Dienstag, 25. Februar 2025

Ältere alarmierend selten gegen Pneumokokken geimpft

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten

 

Die Zahl der Pneumokokken-Infektionen in Deutschland hat laut dem Robert Koch-Institut ein Allzeithoch erreicht. Von den bundesweit insgesamt 8.550 Fällen im Jahr 2024 entfielen mehr als zwei Drittel (70,0 Prozent) auf Personen ab 60 Jahren. Besonders häufig betroffen sind hierbei Menschen ab 80 Jahren (2.417 Fälle). Besorgniserregend: Lediglich 30,0 Prozent der hkk-versicherten Personen ab 60 Jahren sind gegen Pneumokokken geimpft. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der hkk Krankenkasse, die auf den Daten von rund 185.000 Versicherten ab 60 Jahren basiert.

Was sind Pneumokokken? 

Pneumokokken sind Bakterien, die schwere und teils lebensbedrohliche Infektionen wie Hirnhautentzündungen, Lungenentzündungen und Blutvergiftungen verursachen können. Säuglinge, Kleinkinder, ältere und vorerkrankte Menschen haben ein stark erhöhtes Risiko für schwere Erkrankungen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Pneumokokken-Impfung daher für Kleinkinder, Personen ab 60 Jahren und Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren, z. B. Immundefekten, chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen und beruflichen Risiken wie im Gesundheitswesen. Für ältere Menschen erfolgt die Impfung üblicherweise durch den Hausarzt. „Die Impfquote ist deutlich zu gering. Es muss besser aufgeklärt werden, um sie zu erhöhen“, sagt Dr. Wiebke Hübner, hkk-Präventionsexpertin. Säuglinge erhalten die Immunisierung in der Regel zusammen mit anderen Standardimpfungen beim Kinderarzt. Laut hkk-Daten waren 70,7 Prozent aller versicherten Kinder unter drei Jahren vollständig gegen Pneumokokken geimpft[1]. „Kinderärzte führen routinemäßig Impfungen während der U-Untersuchungen durch. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die meisten Eltern frühzeitig über Impfungen informiert werden und diese im empfohlenen Zeitschema erfolgen“, so Hübner. 

Nach der Pneumokokken-Impfung treten Nebenwirkungen bei weniger als zehn Prozent der Geimpften auf, darunter Rötungen, Schwellungen, leichtes Fieber und Muskelschmerzen. Diese Beschwerden sind meist mild und klingen schnell ab. „Die Impfstoffe bieten einen wirksamen Schutz vor Pneumokokken-Erkrankungen“, sagt Hübner. „Ältere Menschen sollten sich dringend gegen Pneumokokken impfen lassen, da ihr schwächeres Immunsystem das Risiko schwerer Verläufe und mögliche Komplikationen bei chronischen Erkrankungen eine Infektion besonders gefährlich machen.“

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pneumokokken-Impfung entsprechend den STIKO-Empfehlungen. Mehr Informationen unter https://www.hkk.de/leistungen-und-services/services-infos/pneumokokken-impfung.

Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): 
Die hkk zählt mit mehr als 950.000 Versicherten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen und ist in den vergangenen Jahren um mehrere hunderttausend Kunden gewachsen. Mit ihrem Zusatzbeitrag von 2,19 Prozent ist sie eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Der jährliche Beitragsvorteil für Beschäftigte beträgt jährlich bis zu 731 Euro; für Selbstständige, die ihre Beiträge selbst zahlen, bis zu 1.462 Euro. Zu den überdurchschnittlichen Leistungen zählen unter anderem mehr als 1.000 Euro Kostenübernahme je Versicherten und Jahr für Naturmedizin, Schutzimpfungen und Vorsorge sowie für Schwangerschaftsleistungen. Das vorteilhafte Preis-Leistungs-Verhältnis wird durch eine über Jahrzehnte gewachsene Finanzstärke und Verwaltungskosten ermöglicht, die mehr als 30 Prozent unter dem Branchendurchschnitt liegen. 1.500 Mitarbeitende betreuen 2025 ein Haushaltsvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro. 3,4 Milliarden Euro davon entfallen auf die Krankenversicherung.​

Mittwoch, 12. Februar 2025

Bundestag beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Lauterbach: „Mehr Zeit für neue Patienten“

 

Prof. Karl Lauterbach
© BMG / Jan Pauls

Patientinnen und Patienten werden künftig leichter einen Hausarzttermin bekommen. Das ist Folge des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das der Bundestag jetzt beschlossen hat. Damit werden die Budgets für Hausärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt.

"Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern. Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher - insbesondere für gesetzlich Versicherte. Und Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg", sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

  • Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn bei Patientinnen und Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.
  • Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
  • Zusätzlich werden „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
  • In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
  • Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.