Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige

 
Täglich werden in den Apotheken gefälschte Impfnachweise vorgezeigt, um an ein digitales Zertifikat zu kommen. Mit einer gemeinsamen Plakataktion positionieren sich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) und der Landesapothekerverband (LAV) klar gegen jegliche Betrugsversuche. Denn seit der Änderung des Strafgesetzbuches Ende November ist es eindeutig: Der Gebrauch gefälschter Impfausweise ist eine Straftat und wird von den Apotheken angezeigt. 
 
„Wir Apothekerinnen und Apotheker nehmen die uns übertragene Aufgabe bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate und unsere Verantwortung sehr ernst. Für Betrügerinnen und Betrüger haben wir da eine klare Botschaft: Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige“, erklärt Tatjana Zambo, Präsidentin des LAV. 
 
Das Plakat solle Personen mit gefälschten Impfnachweisen im besten Fall bereits vor dem Betreten der Apotheke abschrecken. „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar“, sagt Andreas Stenger, Präsident des LKA BW.

„Apothekerinnen und Apotheker im Land prüfen bei der Erstellung der digitalen Impfzertifikate mit wachen Augen jedes vorgelegte Impfdokument. Ich finde es sehr wichtig, dass nun der Gesetzgeber die Situation für uns Apotheken geklärt hat und seit Ende November auch die Vorlage eines gefälschten Impfdokuments in der Apotheke als Straftat ausweist. Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit der Polizei den Betrügerinnen und Betrügern den Kampf ansagen“, so Tatjana Zambo.

Neben den Plakaten haben der LAV und das LKA BW eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen soll, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Die Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. Gleichzeitig sollen sich die Apothekenteams nicht selbst gefährden. Wenn potentielle Betrügerinnen oder Betrüger aggressiv oder womöglich handgreiflich werden, geht die Sicherheit des Apothekenpersonals vor. „Bringen Sie sich und Ihr Team nicht in Gefahr. Prägen Sie sich in diesem Fall Tätermerkmale ein und rufen Sie umgehend die Polizei“, betont Stenger.