Donnerstag, 23. April 2020

Trotz Corona-Risiko ins Wartezimmer?

KKH gibt Tipps zu Arztbesuchen während Covid-19-Pandemie

 

 


Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, heißt es in diesen Tagen Abstand halten und möglichst zu Hause bleiben. Doch wie sollen sich Patienten verhalten, wenn dringend ärztlicher Rat gefragt, ein lang erwarteter Termin beim Facharzt ansteht oder eine wichtige U-Untersuchung für den Nachwuchs fällig ist? Viele Menschen sorgen sich aktuell vor dem Besuch einer Arztpraxis, weil das Wartezimmer als mögliche Ansteckungsquelle gilt. Wer unsicher ist, sollte vorher telefonisch mit der Praxis Rücksprache halten.

Überfüllte Wartezimmer dürften erstmal der Vergangenheit angehören. Denn viele Menschen meiden inzwischen den Besuch beim Arzt. Außerdem gilt auch in den Wartezimmern, die Abstandsregelung von mindestens eineinhalb bis zwei Metern zu anderen Patienten zu wahren. Durch ein gutes Terminmanagement sollte es möglich sein, Patienten direkt ins Behandlungszimmer zu bitten und den Kontakt zu anderen zu minimieren. Einige Praxen sind außerdem zu sogenannten Auto-Wartezimmern übergegangen: Dabei sitzen die Patienten vor der Arztpraxis in ihrem Fahrzeug und werden per Anruf informiert, wenn das Sprechzimmer frei ist.

Tragen einer Schutzmaske wird in vielen Arztpraxen inzwischen empfohlen


In vielen Praxen gilt zudem aktuell die Regel, dass keine oder maximal eine Begleitperson mitgebracht werden darf. Das ist vor allem für Familien wichtig zu wissen. Auch das Tragen einer Schutzmaske wird in vielen Arztpraxen inzwischen empfohlen. Es gibt mancherorts Mediziner, die behandeln ihre Patienten nur noch, wenn diese mit Mund-Nasen-Schutz in die Praxis kommen. Denn auch die Arztpraxen haben selbstverständlich ein Interesse daran, ihre Patienten so sicher wie möglich zu versorgen. Angesichts der immer knapper werdenden Schutzausrüstung im ambulanten Bereich wird dies für viele Praxen aber immer schwieriger.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich deshalb auf zahlreiche Sonderregelungen geeinigt, um die Zahl der Arzt-Patientenkontakte zu minimieren. So können Ärzte ihren Patienten jetzt öfter Videosprechstunden anbieten, wenn sie diese für therapeutisch sinnvoll halten. Eine weitere Regelung betrifft die U-Untersuchungen von Kindern: Die fixen Intervalle für die U-Untersuchungen U6 bis U9 wurden aufgehoben. Die Früherkennungen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Regelung gilt bis Ende September. Einzig die Untersuchungen U1 bis U5 für Babys bis zum siebten Lebensmonat sind davon ausgenommen. Aus medizinischer Sicht sei es nicht sinnvoll, diese Früherkennungen, die in kurzen zeitlichen Abständen durchgeführt werden, zu verschieben.

Auch für chronisch Kranke in besonderen Behandlungsprogrammen wurden ursprüngliche Vorgaben gelockert: Allein für sogenannte „DMP-Programme“ müssen Patienten aktuell beim Arzt nicht vorstellig werden. Aber um die Gesundheitswerte regelmäßig zu überprüfen, kann für chronisch Kranke eine kontinuierliche medizinische Versorgung sinnvoll sein. Auch für Teilnehmer am Rehabilitationssport, deren Kurse wegen der aktuellen Zwangspause verlängert werden müssen, ist ein Arztbesuch nicht zwingend notwendig. Die Krankenkassen bewilligen die Maßnahmen aktuell unbürokratisch über den Zeitraum hinaus.

Sogar eine telefonische Krankschreibung ist in Krisenzeiten möglich: Wer wegen eines leichten Atemwegsinfektes oder eines Verdachtes auf das Corona-Virus arbeitsunfähig ist, soll laut aktuellem G-BA-Beschluss weiterhin telefonisch vom Arzt krankgeschrieben werden können. Ärzte dürfen diese AU-Bescheinigung allerdings nur noch für bis zu sieben Tage ausstellen. Wenn sich die Erkrankung noch nicht gebessert hat, ist aber eine Verlängerung um eine weitere Woche im Anschluss möglich. Die Ausnahmeregelung soll vorerst bis zum 4. Mai 2020 gelten. Ist ein Test auf das Corona-Virus notwendig, informiert der Arzt oder das Gesundheitsamt darüber, wo sich Patienten testen lassen können. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst erteilt unter der Rufnummer 116117 Auskunft über Testungsmöglichkeiten und Vorgehen bei einer möglichen Infizierung mit dem Virus.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Sonderregelungen gilt: Bei akuten Beschwerden sollten Patienten immer medizinischen Rat einholen – und sei es zunächst nur telefonisch. Denn wer zu lange mit einem Gesundheitsproblem wartet, riskiert eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes. Umsichtiges und frühzeitiges Handeln könnten dies verhindern.

