Donnerstag, 14. November 2024

Das Benachteiligungsverbot wird 30 Jahre nach Aufnahme ins Grundgesetz nicht konsequent umgesetzt

Menschen mit Behinderung sind strukturell benachteiligt

 

Verena Bentele
Bildnachweis: Susie Knoll

Vor 30 Jahren, am 15. November 1994, trat das Benachteiligungsverbot als Ergänzung zu Artikel 3 des Grundgesetzes in Kraft. Darin heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Doch der Sozialverband VdK sieht auch jetzt, 30 Jahre später, dass dieser Artikel zu oft missachtet wird.

„Menschen mit Behinderung sind nach wie vor strukturell benachteiligt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Inklusion findet zu oft unzureichend statt – sei es auf dem Arbeitsmarkt oder in der Schule. Dazu kommt fehlende Barrierefreiheit in vielen alltäglichen Situationen: Menschen mit Behinderung können beispielsweise nach wie vor nicht uneingeschränkt den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, eine Arztpraxis ihrer Wahl besuchen oder in jedem Geschäft einkaufen.“

In einigen Punkten hat die Grundgesetzänderung gefruchtet: Aus dem Verbot sind die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern hervorgegangen, und auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) konkretisiert den Schutz vor Diskriminierung zum Beispiel wegen einer Behinderung. Doch weitere Schritte, die gegangen werden müssten, etwa eine Verpflichtung von privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, wie es der VdK schon lange fordert, fehlt nach wie vor. Und auch die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) liegt auf Eis.

„Die künftige Regierung muss dringend dafür sorgen, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhört. Von mehr Barrierefreiheit und Inklusion profitieren schließlich alle in der Gesellschaft, nicht zuletzt ältere Menschen“, sagt Bentele. „Auch Menschen mit Behinderung schauen ganz genau auf den Wahlkampf und darauf, wer sich für ihre Belange einsetzen wird. Sie sind es leid, dass sie sich immer wieder hintenanstellen müssen und Jahr um Jahr auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten. Der richtige Zeitpunkt, um die nötigen Reformen anzugehen, ist jetzt.“

Mittwoch, 13. November 2024

Grippe: Lieber ernst nehmen als ernst erkranken

Das unterscheidet die Grippe von einer Erkältung – und so kann man sich schützen

 

Die jährliche Grippe-Impfung ist besonders für Menschen mit erhöhtem Risiko wichtig. Der beste Zeitraum dafür ist von Oktober bis Mitte Dezember.
Foto: DJD/Sanofi/Getty Image/D-Keine

PR (DJD). Obwohl es sich um sehr unterschiedliche Erkrankungen handelt, wird die „echte“ Grippe immer noch häufig mit einer Erkältung – auch grippaler Infekt genannt – verwechselt. Gerade Menschen, die sich als fit und gesund empfinden und bisherige Erkältungen gut überstanden haben, neigen dann dazu, die Grippe zu unterschätzen. Dabei handelt es sich um eine ernste Erkrankung, die man keineswegs auf die leichte Schulter nehmen sollte. So kann eine Grippe in den ersten Tagen der Erkrankung selbst bei ansonsten gesunden Erwachsenen das Risiko eines Herzinfarkts um das bis zu 10-fache und das Risiko für einen Schlaganfall um das mehr als 8-fache erhöhen. Zudem können sich Grunderkrankungen wie Asthma, Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen durch eine Grippeerkrankung verschlimmern.

 

 Typische Symptome von Grippe und Erkältung

 

Die Unterschiede zwischen den beiden Erkrankungen zeigen sich von Anfang an: Eine Grippe tritt meist sehr plötzlich auf, mit schnell einsetzendem hohem Fieber (bis über 40 °C). Eine Erkältung dagegen beginnt in der Regel langsam, meist sind Halskratzen oder Jucken in der Nase die ersten Anzeichen.
 Auch im weiteren Verlauf sind die Symptome deutlich anders: Bei der Grippe kommt es oft zu starken Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, schwerem Krankheitsgefühl und trockenem, schmerzhaftem Husten. Bei einer Erkältung dominiert dagegen häufig der typische Schnupfen mit Niesen und laufender Nase, schleimiger Auswurf und eventuell leichtes Fieber.
 Schließlich ist eine Erkältung deutlich schneller überstanden. Meist klingt sie innerhalb einer Woche folgenlos wieder ab. Mit einer Grippe ist man oft ein bis zwei Wochen krank und braucht danach nicht selten eine längere Erholungszeit. Treten Komplikationen auf, kann sie sogar lebensbedrohlich werden.

 

 Ab 60 Jahren zur Grippe-Impfung

 

Während Erkältungen von über 200 verschiedenen Viren ausgelöst werden können, sind für den Menschen nur zwei Typen von Grippe-Viren tatsächlich relevant – und gegen die kann man sich impfen lassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt unter anderem allen Menschen ab 60 Jahren eine jährliche Grippe-Impfung, da sie aufgrund ihres schwächeren Immunsystems besonders gefährdet für schwere Verläufe sind. Sie sollten möglichst zwischen Oktober und Mitte Dezember einen Impftermin vereinbaren. Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und bei Grunderkrankungen ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel, Menschen mit Grunderkrankungen sowie allen, die viel Kontakt zu vulnerablen Personen haben, wird die Grippe-Impfung ebenfalls empfohlen. Sie kann auch bis ins Frühjahr hinein noch sinnvoll nachgeholt werden.