Mittwoch, 22. April 2020

Studie zeigt: Großes Interesse der Deutschen an E-Health

Der Trend zur Digitalisierung in der Medizin ist nicht aufzuhalten


Baierbrunn (ots) - Gesundheits-Apps auf Rezept, elektronische Patientenakten, Arztgespräche per Video: Der Trend zur Digitalisierung in der Medizin ist nicht aufzuhalten. Und das Interesse der Deutschen an digitalen Gesundheitsdiensten ist groß, wie eine repräsentative Studie des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau" zeigt.
Mehr als die Hälfte der Patienten (54 Prozent) möchte demnach die für 2021 geplante elektronische Patientenakte nutzen, um leichter den Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Laborbefunde zu behalten. Insbesondere jüngere Patienten sind gegenüber digitalen E-Health-Lösungen aufgeschlossen, berichtet die "Apotheken Umschau" in ihrer aktuellen Ausgabe. So würden 59 Prozent der 14- bis 59-Jährigen gerne Gesundheits-Apps ausprobieren, wenn diese auf Rezept zu bekommen und damit kostenlos wären.

Viele Patienten haben Bedenken bezüglich Datensicherheit

Trotz der Aufgeschlossenheit gegenüber E-Health-Lösungen haben viele Menschen auch Angst vor Datenweitergabe an Unbefugte oder vor Hackerangriffen. Insbesondere die Befragten ab 60 Jahren befürchten, dass durch die elektronische Patientenakte Datenschutz und Datensicherheit auf der Strecke bleiben (64 Prozent).
Die aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, die unter anderem auch den persönlichen Besuch in der Arztpraxis erschweren, könnten ein zusätzlicher Treiber für digitale Gesundheitsdienste sein. Schon vor der Krise äußerten sich 52 Prozent der Befragten, dass sie gerne Videosprechstunden besuchen würden, wenn sie dadurch nicht so lange auf einen Termin warten müssten.
Die Studie der "Apotheken Umschau" wurde von Ipsos Operations GmbH durchgeführt. Dabei wurden 1.000 Frauen und Männern ab 14 Jahren befragt (Erhebungszeitraum: 17. Januar bis 24. Februar 2020). 
Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Ausgabe 4/2020 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Sonntag, 19. April 2020

So viel Schutz muss sein

Welche Impfungen in welchem Alter sinnvoll sind


Foto: djd/GlaxoSmithKline/Shutterstock/Liderina


Bei älteren Menschen wird das Immunsystem schwächer. Senioren sollten deshalb gut auf ihren Impfschutz achten, etwa gegen Pneumokokken, Grippe, Gürtelrose und Keuchhusten.

(djd). Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Ohne nachgewiesenen Schutz dürfen Kinder nicht mehr in die Kita oder Schule. Durch die neue Regelung sollen Impflücken geschlossen und der Schutz vor der gefährlichen Infektionskrankheit verbessert werden. 

Für andere Erkrankungen besteht nach wie vor keine Impfpflicht - obwohl auch hier laut Bundesgesundheitsministerium die Impfquoten teilweise zu niedrig sind und weiter abnehmen. Meist erhalten zwar Kinder noch die Grundimmunisierung, aber bei den Auffrischungen und im Erwachsenenalter herrscht oft Nachlässigkeit. Deshalb treten manche typischen Kinderkrankheiten wie Keuchhusten (Pertussis) heute überwiegend bei Erwachsenen auf.

Die STIKO empfiehlt


Doch gegen welche Krankheiten soll man sich wann impfen lassen? 

In Deutschland legt das die Ständige Impfkommission (STIKO) fest, ihre Empfehlungen finden sich etwa unter www.impfen.de. Danach sollen Kinder in den ersten 24 Monaten Grundimmunisierungen gegen Rotaviren, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erhalten. Im Schulalter stehen dann noch verschiedene Auffrischungen sowie eine Immunisierung gegen HPV auf dem Plan. 

Bei Erwachsenen zwischen 18 und 60 Jahren, die eine Grundimmunisierung erhalten haben, sollten gegen einige Krankheiten Auffrischimpfungen erfolgen, zum Beispiel alle zehn Jahre gegen Tetanus und Diphtherie. Vergessen wird hier leider oft die Keuchhusten-Impfung, die einmalig mit der nächsten fälligen Tetanus und Diphtherie-Impfung aufgefrischt werden sollte. Denn selbst bei durchgestandener Erkrankung hält der Schutz nicht ein Leben lang. 

Und Keuchhusten kennt keine Altersgrenzen, sondern ist in jeder Altersgruppe hochansteckend. Besonders gefährdet für schwere Verläufe sind Senioren und Säuglinge. Letztere können durch die Krankheit einen lebensbedrohlichen Atemstillstand erleiden. Gerade deshalb ist für Frauen im Familiengründungsalter und Kontaktpersonen von Babys die Auffrischimpfung sogar alle 10 Jahre empfohlen. Deshalb sollten gerade diese Personen auf ihren Impfschutz achten und bei der nächsten Tetanusimpfung Ihren Arzt auf den Keuchhustenschutz ansprechen.

Ab 60 mit Zusatzschutz


Da mit dem Alter das Immunsystem schwächer wird und die Anfälligkeit steigt, werden für Senioren ab 60 zusätzliche Impfungen empfohlen: Ein Standardschutz gegen Pneumokokken (Lungenentzündung), eine Grundimmunisierung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) und die jährliche Grippeimpfung. Auch eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten kann sinnvoll sein.